Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Neue Rheinische Zeitung. Nr. 146. Köln, 18. November 1848. Beilage.

Bild:
erste Seite
Außerordentliche Beilage zu Nr. 146 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Samstag 18. November 1848.
[Deutschland]
* Köln, 17. Nov.

Heute hielt der wachthabende Offizier am Rathhause zu der verstärkten Wachmannschaft folgende Anrede:

"Ihr habt hiermit Jeder 20 Stück scharfe Patronen. Heute ist besonders der Tag, an dem ihr an Eurem Platze sein müßt; seid jeden Augenblick bereit, dem Rufe zu folgen, wohin ihr auch requirirt werdet, denn heute ist es, wo das Volk keine Steuern mehr bezahlen soll!

109 Düsseldorf, 1[unleserliches Material]. Nov.

Gestern fand in Hamm bei Düsseldorf eine überaus zahlreiche Versammlung des Landvolks statt, welche von Düsseldorf aus dorthin ausgeschrieben war. Die Versammlung beschloß einstimmig:

1) Der gegenwärtigen Regierung keine Steuern, Pachten oder direkte Abgaben irgend einer Art zu zahlen.
2) Jeden, der bei einem in Folge der Steuerverweigerung eintretenden Zwangsverkauf bieten würde, als einen Volksverräther zu betrachten und zu behandeln.

Zu dieser Landgemeinde gehören unter Anderm an 200 wohlhabende Pächter, welche beträchtliche Domänen von Seiten der Regierung gepachtet haben.

Ferner wurde sofort eine Subscription für den demokratischen Central-Ausschuß in Berlin eröffnet.

In Düsseldorf wurde in einer immensen, aus allen Ständen zusammengesetzten Volksversammlung, welche gestern im Geisler'schen Saale abgehalten wurde, beschlossen, die Nationalversammlung durch eine Adresse aufzufordern, die Steuerverweigerung auszusprechen.

Die Bürgerwehr Düsseldorfs hat bereits vor einigen Tagen in einer Generalversammlung folgende Adresse an die Nationalversammlung einstimmig beschlossen:

"Die Bürgerwehr Düsseldorfs erklärt der Nationalversammlung ihre vollkommenste Uebereinstimmung mit den von derselben getroffenen Beschlüssen.
Die Bürgerwehr Düsseldorfs erklärt der Nationalversammlung, daß sie dieselbe mit Gut und Blut zu schützen und ihre Beschlüsse mit starker Hand aufrecht zu halten bereit ist.
Die Bürgerwehr Düsseldorfs fordert die Nationalversammlung, indem sie sich ihr zur Verfügung stellt, auf, die errungene Freiheit, selbst auf die Gefahr eines zweiten blutigen Kampfes, in voller Integrität zu bewahren."

Die Versammlung der [unleserliches Material]lichen Offiziere der Bürgerwehr sandte ferner sofort eine Deputation an den Gemeinderath, um von demselben die Beschaffung von Patronen und Munition zu begehren. Der Gemeinderath erklärte sich sofort hier zu bereit und stellte einer zur Beschaffung von Munition ernannten Kommissson Geldmittel zur Verfügung.

Die Kommission ist bereits in vollster Thätigkeit.

103 Berlin, 16. November.

In der Friedrichsstadt -- diesem aristokratischen Stadtviertel -- dauert die Abholung der Waffen in der größten Ruhe und Gemüthlichkeit fort. Die Soldaten erscheinen in den Häusern, man giebt ihnen eine Waffe, wo sich vielleicht 2, 3 oder 4 befinden, und hierauf zieht der Unteroffizier ruhig weiter. Die abgenommenen Waffen werden in einen hinther fahrenden Wagen gelegt und in's Zeughaus abgeliefert. -- In den andern Stadtvierteln wird man sich dies jedoch nicht gefallen lassen. Morgen sollte die Reihe an das 5. und 14. Bataillon der Bürgerwehr kommen. Die demokratischen Majore ließen diese zwei Bataillone heute bewaffnet in der Lindenstraße aufstellen. Ein Bataillon Soldaten erschien, stellt sich der Bürgerwehr gegenüber mit geladenen Gewehren auf, marschirt aber ruhig wieder ab, ohne einen Angriff zu wagen.

Diese Feigheit Wrangel's, der nicht wagt, mit Gewalt einzuschreiten, der noch keinen Schuß seit 8 Tagen abfeuern ließ, obgleich man seinen Befehlen so viel wie nur möglich trotzte und ihn verhöhnte, diese Feigheit hat Berlin neuen Muth eingeflößt, und man wird nun alles Mögliche versuchen, einen Kampf zu provociren.

Die Nationalversammlung hat heute keine Sitzung gehalten; sie will abwarten. Die Entschiedenen wollen warten, bis die Zustände so weit gekommen sind, um das Aeußerste zu wagen. Die Schwankenden und Konstitutionellen hingegen schaudern schon zurück vor den unvermeidlichen Konsequenzen dieses Kampfes. Sie wollen fur's erste Halt machen und nicht weiter gehen.

Von Halle schreibt man uns, daß der Landsturm vollständig organisirt sei. Binnen einigen Tagen könnten wir auf mehr als 50,000 Mann rechnen, die aus Thüringen und Sachsen sich in Halle vereinigen würden. Dem entgegen erklärte der Prinz von Preußen einer Deputation unserer Stadtverordneten: "daß das Haus Hohenzollern mit seinen Königlichen Rechten stehen oder fallen werde." Der Prinz gestand zu, daß der König am 19. März zu viel versprochen habe, was nicht zu erfüllen möglich sei. Die seitdem in Berlin "geherrschte" Anarchie müßte unterdrückt werden. Die früheren Ministerien hätten sich dazu zu schwach gezeigt, und deshalb wäre ein Ministerium Brandenburg mit General Wrangel's Belagerungszustand nothwendig.

Berlin.

Bekanntmachung.

Da die zur freiwilligen Ablieferung der Waffen festgesetzte Frist abermals vorubergegangen ist, ohne daß der Aufforderung genügt worden, die der Bürgerwehr vom Staate verabreichten Koniglichen Dienstwaffen zurückzuliefern, so wird es nunmehr Pflicht der Behörde, mit der Abnahme der Waffen alles Ernstes vorzuschreiten.

Es soll hierdurch zugleich vorzugsweise verhindert werden, daß den Bürgern noch ferner die Waffen von Unbefugten auf die gewaltsamste Weise abgenommen werden, wie dies bisher vielfältig geschehen ist.

Auf Anordnung der Kommandatur werden demnach morgen früh von 9 Uhr ab in den Straßen Militär-Patrouillen erscheinen, welche Transportwagen mit sich führen. Sobald von den Patrouillen ein Zeichen mit der Trommel gegeben worden, müssen in allen Häusern sämmtliche gelieferte Waffen nebst Munition auf den Hausfluren zusammengebracht werden, von wo sie durch Kommandirte in Empfang genommen werden sollen.

Sollte auch dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so haben die Haus-Eigenthümer und die Besitzer von Waffen sich die unvermeidlichen Folgen selbst beizumessen, welche mit einer Hausdurchsuchung und gewaltsamen Waffen-Fortnahme verbunden sind.

Die Militär-Behörde erwartet indeß von dem ehrenwerthen Sinn der Bürgerschaft und namentlich von einer geeigneten Mitwirkung der Bezirksvorsteher, daß dieselbe den Truppen in ihrer schwierigsten Aufgabe entgegenkommen und nicht durch unerwarteten Widerstand die größten Gefahren über die Stadt und das Vaterland herbeiführen werden.

Für jede abgelieferte Waffe wird eine Marke ausgetheilt.

Berlin, den 14. November 1848.

von Thümen, General-Major und Kommandant.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf meine Proklamation vom 12. d. M. weise ich sämmtliche Einwohner der Stadt und des Bezirks, für welchen der Belagerungszustand verkündet ist, hierdurch gemessenst und bei Vermeidung kriegsrechtlicher Bestrafung an:

alle sich bei ihnen aufhaltende fremde Personen, zu deren Meldung sie nach den bestehenden Polizeigesetzen verpflichtet sind, gleichviel, ob dieselben schon gemeldet worden oder nicht, bis morgen den 17. d. M., Nachmittags 2 Uhr bei der ressortmäßigen Polizeistelle in der polizeilich vorgeschriebenen Form zu melden.

Berlin, den 16. November 1848.

Der Ober-Befehlshaber der Truppen in den Marken.

v. Wrangel.

Berlin, 17. Nov.

Die ausgetretenen Mitglieder der Rechten und des Centrums haben einen Ausschuß aus ihrer Mitte gewählt. Derselbe besteht aus den Abgeordneten: Walter, Baumstark, Hesse (Solingen) (von der Rechten) und Harkort, Müller (Unterstaatssekretär) und v. Meusebach (vom rechten Centrum). Im Auftrage dieses Ausschusses sind die Abgeordneten Ostermann und Reichensperger bereits vorgestern nach Frankfurt a. M. abgereist. Der Ausschuß hat gestern folgendes Schreiben an das Staatsministerium gerichtet:

Der unterzeichnete gewählte Ausschuß der Gesammtheit derjenigen Abgeordneten, welche getreu ihrer Ueberzeugung, daß die Verlegung der Nationalversammlung kein Recht des Volks und seiner Vertreter verletze, am 9. d. M. der Anordnung der Krone sich fügten, hält es für seine Pflicht, hiermit die unumwundene Anfrage zu thun, ob [unleserliches Material]n hohes Staatsministerium die sofortige Berufung der Nationalversammlung in Folge der heute für die Stadt Berlin angeordneten Suspendirung der Habeas-Corpus-Akte bereits verfügt habe, indem derselbe der Ansicht ist, daß diese Berufung nach §. 8. des Gesetzes vom 24. Sept. d. J. sofort stattfinden müsse, wenn nicht eine Verletzung heiliger und verbriefter Rechte des Volks eintreten solle.

Berlin, den 15. November 1848.

Der erwählte Ausschuß der Rechten und des rechten Centrums der Nationalversammlung.

(gez.) Hesse. Baumstark. Walter. Müller. v. Meusebach. Harkort.

Ein ähnlicher Beschluß ist jedoch bereits schon vorher aus eigener Entschließung des Staatsministeriums hervorgegangen und die Mittheilungen haben sich gekreuzt. Danach steht wahrscheinlich die Einberufung der Nationalversammlung in Brandenburg noch vor dem 27. bevor.

(N. Pr. Z.)
Berlin,

Cirkulare an sämmtliche Königl. Regierungen. Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß in verschiedenen Landestheilen auf dem platten Lande dadurch eine nicht unbedeutende Aufregung hervorgerufen wird, daß man das Gerücht vorbreitet, als gehe die Staats-Regierung damit um, die Wohlthaten, welche durch die bereits vorgelegten und vorbereiteten Gesetze der ländlichen Bevölkerung zu Theil werden sollten, nicht in Erfüllung gehen zu lassen. Die Regierung ist jedoch auch in dieser Beziehung fest entschlossen, den betretenen Weg zu verfolgen und den bäuerlichen Eingesessenen jede irgend zulässige Erleichterung zu gewähren.

Die königl. Regierung verpflichte ich, von dieser Absicht der Staatsregierung der ländlichen Bevölkerung Ihres Bezirkes schleunigst auf geeignete Weise Kenntniß zu geben und die Landräthe zu veranlassen, daß in den einzelnen Ortschaften der Kreise das erwähnte Gerücht widerlegt und den Eingesessenen die Ueberzeugung verschafft werde, wie das Staatsministerium entschlossen sei, wie alle die von Sr. Maj. dem Könige ertheilten Zusagen getreu zu erfüllen, so namentlich auch das Wohl der ländlichen Bevölkerung nach Kräften zu fördern.

Berlin, den 15. November 1848.

Der Minister des Innern.

Berlin, 15. Nov.

Die Redaktion der Spener'schen Zeitung soll gestern das ihr vom Staatsministerium zur Aufnahme in die Zeitung übersandte Schreiben des Reichsministers Schmerling an den Königl. Preuß. Bevollmächtigten Camphausen zurückgesandt und die Aufnahme verweigert haben.

Auszug aus dem Schreiben des Reichsministers Schmerling an den königlichen Bevollmächtigten Camphausen:

"Daß der Zustand in Berlin ein solcher ist, wie er die sorgliche Aufmerksamkeit der Centralgewalt nicht blos auf sich ziehen kann, sondern auf sich ziehen muß, wenn anders diese nicht den Einfluß Berlins auf das übrige Deutschland und seine Pflichten außer Acht lassen wollte, wird leider von Niemandem in Abrede gestellt. -- -- -- -- Alle die, welche auf einen völligen Umsturz aller Verhältnisse in Deutschland hinarbeiten, richten, nachdem in Frankfurt a. M. ihre Pläne gescheitert und sie aus Wien bereits die Flucht ergreifen, ihre Hoffnungen und Bestrebungen nur ledglich auf Berlin. Hier glauben sie den besten Boden für ihre Arbeit zu finden, hier versammeln sich die Mitglieder der äußersten Linken aus den verschiedenen deutschen Landesversammlungen; hier stellt sich der Kongreß aller demokratischen Vereine unter den Schutz des Volkes, und glaubt öffentlich erzählen zu dürfen, an welchem Tage er bereit war, das Zeichen zum gewaltsamen Aufruf zu geben; ""Wendet alle eure Hoffnungen nach Berlin,"" schreibt Arnold Ruge in einem offenen Brief vom 14. Okt. an seine Wähler; ""Ihr wißt -- fährt er fort -- daß ihr hier eine Stimme habt, die in's Gewicht fällt."" In Berlin ist's, wo ganze Kompagnien der Bürgerwehr in öffentlichen Anschlägen das Lob des Königs zurückweisen, wo man die bekränzten Särge der Aufrührer öffentlich als die "Opfer der Reaktion" gleich glorreichen Märtyrern zur Schau ausstellt, wo die gesetzlich bewaffnete Bevölkerung der Stadt an dem Trauerzuge dieser Empörer in größerer Anzahl folgt, als den Särgen der in Vertheidigung des Gesetzes gefallenen Bürger; wo endlich, auch in den letzten Tagen wieder, die Abgeordneten beim Austritt aus ihrem Berathungssaale am hellen Tage und auf offener Straße mit Vorzeigung von Todeswerkzeugen bedroht und sogar zeitweise durch Vernagelung der Thüren gefangen gehalten worden. -- Wo ein solcher Zustand, während dessen zugleich eine verführerische und gefährliche Einwirkung auf das Militär aus allen Kräften fortbetrieben wird, andauert, da wird wohl eine fürsorgliche Maßregel der Centralgewalt von Deutschland das Bereithalten eines Vollmachtträgers für möglich rasch eintretenden dringenden Fall, nicht erst eine ausführliche Rechtfertigung verlangen und bedurfte das Reichsministerium für seine Ansicht der Dinge in Berlin einer Bestätigung, so fände sie dieselbe in den wiederholt ausgesprochenen bangen Befürchtungen patriotischer preußischer Bürger und Staatsmänner.

Frankfurt a. M., den 8. Nov. 1848.

(gez.) Schmerling.

Berlin.

An das Staats-Ministerium. Durch eine von dem Staats-Ministerium contrasignirte Königliche Verordnung ist die Berliner Bürgerwehr aufgelöst worden. Als Grund der Auflösung wird der Schutz angegeben, welchen die Bürgerwehr der Nationalversammlung hat angedeihen lassen. Nach §. 3. des Bürgerwehrgesetzes steht der Krone allerdings das Recht der Auflösung der Bürgerwehr zu, es müssen aber wichtige Gründe für eine solche Maaßregel vorhanden sein. Im vorliegenden Falle fehlt es durchaus an jedem Grunde. Die Bürgerwehr ist nach §. 1. des Bürgerwehrgesetzes berufen: Die verfassungsmäßige Freiheit zu schützen. Die Nationalversammlung ist verfassungsmäßig mit der Krone gleich berechtigt und die Bürgerwehr ist zu ihrem Schutze eben so verpflichtet, als zu dem der Krone, so lange sie ihre Befugnisse nicht überschreitet. Die Nationalversammlung hat ihre Befugnisse nicht überschritten. Die Krone hatte kein Recht, die Thätigkeit der constitutionellen Versammlung auch nur einen Tag zu hemmen. Hätte sie das Recht, eine solche Vertagung auf 17 Tage auszusprechen, so könnte sie solche auch auf 17 Jahre, ja auf unbestimmte Zeit aussprechen. Aber noch aus einem andern Grunde durfte die Bürgerwehr die Nationalversammlung in der Freiheit ihrer Berathungen nicht stören, da nach §. 4. des Gesetzes vom 6. April 1848 jeder Preuße berechtigt ist, sich in einem geschlossenen Raum zu versammeln. Ueberdies ist der Bürgerwehr eine Requisition zur Auflösung der Versammlung durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde, den Magistrat, noch gar nicht einmal zugekommen. Der Polizei-Präsident als einzeln stehender Polizei-Beamter war zu einer solchen Requisition nicht befugt. Von einem Auflehnen der Bürgerwehr kann also gar keine Rede sein. Endlich hat das Staats-Ministerium keine Macht gehabt über eine friedliche Stadt, welche trotz allen Bemühungen, sie zu reizen, die heiligste Ruhe bewahrt hat, den Belagerungszustand zu verhängen und in solcher Weise die von der Krone garantirten Freiheiten zu beschränken. Die unterzeichnete Bürgerwehr muß daher den Beschluß der Nationalversammlung, daß in folgenden Maaßregeln des Staats-Ministerii eine Verletzung der verfassungsmäßigen Freiheit enthalten sei: 1) Auflösung der Nationalversammlung, 2) Auflösung und Entwaffnung der Bürgerwehr, 3) Verhängung des Belagerungszustandes, vollständig anerkennen. Die Bürgerwehr ist berufen die verfassungsmäßige Freiheit zu schützen, dieselbe wird, wenn auch alle ihre Pflicht vergessen sollten, diese ihr durch das Gesetz auferlegte Pflicht zu erfüllen wissen und protestirt daher hiermit feierlichst gegen ihre Entwaffnung. Geschieht dem Vaterlande ein Unglück, so wird der Fluch über diejenigen kommen, welche dasselbe heraufbeschworen haben.

Berlin, den 14. November 1848.

Das 5 und 14 Bataillon der Bürgerwehr.

Breslau, 14. November.

Abends 10 Uhr. Sie Central-Kommission hat eine Deputation an den Oberpräsidenten Pinder entsandt, mit der Anfrage, welche Stellung er nunmehr zu dem Ministerium einzunehmen gedenke. Der Oberpräsident erwiderte, daß er sich mit den jüngsten Maßnahmen des Ministeriums nicht einverstanden erklären könne und dieselbigen mißbillige.

(Br. Z.)
Breslau, 14. November.

Errichtung einer permanenten Kommission, bestehend aus dem Magistrate, Stadtverordneten und Vertrauensmännern. In einer gestern stattgehabten außerordentlichen Sitzung der Stadtverordneten kam ein Antrag der Central-Kommission der Bürgerwehrklubs und der 11 mit diesen jetzt verbundenen Vereine, zur Sprache. Der Antrag lautete auf

Außerordentliche Beilage zu Nr. 146 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Samstag 18. November 1848.
[Deutschland]
* Köln, 17. Nov.

Heute hielt der wachthabende Offizier am Rathhause zu der verstärkten Wachmannschaft folgende Anrede:

„Ihr habt hiermit Jeder 20 Stück scharfe Patronen. Heute ist besonders der Tag, an dem ihr an Eurem Platze sein müßt; seid jeden Augenblick bereit, dem Rufe zu folgen, wohin ihr auch requirirt werdet, denn heute ist es, wo das Volk keine Steuern mehr bezahlen soll!

109 Düsseldorf, 1[unleserliches Material]. Nov.

Gestern fand in Hamm bei Düsseldorf eine überaus zahlreiche Versammlung des Landvolks statt, welche von Düsseldorf aus dorthin ausgeschrieben war. Die Versammlung beschloß einstimmig:

1) Der gegenwärtigen Regierung keine Steuern, Pachten oder direkte Abgaben irgend einer Art zu zahlen.
2) Jeden, der bei einem in Folge der Steuerverweigerung eintretenden Zwangsverkauf bieten würde, als einen Volksverräther zu betrachten und zu behandeln.

Zu dieser Landgemeinde gehören unter Anderm an 200 wohlhabende Pächter, welche beträchtliche Domänen von Seiten der Regierung gepachtet haben.

Ferner wurde sofort eine Subscription für den demokratischen Central-Ausschuß in Berlin eröffnet.

In Düsseldorf wurde in einer immensen, aus allen Ständen zusammengesetzten Volksversammlung, welche gestern im Geisler'schen Saale abgehalten wurde, beschlossen, die Nationalversammlung durch eine Adresse aufzufordern, die Steuerverweigerung auszusprechen.

Die Bürgerwehr Düsseldorfs hat bereits vor einigen Tagen in einer Generalversammlung folgende Adresse an die Nationalversammlung einstimmig beschlossen:

„Die Bürgerwehr Düsseldorfs erklärt der Nationalversammlung ihre vollkommenste Uebereinstimmung mit den von derselben getroffenen Beschlüssen.
Die Bürgerwehr Düsseldorfs erklärt der Nationalversammlung, daß sie dieselbe mit Gut und Blut zu schützen und ihre Beschlüsse mit starker Hand aufrecht zu halten bereit ist.
Die Bürgerwehr Düsseldorfs fordert die Nationalversammlung, indem sie sich ihr zur Verfügung stellt, auf, die errungene Freiheit, selbst auf die Gefahr eines zweiten blutigen Kampfes, in voller Integrität zu bewahren.“

Die Versammlung der [unleserliches Material]lichen Offiziere der Bürgerwehr sandte ferner sofort eine Deputation an den Gemeinderath, um von demselben die Beschaffung von Patronen und Munition zu begehren. Der Gemeinderath erklärte sich sofort hier zu bereit und stellte einer zur Beschaffung von Munition ernannten Kommissson Geldmittel zur Verfügung.

Die Kommission ist bereits in vollster Thätigkeit.

103 Berlin, 16. November.

In der Friedrichsstadt — diesem aristokratischen Stadtviertel — dauert die Abholung der Waffen in der größten Ruhe und Gemüthlichkeit fort. Die Soldaten erscheinen in den Häusern, man giebt ihnen eine Waffe, wo sich vielleicht 2, 3 oder 4 befinden, und hierauf zieht der Unteroffizier ruhig weiter. Die abgenommenen Waffen werden in einen hinther fahrenden Wagen gelegt und in's Zeughaus abgeliefert. — In den andern Stadtvierteln wird man sich dies jedoch nicht gefallen lassen. Morgen sollte die Reihe an das 5. und 14. Bataillon der Bürgerwehr kommen. Die demokratischen Majore ließen diese zwei Bataillone heute bewaffnet in der Lindenstraße aufstellen. Ein Bataillon Soldaten erschien, stellt sich der Bürgerwehr gegenüber mit geladenen Gewehren auf, marschirt aber ruhig wieder ab, ohne einen Angriff zu wagen.

Diese Feigheit Wrangel's, der nicht wagt, mit Gewalt einzuschreiten, der noch keinen Schuß seit 8 Tagen abfeuern ließ, obgleich man seinen Befehlen so viel wie nur möglich trotzte und ihn verhöhnte, diese Feigheit hat Berlin neuen Muth eingeflößt, und man wird nun alles Mögliche versuchen, einen Kampf zu provociren.

Die Nationalversammlung hat heute keine Sitzung gehalten; sie will abwarten. Die Entschiedenen wollen warten, bis die Zustände so weit gekommen sind, um das Aeußerste zu wagen. Die Schwankenden und Konstitutionellen hingegen schaudern schon zurück vor den unvermeidlichen Konsequenzen dieses Kampfes. Sie wollen fur's erste Halt machen und nicht weiter gehen.

Von Halle schreibt man uns, daß der Landsturm vollständig organisirt sei. Binnen einigen Tagen könnten wir auf mehr als 50,000 Mann rechnen, die aus Thüringen und Sachsen sich in Halle vereinigen würden. Dem entgegen erklärte der Prinz von Preußen einer Deputation unserer Stadtverordneten: „daß das Haus Hohenzollern mit seinen Königlichen Rechten stehen oder fallen werde.“ Der Prinz gestand zu, daß der König am 19. März zu viel versprochen habe, was nicht zu erfüllen möglich sei. Die seitdem in Berlin „geherrschte“ Anarchie müßte unterdrückt werden. Die früheren Ministerien hätten sich dazu zu schwach gezeigt, und deshalb wäre ein Ministerium Brandenburg mit General Wrangel's Belagerungszustand nothwendig.

Berlin.

Bekanntmachung.

Da die zur freiwilligen Ablieferung der Waffen festgesetzte Frist abermals vorubergegangen ist, ohne daß der Aufforderung genügt worden, die der Bürgerwehr vom Staate verabreichten Koniglichen Dienstwaffen zurückzuliefern, so wird es nunmehr Pflicht der Behörde, mit der Abnahme der Waffen alles Ernstes vorzuschreiten.

Es soll hierdurch zugleich vorzugsweise verhindert werden, daß den Bürgern noch ferner die Waffen von Unbefugten auf die gewaltsamste Weise abgenommen werden, wie dies bisher vielfältig geschehen ist.

Auf Anordnung der Kommandatur werden demnach morgen früh von 9 Uhr ab in den Straßen Militär-Patrouillen erscheinen, welche Transportwagen mit sich führen. Sobald von den Patrouillen ein Zeichen mit der Trommel gegeben worden, müssen in allen Häusern sämmtliche gelieferte Waffen nebst Munition auf den Hausfluren zusammengebracht werden, von wo sie durch Kommandirte in Empfang genommen werden sollen.

Sollte auch dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so haben die Haus-Eigenthümer und die Besitzer von Waffen sich die unvermeidlichen Folgen selbst beizumessen, welche mit einer Hausdurchsuchung und gewaltsamen Waffen-Fortnahme verbunden sind.

Die Militär-Behörde erwartet indeß von dem ehrenwerthen Sinn der Bürgerschaft und namentlich von einer geeigneten Mitwirkung der Bezirksvorsteher, daß dieselbe den Truppen in ihrer schwierigsten Aufgabe entgegenkommen und nicht durch unerwarteten Widerstand die größten Gefahren über die Stadt und das Vaterland herbeiführen werden.

Für jede abgelieferte Waffe wird eine Marke ausgetheilt.

Berlin, den 14. November 1848.

von Thümen, General-Major und Kommandant.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf meine Proklamation vom 12. d. M. weise ich sämmtliche Einwohner der Stadt und des Bezirks, für welchen der Belagerungszustand verkündet ist, hierdurch gemessenst und bei Vermeidung kriegsrechtlicher Bestrafung an:

alle sich bei ihnen aufhaltende fremde Personen, zu deren Meldung sie nach den bestehenden Polizeigesetzen verpflichtet sind, gleichviel, ob dieselben schon gemeldet worden oder nicht, bis morgen den 17. d. M., Nachmittags 2 Uhr bei der ressortmäßigen Polizeistelle in der polizeilich vorgeschriebenen Form zu melden.

Berlin, den 16. November 1848.

Der Ober-Befehlshaber der Truppen in den Marken.

v. Wrangel.

Berlin, 17. Nov.

Die ausgetretenen Mitglieder der Rechten und des Centrums haben einen Ausschuß aus ihrer Mitte gewählt. Derselbe besteht aus den Abgeordneten: Walter, Baumstark, Hesse (Solingen) (von der Rechten) und Harkort, Müller (Unterstaatssekretär) und v. Meusebach (vom rechten Centrum). Im Auftrage dieses Ausschusses sind die Abgeordneten Ostermann und Reichensperger bereits vorgestern nach Frankfurt a. M. abgereist. Der Ausschuß hat gestern folgendes Schreiben an das Staatsministerium gerichtet:

Der unterzeichnete gewählte Ausschuß der Gesammtheit derjenigen Abgeordneten, welche getreu ihrer Ueberzeugung, daß die Verlegung der Nationalversammlung kein Recht des Volks und seiner Vertreter verletze, am 9. d. M. der Anordnung der Krone sich fügten, hält es für seine Pflicht, hiermit die unumwundene Anfrage zu thun, ob [unleserliches Material]n hohes Staatsministerium die sofortige Berufung der Nationalversammlung in Folge der heute für die Stadt Berlin angeordneten Suspendirung der Habeas-Corpus-Akte bereits verfügt habe, indem derselbe der Ansicht ist, daß diese Berufung nach §. 8. des Gesetzes vom 24. Sept. d. J. sofort stattfinden müsse, wenn nicht eine Verletzung heiliger und verbriefter Rechte des Volks eintreten solle.

Berlin, den 15. November 1848.

Der erwählte Ausschuß der Rechten und des rechten Centrums der Nationalversammlung.

(gez.) Hesse. Baumstark. Walter. Müller. v. Meusebach. Harkort.

Ein ähnlicher Beschluß ist jedoch bereits schon vorher aus eigener Entschließung des Staatsministeriums hervorgegangen und die Mittheilungen haben sich gekreuzt. Danach steht wahrscheinlich die Einberufung der Nationalversammlung in Brandenburg noch vor dem 27. bevor.

(N. Pr. Z.)
Berlin,

Cirkulare an sämmtliche Königl. Regierungen. Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß in verschiedenen Landestheilen auf dem platten Lande dadurch eine nicht unbedeutende Aufregung hervorgerufen wird, daß man das Gerücht vorbreitet, als gehe die Staats-Regierung damit um, die Wohlthaten, welche durch die bereits vorgelegten und vorbereiteten Gesetze der ländlichen Bevölkerung zu Theil werden sollten, nicht in Erfüllung gehen zu lassen. Die Regierung ist jedoch auch in dieser Beziehung fest entschlossen, den betretenen Weg zu verfolgen und den bäuerlichen Eingesessenen jede irgend zulässige Erleichterung zu gewähren.

Die königl. Regierung verpflichte ich, von dieser Absicht der Staatsregierung der ländlichen Bevölkerung Ihres Bezirkes schleunigst auf geeignete Weise Kenntniß zu geben und die Landräthe zu veranlassen, daß in den einzelnen Ortschaften der Kreise das erwähnte Gerücht widerlegt und den Eingesessenen die Ueberzeugung verschafft werde, wie das Staatsministerium entschlossen sei, wie alle die von Sr. Maj. dem Könige ertheilten Zusagen getreu zu erfüllen, so namentlich auch das Wohl der ländlichen Bevölkerung nach Kräften zu fördern.

Berlin, den 15. November 1848.

Der Minister des Innern.

Berlin, 15. Nov.

Die Redaktion der Spener'schen Zeitung soll gestern das ihr vom Staatsministerium zur Aufnahme in die Zeitung übersandte Schreiben des Reichsministers Schmerling an den Königl. Preuß. Bevollmächtigten Camphausen zurückgesandt und die Aufnahme verweigert haben.

Auszug aus dem Schreiben des Reichsministers Schmerling an den königlichen Bevollmächtigten Camphausen:

„Daß der Zustand in Berlin ein solcher ist, wie er die sorgliche Aufmerksamkeit der Centralgewalt nicht blos auf sich ziehen kann, sondern auf sich ziehen muß, wenn anders diese nicht den Einfluß Berlins auf das übrige Deutschland und seine Pflichten außer Acht lassen wollte, wird leider von Niemandem in Abrede gestellt. — — — — Alle die, welche auf einen völligen Umsturz aller Verhältnisse in Deutschland hinarbeiten, richten, nachdem in Frankfurt a. M. ihre Pläne gescheitert und sie aus Wien bereits die Flucht ergreifen, ihre Hoffnungen und Bestrebungen nur ledglich auf Berlin. Hier glauben sie den besten Boden für ihre Arbeit zu finden, hier versammeln sich die Mitglieder der äußersten Linken aus den verschiedenen deutschen Landesversammlungen; hier stellt sich der Kongreß aller demokratischen Vereine unter den Schutz des Volkes, und glaubt öffentlich erzählen zu dürfen, an welchem Tage er bereit war, das Zeichen zum gewaltsamen Aufruf zu geben; „„Wendet alle eure Hoffnungen nach Berlin,““ schreibt Arnold Ruge in einem offenen Brief vom 14. Okt. an seine Wähler; „„Ihr wißt — fährt er fort — daß ihr hier eine Stimme habt, die in's Gewicht fällt.““ In Berlin ist's, wo ganze Kompagnien der Bürgerwehr in öffentlichen Anschlägen das Lob des Königs zurückweisen, wo man die bekränzten Särge der Aufrührer öffentlich als die „Opfer der Reaktion“ gleich glorreichen Märtyrern zur Schau ausstellt, wo die gesetzlich bewaffnete Bevölkerung der Stadt an dem Trauerzuge dieser Empörer in größerer Anzahl folgt, als den Särgen der in Vertheidigung des Gesetzes gefallenen Bürger; wo endlich, auch in den letzten Tagen wieder, die Abgeordneten beim Austritt aus ihrem Berathungssaale am hellen Tage und auf offener Straße mit Vorzeigung von Todeswerkzeugen bedroht und sogar zeitweise durch Vernagelung der Thüren gefangen gehalten worden. — Wo ein solcher Zustand, während dessen zugleich eine verführerische und gefährliche Einwirkung auf das Militär aus allen Kräften fortbetrieben wird, andauert, da wird wohl eine fürsorgliche Maßregel der Centralgewalt von Deutschland das Bereithalten eines Vollmachtträgers für möglich rasch eintretenden dringenden Fall, nicht erst eine ausführliche Rechtfertigung verlangen und bedurfte das Reichsministerium für seine Ansicht der Dinge in Berlin einer Bestätigung, so fände sie dieselbe in den wiederholt ausgesprochenen bangen Befürchtungen patriotischer preußischer Bürger und Staatsmänner.

Frankfurt a. M., den 8. Nov. 1848.

(gez.) Schmerling.

Berlin.

An das Staats-Ministerium. Durch eine von dem Staats-Ministerium contrasignirte Königliche Verordnung ist die Berliner Bürgerwehr aufgelöst worden. Als Grund der Auflösung wird der Schutz angegeben, welchen die Bürgerwehr der Nationalversammlung hat angedeihen lassen. Nach §. 3. des Bürgerwehrgesetzes steht der Krone allerdings das Recht der Auflösung der Bürgerwehr zu, es müssen aber wichtige Gründe für eine solche Maaßregel vorhanden sein. Im vorliegenden Falle fehlt es durchaus an jedem Grunde. Die Bürgerwehr ist nach §. 1. des Bürgerwehrgesetzes berufen: Die verfassungsmäßige Freiheit zu schützen. Die Nationalversammlung ist verfassungsmäßig mit der Krone gleich berechtigt und die Bürgerwehr ist zu ihrem Schutze eben so verpflichtet, als zu dem der Krone, so lange sie ihre Befugnisse nicht überschreitet. Die Nationalversammlung hat ihre Befugnisse nicht überschritten. Die Krone hatte kein Recht, die Thätigkeit der constitutionellen Versammlung auch nur einen Tag zu hemmen. Hätte sie das Recht, eine solche Vertagung auf 17 Tage auszusprechen, so könnte sie solche auch auf 17 Jahre, ja auf unbestimmte Zeit aussprechen. Aber noch aus einem andern Grunde durfte die Bürgerwehr die Nationalversammlung in der Freiheit ihrer Berathungen nicht stören, da nach §. 4. des Gesetzes vom 6. April 1848 jeder Preuße berechtigt ist, sich in einem geschlossenen Raum zu versammeln. Ueberdies ist der Bürgerwehr eine Requisition zur Auflösung der Versammlung durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde, den Magistrat, noch gar nicht einmal zugekommen. Der Polizei-Präsident als einzeln stehender Polizei-Beamter war zu einer solchen Requisition nicht befugt. Von einem Auflehnen der Bürgerwehr kann also gar keine Rede sein. Endlich hat das Staats-Ministerium keine Macht gehabt über eine friedliche Stadt, welche trotz allen Bemühungen, sie zu reizen, die heiligste Ruhe bewahrt hat, den Belagerungszustand zu verhängen und in solcher Weise die von der Krone garantirten Freiheiten zu beschränken. Die unterzeichnete Bürgerwehr muß daher den Beschluß der Nationalversammlung, daß in folgenden Maaßregeln des Staats-Ministerii eine Verletzung der verfassungsmäßigen Freiheit enthalten sei: 1) Auflösung der Nationalversammlung, 2) Auflösung und Entwaffnung der Bürgerwehr, 3) Verhängung des Belagerungszustandes, vollständig anerkennen. Die Bürgerwehr ist berufen die verfassungsmäßige Freiheit zu schützen, dieselbe wird, wenn auch alle ihre Pflicht vergessen sollten, diese ihr durch das Gesetz auferlegte Pflicht zu erfüllen wissen und protestirt daher hiermit feierlichst gegen ihre Entwaffnung. Geschieht dem Vaterlande ein Unglück, so wird der Fluch über diejenigen kommen, welche dasselbe heraufbeschworen haben.

Berlin, den 14. November 1848.

Das 5 und 14 Bataillon der Bürgerwehr.

Breslau, 14. November.

Abends 10 Uhr. Sie Central-Kommission hat eine Deputation an den Oberpräsidenten Pinder entsandt, mit der Anfrage, welche Stellung er nunmehr zu dem Ministerium einzunehmen gedenke. Der Oberpräsident erwiderte, daß er sich mit den jüngsten Maßnahmen des Ministeriums nicht einverstanden erklären könne und dieselbigen mißbillige.

(Br. Z.)
Breslau, 14. November.

Errichtung einer permanenten Kommission, bestehend aus dem Magistrate, Stadtverordneten und Vertrauensmännern. In einer gestern stattgehabten außerordentlichen Sitzung der Stadtverordneten kam ein Antrag der Central-Kommission der Bürgerwehrklubs und der 11 mit diesen jetzt verbundenen Vereine, zur Sprache. Der Antrag lautete auf

<TEI>
  <text>
    <pb facs="#f0001" n="0763"/>
    <front>
      <titlePage type="heading">
        <titlePart type="main">Außerordentliche Beilage zu Nr. 146 der Neuen Rheinischen Zeitung.</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
        <docImprint>
          <docDate>Samstag 18. November 1848.</docDate>
        </docImprint>
      </titlePage>
    </front>
    <body>
      <div n="1">
        <head>[Deutschland]</head>
        <div xml:id="ar146b_001" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 17. Nov.</head>
          <p>Heute hielt der wachthabende Offizier am Rathhause zu der verstärkten Wachmannschaft folgende Anrede:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Ihr habt hiermit Jeder 20 Stück scharfe Patronen. Heute ist besonders der Tag, an dem ihr an Eurem Platze sein müßt; seid jeden Augenblick bereit, dem Rufe zu folgen, wohin ihr auch requirirt werdet, denn heute ist es, wo das Volk keine Steuern mehr bezahlen soll!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar146b_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>109</author></bibl> Düsseldorf, 1<gap reason="illegible"/>. Nov.</head>
          <p>Gestern fand in Hamm bei Düsseldorf eine überaus zahlreiche Versammlung des Landvolks statt, welche von Düsseldorf aus dorthin ausgeschrieben war. Die Versammlung beschloß einstimmig:</p>
          <p rendition="#et">1) Der gegenwärtigen Regierung keine Steuern, Pachten oder direkte Abgaben irgend einer Art zu zahlen.<lb/>
2) Jeden, der bei einem in Folge der Steuerverweigerung eintretenden Zwangsverkauf bieten würde, als einen Volksverräther zu betrachten und zu behandeln.</p>
          <p>Zu dieser Landgemeinde gehören unter Anderm an 200 wohlhabende Pächter, welche beträchtliche Domänen von Seiten der Regierung gepachtet haben.</p>
          <p>Ferner wurde sofort eine Subscription für den demokratischen Central-Ausschuß in Berlin eröffnet.</p>
          <p>In Düsseldorf wurde in einer immensen, aus allen Ständen zusammengesetzten Volksversammlung, welche gestern im Geisler'schen Saale abgehalten wurde, beschlossen, die Nationalversammlung durch eine Adresse aufzufordern, die Steuerverweigerung auszusprechen.</p>
          <p>Die Bürgerwehr Düsseldorfs hat bereits vor einigen Tagen in einer Generalversammlung folgende Adresse an die Nationalversammlung einstimmig beschlossen:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Bürgerwehr Düsseldorfs erklärt der Nationalversammlung ihre vollkommenste Uebereinstimmung mit den von derselben getroffenen Beschlüssen.<lb/>
Die Bürgerwehr Düsseldorfs erklärt der Nationalversammlung, daß sie dieselbe mit Gut und Blut zu schützen und ihre Beschlüsse mit starker Hand aufrecht zu halten bereit ist.<lb/>
Die Bürgerwehr Düsseldorfs fordert die Nationalversammlung, indem sie sich ihr zur Verfügung stellt, auf, die errungene Freiheit, selbst auf die Gefahr eines zweiten blutigen Kampfes, in voller Integrität zu bewahren.&#x201C;</p>
          <p>Die Versammlung der <gap reason="illegible"/>lichen Offiziere der Bürgerwehr sandte ferner sofort eine Deputation an den Gemeinderath, um von demselben die Beschaffung von Patronen und Munition zu begehren. Der Gemeinderath erklärte sich sofort hier zu bereit und stellte einer zur Beschaffung von Munition ernannten Kommissson Geldmittel zur Verfügung.</p>
          <p>Die Kommission ist bereits in vollster Thätigkeit.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar146b_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 16. November.</head>
          <p>In der Friedrichsstadt &#x2014; diesem aristokratischen Stadtviertel &#x2014; dauert die Abholung der Waffen in der größten Ruhe und Gemüthlichkeit fort. Die Soldaten erscheinen in den Häusern, man giebt ihnen eine Waffe, wo sich vielleicht 2, 3 oder 4 befinden, und hierauf zieht der Unteroffizier ruhig weiter. Die abgenommenen Waffen werden in einen hinther fahrenden Wagen gelegt und in's Zeughaus abgeliefert. &#x2014; In den andern Stadtvierteln wird man sich dies jedoch nicht gefallen lassen. Morgen sollte die Reihe an das 5. und 14. Bataillon der Bürgerwehr kommen. <hi rendition="#b">Die demokratischen Majore ließen diese zwei Bataillone heute bewaffnet in der Lindenstraße aufstellen. Ein Bataillon Soldaten erschien, stellt sich der Bürgerwehr gegenüber mit geladenen Gewehren auf, marschirt aber ruhig wieder ab, ohne einen Angriff zu wagen.</hi> </p>
          <p>Diese Feigheit <hi rendition="#g">Wrangel's,</hi> der nicht wagt, mit Gewalt einzuschreiten, der noch keinen Schuß seit 8 Tagen abfeuern ließ, obgleich man seinen Befehlen so viel wie nur möglich trotzte und ihn verhöhnte, diese Feigheit hat Berlin neuen Muth eingeflößt, <hi rendition="#g">und man wird nun alles Mögliche versuchen, einen Kampf zu provociren</hi>.</p>
          <p>Die <hi rendition="#g">Nationalversammlung</hi> hat heute keine Sitzung gehalten; sie will abwarten. Die Entschiedenen wollen warten, bis die Zustände so weit gekommen sind, um das Aeußerste zu wagen. Die Schwankenden und Konstitutionellen hingegen schaudern schon zurück vor den unvermeidlichen Konsequenzen dieses Kampfes. Sie wollen fur's erste Halt machen und nicht weiter gehen.</p>
          <p>Von <hi rendition="#g">Halle</hi> schreibt man uns, daß der Landsturm vollständig organisirt sei. Binnen einigen Tagen könnten wir auf mehr als 50,000 Mann rechnen, die aus Thüringen und Sachsen sich in Halle vereinigen würden. Dem entgegen erklärte der Prinz von Preußen einer Deputation unserer Stadtverordneten: &#x201E;daß das Haus Hohenzollern mit seinen Königlichen Rechten stehen oder fallen werde.&#x201C; Der Prinz gestand zu, daß der König am 19. März zu viel versprochen habe, was nicht zu erfüllen möglich sei. Die seitdem in Berlin &#x201E;<hi rendition="#g">geherrschte</hi>&#x201C; Anarchie müßte unterdrückt werden. Die früheren Ministerien hätten sich dazu zu schwach gezeigt, und deshalb wäre ein Ministerium Brandenburg mit General Wrangel's Belagerungszustand nothwendig.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar146b_004" type="jArticle">
          <head>Berlin.</head>
          <p><hi rendition="#g">Bekanntmachung</hi>.</p>
          <p>Da die zur freiwilligen Ablieferung der Waffen festgesetzte Frist abermals vorubergegangen ist, ohne daß der Aufforderung genügt worden, die der Bürgerwehr vom Staate verabreichten Koniglichen Dienstwaffen zurückzuliefern, so wird es nunmehr Pflicht der Behörde, mit der Abnahme der Waffen alles Ernstes vorzuschreiten.</p>
          <p>Es soll hierdurch zugleich vorzugsweise verhindert werden, daß den Bürgern noch ferner die Waffen von Unbefugten auf die gewaltsamste Weise abgenommen werden, wie dies bisher vielfältig geschehen ist.</p>
          <p>Auf Anordnung der Kommandatur werden demnach morgen früh von 9 Uhr ab in den Straßen Militär-Patrouillen erscheinen, welche Transportwagen mit sich führen. Sobald von den Patrouillen ein Zeichen mit der Trommel gegeben worden, müssen in allen Häusern sämmtliche gelieferte Waffen nebst Munition auf den Hausfluren zusammengebracht werden, von wo sie durch Kommandirte in Empfang genommen werden sollen.</p>
          <p>Sollte auch dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so haben die Haus-Eigenthümer und die Besitzer von Waffen sich die unvermeidlichen Folgen selbst beizumessen, welche mit einer Hausdurchsuchung und gewaltsamen Waffen-Fortnahme verbunden sind.</p>
          <p>Die Militär-Behörde erwartet indeß von dem ehrenwerthen Sinn der Bürgerschaft und namentlich von einer geeigneten Mitwirkung der Bezirksvorsteher, daß dieselbe den Truppen in ihrer schwierigsten Aufgabe entgegenkommen und nicht durch unerwarteten Widerstand die größten Gefahren über die Stadt und das Vaterland herbeiführen werden.</p>
          <p>Für jede abgelieferte Waffe wird eine Marke ausgetheilt.</p>
          <p>Berlin, den 14. November 1848.</p>
          <p>von Thümen, General-Major und Kommandant.</p>
          <p><hi rendition="#g">Bekanntmachung</hi>.</p>
          <p>Mit Bezug auf meine Proklamation vom 12. d. M. weise ich sämmtliche Einwohner der Stadt und des Bezirks, für welchen der Belagerungszustand verkündet ist, hierdurch gemessenst und bei Vermeidung kriegsrechtlicher Bestrafung an:</p>
          <p rendition="#et">alle sich bei ihnen aufhaltende fremde Personen, zu deren Meldung sie nach den bestehenden Polizeigesetzen verpflichtet sind, gleichviel, ob dieselben schon gemeldet worden oder nicht, bis morgen den 17. d. M., Nachmittags 2 Uhr bei der ressortmäßigen Polizeistelle in der polizeilich vorgeschriebenen Form zu melden.</p>
          <p>Berlin, den 16. November 1848.</p>
          <p>Der Ober-Befehlshaber der Truppen in den Marken.</p>
          <p>v. <hi rendition="#g">Wrangel</hi>.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar146b_005" type="jArticle">
          <head>Berlin, 17. Nov.</head>
          <p>Die ausgetretenen Mitglieder der Rechten und des Centrums haben einen Ausschuß aus ihrer Mitte gewählt. Derselbe besteht aus den Abgeordneten: Walter, Baumstark, Hesse (Solingen) (von der Rechten) und Harkort, Müller (Unterstaatssekretär) und v. Meusebach (vom rechten Centrum). Im Auftrage dieses Ausschusses sind die Abgeordneten Ostermann und Reichensperger bereits vorgestern nach Frankfurt a. M. abgereist. Der Ausschuß hat gestern folgendes Schreiben an das Staatsministerium gerichtet:</p>
          <p>Der unterzeichnete gewählte Ausschuß der Gesammtheit derjenigen Abgeordneten, welche getreu ihrer Ueberzeugung, daß die Verlegung der Nationalversammlung kein Recht des Volks und seiner Vertreter verletze, am 9. d. M. der Anordnung der Krone sich fügten, hält es für seine Pflicht, hiermit die unumwundene Anfrage zu thun, ob <gap reason="illegible"/>n hohes Staatsministerium die sofortige Berufung der Nationalversammlung in Folge der heute für die Stadt Berlin angeordneten Suspendirung der Habeas-Corpus-Akte bereits verfügt habe, indem derselbe der Ansicht ist, daß diese Berufung nach §. 8. des Gesetzes vom 24. Sept. d. J. sofort stattfinden müsse, wenn nicht eine Verletzung heiliger und verbriefter Rechte des Volks eintreten solle.</p>
          <p>Berlin, den 15. November 1848.</p>
          <p>Der erwählte Ausschuß der Rechten und des rechten Centrums der Nationalversammlung.</p>
          <p>(gez.) Hesse. Baumstark. Walter. Müller. v. Meusebach. Harkort.</p>
          <p>Ein ähnlicher Beschluß ist jedoch bereits schon vorher aus eigener Entschließung des Staatsministeriums hervorgegangen und die Mittheilungen haben sich gekreuzt. Danach steht wahrscheinlich die Einberufung der Nationalversammlung in Brandenburg noch vor dem 27. bevor.</p>
          <bibl>(N. Pr. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar146b_006" type="jArticle">
          <head>Berlin,</head>
          <p><hi rendition="#g">Cirkulare an sämmtliche Königl. Regierungen</hi>. Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß in verschiedenen Landestheilen auf dem platten Lande dadurch eine nicht unbedeutende Aufregung hervorgerufen wird, daß man das Gerücht vorbreitet, als gehe die Staats-Regierung damit um, die Wohlthaten, welche durch die bereits vorgelegten und vorbereiteten Gesetze der ländlichen Bevölkerung zu Theil werden sollten, nicht in Erfüllung gehen zu lassen. Die Regierung ist jedoch auch in dieser Beziehung fest entschlossen, den betretenen Weg zu verfolgen und den bäuerlichen Eingesessenen jede irgend zulässige Erleichterung zu gewähren.</p>
          <p>Die königl. Regierung verpflichte ich, von dieser Absicht der Staatsregierung der ländlichen Bevölkerung Ihres Bezirkes schleunigst auf geeignete Weise Kenntniß zu geben und die Landräthe zu veranlassen, daß in den einzelnen Ortschaften der Kreise das erwähnte Gerücht widerlegt und den Eingesessenen die Ueberzeugung verschafft werde, wie das Staatsministerium entschlossen sei, wie alle die von Sr. Maj. dem Könige ertheilten Zusagen getreu zu erfüllen, so namentlich auch das Wohl der ländlichen Bevölkerung nach Kräften zu fördern.</p>
          <p>Berlin, den 15. November 1848.</p>
          <p>Der Minister des Innern.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar146b_007" type="jArticle">
          <head>Berlin, 15. Nov.</head>
          <p>Die Redaktion der Spener'schen Zeitung soll gestern das ihr vom Staatsministerium zur Aufnahme in die Zeitung übersandte Schreiben des Reichsministers Schmerling an den Königl. Preuß. Bevollmächtigten Camphausen zurückgesandt und die Aufnahme verweigert haben.</p>
          <p>Auszug aus dem Schreiben des Reichsministers Schmerling an den königlichen Bevollmächtigten Camphausen:</p>
          <p>&#x201E;Daß der Zustand in Berlin ein solcher ist, wie er die sorgliche Aufmerksamkeit der Centralgewalt nicht blos auf sich ziehen kann, sondern auf sich ziehen muß, wenn anders diese nicht den Einfluß Berlins auf das übrige Deutschland und seine Pflichten außer Acht lassen wollte, wird leider von Niemandem in Abrede gestellt. &#x2014; &#x2014; &#x2014; &#x2014; Alle die, welche auf einen völligen Umsturz aller Verhältnisse in Deutschland hinarbeiten, richten, nachdem in Frankfurt a. M. ihre Pläne gescheitert und sie aus Wien bereits die Flucht ergreifen, ihre Hoffnungen und Bestrebungen nur ledglich auf Berlin. Hier glauben sie den besten Boden für ihre Arbeit zu finden, hier versammeln sich die Mitglieder der äußersten Linken aus den verschiedenen deutschen Landesversammlungen; hier stellt sich der Kongreß aller demokratischen Vereine unter den Schutz des Volkes, und glaubt öffentlich erzählen zu dürfen, an welchem Tage er bereit war, das Zeichen zum gewaltsamen Aufruf zu geben; &#x201E;&#x201E;Wendet alle eure Hoffnungen nach Berlin,&#x201C;&#x201C; schreibt Arnold Ruge in einem offenen Brief vom 14. Okt. an seine Wähler; &#x201E;&#x201E;Ihr wißt &#x2014; fährt er fort &#x2014; daß ihr hier eine Stimme habt, die in's Gewicht fällt.&#x201C;&#x201C; In Berlin ist's, wo ganze Kompagnien der Bürgerwehr in öffentlichen Anschlägen das Lob des Königs zurückweisen, wo man die bekränzten Särge der Aufrührer öffentlich als die &#x201E;Opfer der Reaktion&#x201C; gleich glorreichen Märtyrern zur Schau ausstellt, wo die gesetzlich bewaffnete Bevölkerung der Stadt an dem Trauerzuge dieser Empörer in größerer Anzahl folgt, als den Särgen der in Vertheidigung des Gesetzes gefallenen Bürger; wo endlich, auch in den letzten Tagen wieder, die Abgeordneten beim Austritt aus ihrem Berathungssaale am hellen Tage und auf offener Straße mit Vorzeigung von Todeswerkzeugen bedroht und sogar zeitweise durch Vernagelung der Thüren gefangen gehalten worden. &#x2014; Wo ein solcher Zustand, während dessen zugleich eine verführerische und gefährliche Einwirkung auf das Militär aus allen Kräften fortbetrieben wird, andauert, da wird wohl eine fürsorgliche Maßregel der Centralgewalt von Deutschland das Bereithalten eines Vollmachtträgers für möglich rasch eintretenden dringenden Fall, nicht erst eine ausführliche Rechtfertigung verlangen und bedurfte das Reichsministerium für seine Ansicht der Dinge in Berlin einer Bestätigung, so fände sie dieselbe in den wiederholt ausgesprochenen bangen Befürchtungen patriotischer preußischer Bürger und Staatsmänner.</p>
          <p>Frankfurt a. M., den 8. Nov. 1848.</p>
          <p>(gez.) Schmerling.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar146b_008" type="jArticle">
          <head>Berlin.</head>
          <p>An das Staats-Ministerium. Durch eine von dem Staats-Ministerium contrasignirte Königliche Verordnung ist die Berliner Bürgerwehr aufgelöst worden. Als Grund der Auflösung wird der Schutz angegeben, welchen die Bürgerwehr der Nationalversammlung hat angedeihen lassen. Nach §. 3. des Bürgerwehrgesetzes steht der Krone allerdings das Recht der Auflösung der Bürgerwehr zu, es müssen aber wichtige Gründe für eine solche Maaßregel vorhanden sein. Im vorliegenden Falle fehlt es durchaus an jedem Grunde. Die Bürgerwehr ist nach §. 1. des Bürgerwehrgesetzes berufen: Die verfassungsmäßige Freiheit zu schützen. Die Nationalversammlung ist verfassungsmäßig mit der Krone gleich berechtigt und die Bürgerwehr ist zu ihrem Schutze eben so verpflichtet, als zu dem der Krone, so lange sie ihre Befugnisse nicht überschreitet. Die Nationalversammlung hat ihre Befugnisse nicht überschritten. Die Krone hatte kein Recht, die Thätigkeit der constitutionellen Versammlung auch nur einen Tag zu hemmen. Hätte sie das Recht, eine solche Vertagung auf 17 Tage auszusprechen, so könnte sie solche auch auf 17 Jahre, ja auf unbestimmte Zeit aussprechen. Aber noch aus einem andern Grunde durfte die Bürgerwehr die Nationalversammlung in der Freiheit ihrer Berathungen nicht stören, da nach §. 4. des Gesetzes vom 6. April 1848 jeder Preuße berechtigt ist, sich in einem geschlossenen Raum zu versammeln. Ueberdies ist der Bürgerwehr eine Requisition zur Auflösung der Versammlung durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde, den Magistrat, noch gar nicht einmal zugekommen. Der Polizei-Präsident als einzeln stehender Polizei-Beamter war zu einer solchen Requisition nicht befugt. Von einem Auflehnen der Bürgerwehr kann also gar keine Rede sein. Endlich hat das Staats-Ministerium keine Macht gehabt über eine friedliche Stadt, welche trotz allen Bemühungen, sie zu reizen, die heiligste Ruhe bewahrt hat, den Belagerungszustand zu verhängen und in solcher Weise die von der Krone garantirten Freiheiten zu beschränken. Die unterzeichnete Bürgerwehr muß daher den Beschluß der Nationalversammlung, daß in folgenden Maaßregeln des Staats-Ministerii eine Verletzung der verfassungsmäßigen Freiheit enthalten sei: 1) Auflösung der Nationalversammlung, 2) Auflösung und Entwaffnung der Bürgerwehr, 3) Verhängung des Belagerungszustandes, vollständig anerkennen. Die Bürgerwehr ist berufen die verfassungsmäßige Freiheit zu schützen, dieselbe wird, wenn auch alle ihre Pflicht vergessen sollten, diese ihr durch das Gesetz auferlegte Pflicht zu erfüllen wissen und protestirt daher hiermit feierlichst gegen ihre Entwaffnung. Geschieht dem Vaterlande ein Unglück, so wird der Fluch über diejenigen kommen, welche dasselbe heraufbeschworen haben.</p>
          <p>Berlin, den 14. November 1848.</p>
          <p>Das 5 und 14 Bataillon der Bürgerwehr.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar146b_009" type="jArticle">
          <head>Breslau, 14. November.</head>
          <p>Abends 10 Uhr. Sie <hi rendition="#g">Central-Kommission</hi> hat eine Deputation an den Oberpräsidenten <hi rendition="#g">Pinder</hi> entsandt, mit der Anfrage, welche Stellung er nunmehr zu dem Ministerium einzunehmen gedenke. Der Oberpräsident erwiderte, <hi rendition="#g">daß er sich mit den jüngsten Maßnahmen des Ministeriums nicht einverstanden erklären könne und dieselbigen mißbillige</hi>.</p>
          <bibl>(Br. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar146b_010" type="jArticle">
          <head>Breslau, 14. November.</head>
          <p>Errichtung einer permanenten Kommission, bestehend aus dem Magistrate, Stadtverordneten und Vertrauensmännern. In einer gestern stattgehabten außerordentlichen Sitzung der Stadtverordneten kam ein Antrag der Central-Kommission der Bürgerwehrklubs und der 11 mit diesen jetzt verbundenen Vereine, zur Sprache. Der Antrag lautete auf
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0763/0001] Außerordentliche Beilage zu Nr. 146 der Neuen Rheinischen Zeitung. Organ der Demokratie. Samstag 18. November 1848. [Deutschland] * Köln, 17. Nov. Heute hielt der wachthabende Offizier am Rathhause zu der verstärkten Wachmannschaft folgende Anrede: „Ihr habt hiermit Jeder 20 Stück scharfe Patronen. Heute ist besonders der Tag, an dem ihr an Eurem Platze sein müßt; seid jeden Augenblick bereit, dem Rufe zu folgen, wohin ihr auch requirirt werdet, denn heute ist es, wo das Volk keine Steuern mehr bezahlen soll! 109 Düsseldorf, 1_ . Nov. Gestern fand in Hamm bei Düsseldorf eine überaus zahlreiche Versammlung des Landvolks statt, welche von Düsseldorf aus dorthin ausgeschrieben war. Die Versammlung beschloß einstimmig: 1) Der gegenwärtigen Regierung keine Steuern, Pachten oder direkte Abgaben irgend einer Art zu zahlen. 2) Jeden, der bei einem in Folge der Steuerverweigerung eintretenden Zwangsverkauf bieten würde, als einen Volksverräther zu betrachten und zu behandeln. Zu dieser Landgemeinde gehören unter Anderm an 200 wohlhabende Pächter, welche beträchtliche Domänen von Seiten der Regierung gepachtet haben. Ferner wurde sofort eine Subscription für den demokratischen Central-Ausschuß in Berlin eröffnet. In Düsseldorf wurde in einer immensen, aus allen Ständen zusammengesetzten Volksversammlung, welche gestern im Geisler'schen Saale abgehalten wurde, beschlossen, die Nationalversammlung durch eine Adresse aufzufordern, die Steuerverweigerung auszusprechen. Die Bürgerwehr Düsseldorfs hat bereits vor einigen Tagen in einer Generalversammlung folgende Adresse an die Nationalversammlung einstimmig beschlossen: „Die Bürgerwehr Düsseldorfs erklärt der Nationalversammlung ihre vollkommenste Uebereinstimmung mit den von derselben getroffenen Beschlüssen. Die Bürgerwehr Düsseldorfs erklärt der Nationalversammlung, daß sie dieselbe mit Gut und Blut zu schützen und ihre Beschlüsse mit starker Hand aufrecht zu halten bereit ist. Die Bürgerwehr Düsseldorfs fordert die Nationalversammlung, indem sie sich ihr zur Verfügung stellt, auf, die errungene Freiheit, selbst auf die Gefahr eines zweiten blutigen Kampfes, in voller Integrität zu bewahren.“ Die Versammlung der _ lichen Offiziere der Bürgerwehr sandte ferner sofort eine Deputation an den Gemeinderath, um von demselben die Beschaffung von Patronen und Munition zu begehren. Der Gemeinderath erklärte sich sofort hier zu bereit und stellte einer zur Beschaffung von Munition ernannten Kommissson Geldmittel zur Verfügung. Die Kommission ist bereits in vollster Thätigkeit. 103 Berlin, 16. November. In der Friedrichsstadt — diesem aristokratischen Stadtviertel — dauert die Abholung der Waffen in der größten Ruhe und Gemüthlichkeit fort. Die Soldaten erscheinen in den Häusern, man giebt ihnen eine Waffe, wo sich vielleicht 2, 3 oder 4 befinden, und hierauf zieht der Unteroffizier ruhig weiter. Die abgenommenen Waffen werden in einen hinther fahrenden Wagen gelegt und in's Zeughaus abgeliefert. — In den andern Stadtvierteln wird man sich dies jedoch nicht gefallen lassen. Morgen sollte die Reihe an das 5. und 14. Bataillon der Bürgerwehr kommen. Die demokratischen Majore ließen diese zwei Bataillone heute bewaffnet in der Lindenstraße aufstellen. Ein Bataillon Soldaten erschien, stellt sich der Bürgerwehr gegenüber mit geladenen Gewehren auf, marschirt aber ruhig wieder ab, ohne einen Angriff zu wagen. Diese Feigheit Wrangel's, der nicht wagt, mit Gewalt einzuschreiten, der noch keinen Schuß seit 8 Tagen abfeuern ließ, obgleich man seinen Befehlen so viel wie nur möglich trotzte und ihn verhöhnte, diese Feigheit hat Berlin neuen Muth eingeflößt, und man wird nun alles Mögliche versuchen, einen Kampf zu provociren. Die Nationalversammlung hat heute keine Sitzung gehalten; sie will abwarten. Die Entschiedenen wollen warten, bis die Zustände so weit gekommen sind, um das Aeußerste zu wagen. Die Schwankenden und Konstitutionellen hingegen schaudern schon zurück vor den unvermeidlichen Konsequenzen dieses Kampfes. Sie wollen fur's erste Halt machen und nicht weiter gehen. Von Halle schreibt man uns, daß der Landsturm vollständig organisirt sei. Binnen einigen Tagen könnten wir auf mehr als 50,000 Mann rechnen, die aus Thüringen und Sachsen sich in Halle vereinigen würden. Dem entgegen erklärte der Prinz von Preußen einer Deputation unserer Stadtverordneten: „daß das Haus Hohenzollern mit seinen Königlichen Rechten stehen oder fallen werde.“ Der Prinz gestand zu, daß der König am 19. März zu viel versprochen habe, was nicht zu erfüllen möglich sei. Die seitdem in Berlin „geherrschte“ Anarchie müßte unterdrückt werden. Die früheren Ministerien hätten sich dazu zu schwach gezeigt, und deshalb wäre ein Ministerium Brandenburg mit General Wrangel's Belagerungszustand nothwendig. Berlin. Bekanntmachung. Da die zur freiwilligen Ablieferung der Waffen festgesetzte Frist abermals vorubergegangen ist, ohne daß der Aufforderung genügt worden, die der Bürgerwehr vom Staate verabreichten Koniglichen Dienstwaffen zurückzuliefern, so wird es nunmehr Pflicht der Behörde, mit der Abnahme der Waffen alles Ernstes vorzuschreiten. Es soll hierdurch zugleich vorzugsweise verhindert werden, daß den Bürgern noch ferner die Waffen von Unbefugten auf die gewaltsamste Weise abgenommen werden, wie dies bisher vielfältig geschehen ist. Auf Anordnung der Kommandatur werden demnach morgen früh von 9 Uhr ab in den Straßen Militär-Patrouillen erscheinen, welche Transportwagen mit sich führen. Sobald von den Patrouillen ein Zeichen mit der Trommel gegeben worden, müssen in allen Häusern sämmtliche gelieferte Waffen nebst Munition auf den Hausfluren zusammengebracht werden, von wo sie durch Kommandirte in Empfang genommen werden sollen. Sollte auch dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so haben die Haus-Eigenthümer und die Besitzer von Waffen sich die unvermeidlichen Folgen selbst beizumessen, welche mit einer Hausdurchsuchung und gewaltsamen Waffen-Fortnahme verbunden sind. Die Militär-Behörde erwartet indeß von dem ehrenwerthen Sinn der Bürgerschaft und namentlich von einer geeigneten Mitwirkung der Bezirksvorsteher, daß dieselbe den Truppen in ihrer schwierigsten Aufgabe entgegenkommen und nicht durch unerwarteten Widerstand die größten Gefahren über die Stadt und das Vaterland herbeiführen werden. Für jede abgelieferte Waffe wird eine Marke ausgetheilt. Berlin, den 14. November 1848. von Thümen, General-Major und Kommandant. Bekanntmachung. Mit Bezug auf meine Proklamation vom 12. d. M. weise ich sämmtliche Einwohner der Stadt und des Bezirks, für welchen der Belagerungszustand verkündet ist, hierdurch gemessenst und bei Vermeidung kriegsrechtlicher Bestrafung an: alle sich bei ihnen aufhaltende fremde Personen, zu deren Meldung sie nach den bestehenden Polizeigesetzen verpflichtet sind, gleichviel, ob dieselben schon gemeldet worden oder nicht, bis morgen den 17. d. M., Nachmittags 2 Uhr bei der ressortmäßigen Polizeistelle in der polizeilich vorgeschriebenen Form zu melden. Berlin, den 16. November 1848. Der Ober-Befehlshaber der Truppen in den Marken. v. Wrangel. Berlin, 17. Nov. Die ausgetretenen Mitglieder der Rechten und des Centrums haben einen Ausschuß aus ihrer Mitte gewählt. Derselbe besteht aus den Abgeordneten: Walter, Baumstark, Hesse (Solingen) (von der Rechten) und Harkort, Müller (Unterstaatssekretär) und v. Meusebach (vom rechten Centrum). Im Auftrage dieses Ausschusses sind die Abgeordneten Ostermann und Reichensperger bereits vorgestern nach Frankfurt a. M. abgereist. Der Ausschuß hat gestern folgendes Schreiben an das Staatsministerium gerichtet: Der unterzeichnete gewählte Ausschuß der Gesammtheit derjenigen Abgeordneten, welche getreu ihrer Ueberzeugung, daß die Verlegung der Nationalversammlung kein Recht des Volks und seiner Vertreter verletze, am 9. d. M. der Anordnung der Krone sich fügten, hält es für seine Pflicht, hiermit die unumwundene Anfrage zu thun, ob _ n hohes Staatsministerium die sofortige Berufung der Nationalversammlung in Folge der heute für die Stadt Berlin angeordneten Suspendirung der Habeas-Corpus-Akte bereits verfügt habe, indem derselbe der Ansicht ist, daß diese Berufung nach §. 8. des Gesetzes vom 24. Sept. d. J. sofort stattfinden müsse, wenn nicht eine Verletzung heiliger und verbriefter Rechte des Volks eintreten solle. Berlin, den 15. November 1848. Der erwählte Ausschuß der Rechten und des rechten Centrums der Nationalversammlung. (gez.) Hesse. Baumstark. Walter. Müller. v. Meusebach. Harkort. Ein ähnlicher Beschluß ist jedoch bereits schon vorher aus eigener Entschließung des Staatsministeriums hervorgegangen und die Mittheilungen haben sich gekreuzt. Danach steht wahrscheinlich die Einberufung der Nationalversammlung in Brandenburg noch vor dem 27. bevor. (N. Pr. Z.) Berlin, Cirkulare an sämmtliche Königl. Regierungen. Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß in verschiedenen Landestheilen auf dem platten Lande dadurch eine nicht unbedeutende Aufregung hervorgerufen wird, daß man das Gerücht vorbreitet, als gehe die Staats-Regierung damit um, die Wohlthaten, welche durch die bereits vorgelegten und vorbereiteten Gesetze der ländlichen Bevölkerung zu Theil werden sollten, nicht in Erfüllung gehen zu lassen. Die Regierung ist jedoch auch in dieser Beziehung fest entschlossen, den betretenen Weg zu verfolgen und den bäuerlichen Eingesessenen jede irgend zulässige Erleichterung zu gewähren. Die königl. Regierung verpflichte ich, von dieser Absicht der Staatsregierung der ländlichen Bevölkerung Ihres Bezirkes schleunigst auf geeignete Weise Kenntniß zu geben und die Landräthe zu veranlassen, daß in den einzelnen Ortschaften der Kreise das erwähnte Gerücht widerlegt und den Eingesessenen die Ueberzeugung verschafft werde, wie das Staatsministerium entschlossen sei, wie alle die von Sr. Maj. dem Könige ertheilten Zusagen getreu zu erfüllen, so namentlich auch das Wohl der ländlichen Bevölkerung nach Kräften zu fördern. Berlin, den 15. November 1848. Der Minister des Innern. Berlin, 15. Nov. Die Redaktion der Spener'schen Zeitung soll gestern das ihr vom Staatsministerium zur Aufnahme in die Zeitung übersandte Schreiben des Reichsministers Schmerling an den Königl. Preuß. Bevollmächtigten Camphausen zurückgesandt und die Aufnahme verweigert haben. Auszug aus dem Schreiben des Reichsministers Schmerling an den königlichen Bevollmächtigten Camphausen: „Daß der Zustand in Berlin ein solcher ist, wie er die sorgliche Aufmerksamkeit der Centralgewalt nicht blos auf sich ziehen kann, sondern auf sich ziehen muß, wenn anders diese nicht den Einfluß Berlins auf das übrige Deutschland und seine Pflichten außer Acht lassen wollte, wird leider von Niemandem in Abrede gestellt. — — — — Alle die, welche auf einen völligen Umsturz aller Verhältnisse in Deutschland hinarbeiten, richten, nachdem in Frankfurt a. M. ihre Pläne gescheitert und sie aus Wien bereits die Flucht ergreifen, ihre Hoffnungen und Bestrebungen nur ledglich auf Berlin. Hier glauben sie den besten Boden für ihre Arbeit zu finden, hier versammeln sich die Mitglieder der äußersten Linken aus den verschiedenen deutschen Landesversammlungen; hier stellt sich der Kongreß aller demokratischen Vereine unter den Schutz des Volkes, und glaubt öffentlich erzählen zu dürfen, an welchem Tage er bereit war, das Zeichen zum gewaltsamen Aufruf zu geben; „„Wendet alle eure Hoffnungen nach Berlin,““ schreibt Arnold Ruge in einem offenen Brief vom 14. Okt. an seine Wähler; „„Ihr wißt — fährt er fort — daß ihr hier eine Stimme habt, die in's Gewicht fällt.““ In Berlin ist's, wo ganze Kompagnien der Bürgerwehr in öffentlichen Anschlägen das Lob des Königs zurückweisen, wo man die bekränzten Särge der Aufrührer öffentlich als die „Opfer der Reaktion“ gleich glorreichen Märtyrern zur Schau ausstellt, wo die gesetzlich bewaffnete Bevölkerung der Stadt an dem Trauerzuge dieser Empörer in größerer Anzahl folgt, als den Särgen der in Vertheidigung des Gesetzes gefallenen Bürger; wo endlich, auch in den letzten Tagen wieder, die Abgeordneten beim Austritt aus ihrem Berathungssaale am hellen Tage und auf offener Straße mit Vorzeigung von Todeswerkzeugen bedroht und sogar zeitweise durch Vernagelung der Thüren gefangen gehalten worden. — Wo ein solcher Zustand, während dessen zugleich eine verführerische und gefährliche Einwirkung auf das Militär aus allen Kräften fortbetrieben wird, andauert, da wird wohl eine fürsorgliche Maßregel der Centralgewalt von Deutschland das Bereithalten eines Vollmachtträgers für möglich rasch eintretenden dringenden Fall, nicht erst eine ausführliche Rechtfertigung verlangen und bedurfte das Reichsministerium für seine Ansicht der Dinge in Berlin einer Bestätigung, so fände sie dieselbe in den wiederholt ausgesprochenen bangen Befürchtungen patriotischer preußischer Bürger und Staatsmänner. Frankfurt a. M., den 8. Nov. 1848. (gez.) Schmerling. Berlin. An das Staats-Ministerium. Durch eine von dem Staats-Ministerium contrasignirte Königliche Verordnung ist die Berliner Bürgerwehr aufgelöst worden. Als Grund der Auflösung wird der Schutz angegeben, welchen die Bürgerwehr der Nationalversammlung hat angedeihen lassen. Nach §. 3. des Bürgerwehrgesetzes steht der Krone allerdings das Recht der Auflösung der Bürgerwehr zu, es müssen aber wichtige Gründe für eine solche Maaßregel vorhanden sein. Im vorliegenden Falle fehlt es durchaus an jedem Grunde. Die Bürgerwehr ist nach §. 1. des Bürgerwehrgesetzes berufen: Die verfassungsmäßige Freiheit zu schützen. Die Nationalversammlung ist verfassungsmäßig mit der Krone gleich berechtigt und die Bürgerwehr ist zu ihrem Schutze eben so verpflichtet, als zu dem der Krone, so lange sie ihre Befugnisse nicht überschreitet. Die Nationalversammlung hat ihre Befugnisse nicht überschritten. Die Krone hatte kein Recht, die Thätigkeit der constitutionellen Versammlung auch nur einen Tag zu hemmen. Hätte sie das Recht, eine solche Vertagung auf 17 Tage auszusprechen, so könnte sie solche auch auf 17 Jahre, ja auf unbestimmte Zeit aussprechen. Aber noch aus einem andern Grunde durfte die Bürgerwehr die Nationalversammlung in der Freiheit ihrer Berathungen nicht stören, da nach §. 4. des Gesetzes vom 6. April 1848 jeder Preuße berechtigt ist, sich in einem geschlossenen Raum zu versammeln. Ueberdies ist der Bürgerwehr eine Requisition zur Auflösung der Versammlung durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde, den Magistrat, noch gar nicht einmal zugekommen. Der Polizei-Präsident als einzeln stehender Polizei-Beamter war zu einer solchen Requisition nicht befugt. Von einem Auflehnen der Bürgerwehr kann also gar keine Rede sein. Endlich hat das Staats-Ministerium keine Macht gehabt über eine friedliche Stadt, welche trotz allen Bemühungen, sie zu reizen, die heiligste Ruhe bewahrt hat, den Belagerungszustand zu verhängen und in solcher Weise die von der Krone garantirten Freiheiten zu beschränken. Die unterzeichnete Bürgerwehr muß daher den Beschluß der Nationalversammlung, daß in folgenden Maaßregeln des Staats-Ministerii eine Verletzung der verfassungsmäßigen Freiheit enthalten sei: 1) Auflösung der Nationalversammlung, 2) Auflösung und Entwaffnung der Bürgerwehr, 3) Verhängung des Belagerungszustandes, vollständig anerkennen. Die Bürgerwehr ist berufen die verfassungsmäßige Freiheit zu schützen, dieselbe wird, wenn auch alle ihre Pflicht vergessen sollten, diese ihr durch das Gesetz auferlegte Pflicht zu erfüllen wissen und protestirt daher hiermit feierlichst gegen ihre Entwaffnung. Geschieht dem Vaterlande ein Unglück, so wird der Fluch über diejenigen kommen, welche dasselbe heraufbeschworen haben. Berlin, den 14. November 1848. Das 5 und 14 Bataillon der Bürgerwehr. Breslau, 14. November. Abends 10 Uhr. Sie Central-Kommission hat eine Deputation an den Oberpräsidenten Pinder entsandt, mit der Anfrage, welche Stellung er nunmehr zu dem Ministerium einzunehmen gedenke. Der Oberpräsident erwiderte, daß er sich mit den jüngsten Maßnahmen des Ministeriums nicht einverstanden erklären könne und dieselbigen mißbillige. (Br. Z.) Breslau, 14. November. Errichtung einer permanenten Kommission, bestehend aus dem Magistrate, Stadtverordneten und Vertrauensmännern. In einer gestern stattgehabten außerordentlichen Sitzung der Stadtverordneten kam ein Antrag der Central-Kommission der Bürgerwehrklubs und der 11 mit diesen jetzt verbundenen Vereine, zur Sprache. Der Antrag lautete auf

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz146b_1848
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz146b_1848/1
Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 146. Köln, 18. November 1848. Beilage, S. 0763. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz146b_1848/1>, abgerufen am 21.11.2024.