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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 141. Köln, 12. November 1848.

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wie die Deputirten der Kreis-Rustikal-Vereine im schlesischen Gebirge auf, sich künftigen Sonnabend den 11. d. Mts., früh 8 Uhr, im Gasthause zu Kynau - auf der Straße zwischen Schweidnitz und Neurode - versammeln zu wollen.

Schweidnitz, den 5. November 1848.

Der demokratische Verein. Im Auftrage: I. M. Petery.

* Erfurt, 5. November.

Ein Zeichen von dem regen demokratischen Leben, welches in unserer Stadt herrscht und seinen Mittelpunkt im Buchhändler Berlepsch findet, möge folgendes an unseren Straßenecken klebendes Plakat geben.

Bürger von Erfurt!

Das Ministerium Pfuel hat seine Entlassung eingereicht. Der König hat sie angenommen und den General Brandenburg mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Die Ernennung dieses Mannes zum Minister-Präsidenten hat eine furchtbare Aufregung im Preußischen Volke hervorgerufen. Die National-Versammlung hat deshalb eine dringende Adresse an den König entworfen und überreichen lassen mit der Bitte, die Ernennung des General Brandenburg, der das Vertrauen der Nation nicht besitzt, zurückzunehmen und ein neues volksthümliches Ministerium zu ernennen. Das Schicksal Preußens, Deutschlands, ja halb Europa's liegt in der Wagschaale. Die Krone wird entscheiden, ob Revolution oder Ausbau einer demokratischen Verfassung auf friedlichem Wege. Die Zeit drängt und mit ihr die Maßnahme der Nation. Zu dem Ende berufen wir auf

Heute Sonnabend Mittag 1 Uhr

und

Morgen Sonntag Nachmittags 3 Uhr

die Bewohner der Stadt und des Landes zu einer

Volksversammlung auf den Graden

ein. - Erscheint zahlreich!

Erfurt, den 4. November 1848.

Der Vorstand des Bürger-Hülfs-Vereins.

Die Ordnerschaft des demokratischen Vereins.

!!! Frankfurt, 9. November.

Sitzung der National-Versammlung. (Präsident von Gagern.)

Tagesordnung:

Abstimmung über §. 12 des Verfassungsentwurfs und Berathung der folgenden Paragraphen.

Vor der Tagesordnung.

Präsident liest ein Schreiben vom Abgeordneten Moritz Hartmann aus Wien mit der Anzeige an die Nationalversammlung, daß Blum und Fröbel in ihrer Wohnung zu Wien am 4. Novbr. verhaftet worden sind. (Tiefe Stille.)

Wesendonk interpellirt den Justizminister, "welche Schritte zum Schutz der in Wien durch Windischgrätz standrechtlich verhafteten Abgeordneten (Blum u. Fröbel) gethan habe? Wesendonk verlangt das Wort hierüber. Die Versammlung beschließt einstimmig, es ihm zu geben.

Präsident zeigt mehrere Flottenbeiträge an, u. a. 125 fl. von den Deutschen aus Paris! Mehrere Berichte werden erstattet, unter andern einer von Mittermaier für den Ausschuß, welcher sich mit der allgemeinen Deutschen Wechselordnung beschäftigt. Der Ausschuß beantragt die in Leipzig festgestellte Wechselordnung ohne alle Aenderung anzunehmen. (Lautes Bravo!)

Folgen andere unbedeutende Berichte, welche über mehrere begutachtete Anträge von Mitgliedern der Linken (wie immer) Tagesordnung beschließen.

Peukert (Kriegsminister, den wir nach undenklicher Zeit einmal wiedersehn), beantwortet eine Interpellation des Abgeordneten Mohr wegen übermäßiger Einquartierung des Kreises Rheinhessen. Antwort: Die Centralgewalt in vollster Uebereinstimmung mit der hessischen Regierung hat 4000 Mann nach Rheinhessen gelegt, was für diesen großen Kreis nicht viel sei. Diese seien so locirt, daß auf eine Familie etwa 1 Mann Einquartirung käme, wofür sobald als möglich per Mann täglich 18 Kreuzer (5 Sgr. preußisch) gezahlt werden würde. (Bravo im Centrum).

Mohr von Ingelheim beruhigt sich bei dieser Antwort nicht, sondern stellt einen dringlichen Antrag, der als nicht dringlich an den Wehrausschuß geht. -

Justizminister v. Mohl beantwortet Wesendonk's Interpellation (S. o.) Die Kenntniß der Verhaftung hat er zwar nur erst aus den Zeitungen, - hat aber alsbald an das österreichische Ministerium geschrieben, und auf das Reichsgesetz vom 10. Oktober hingewiesen, wonach alle Abgeordneten überall und unter allen Umständen unter Schutz der Nationalversammlung stehen, und nur mit Genehmigung dieser verhaftet werden können. Uebrigens glaubt das Ministerium Recht gethan zu haben, seine desfallsigen Forderungen nur an das österreichische Ministerium und nicht an Windischgrätz gestellt zu haben, weil mit Letzterem das Reichsministerium nichts zu schaffen hat. (Bravo im Centrum).

Wiesner (und 20 Andere) beantragen dringlich:

1) den Belagerungszustand von Wien aufzuheben;
2) den Wiener Reichstag in seine Rechte einzusetzen;
3) Alle Untersuchungen gegen die edlen Freiheitskämpfer (Gelächter im Centrum) niederzuschlagen.

Präsident: Ob dieser Antrag dringlich? (Gelächter). Kaum die halbe Linke erhebt sich, der Antrag geht an den österreichischen Ausschuß, bis er darin vor Alter und Unmuth schwarz und gelb geworden sein wird

Tagesordnung.

Man erschöpft sich in einer langweiligen Debatte über die Fragestellung zu §. 12 des Entwurfs.

§. 12. "Der Reichsgewalt steht die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands zur Verfügung."

Minoritäts-Erachten: "Den Umfang der Reichsgewalt über die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands bestimmt der Abschnitt von der Reichswehr." (Wigard, Schüler, Blum).

An die Stelle dieses wie Sie sehen sehr radikalen Paragraphen will der Wehrausschuß (mit dem preußischen Oberst Stavenhagen und anderen hohen Militärs nebst Anhang) folgende Bestimmungen setzen:

a) Ueber eine allgemeine, für ganz Deutschland gleiche Wehrverfassung ergeht ein besonderes Reichsgesetz.

b) Die gesammte deutsche bewaffnete Macht zu Lande und zur See steht unter der oberen Leitung und Aufsicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes (§. a.)

e) Den Befehl über die einzelnen Theile der Landmacht führt die Reichsgewalt, im Frieden in der Regel nur mittelbar durch die betreffenden Landesregierungen; sie kann jedoch, wenn sie Gefahr im Verzuge sieht, und es für das Reichsinteresse erforderlich erachtet, auch im Frieden verlangen, daß ein größerer oder geringerer Theil der Truppen unter ihren unmittelbaren Befehl trete.

d) Ueber die allgemeine Vertheilung (Dislokation) der Truppen im Frieden hat die Reichsgewalt zu entscheiden, soweit dabei nach ihrem Ermessen die Sicherheit des Reiches in Frage kommt.

e) Für den Krieg und im Kriege hat die Reichsgewalt die unmittelbare und ausschließliche Verfügung über die gesammte deutsche Wehrkraft in allen ihren Theilen.

Hierzu kommen mehrere Amendements einzelner Abgeordneter.

§. 12 nach dem Antrag des Verfassungsausschusses wird mit großer Mehrheit angenommen, Wehrausschuß und Minoritätserachten und alle Amendements verworfen.

§. 13. (Herr Simson präsidirt). Man hat beschlossen, über denselben zu diskutiren, und wie! - Die Rednerliste wenigstens will ich Ihnen nicht vorenthalten: für den §. des Entwurfs: Mittermaier, Soiron, Biedermann, Tellkampf, Reichard, Siegel. Gegen den Entwurf: Wedekind, Max Simon, Graf Reichenbach, Scheller, Schwarzenberg, Raumer, Mölling, Rösler, Wydenbrugk, Holland, Grävell, Frese, Graf Schwerin.

Der Reigen beginnt mit Mittermaier, dem Berichterstatter des Verfassungsausschusses.

Ich fürchtete eine lange Diskussion; aber man hatte es bald satt, und schloß die Debatte nach kaum 1/2 Stunde.

§. 13. (nach dem Verfassungs-Ausschusse). "Das Reichsherr besteht aus der gesammten zum Zweck des Kriegs bestimmten Landmacht der einzelnen deutschen Staaten. Der Reichsgewalt steht es zu die Größe und Beschaffenheit derselben zu bestimmen. Diejenigen Staaten welche als Contingent weniger als 6000 Mann stellen, geben in Beziehung auf das Heerwesen ihre Selbstständigkeit auf und werden in dieser Beziehung entweder unter sich in größere Ganze verschmolzen, welche dann unter unmittelbarer Leitung der Reichsgewalt stehen, oder insofern diese Verschmelzung nicht für angemessen befunden wird, einem angrenzenden größeren Staate angeschlossen. In beiden Fällen haben die Landesregierungen dieser kleineren Staaten keine weitere Einwirkung auf das Heerwesen, als ihnen von der Reichsgewalt oder dem größeren Staate übertragen wird.

Dazu kommen die Anträge des Wehrausschusses und viele Amendements. - Das von Grävell ist diesmal von Radowitz, Vinke, v. Bally, Graf Schwerin, Merk, Reda Weber etc. unterstützt. Sie sehen, um gewisse Zwecke zu erreichen, geschehen sogar Wunder! -

Von vorneherein erklärt die Versammlung, daß durch den Inhalt des §. 13., falls er angenommen wird, der Mediatisirungsfrage auf keine Weise präjudizirt werden sol. - Der §. 13. nach dem Verfassungs-Ausschusse (wie oben) wird angenommen; und Nichts weiter. Sieg des Verfassungs-Ausschusses über den Wehrausschuß; Sieg der Professoren über die Kriegsleute. - Man geht zu §. 14. Auf die Diskussion verzichtet man. Nach dem Verfassungsentwurf heißt er: "Die Reichsgewalt hat in Betreff des Heerwesens die Gesetzgebung und die Organisation; sie überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Controle. Den einzelnen Staaten steht die Ausbildung ihres Kriegswesens auf Grund der Gesetze und Anordnungen des Reichs zu. - Sie haben die Verfügung über ihre bewaffnete Macht, soweit dieselbe nicht für den Dienst des Reichs in Anspruch genommen wird." -

(Zu §. 14.) Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge folgende Bestimmung aufgenommen werden:

"Der Reichsgewalt steht die Gesetzgebung in Bezug auf die Gleichmäßigkeit der Organisation des Heeres zu. Sie überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Controle.

"Den einzelnen Staaten steht die Ausübung ihres Kriegswesens auf Grund der Gesetze und Anordnungen der Reichsgewalt zu."

(Scheller. Detmold. Mühlfeld. v. Rotenhan.)

Zweites Minoritätsgutachten:

Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung, Leitung und Oberaufsicht über die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands.

Die Reichsgewalt bestimmt die jedesmalige Größe der im Dienst zu haltenden Wehrmannschaft.

Der Reichsgewalt steht das Recht der Vertheilung der bewaffneten Macht zu, so weit dies der Reichsschutz und die innere Ordnung und Sicherheit fordert.

Eine Verlegung des Reichsheeres eines Reichskreises in einen anderen, soll in Friedenszeiten nicht statt finden.

(Wigard. Schüler. Blum.)

§. 14. nach dem Verfassungsausschuß wird angenommen, alles übrige verworfen.

§. 15. wird ohne Diskussion angenommen. Er lautet: "In den Fahneneid ist die Verpflichtung zur Treue gegen das Reichsoberhaupt und die Reichsverfassung an erster Stelle aufzunehmen." -

Minoritätserachten: (Schüler, Wigard, Blum.) "Die Reichsheere schwören Treue der Verfassung des Reiches." Verworfen.

§. 16. wird ohne Diskussion nach dem Wehrausschuß angenommen. Er heißt: "Alle durch Verwendung von Truppen zu Reichszwecken entstehenden Kosten, welche die Ausgabe für den durch das Reich festgesetzten Friedensstand übersteigen, fallen dem gesammten Reich zur Last." -

§. 17. ebenfalls ohne Diskussion nach dem Wehrausschuß mit 224 Stimmen gegen 178 angenommen. - Er lautet: "Ueber eine allgemeine für ganz Deutschland gleiche Wehrverfassung, ergeht ein besonderes Reichsgesetz." -

§ 18 nach dem Verfassungsausschuß lautend: "Die Ernennung der Generale geschieht auf Vorschlag der Einzelregierungen durch die Reichsgewalt." Die Diskussion wird beschlossen. Falk, Graf Reichenbach, Wedekind, Scheller, Teichert sollen sprechen und verzichten der Reihe nach unter Gelächter aufs Wort.

Radowitz bittet Statt des Entwurfs der Verfassung, den Antrag des Wehrausschusses anzunehmen mit seinem Amendement.

§. 18 nach dem Wehrausschuß: "Die Besetzung der Befehlshaberstellen und die Ernennung der Offiziere jeden Grades, welche nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes bei den Kontingenten der Einzelstaaten kommen kann, bleibt nach Maßgabe der hierauf bezüglichen Anordnungen jenes Gesetzes den betreffenden Landesregierungen überlassen, nur wo die Kontingente zweier oder mehrerer Staaten zu großeren Ganzen kombinirt sind, ernennt die Reichsgewalt unmittelbar die Befehlshaber dieser größeren Körper.

"Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden Armeen und selbstständigen Korps, ebenso das Personal der Hauptquartiere dieser Armeen und Korps."

Amendement Radowitz: "Die von den Einzelregierungen zu ernennenden Generale werden der Reichsgewalt zu gleichzeitiger Ernennung und Patentirung als Reichsgenerale vorgeschlagen."

Schüler empfiehlt statt des Vorschlags des Verfassungsausschusses ein Minoritätserachten von Wigard, Blum, Schüler.

v. Möhring ganz wie Radowitz.

v. Stavenhagen, Berichterstatter des Wehrausschusses, empfiehlt den Antrag des Wehrausschusses.

Mittermaier, (für den Verf-Ausschuß), erklärt die Anträge des Wehrausschusses für dem Prinzip des Partikularismus zuneigend. (Widerspruch.) Ja, meine Herren, es ist einmal nicht anders. (Heiterkeit.) Der Antrag des Verfassungsausschusses (s. oben) wird angenommen trotz Radowitz und Konsorten.

Dazu ein Minoritäts-Erachten von Scheller, Detmold etc., welches den Vorschlag vom Wehrausschuß und Radowitz und Konsorten zur Hinterthür hereinbringt. (Links Aufregung.)

Das Minoritäts-Erachten lautet: "Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden selbstständigen Korps, sowie das Personal der Hauptquartiere dieser Armeen und Korps. Angenommen.

§. 19. Antrag des Verfassungs-Ausschusses. "Der Reichsgewalt steht die Befugniß zu, Reichsfestungen anzulegen und, insoweit die Sicherheit des Reiches es erfordert, vorhandene Festungen gegen billige Ausgleichung, namentlich für das überlieferte Kriegsmaterial, zu Reichsfestungen zu erklären.

Die Reichsfestungen werden auf Reichskosten unterhalten."

Wird ohne Diskussion angenommen.

Auch auf die Diskussion über §. 20 verzichtet man. Man eilt!

Nach Antrag des Verfassungs-Ausschusses lautet er:

"Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reiches.

"Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und nterhaltung der Kriegsflotte, der Kriegshäfen und Seearsenale ob.

"Die Ernennung der Flottenoffiziere geht allein vom Reich aus."

(Zu §. 20.) Minoritäts-Erachten I. Statt des ersten Absatzes dieses Paragraphen werde gesagt: "Die Kriegsflotte ist ausschließlich Sache des Reichs." (Scheller, Detmold, Mühlfeld)

Nach einer Mischung von den Anträgen des Verfassungs- und Marine-Ausschusses, sowie des Nauwerk'schen Antrags lautet er:

"Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reichs. Es ist keinem Einzelstaate gestattet, Kriegsschiffe für sich zu halten, noch Kaperbriefe auszugeben. Die Bemannung der Flotte bildet einen Theil der gesetzlich festgestellten Wehrmacht, sie ist jedoch unabhängig von der Landmacht. Diejenigen Staaten, welche Mannschaft für die Flotte stellen, erfüllen dadurch einen Theil der ihnen obliegenden Bundeswehrpflicht. - Die Ernennung der Offiziere und Beamten der Seemacht, geht allein vom Reiche aus. (Dieser Satz ist Nauwerk's Amendement, unter großer Heiterkeit angenommen.) Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung der Kriegsflotte, für die Anlegung, Ausrüstung und Erhaltung von Kriegshäfen und Seearsenalen ob. - Ueber die zur Errichtung von Kriegshäfen und Marine-Etablissements nöthigen Enteignungen, sowie über die Befugnisse der dabei anzustellenden Reichsbehörden, bestimmen die zu erlassenden Reichsgesetze."

[unleserliches Material] Hierauf vertagt man die Sitzung um 2 Uhr bis morgen. - Also acht Paragraphen in einer Sitzung durch- und angenommen. Was soll man dazu sagen?

Mannheim, 7. Nov.

Sicherlich ist Ihnen schon etwas über eine Verschwörung unter den nassauer Soldaten zugekommen. Mir wurde von verschiedenen Seiten und sogar aus gut unterrichteten Quellen versichert, daß sie wirklich bestanden habe und deren Ziel Ermordung des Obersten und noch einiger Offiziere gewesen sein soll. Die Untersuchung ist, diesen Nachrichten zufolge, in vollem Gange; fast täglich wird ein Transport Gefangener geschlossen hierhergeführt und in dem ehemaligen Zuchthause in Verwahr gebracht. Ich hoffe, Ihnen später vielleicht Verbürgteres mittheilen zu können, wenn von dem Verlaufe der Untersuchung, welche in Heidelberg geführt wird, mir etwas zukommt.

(D. Z.)
Schleswig, 7. Nov.

Nachdem die Mitglieder des Bureaus, wie wir aus zuverlässiger Quelle vernehmen, von der Regierung genügende Aufklärung über die gegenwärtige Lage der Dinge erhalten haben, sind dieselben der einstimmigen Ansicht gewesen, daß durch die Proteste der Kommissare der gesicherte Rechtsbestand, namentlich auch des Staatsgrundgesetzes, für den Augenblick nicht gefährdet und das öffentliche Recht des Landes nicht bedroht sei. Es ist daher beschlossen worden, für jetzt die Versammlung nicht zu berufen.

(S. H. Z.)
Polen.
Krakau, 6. Nov.

Wir erfahren aus Lemberg, daß die akademische Legion mit einem Theile der Nationalgarde in einer Anzahl von 5000 Mann mit Waffen und 9 Kanonen nach der ungarischen Grenze sich begeben hat. Ebenso erhalten wir die Nachricht aus der Umgegend von Wien, daß der General Bem gar nicht gefangen genommen, sondern daß derselbe, als er sah, daß man seine Befehle größtentheils nicht vollführen wollte und daß also in einer so allgemeinen Verwirrung und Spannung, wie sie sich kund gab nicht zu helfen sei, leicht verwundet mit einigen Genossen nach Ungarn sich begeben habe. Durch 9 Tage und 9 Nächte sind in Wien 23,500 Kanonenschüsse und Bomben gefallen. - Viele wollen behaupten, daß die akademische Jugend mit Waffen nach Ungarn geflüchtet sei.

Soeben erhalten wir aus Galizien die sichere Nachricht, daß Rußland mit dem kaukasischen Könige Schamyl einen Friedenstraktat geschlossen habe. - Einige folgern daraus, daß Rußland somit in den Angelegenheiten Europas nicht unthätig verbleiben werde.

(A. O. Z.)
Nowy-Tark, (in Galizien), 24. Okt.

Nach den von allen Seiten erhaltenen Nachrichten bewerkstelligt die Bureaukratie eine empörende Verschwörung, um den sogenannten Adel, die Geistlichkeit und alle diejenigen, die der guten Sache huldigen, wie im Jahre 1846 zu morden. - Seit kurzer Zeit flüchtete von unserem Grenzstriche der Finanzaufseher Karl Hofmann nach seinem Geburtsorte in Ungarn, wo er vor der dortigen Behörde im Beisein der Zeugen alle Anschläge eröffnete, welche unsere Beamten gegen uns schmieden. Dies sind seine Worte: "Wir haben den Befehl von unseren Vorgesetzten die galizischen Bauern dazu aufzuwiegeln, daß sie die Adeligen, die Geistlichen und die Juden morden, und wir sollen uns bemühen die ungarischen Bauern auf gleiche Weise zu einer allgemeinen Metzelei zu bewegen. Da ich aber nicht so schlecht bin, so habe ich meinen Aufenthaltsort verlassen und bin zu Euch geflohen, um Euch darüber in Kenntniß zu setzen, damit wir wissen, was die Beamten beabsichtigen." - Nach Verhör und Niederschreiben dieser ganzen Aussage wurde Karl Hofmann unter das National-Militär aufgenommen und vorläufig zum Feldwebel ernannt, bis das ungarische Ministerium für diese gezeigte Zuneigung ihn reichlicher belohnt.

(A. D. Z.)
Ungarn.
Szegedin, 19. Oktbr.

Rozsa Sandor, der berüchtigte Räuberhauptmann, wurde, wie wir erwarteten und hofften, pardonnirt. Als dies vorgestern dem Volke bekannt gemacht wurde, weilte Rozsa schon in unsern Mauern. Auf jedem Schritte folgen ihm Tausende von Menschen; Jeder will den gewesenen Räuberhelden sehen. Sein Aeußeres ist durchaus nicht bewundernswerth, aber seine Geschicklichkeit und sein Verstand rettete ihn oft aus den Händen der Gerechtigkeit. Gebe Gott, daß er der Abdel-Kader Ungarns werde, denn er ist wahrlich ein Sohn der Wüste. Er wird mit 150 Mann in das Lager ziehen.

(Pr. Z.)
Schweiz.
Aarau, 6. Novbr.

Das badische Ministerium verlangt die Auslieferung von Akten, welche Struve in einer grünen Mappe zu Rheinfelden zurückgelassen haben soll. Der kl. Rath erwiedert, da politische Verbrecher nicht ausgeliefert werden, so sei man auch nicht zur Auslieferung von Schriften derselben verbunden. Nur wenn Struve eines gemeinen Verbrechens beschuldigt und der Beweis dessen vorhanden sei, müsse eine Auslieferung von Schriften erfolgen, in welchem Falle man nicht anstehen werde, dem konkorbatsgemäßen Ansuchen zu entsprechen.

(S. N. Z.)
Bern, 6. Novbr.

Zum Präsidenten des Staatsrathes ward heute mit 33 von 38 Stimmen Furrer, zum Vicepräsidenten Hr. Briatte mit 20 Stimmen gewählt.

(S. N. Z.)
Französische Republik.
19 Paris, 8. Nov.

Der "zahnlose Löwe" ist in der That am Abend seiner Tage. Die Präsidentschaft der biedern Assemblee war der Mist, auf dem er sich zur Ruhe legte, und die boshafte Rache seiner royalistischen Ex-Gegner, welche ihm das Gnadenbrod von 10,000 Fr. per Monat versagten, kann füglich als der letzte Tritt des Grauchen auf den sterbenden König der honetten Bestien angesehen werden.

"Scheint die Sonne noch so schön,
Einmal muß sie untergehen."

Und für Ehren-Marrast ist sie bereits so weit untergegangen, daß sie noch einmal die ferne Montagne seiner Blüthezeit am "National" beleuchtet, um den Marquis der Republik in seinem jetzigen Sumpf desto tiefer in Schatten zu stellen.

Hr. Jules Gouache, ehemaliger Gerant der Reforme, hat es unternommen, die Vergangenheit und Gegenwart des großen Namens in anschaulicherweise nebeneinander zu stellen; Hr. Staatsprokurator Hecker in Köln, der unerreichbare Kunstkenner historischer Aktenstücke, würde sagen, Gouache hat Hrn. Marrast "konstituirt". In der That, die kleine Broschüre Gouache's: "Les violons de M. Marrast" beschränkt sich darauf, alle Melodien wieder anzuschlagen, die Hr. Marrast unter Louis Philippe und jetzt unter der honetten Republik abgeleiert hat, und wenn die Konstituirung dieser "Violinen des Hrn. Marrast" ebensosehr, wie alle Dilettantenstudien Ihrer Kölnischen Violinen-Geiger, einem muthwilligen Charivari gleicht, so ist das nicht die Schuld des Hrn. Gouache.

Hören wir z. B. was Hr. Armand Marrast, der Freund Cavaignac's und Vertheidiger aller Verfolgungen der demokratischen Presse seit den Junitagen, noch kurz vor der Revolution über die Freiheit der Presse sagte. "Die revolutionäre Presse," schrieb er in dem Werk: "Paris revolutionaire", "ist kein Hebel der Anarchie, sondern ein Mittel der Organisation, und darum gerade wurde sie geächtet und verfolgt, so lange das Monopol und die Privilegien herrschten, diese Blüthen einer gesetzlichen Ordnung, die sich nur auf Bajonette stützen kann." Was hält Hr. Marrast demnach von der neuen "Ordnung der Dinge", dieser eben votirten honetten Konstitution, die unter der Herrschaft des Belagerungszustandes berathen wurde und die Verfolgung der ganzen demokratischen Presse nöthig hatte? "Die freie Urberzeugung der Brutalität unterordnen," sagte Hr. Marrast weiter, "das heißt dem Egoismus und den schlechten Leidenschaften die Staatskarriere öffnen; das heißt das gesellschaftliche Leben in den Magen, in den Appetit, in die profitwüthige Habsucht koncentriren; das heißt nach beiden Seiten hin demoralisiren, zum Vieh verdummen." Und Hr. Marrast klatschte der Unterdrückung der Braie Republique, des Lampion, des Proudhonschen Representant du Peuple Beifall! Hr. Marrast hatte Recht hinzuzufügen: "Das ist die Regierungswirthschaft seit 30 Jahren," - das Jahr 1848 mit eingeschlossen.

Hr. Marrast ist der parlamentarische Löwe der honetten Bourgeois-Republik; die Herrschaft der Krämer und Beutelschneider, wie sie die unter Hrn. Marrast und dem Belagerungszustande berathene Constitution garantirt, ist für ihn die wahre gesetzliche "Ordnung der Dinge". Hören wir, was Hr. Marrast in dem Buche: "Vingt jours de secret" über die Bourgeoisie sagt. "Die Bourgeoisie ist weder der Kopf, der denkt, noch das Herz, das schlägt, noch die Nerven, die arbeiten; sie ist die träge, nutzlose Fettmasse an dem sozialen Körper, welche sich gleichwohl aus den besten Säften nährt. Die Devise der Bourgeoisie ist nicht die Ordnung, sie begreift dies Wort nicht; es ist die Ruhe - die Ruhe mit einer bestimmten Eskorte von Vergnügungen, Schauspielen, Zerstreuungen und andern Früchten einer Civilisation, die sie der Auswucherung und Aussaugung der Arbeit verdankt .... - Die Bourgeoisie exploitirt den Fortschritt der Völker, sie

wie die Deputirten der Kreis-Rustikal-Vereine im schlesischen Gebirge auf, sich künftigen Sonnabend den 11. d. Mts., früh 8 Uhr, im Gasthause zu Kynau ‒ auf der Straße zwischen Schweidnitz und Neurode ‒ versammeln zu wollen.

Schweidnitz, den 5. November 1848.

Der demokratische Verein. Im Auftrage: I. M. Petery.

* Erfurt, 5. November.

Ein Zeichen von dem regen demokratischen Leben, welches in unserer Stadt herrscht und seinen Mittelpunkt im Buchhändler Berlepsch findet, möge folgendes an unseren Straßenecken klebendes Plakat geben.

Bürger von Erfurt!

Das Ministerium Pfuel hat seine Entlassung eingereicht. Der König hat sie angenommen und den General Brandenburg mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Die Ernennung dieses Mannes zum Minister-Präsidenten hat eine furchtbare Aufregung im Preußischen Volke hervorgerufen. Die National-Versammlung hat deshalb eine dringende Adresse an den König entworfen und überreichen lassen mit der Bitte, die Ernennung des General Brandenburg, der das Vertrauen der Nation nicht besitzt, zurückzunehmen und ein neues volksthümliches Ministerium zu ernennen. Das Schicksal Preußens, Deutschlands, ja halb Europa's liegt in der Wagschaale. Die Krone wird entscheiden, ob Revolution oder Ausbau einer demokratischen Verfassung auf friedlichem Wege. Die Zeit drängt und mit ihr die Maßnahme der Nation. Zu dem Ende berufen wir auf

Heute Sonnabend Mittag 1 Uhr

und

Morgen Sonntag Nachmittags 3 Uhr

die Bewohner der Stadt und des Landes zu einer

Volksversammlung auf den Graden

ein. ‒ Erscheint zahlreich!

Erfurt, den 4. November 1848.

Der Vorstand des Bürger-Hülfs-Vereins.

Die Ordnerschaft des demokratischen Vereins.

!!! Frankfurt, 9. November.

Sitzung der National-Versammlung. (Präsident von Gagern.)

Tagesordnung:

Abstimmung über §. 12 des Verfassungsentwurfs und Berathung der folgenden Paragraphen.

Vor der Tagesordnung.

Präsident liest ein Schreiben vom Abgeordneten Moritz Hartmann aus Wien mit der Anzeige an die Nationalversammlung, daß Blum und Fröbel in ihrer Wohnung zu Wien am 4. Novbr. verhaftet worden sind. (Tiefe Stille.)

Wesendonk interpellirt den Justizminister, „welche Schritte zum Schutz der in Wien durch Windischgrätz standrechtlich verhafteten Abgeordneten (Blum u. Fröbel) gethan habe? Wesendonk verlangt das Wort hierüber. Die Versammlung beschließt einstimmig, es ihm zu geben.

Präsident zeigt mehrere Flottenbeiträge an, u. a. 125 fl. von den Deutschen aus Paris! Mehrere Berichte werden erstattet, unter andern einer von Mittermaier für den Ausschuß, welcher sich mit der allgemeinen Deutschen Wechselordnung beschäftigt. Der Ausschuß beantragt die in Leipzig festgestellte Wechselordnung ohne alle Aenderung anzunehmen. (Lautes Bravo!)

Folgen andere unbedeutende Berichte, welche über mehrere begutachtete Anträge von Mitgliedern der Linken (wie immer) Tagesordnung beschließen.

Peukert (Kriegsminister, den wir nach undenklicher Zeit einmal wiedersehn), beantwortet eine Interpellation des Abgeordneten Mohr wegen übermäßiger Einquartierung des Kreises Rheinhessen. Antwort: Die Centralgewalt in vollster Uebereinstimmung mit der hessischen Regierung hat 4000 Mann nach Rheinhessen gelegt, was für diesen großen Kreis nicht viel sei. Diese seien so locirt, daß auf eine Familie etwa 1 Mann Einquartirung käme, wofür sobald als möglich per Mann täglich 18 Kreuzer (5 Sgr. preußisch) gezahlt werden würde. (Bravo im Centrum).

Mohr von Ingelheim beruhigt sich bei dieser Antwort nicht, sondern stellt einen dringlichen Antrag, der als nicht dringlich an den Wehrausschuß geht. ‒

Justizminister v. Mohl beantwortet Wesendonk's Interpellation (S. o.) Die Kenntniß der Verhaftung hat er zwar nur erst aus den Zeitungen, ‒ hat aber alsbald an das österreichische Ministerium geschrieben, und auf das Reichsgesetz vom 10. Oktober hingewiesen, wonach alle Abgeordneten überall und unter allen Umständen unter Schutz der Nationalversammlung stehen, und nur mit Genehmigung dieser verhaftet werden können. Uebrigens glaubt das Ministerium Recht gethan zu haben, seine desfallsigen Forderungen nur an das österreichische Ministerium und nicht an Windischgrätz gestellt zu haben, weil mit Letzterem das Reichsministerium nichts zu schaffen hat. (Bravo im Centrum).

Wiesner (und 20 Andere) beantragen dringlich:

1) den Belagerungszustand von Wien aufzuheben;
2) den Wiener Reichstag in seine Rechte einzusetzen;
3) Alle Untersuchungen gegen die edlen Freiheitskämpfer (Gelächter im Centrum) niederzuschlagen.

Präsident: Ob dieser Antrag dringlich? (Gelächter). Kaum die halbe Linke erhebt sich, der Antrag geht an den österreichischen Ausschuß, bis er darin vor Alter und Unmuth schwarz und gelb geworden sein wird

Tagesordnung.

Man erschöpft sich in einer langweiligen Debatte über die Fragestellung zu §. 12 des Entwurfs.

§. 12. „Der Reichsgewalt steht die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands zur Verfügung.“

Minoritäts-Erachten: „Den Umfang der Reichsgewalt über die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands bestimmt der Abschnitt von der Reichswehr.“ (Wigard, Schüler, Blum).

An die Stelle dieses wie Sie sehen sehr radikalen Paragraphen will der Wehrausschuß (mit dem preußischen Oberst Stavenhagen und anderen hohen Militärs nebst Anhang) folgende Bestimmungen setzen:

a) Ueber eine allgemeine, für ganz Deutschland gleiche Wehrverfassung ergeht ein besonderes Reichsgesetz.

b) Die gesammte deutsche bewaffnete Macht zu Lande und zur See steht unter der oberen Leitung und Aufsicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes (§. a.)

e) Den Befehl über die einzelnen Theile der Landmacht führt die Reichsgewalt, im Frieden in der Regel nur mittelbar durch die betreffenden Landesregierungen; sie kann jedoch, wenn sie Gefahr im Verzuge sieht, und es für das Reichsinteresse erforderlich erachtet, auch im Frieden verlangen, daß ein größerer oder geringerer Theil der Truppen unter ihren unmittelbaren Befehl trete.

d) Ueber die allgemeine Vertheilung (Dislokation) der Truppen im Frieden hat die Reichsgewalt zu entscheiden, soweit dabei nach ihrem Ermessen die Sicherheit des Reiches in Frage kommt.

e) Für den Krieg und im Kriege hat die Reichsgewalt die unmittelbare und ausschließliche Verfügung über die gesammte deutsche Wehrkraft in allen ihren Theilen.

Hierzu kommen mehrere Amendements einzelner Abgeordneter.

§. 12 nach dem Antrag des Verfassungsausschusses wird mit großer Mehrheit angenommen, Wehrausschuß und Minoritätserachten und alle Amendements verworfen.

§. 13. (Herr Simson präsidirt). Man hat beschlossen, über denselben zu diskutiren, und wie! ‒ Die Rednerliste wenigstens will ich Ihnen nicht vorenthalten: für den §. des Entwurfs: Mittermaier, Soiron, Biedermann, Tellkampf, Reichard, Siegel. Gegen den Entwurf: Wedekind, Max Simon, Graf Reichenbach, Scheller, Schwarzenberg, Raumer, Mölling, Rösler, Wydenbrugk, Holland, Grävell, Frese, Graf Schwerin.

Der Reigen beginnt mit Mittermaier, dem Berichterstatter des Verfassungsausschusses.

Ich fürchtete eine lange Diskussion; aber man hatte es bald satt, und schloß die Debatte nach kaum 1/2 Stunde.

§. 13. (nach dem Verfassungs-Ausschusse). „Das Reichsherr besteht aus der gesammten zum Zweck des Kriegs bestimmten Landmacht der einzelnen deutschen Staaten. Der Reichsgewalt steht es zu die Größe und Beschaffenheit derselben zu bestimmen. Diejenigen Staaten welche als Contingent weniger als 6000 Mann stellen, geben in Beziehung auf das Heerwesen ihre Selbstständigkeit auf und werden in dieser Beziehung entweder unter sich in größere Ganze verschmolzen, welche dann unter unmittelbarer Leitung der Reichsgewalt stehen, oder insofern diese Verschmelzung nicht für angemessen befunden wird, einem angrenzenden größeren Staate angeschlossen. In beiden Fällen haben die Landesregierungen dieser kleineren Staaten keine weitere Einwirkung auf das Heerwesen, als ihnen von der Reichsgewalt oder dem größeren Staate übertragen wird.

Dazu kommen die Anträge des Wehrausschusses und viele Amendements. ‒ Das von Grävell ist diesmal von Radowitz, Vinke, v. Bally, Graf Schwerin, Merk, Reda Weber etc. unterstützt. Sie sehen, um gewisse Zwecke zu erreichen, geschehen sogar Wunder! ‒

Von vorneherein erklärt die Versammlung, daß durch den Inhalt des §. 13., falls er angenommen wird, der Mediatisirungsfrage auf keine Weise präjudizirt werden sol. ‒ Der §. 13. nach dem Verfassungs-Ausschusse (wie oben) wird angenommen; und Nichts weiter. Sieg des Verfassungs-Ausschusses über den Wehrausschuß; Sieg der Professoren über die Kriegsleute. ‒ Man geht zu §. 14. Auf die Diskussion verzichtet man. Nach dem Verfassungsentwurf heißt er: „Die Reichsgewalt hat in Betreff des Heerwesens die Gesetzgebung und die Organisation; sie überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Controle. Den einzelnen Staaten steht die Ausbildung ihres Kriegswesens auf Grund der Gesetze und Anordnungen des Reichs zu. ‒ Sie haben die Verfügung über ihre bewaffnete Macht, soweit dieselbe nicht für den Dienst des Reichs in Anspruch genommen wird.“ ‒

(Zu §. 14.) Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge folgende Bestimmung aufgenommen werden:

„Der Reichsgewalt steht die Gesetzgebung in Bezug auf die Gleichmäßigkeit der Organisation des Heeres zu. Sie überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Controle.

„Den einzelnen Staaten steht die Ausübung ihres Kriegswesens auf Grund der Gesetze und Anordnungen der Reichsgewalt zu.“

(Scheller. Detmold. Mühlfeld. v. Rotenhan.)

Zweites Minoritätsgutachten:

Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung, Leitung und Oberaufsicht über die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands.

Die Reichsgewalt bestimmt die jedesmalige Größe der im Dienst zu haltenden Wehrmannschaft.

Der Reichsgewalt steht das Recht der Vertheilung der bewaffneten Macht zu, so weit dies der Reichsschutz und die innere Ordnung und Sicherheit fordert.

Eine Verlegung des Reichsheeres eines Reichskreises in einen anderen, soll in Friedenszeiten nicht statt finden.

(Wigard. Schüler. Blum.)

§. 14. nach dem Verfassungsausschuß wird angenommen, alles übrige verworfen.

§. 15. wird ohne Diskussion angenommen. Er lautet: „In den Fahneneid ist die Verpflichtung zur Treue gegen das Reichsoberhaupt und die Reichsverfassung an erster Stelle aufzunehmen.“ ‒

Minoritätserachten: (Schüler, Wigard, Blum.) „Die Reichsheere schwören Treue der Verfassung des Reiches.“ Verworfen.

§. 16. wird ohne Diskussion nach dem Wehrausschuß angenommen. Er heißt: „Alle durch Verwendung von Truppen zu Reichszwecken entstehenden Kosten, welche die Ausgabe für den durch das Reich festgesetzten Friedensstand übersteigen, fallen dem gesammten Reich zur Last.“ ‒

§. 17. ebenfalls ohne Diskussion nach dem Wehrausschuß mit 224 Stimmen gegen 178 angenommen. ‒ Er lautet: „Ueber eine allgemeine für ganz Deutschland gleiche Wehrverfassung, ergeht ein besonderes Reichsgesetz.“ ‒

§ 18 nach dem Verfassungsausschuß lautend: „Die Ernennung der Generale geschieht auf Vorschlag der Einzelregierungen durch die Reichsgewalt.“ Die Diskussion wird beschlossen. Falk, Graf Reichenbach, Wedekind, Scheller, Teichert sollen sprechen und verzichten der Reihe nach unter Gelächter aufs Wort.

Radowitz bittet Statt des Entwurfs der Verfassung, den Antrag des Wehrausschusses anzunehmen mit seinem Amendement.

§. 18 nach dem Wehrausschuß: „Die Besetzung der Befehlshaberstellen und die Ernennung der Offiziere jeden Grades, welche nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes bei den Kontingenten der Einzelstaaten kommen kann, bleibt nach Maßgabe der hierauf bezüglichen Anordnungen jenes Gesetzes den betreffenden Landesregierungen überlassen, nur wo die Kontingente zweier oder mehrerer Staaten zu großeren Ganzen kombinirt sind, ernennt die Reichsgewalt unmittelbar die Befehlshaber dieser größeren Körper.

„Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden Armeen und selbstständigen Korps, ebenso das Personal der Hauptquartiere dieser Armeen und Korps.“

Amendement Radowitz: „Die von den Einzelregierungen zu ernennenden Generale werden der Reichsgewalt zu gleichzeitiger Ernennung und Patentirung als Reichsgenerale vorgeschlagen.“

Schüler empfiehlt statt des Vorschlags des Verfassungsausschusses ein Minoritätserachten von Wigard, Blum, Schüler.

v. Möhring ganz wie Radowitz.

v. Stavenhagen, Berichterstatter des Wehrausschusses, empfiehlt den Antrag des Wehrausschusses.

Mittermaier, (für den Verf-Ausschuß), erklärt die Anträge des Wehrausschusses für dem Prinzip des Partikularismus zuneigend. (Widerspruch.) Ja, meine Herren, es ist einmal nicht anders. (Heiterkeit.) Der Antrag des Verfassungsausschusses (s. oben) wird angenommen trotz Radowitz und Konsorten.

Dazu ein Minoritäts-Erachten von Scheller, Detmold etc., welches den Vorschlag vom Wehrausschuß und Radowitz und Konsorten zur Hinterthür hereinbringt. (Links Aufregung.)

Das Minoritäts-Erachten lautet: „Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden selbstständigen Korps, sowie das Personal der Hauptquartiere dieser Armeen und Korps. Angenommen.

§. 19. Antrag des Verfassungs-Ausschusses. „Der Reichsgewalt steht die Befugniß zu, Reichsfestungen anzulegen und, insoweit die Sicherheit des Reiches es erfordert, vorhandene Festungen gegen billige Ausgleichung, namentlich für das überlieferte Kriegsmaterial, zu Reichsfestungen zu erklären.

Die Reichsfestungen werden auf Reichskosten unterhalten.“

Wird ohne Diskussion angenommen.

Auch auf die Diskussion über §. 20 verzichtet man. Man eilt!

Nach Antrag des Verfassungs-Ausschusses lautet er:

„Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reiches.

„Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und nterhaltung der Kriegsflotte, der Kriegshäfen und Seearsenale ob.

„Die Ernennung der Flottenoffiziere geht allein vom Reich aus.“

(Zu §. 20.) Minoritäts-Erachten I. Statt des ersten Absatzes dieses Paragraphen werde gesagt: „Die Kriegsflotte ist ausschließlich Sache des Reichs.“ (Scheller, Detmold, Mühlfeld)

Nach einer Mischung von den Anträgen des Verfassungs- und Marine-Ausschusses, sowie des Nauwerk'schen Antrags lautet er:

„Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reichs. Es ist keinem Einzelstaate gestattet, Kriegsschiffe für sich zu halten, noch Kaperbriefe auszugeben. Die Bemannung der Flotte bildet einen Theil der gesetzlich festgestellten Wehrmacht, sie ist jedoch unabhängig von der Landmacht. Diejenigen Staaten, welche Mannschaft für die Flotte stellen, erfüllen dadurch einen Theil der ihnen obliegenden Bundeswehrpflicht. ‒ Die Ernennung der Offiziere und Beamten der Seemacht, geht allein vom Reiche aus. (Dieser Satz ist Nauwerk's Amendement, unter großer Heiterkeit angenommen.) Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung der Kriegsflotte, für die Anlegung, Ausrüstung und Erhaltung von Kriegshäfen und Seearsenalen ob. ‒ Ueber die zur Errichtung von Kriegshäfen und Marine-Etablissements nöthigen Enteignungen, sowie über die Befugnisse der dabei anzustellenden Reichsbehörden, bestimmen die zu erlassenden Reichsgesetze.“

[unleserliches Material] Hierauf vertagt man die Sitzung um 2 Uhr bis morgen. ‒ Also acht Paragraphen in einer Sitzung durch- und angenommen. Was soll man dazu sagen?

Mannheim, 7. Nov.

Sicherlich ist Ihnen schon etwas über eine Verschwörung unter den nassauer Soldaten zugekommen. Mir wurde von verschiedenen Seiten und sogar aus gut unterrichteten Quellen versichert, daß sie wirklich bestanden habe und deren Ziel Ermordung des Obersten und noch einiger Offiziere gewesen sein soll. Die Untersuchung ist, diesen Nachrichten zufolge, in vollem Gange; fast täglich wird ein Transport Gefangener geschlossen hierhergeführt und in dem ehemaligen Zuchthause in Verwahr gebracht. Ich hoffe, Ihnen später vielleicht Verbürgteres mittheilen zu können, wenn von dem Verlaufe der Untersuchung, welche in Heidelberg geführt wird, mir etwas zukommt.

(D. Z.)
Schleswig, 7. Nov.

Nachdem die Mitglieder des Bureaus, wie wir aus zuverlässiger Quelle vernehmen, von der Regierung genügende Aufklärung über die gegenwärtige Lage der Dinge erhalten haben, sind dieselben der einstimmigen Ansicht gewesen, daß durch die Proteste der Kommissare der gesicherte Rechtsbestand, namentlich auch des Staatsgrundgesetzes, für den Augenblick nicht gefährdet und das öffentliche Recht des Landes nicht bedroht sei. Es ist daher beschlossen worden, für jetzt die Versammlung nicht zu berufen.

(S. H. Z.)
Polen.
Krakau, 6. Nov.

Wir erfahren aus Lemberg, daß die akademische Legion mit einem Theile der Nationalgarde in einer Anzahl von 5000 Mann mit Waffen und 9 Kanonen nach der ungarischen Grenze sich begeben hat. Ebenso erhalten wir die Nachricht aus der Umgegend von Wien, daß der General Bem gar nicht gefangen genommen, sondern daß derselbe, als er sah, daß man seine Befehle größtentheils nicht vollführen wollte und daß also in einer so allgemeinen Verwirrung und Spannung, wie sie sich kund gab nicht zu helfen sei, leicht verwundet mit einigen Genossen nach Ungarn sich begeben habe. Durch 9 Tage und 9 Nächte sind in Wien 23,500 Kanonenschüsse und Bomben gefallen. ‒ Viele wollen behaupten, daß die akademische Jugend mit Waffen nach Ungarn geflüchtet sei.

Soeben erhalten wir aus Galizien die sichere Nachricht, daß Rußland mit dem kaukasischen Könige Schamyl einen Friedenstraktat geschlossen habe. ‒ Einige folgern daraus, daß Rußland somit in den Angelegenheiten Europas nicht unthätig verbleiben werde.

(A. O. Z.)
Nowy-Tark, (in Galizien), 24. Okt.

Nach den von allen Seiten erhaltenen Nachrichten bewerkstelligt die Bureaukratie eine empörende Verschwörung, um den sogenannten Adel, die Geistlichkeit und alle diejenigen, die der guten Sache huldigen, wie im Jahre 1846 zu morden. ‒ Seit kurzer Zeit flüchtete von unserem Grenzstriche der Finanzaufseher Karl Hofmann nach seinem Geburtsorte in Ungarn, wo er vor der dortigen Behörde im Beisein der Zeugen alle Anschläge eröffnete, welche unsere Beamten gegen uns schmieden. Dies sind seine Worte: „Wir haben den Befehl von unseren Vorgesetzten die galizischen Bauern dazu aufzuwiegeln, daß sie die Adeligen, die Geistlichen und die Juden morden, und wir sollen uns bemühen die ungarischen Bauern auf gleiche Weise zu einer allgemeinen Metzelei zu bewegen. Da ich aber nicht so schlecht bin, so habe ich meinen Aufenthaltsort verlassen und bin zu Euch geflohen, um Euch darüber in Kenntniß zu setzen, damit wir wissen, was die Beamten beabsichtigen.“ ‒ Nach Verhör und Niederschreiben dieser ganzen Aussage wurde Karl Hofmann unter das National-Militär aufgenommen und vorläufig zum Feldwebel ernannt, bis das ungarische Ministerium für diese gezeigte Zuneigung ihn reichlicher belohnt.

(A. D. Z.)
Ungarn.
Szegedin, 19. Oktbr.

Rozsa Sandor, der berüchtigte Räuberhauptmann, wurde, wie wir erwarteten und hofften, pardonnirt. Als dies vorgestern dem Volke bekannt gemacht wurde, weilte Rozsa schon in unsern Mauern. Auf jedem Schritte folgen ihm Tausende von Menschen; Jeder will den gewesenen Räuberhelden sehen. Sein Aeußeres ist durchaus nicht bewundernswerth, aber seine Geschicklichkeit und sein Verstand rettete ihn oft aus den Händen der Gerechtigkeit. Gebe Gott, daß er der Abdel-Kader Ungarns werde, denn er ist wahrlich ein Sohn der Wüste. Er wird mit 150 Mann in das Lager ziehen.

(Pr. Z.)
Schweiz.
Aarau, 6. Novbr.

Das badische Ministerium verlangt die Auslieferung von Akten, welche Struve in einer grünen Mappe zu Rheinfelden zurückgelassen haben soll. Der kl. Rath erwiedert, da politische Verbrecher nicht ausgeliefert werden, so sei man auch nicht zur Auslieferung von Schriften derselben verbunden. Nur wenn Struve eines gemeinen Verbrechens beschuldigt und der Beweis dessen vorhanden sei, müsse eine Auslieferung von Schriften erfolgen, in welchem Falle man nicht anstehen werde, dem konkorbatsgemäßen Ansuchen zu entsprechen.

(S. N. Z.)
Bern, 6. Novbr.

Zum Präsidenten des Staatsrathes ward heute mit 33 von 38 Stimmen Furrer, zum Vicepräsidenten Hr. Briatte mit 20 Stimmen gewählt.

(S. N. Z.)
Französische Republik.
19 Paris, 8. Nov.

Der „zahnlose Löwe“ ist in der That am Abend seiner Tage. Die Präsidentschaft der biedern Assemblée war der Mist, auf dem er sich zur Ruhe legte, und die boshafte Rache seiner royalistischen Ex-Gegner, welche ihm das Gnadenbrod von 10,000 Fr. per Monat versagten, kann füglich als der letzte Tritt des Grauchen auf den sterbenden König der honetten Bestien angesehen werden.

„Scheint die Sonne noch so schön,
Einmal muß sie untergehen.“

Und für Ehren-Marrast ist sie bereits so weit untergegangen, daß sie noch einmal die ferne Montagne seiner Blüthezeit am „National“ beleuchtet, um den Marquis der Republik in seinem jetzigen Sumpf desto tiefer in Schatten zu stellen.

Hr. Jules Gouache, ehemaliger Gerant der Reforme, hat es unternommen, die Vergangenheit und Gegenwart des großen Namens in anschaulicherweise nebeneinander zu stellen; Hr. Staatsprokurator Hecker in Köln, der unerreichbare Kunstkenner historischer Aktenstücke, würde sagen, Gouache hat Hrn. Marrast „konstituirt“. In der That, die kleine Broschüre Gouache's: „Les violons de M. Marrast“ beschränkt sich darauf, alle Melodien wieder anzuschlagen, die Hr. Marrast unter Louis Philippe und jetzt unter der honetten Republik abgeleiert hat, und wenn die Konstituirung dieser „Violinen des Hrn. Marrast“ ebensosehr, wie alle Dilettantenstudien Ihrer Kölnischen Violinen-Geiger, einem muthwilligen Charivari gleicht, so ist das nicht die Schuld des Hrn. Gouache.

Hören wir z. B. was Hr. Armand Marrast, der Freund Cavaignac's und Vertheidiger aller Verfolgungen der demokratischen Presse seit den Junitagen, noch kurz vor der Revolution über die Freiheit der Presse sagte. „Die revolutionäre Presse,“ schrieb er in dem Werk: „Paris révolutionaire“, „ist kein Hebel der Anarchie, sondern ein Mittel der Organisation, und darum gerade wurde sie geächtet und verfolgt, so lange das Monopol und die Privilegien herrschten, diese Blüthen einer gesetzlichen Ordnung, die sich nur auf Bajonette stützen kann.“ Was hält Hr. Marrast demnach von der neuen „Ordnung der Dinge“, dieser eben votirten honetten Konstitution, die unter der Herrschaft des Belagerungszustandes berathen wurde und die Verfolgung der ganzen demokratischen Presse nöthig hatte? „Die freie Urberzeugung der Brutalität unterordnen,“ sagte Hr. Marrast weiter, „das heißt dem Egoismus und den schlechten Leidenschaften die Staatskarriere öffnen; das heißt das gesellschaftliche Leben in den Magen, in den Appetit, in die profitwüthige Habsucht koncentriren; das heißt nach beiden Seiten hin demoralisiren, zum Vieh verdummen.“ Und Hr. Marrast klatschte der Unterdrückung der Braie Republique, des Lampion, des Proudhonschen Representant du Peuple Beifall! Hr. Marrast hatte Recht hinzuzufügen: „Das ist die Regierungswirthschaft seit 30 Jahren,“ ‒ das Jahr 1848 mit eingeschlossen.

Hr. Marrast ist der parlamentarische Löwe der honetten Bourgeois-Republik; die Herrschaft der Krämer und Beutelschneider, wie sie die unter Hrn. Marrast und dem Belagerungszustande berathene Constitution garantirt, ist für ihn die wahre gesetzliche „Ordnung der Dinge“. Hören wir, was Hr. Marrast in dem Buche: «Vingt jours de secret» über die Bourgeoisie sagt. „Die Bourgeoisie ist weder der Kopf, der denkt, noch das Herz, das schlägt, noch die Nerven, die arbeiten; sie ist die träge, nutzlose Fettmasse an dem sozialen Körper, welche sich gleichwohl aus den besten Säften nährt. Die Devise der Bourgeoisie ist nicht die Ordnung, sie begreift dies Wort nicht; es ist die Ruhe ‒ die Ruhe mit einer bestimmten Eskorte von Vergnügungen, Schauspielen, Zerstreuungen und andern Früchten einer Civilisation, die sie der Auswucherung und Aussaugung der Arbeit verdankt ‥‥ ‒ Die Bourgeoisie exploitirt den Fortschritt der Völker, sie

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          <p><pb facs="#f0004" n="0725"/>
wie die Deputirten der Kreis-Rustikal-Vereine im schlesischen Gebirge auf, sich künftigen Sonnabend den 11. d. Mts., früh 8 Uhr, im Gasthause zu Kynau &#x2012; auf der Straße zwischen Schweidnitz und Neurode &#x2012; versammeln zu wollen.</p>
          <p>Schweidnitz, den 5. November 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Der demokratische Verein.</hi> Im Auftrage: I. M. <hi rendition="#g">Petery.</hi> </p>
        </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Erfurt, 5. November.</head>
          <p>Ein Zeichen von dem regen demokratischen Leben, welches in unserer Stadt herrscht und seinen Mittelpunkt im Buchhändler Berlepsch findet, möge folgendes an unseren Straßenecken klebendes Plakat geben.</p>
          <p>Bürger von Erfurt!</p>
          <p>Das Ministerium Pfuel hat seine Entlassung eingereicht. Der König hat sie angenommen und den General Brandenburg mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Die Ernennung dieses Mannes zum Minister-Präsidenten hat eine furchtbare Aufregung im Preußischen Volke hervorgerufen. Die National-Versammlung hat deshalb eine dringende Adresse an den König entworfen und überreichen lassen mit der Bitte, die Ernennung des General Brandenburg, der das Vertrauen der Nation nicht besitzt, zurückzunehmen und ein neues volksthümliches Ministerium zu ernennen. Das Schicksal Preußens, Deutschlands, ja halb Europa's liegt in der Wagschaale. Die Krone wird entscheiden, ob Revolution oder Ausbau einer demokratischen Verfassung auf friedlichem Wege. Die Zeit drängt und mit ihr die Maßnahme der Nation. Zu dem Ende berufen wir auf</p>
          <p>Heute Sonnabend Mittag 1 Uhr</p>
          <p>und</p>
          <p>Morgen Sonntag Nachmittags 3 Uhr</p>
          <p>die Bewohner der Stadt und des Landes zu einer</p>
          <p> <hi rendition="#g">Volksversammlung auf den Graden</hi> </p>
          <p>ein. &#x2012; Erscheint zahlreich!</p>
          <p>Erfurt, den 4. November 1848.</p>
          <p>Der Vorstand des Bürger-Hülfs-Vereins.</p>
          <p>Die Ordnerschaft des demokratischen Vereins.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 9. November.</head>
          <p>Sitzung der National-Versammlung. (Präsident von Gagern.)</p>
          <p>Tagesordnung:</p>
          <p>Abstimmung über §. 12 des Verfassungsentwurfs und Berathung der folgenden Paragraphen.</p>
          <p>Vor der Tagesordnung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi> liest ein Schreiben vom Abgeordneten Moritz Hartmann aus Wien mit der Anzeige an die Nationalversammlung, daß Blum und Fröbel in ihrer Wohnung zu Wien am 4. Novbr. verhaftet worden sind. (Tiefe Stille.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Wesendonk</hi> interpellirt den Justizminister, &#x201E;welche Schritte zum Schutz der in Wien durch Windischgrätz standrechtlich verhafteten Abgeordneten (Blum u. Fröbel) gethan habe? Wesendonk verlangt das Wort hierüber. Die Versammlung beschließt einstimmig, es ihm zu geben.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi> zeigt mehrere Flottenbeiträge an, u. a. 125 fl. von den Deutschen aus Paris! Mehrere Berichte werden erstattet, unter andern einer von Mittermaier für den Ausschuß, welcher sich mit der allgemeinen Deutschen Wechselordnung beschäftigt. Der Ausschuß beantragt die in Leipzig festgestellte Wechselordnung ohne alle Aenderung anzunehmen. (Lautes Bravo!)</p>
          <p>Folgen andere unbedeutende Berichte, welche über mehrere begutachtete Anträge von Mitgliedern der Linken (wie immer) Tagesordnung beschließen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Peukert</hi> (Kriegsminister, den wir nach undenklicher Zeit einmal wiedersehn), beantwortet eine Interpellation des Abgeordneten Mohr wegen übermäßiger Einquartierung des Kreises Rheinhessen. Antwort: Die Centralgewalt in vollster Uebereinstimmung mit der hessischen Regierung hat 4000 Mann nach Rheinhessen gelegt, was für diesen großen Kreis nicht viel sei. Diese seien so locirt, daß auf eine Familie etwa 1 Mann Einquartirung käme, wofür sobald als möglich per Mann täglich 18 Kreuzer (5 Sgr. preußisch) gezahlt werden würde. (Bravo im Centrum).</p>
          <p><hi rendition="#g">Mohr</hi> von Ingelheim beruhigt sich bei dieser Antwort nicht, sondern stellt einen dringlichen Antrag, der als nicht dringlich an den Wehrausschuß geht. &#x2012;</p>
          <p>Justizminister v. <hi rendition="#g">Mohl</hi> beantwortet Wesendonk's Interpellation (S. o.) Die Kenntniß der Verhaftung hat er zwar nur erst aus den Zeitungen, &#x2012; hat aber alsbald an das österreichische Ministerium geschrieben, und auf das Reichsgesetz vom 10. Oktober hingewiesen, wonach alle Abgeordneten überall und unter allen Umständen unter Schutz der Nationalversammlung stehen, und nur mit Genehmigung dieser verhaftet werden können. Uebrigens glaubt das Ministerium Recht gethan zu haben, seine desfallsigen Forderungen nur an das österreichische Ministerium und nicht an Windischgrätz gestellt zu haben, weil mit Letzterem das Reichsministerium nichts zu schaffen hat. (Bravo im Centrum).</p>
          <p><hi rendition="#g">Wiesner</hi> (und 20 Andere) beantragen dringlich:</p>
          <p>1) den Belagerungszustand von Wien aufzuheben;<lb/>
2) den Wiener Reichstag in seine Rechte einzusetzen;<lb/>
3) Alle Untersuchungen gegen die edlen Freiheitskämpfer (Gelächter im Centrum) niederzuschlagen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident:</hi> Ob dieser Antrag dringlich? (Gelächter). Kaum die halbe Linke erhebt sich, der Antrag geht an den österreichischen Ausschuß, bis er darin vor Alter und Unmuth schwarz und gelb geworden sein wird</p>
          <p>Tagesordnung.</p>
          <p>Man erschöpft sich in einer langweiligen Debatte über die Fragestellung zu §. 12 des Entwurfs.</p>
          <p>§. 12. &#x201E;Der Reichsgewalt steht die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands zur Verfügung.&#x201C;</p>
          <p>Minoritäts-Erachten: &#x201E;Den Umfang der Reichsgewalt über die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands bestimmt der Abschnitt von der Reichswehr.&#x201C; (Wigard, Schüler, Blum).</p>
          <p>An die Stelle dieses wie Sie sehen sehr radikalen Paragraphen will der Wehrausschuß (mit dem preußischen Oberst Stavenhagen und anderen hohen Militärs nebst Anhang) folgende Bestimmungen setzen:</p>
          <p>a) Ueber eine allgemeine, für ganz Deutschland gleiche Wehrverfassung ergeht ein besonderes Reichsgesetz.</p>
          <p>b) Die gesammte deutsche bewaffnete Macht zu Lande und zur See steht unter der oberen Leitung und Aufsicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes (§. a.)</p>
          <p>e) Den Befehl über die einzelnen Theile der Landmacht führt die Reichsgewalt, im Frieden in der Regel nur mittelbar durch die betreffenden Landesregierungen; sie kann jedoch, wenn sie Gefahr im Verzuge sieht, und es für das Reichsinteresse erforderlich erachtet, auch im Frieden verlangen, daß ein größerer oder geringerer Theil der Truppen unter ihren unmittelbaren Befehl trete.</p>
          <p>d) Ueber die allgemeine Vertheilung (Dislokation) der Truppen im Frieden hat die Reichsgewalt zu entscheiden, soweit dabei nach ihrem Ermessen die Sicherheit des Reiches in Frage kommt.</p>
          <p>e) Für den Krieg und im Kriege hat die Reichsgewalt die unmittelbare und ausschließliche Verfügung über die gesammte deutsche Wehrkraft in allen ihren Theilen.</p>
          <p>Hierzu kommen mehrere Amendements einzelner Abgeordneter.</p>
          <p>§. 12 nach dem Antrag des Verfassungsausschusses wird mit großer Mehrheit angenommen, Wehrausschuß und Minoritätserachten und alle Amendements verworfen.</p>
          <p>§. 13. (Herr Simson präsidirt). Man hat beschlossen, über denselben zu diskutiren, und wie! &#x2012; Die Rednerliste wenigstens will ich Ihnen nicht vorenthalten: für den §. des Entwurfs: Mittermaier, Soiron, Biedermann, Tellkampf, Reichard, Siegel. Gegen den Entwurf: Wedekind, Max Simon, Graf Reichenbach, Scheller, Schwarzenberg, Raumer, Mölling, Rösler, Wydenbrugk, Holland, Grävell, Frese, Graf Schwerin.</p>
          <p>Der Reigen beginnt mit Mittermaier, dem Berichterstatter des Verfassungsausschusses.</p>
          <p>Ich fürchtete eine lange Diskussion; aber man hatte es bald satt, und schloß die Debatte nach kaum 1/2 Stunde.</p>
          <p>§. 13. (nach dem Verfassungs-Ausschusse). &#x201E;Das Reichsherr besteht aus der gesammten zum Zweck des Kriegs bestimmten Landmacht der einzelnen deutschen Staaten. Der Reichsgewalt steht es zu die Größe und Beschaffenheit derselben zu bestimmen. Diejenigen Staaten welche als Contingent weniger als 6000 Mann stellen, geben in Beziehung auf das Heerwesen ihre Selbstständigkeit auf und werden in dieser Beziehung entweder unter sich in größere Ganze verschmolzen, welche dann unter unmittelbarer Leitung der Reichsgewalt stehen, oder insofern diese Verschmelzung nicht für angemessen befunden wird, einem angrenzenden größeren Staate angeschlossen. In beiden Fällen haben die Landesregierungen dieser kleineren Staaten keine weitere Einwirkung auf das Heerwesen, als ihnen von der Reichsgewalt oder dem größeren Staate übertragen wird.</p>
          <p>Dazu kommen die Anträge des Wehrausschusses und viele Amendements. &#x2012; Das von Grävell ist diesmal von Radowitz, Vinke, v. Bally, Graf Schwerin, Merk, Reda Weber etc. unterstützt. Sie sehen, um gewisse Zwecke zu erreichen, geschehen sogar Wunder! &#x2012;</p>
          <p>Von vorneherein erklärt die Versammlung, daß durch den Inhalt des §. 13., falls er angenommen wird, der Mediatisirungsfrage auf keine Weise präjudizirt werden sol. &#x2012; Der §. 13. nach dem Verfassungs-Ausschusse (wie oben) wird angenommen; und Nichts weiter. Sieg des Verfassungs-Ausschusses über den Wehrausschuß; Sieg der Professoren über die Kriegsleute. &#x2012; Man geht zu §. 14. Auf die Diskussion verzichtet man. Nach dem Verfassungsentwurf heißt er: &#x201E;Die Reichsgewalt hat in Betreff des Heerwesens die Gesetzgebung und die Organisation; sie überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Controle. Den einzelnen Staaten steht die Ausbildung ihres Kriegswesens auf Grund der Gesetze und Anordnungen des Reichs zu. &#x2012; Sie haben die Verfügung über ihre bewaffnete Macht, soweit dieselbe nicht für den Dienst des Reichs in Anspruch genommen wird.&#x201C; &#x2012;</p>
          <p>(Zu §. 14.) Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge folgende Bestimmung aufgenommen werden:</p>
          <p>&#x201E;Der Reichsgewalt steht die Gesetzgebung in Bezug auf die Gleichmäßigkeit der Organisation des Heeres zu. Sie überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Controle.</p>
          <p>&#x201E;Den einzelnen Staaten steht die Ausübung ihres Kriegswesens auf Grund der Gesetze und Anordnungen der Reichsgewalt zu.&#x201C;</p>
          <p>(Scheller. Detmold. Mühlfeld. v. Rotenhan.)</p>
          <p>Zweites Minoritätsgutachten:</p>
          <p>Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung, Leitung und Oberaufsicht über die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands.</p>
          <p>Die Reichsgewalt bestimmt die jedesmalige Größe der im Dienst zu haltenden Wehrmannschaft.</p>
          <p>Der Reichsgewalt steht das Recht der Vertheilung der bewaffneten Macht zu, so weit dies der Reichsschutz und die innere Ordnung und Sicherheit fordert.</p>
          <p>Eine Verlegung des Reichsheeres eines Reichskreises in einen anderen, soll in Friedenszeiten nicht statt finden.</p>
          <p>(Wigard. Schüler. Blum.)</p>
          <p>§. 14. nach dem Verfassungsausschuß wird angenommen, alles übrige verworfen.</p>
          <p>§. 15. wird ohne Diskussion angenommen. Er lautet: &#x201E;In den Fahneneid ist die Verpflichtung zur Treue gegen das Reichsoberhaupt und die Reichsverfassung an erster Stelle aufzunehmen.&#x201C; &#x2012;</p>
          <p>Minoritätserachten: (Schüler, Wigard, Blum.) &#x201E;Die Reichsheere schwören Treue der Verfassung des Reiches.&#x201C; Verworfen.</p>
          <p>§. 16. wird ohne Diskussion nach dem Wehrausschuß angenommen. Er heißt: &#x201E;Alle durch Verwendung von Truppen zu Reichszwecken entstehenden Kosten, welche die Ausgabe für den durch das Reich festgesetzten Friedensstand übersteigen, fallen dem gesammten Reich zur Last.&#x201C; &#x2012;</p>
          <p>§. 17. ebenfalls ohne Diskussion nach dem Wehrausschuß mit 224 Stimmen gegen 178 angenommen. &#x2012; Er lautet: &#x201E;Ueber eine allgemeine für ganz Deutschland gleiche Wehrverfassung, ergeht ein besonderes Reichsgesetz.&#x201C; &#x2012;</p>
          <p>§ 18 nach dem Verfassungsausschuß lautend: &#x201E;Die Ernennung der Generale geschieht auf Vorschlag der Einzelregierungen durch die Reichsgewalt.&#x201C; Die Diskussion wird beschlossen. Falk, Graf Reichenbach, Wedekind, Scheller, Teichert sollen sprechen und verzichten der Reihe nach unter Gelächter aufs Wort.</p>
          <p><hi rendition="#g">Radowitz</hi> bittet Statt des Entwurfs der Verfassung, den Antrag des Wehrausschusses anzunehmen mit seinem Amendement.</p>
          <p>§. 18 nach dem Wehrausschuß: &#x201E;Die Besetzung der Befehlshaberstellen und die Ernennung der Offiziere jeden Grades, welche nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes bei den Kontingenten der Einzelstaaten kommen kann, bleibt nach Maßgabe der hierauf bezüglichen Anordnungen jenes Gesetzes den betreffenden Landesregierungen überlassen, nur wo die Kontingente zweier oder mehrerer Staaten zu großeren Ganzen kombinirt sind, ernennt die Reichsgewalt unmittelbar die Befehlshaber dieser größeren Körper.</p>
          <p>&#x201E;Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden Armeen und selbstständigen Korps, ebenso das Personal der Hauptquartiere dieser Armeen und Korps.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Amendement Radowitz:</hi> &#x201E;Die von den Einzelregierungen zu ernennenden Generale werden der Reichsgewalt zu gleichzeitiger Ernennung und Patentirung als Reichsgenerale vorgeschlagen.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Schüler</hi> empfiehlt statt des Vorschlags des Verfassungsausschusses ein Minoritätserachten von Wigard, Blum, Schüler.</p>
          <p><hi rendition="#g">v. Möhring</hi> ganz wie Radowitz.</p>
          <p><hi rendition="#g">v. Stavenhagen,</hi> Berichterstatter des Wehrausschusses, empfiehlt den Antrag des Wehrausschusses.</p>
          <p><hi rendition="#g">Mittermaier,</hi> (für den Verf-Ausschuß), erklärt die Anträge des Wehrausschusses für dem Prinzip des Partikularismus zuneigend. (Widerspruch.) Ja, meine Herren, es ist einmal nicht anders. (Heiterkeit.) Der Antrag des Verfassungsausschusses (s. oben) wird angenommen trotz Radowitz und Konsorten.</p>
          <p>Dazu ein Minoritäts-Erachten von Scheller, Detmold etc., welches den Vorschlag vom Wehrausschuß und Radowitz und Konsorten zur Hinterthür hereinbringt. (Links Aufregung.)</p>
          <p>Das Minoritäts-Erachten lautet: &#x201E;Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden selbstständigen Korps, sowie das Personal der Hauptquartiere dieser Armeen und Korps. Angenommen.</p>
          <p>§. 19. Antrag des Verfassungs-Ausschusses. &#x201E;Der Reichsgewalt steht die Befugniß zu, Reichsfestungen anzulegen und, insoweit die Sicherheit des Reiches es erfordert, vorhandene Festungen gegen billige Ausgleichung, namentlich für das überlieferte Kriegsmaterial, zu Reichsfestungen zu erklären.</p>
          <p>Die Reichsfestungen werden auf Reichskosten unterhalten.&#x201C;</p>
          <p>Wird ohne Diskussion angenommen.</p>
          <p>Auch auf die Diskussion über §. 20 verzichtet man. Man eilt!</p>
          <p>Nach Antrag des Verfassungs-Ausschusses lautet er:</p>
          <p>&#x201E;Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reiches.</p>
          <p>&#x201E;Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und nterhaltung der Kriegsflotte, der Kriegshäfen und Seearsenale ob.</p>
          <p>&#x201E;Die Ernennung der Flottenoffiziere geht allein vom Reich aus.&#x201C;</p>
          <p>(Zu §. 20.) Minoritäts-Erachten I. Statt des ersten Absatzes dieses Paragraphen werde gesagt: &#x201E;Die Kriegsflotte ist ausschließlich Sache des Reichs.&#x201C; (Scheller, Detmold, Mühlfeld)</p>
          <p>Nach einer Mischung von den Anträgen des Verfassungs- und Marine-Ausschusses, sowie des Nauwerk'schen Antrags lautet er:</p>
          <p>&#x201E;Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reichs. Es ist keinem Einzelstaate gestattet, Kriegsschiffe für sich zu halten, noch Kaperbriefe auszugeben. Die Bemannung der Flotte bildet einen Theil der gesetzlich festgestellten Wehrmacht, sie ist jedoch unabhängig von der Landmacht. Diejenigen Staaten, welche Mannschaft für die Flotte stellen, erfüllen dadurch einen Theil der ihnen obliegenden Bundeswehrpflicht. &#x2012; Die Ernennung der Offiziere und Beamten der Seemacht, geht allein vom Reiche aus. (Dieser Satz ist Nauwerk's Amendement, unter großer Heiterkeit angenommen.) Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung der Kriegsflotte, für die Anlegung, Ausrüstung und Erhaltung von Kriegshäfen und Seearsenalen ob. &#x2012; Ueber die zur Errichtung von Kriegshäfen und Marine-Etablissements nöthigen Enteignungen, sowie über die Befugnisse der dabei anzustellenden Reichsbehörden, bestimmen die zu erlassenden Reichsgesetze.&#x201C;</p>
          <p><gap reason="illegible"/> Hierauf vertagt man die Sitzung um 2 Uhr bis morgen. &#x2012; Also acht Paragraphen in einer Sitzung durch- und angenommen. Was soll man dazu sagen?</p>
        </div>
        <div xml:id="ar141_016" type="jArticle">
          <head>Mannheim, 7. Nov.</head>
          <p>Sicherlich ist Ihnen schon etwas über eine Verschwörung unter den nassauer Soldaten zugekommen. Mir wurde von verschiedenen Seiten und sogar aus gut unterrichteten Quellen versichert, daß sie wirklich bestanden habe und deren Ziel Ermordung des Obersten und noch einiger Offiziere gewesen sein soll. Die Untersuchung ist, diesen Nachrichten zufolge, in vollem Gange; fast täglich wird ein Transport Gefangener geschlossen hierhergeführt und in dem ehemaligen Zuchthause in Verwahr gebracht. Ich hoffe, Ihnen später vielleicht Verbürgteres mittheilen zu können, wenn von dem Verlaufe der Untersuchung, welche in Heidelberg geführt wird, mir etwas zukommt.</p>
          <bibl>(D. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar141_017" type="jArticle">
          <head>Schleswig, 7. Nov.</head>
          <p>Nachdem die Mitglieder des Bureaus, wie wir aus zuverlässiger Quelle vernehmen, von der Regierung genügende Aufklärung über die gegenwärtige Lage der Dinge erhalten haben, sind dieselben der einstimmigen Ansicht gewesen, daß durch die Proteste der Kommissare der gesicherte Rechtsbestand, namentlich auch des Staatsgrundgesetzes, für den Augenblick nicht gefährdet und das öffentliche Recht des Landes nicht bedroht sei. Es ist daher beschlossen worden, für jetzt die Versammlung nicht zu berufen.</p>
          <bibl>(S. H. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Polen.</head>
        <div xml:id="ar141_018" type="jArticle">
          <head>Krakau, 6. Nov.</head>
          <p>Wir erfahren aus Lemberg, daß die akademische Legion mit einem Theile der Nationalgarde in einer Anzahl von 5000 Mann mit Waffen und 9 Kanonen nach der ungarischen Grenze sich begeben hat. Ebenso erhalten wir die Nachricht aus der Umgegend von Wien, daß der General Bem gar nicht gefangen genommen, sondern daß derselbe, als er sah, daß man seine Befehle größtentheils nicht vollführen wollte und daß also in einer so allgemeinen Verwirrung und Spannung, wie sie sich kund gab nicht zu helfen sei, leicht verwundet mit einigen Genossen nach Ungarn sich begeben habe. Durch 9 Tage und 9 Nächte sind in Wien 23,500 Kanonenschüsse und Bomben gefallen. &#x2012; Viele wollen behaupten, daß die akademische Jugend mit Waffen nach Ungarn geflüchtet sei.</p>
          <p>Soeben erhalten wir aus Galizien die sichere Nachricht, daß Rußland mit dem kaukasischen Könige Schamyl einen Friedenstraktat geschlossen habe. &#x2012; Einige folgern daraus, daß Rußland somit in den Angelegenheiten Europas nicht unthätig verbleiben werde.</p>
          <bibl>(A. O. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar141_019" type="jArticle">
          <head>Nowy-Tark, (in Galizien), 24. Okt.</head>
          <p>Nach den von allen Seiten erhaltenen Nachrichten bewerkstelligt die Bureaukratie eine empörende Verschwörung, um den sogenannten Adel, die Geistlichkeit und alle diejenigen, die der guten Sache huldigen, wie im Jahre 1846 zu morden. &#x2012; Seit kurzer Zeit flüchtete von unserem Grenzstriche der Finanzaufseher Karl Hofmann nach seinem Geburtsorte in Ungarn, wo er vor der dortigen Behörde im Beisein der Zeugen alle Anschläge eröffnete, welche unsere Beamten gegen uns schmieden. Dies sind seine Worte: &#x201E;Wir haben den Befehl von unseren Vorgesetzten die galizischen Bauern dazu aufzuwiegeln, daß sie die Adeligen, die Geistlichen und die Juden morden, und wir sollen uns bemühen die ungarischen Bauern auf gleiche Weise zu einer allgemeinen Metzelei zu bewegen. Da ich aber nicht so schlecht bin, so habe ich meinen Aufenthaltsort verlassen und bin zu Euch geflohen, um Euch darüber in Kenntniß zu setzen, damit wir wissen, was die Beamten beabsichtigen.&#x201C; &#x2012; Nach Verhör und Niederschreiben dieser ganzen Aussage wurde Karl <hi rendition="#g">Hofmann</hi> unter das National-Militär aufgenommen und vorläufig zum Feldwebel ernannt, bis das ungarische Ministerium für diese gezeigte Zuneigung ihn reichlicher belohnt.</p>
          <bibl>(A. D. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Ungarn.</head>
        <div xml:id="ar141_020" type="jArticle">
          <head>Szegedin, 19. Oktbr.</head>
          <p><hi rendition="#g">Rozsa Sandor,</hi> der berüchtigte Räuberhauptmann, wurde, wie wir erwarteten und hofften, pardonnirt. Als dies vorgestern dem Volke bekannt gemacht wurde, weilte Rozsa schon in unsern Mauern. Auf jedem Schritte folgen ihm Tausende von Menschen; Jeder will den gewesenen Räuberhelden sehen. Sein Aeußeres ist durchaus nicht bewundernswerth, aber seine Geschicklichkeit und sein Verstand rettete ihn oft aus den Händen der Gerechtigkeit. Gebe Gott, daß er der Abdel-Kader Ungarns werde, denn er ist wahrlich ein Sohn der Wüste. Er wird mit 150 Mann in das Lager ziehen.</p>
          <bibl>(Pr. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Schweiz.</head>
        <div xml:id="ar141_021" type="jArticle">
          <head>Aarau, 6. Novbr.</head>
          <p>Das badische Ministerium verlangt die Auslieferung von Akten, welche Struve in einer grünen Mappe zu Rheinfelden zurückgelassen haben soll. Der kl. Rath erwiedert, da politische Verbrecher nicht ausgeliefert werden, so sei man auch nicht zur Auslieferung von Schriften derselben verbunden. Nur wenn Struve eines gemeinen Verbrechens beschuldigt und der Beweis dessen vorhanden sei, müsse eine Auslieferung von Schriften erfolgen, in welchem Falle man nicht anstehen werde, dem konkorbatsgemäßen Ansuchen zu entsprechen.</p>
          <bibl>(S. N. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar141_022" type="jArticle">
          <head>Bern, 6. Novbr.</head>
          <p>Zum Präsidenten des Staatsrathes ward heute mit 33 von 38 Stimmen Furrer, zum Vicepräsidenten Hr. Briatte mit 20 Stimmen gewählt.</p>
          <bibl>(S. N. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Französische Republik.</head>
        <div xml:id="ar141_023" type="jArticle">
          <head><bibl><author>19</author></bibl> Paris, 8. Nov.</head>
          <p>Der &#x201E;zahnlose Löwe&#x201C; ist in der That am Abend seiner Tage. Die Präsidentschaft der biedern Assemblée war der Mist, auf dem er sich zur Ruhe legte, und die boshafte Rache seiner royalistischen Ex-Gegner, welche ihm das Gnadenbrod von 10,000 Fr. per Monat versagten, kann füglich als der letzte Tritt des Grauchen auf den sterbenden König der honetten Bestien angesehen werden.</p>
          <p>&#x201E;Scheint die Sonne noch so schön,<lb/>
Einmal muß sie untergehen.&#x201C;</p>
          <p>Und für Ehren-Marrast ist sie bereits so weit untergegangen, daß sie noch einmal die ferne Montagne seiner Blüthezeit am &#x201E;National&#x201C; beleuchtet, um den Marquis der Republik in seinem jetzigen Sumpf desto tiefer in Schatten zu stellen.</p>
          <p>Hr. Jules Gouache, ehemaliger Gerant der Reforme, hat es unternommen, die Vergangenheit und Gegenwart des großen Namens in anschaulicherweise nebeneinander zu stellen; Hr. Staatsprokurator <hi rendition="#g">Hecker</hi> in Köln, der unerreichbare Kunstkenner historischer Aktenstücke, würde sagen, Gouache hat Hrn. Marrast &#x201E;konstituirt&#x201C;. In der That, die kleine Broschüre Gouache's: &#x201E;Les violons de M. Marrast&#x201C; beschränkt sich darauf, alle Melodien wieder anzuschlagen, die Hr. Marrast unter Louis Philippe und jetzt unter der honetten Republik abgeleiert hat, und wenn die Konstituirung dieser &#x201E;Violinen des Hrn. Marrast&#x201C; ebensosehr, wie alle Dilettantenstudien Ihrer Kölnischen Violinen-Geiger, einem muthwilligen Charivari gleicht, so ist das nicht die Schuld des Hrn. Gouache.</p>
          <p>Hören wir z. B. was Hr. Armand Marrast, der Freund Cavaignac's und Vertheidiger aller Verfolgungen der demokratischen Presse seit den Junitagen, noch kurz vor der Revolution über die Freiheit der Presse sagte. &#x201E;Die revolutionäre Presse,&#x201C; schrieb er in dem Werk: &#x201E;Paris révolutionaire&#x201C;, &#x201E;ist kein Hebel der Anarchie, sondern ein Mittel der Organisation, und darum gerade wurde sie geächtet und verfolgt, so lange das Monopol und die Privilegien herrschten, diese Blüthen einer <hi rendition="#g">gesetzlichen Ordnung,</hi> die sich nur auf <hi rendition="#g">Bajonette</hi> stützen kann.&#x201C; Was hält Hr. Marrast demnach von der neuen &#x201E;<hi rendition="#g">Ordnung</hi> der Dinge&#x201C;, dieser eben votirten honetten Konstitution, die unter der Herrschaft des Belagerungszustandes berathen wurde und die Verfolgung der ganzen demokratischen Presse nöthig hatte? &#x201E;Die freie Urberzeugung der Brutalität unterordnen,&#x201C; sagte Hr. Marrast weiter, &#x201E;das heißt dem Egoismus und den schlechten Leidenschaften die Staatskarriere öffnen; das heißt das gesellschaftliche Leben in den Magen, in den Appetit, in die profitwüthige Habsucht koncentriren; das heißt nach beiden Seiten hin demoralisiren, zum Vieh verdummen.&#x201C; Und Hr. Marrast klatschte der Unterdrückung der Braie Republique, des Lampion, des Proudhonschen Representant du Peuple Beifall! Hr. Marrast hatte Recht hinzuzufügen: &#x201E;Das ist die Regierungswirthschaft seit 30 Jahren,&#x201C; &#x2012; das Jahr 1848 mit eingeschlossen.</p>
          <p>Hr. Marrast ist der parlamentarische Löwe der honetten Bourgeois-Republik; die Herrschaft der Krämer und Beutelschneider, wie sie die unter Hrn. Marrast und dem Belagerungszustande berathene Constitution garantirt, ist für ihn die wahre gesetzliche &#x201E;Ordnung der Dinge&#x201C;. Hören wir, was Hr. Marrast in dem Buche: «Vingt jours de secret» über die Bourgeoisie sagt. &#x201E;Die Bourgeoisie ist weder der Kopf, der denkt, noch das Herz, das schlägt, noch die Nerven, die arbeiten; sie ist die träge, nutzlose Fettmasse an dem sozialen Körper, welche sich gleichwohl aus den besten Säften nährt. Die Devise der Bourgeoisie ist nicht die <hi rendition="#g">Ordnung,</hi> sie begreift dies Wort nicht; es ist die Ruhe &#x2012; die Ruhe mit einer bestimmten Eskorte von Vergnügungen, Schauspielen, Zerstreuungen und andern Früchten einer Civilisation, die sie der Auswucherung und Aussaugung der Arbeit verdankt &#x2025;&#x2025; &#x2012; Die Bourgeoisie exploitirt den Fortschritt der Völker, sie
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0725/0004] wie die Deputirten der Kreis-Rustikal-Vereine im schlesischen Gebirge auf, sich künftigen Sonnabend den 11. d. Mts., früh 8 Uhr, im Gasthause zu Kynau ‒ auf der Straße zwischen Schweidnitz und Neurode ‒ versammeln zu wollen. Schweidnitz, den 5. November 1848. Der demokratische Verein. Im Auftrage: I. M. Petery. * Erfurt, 5. November. Ein Zeichen von dem regen demokratischen Leben, welches in unserer Stadt herrscht und seinen Mittelpunkt im Buchhändler Berlepsch findet, möge folgendes an unseren Straßenecken klebendes Plakat geben. Bürger von Erfurt! Das Ministerium Pfuel hat seine Entlassung eingereicht. Der König hat sie angenommen und den General Brandenburg mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt. Die Ernennung dieses Mannes zum Minister-Präsidenten hat eine furchtbare Aufregung im Preußischen Volke hervorgerufen. Die National-Versammlung hat deshalb eine dringende Adresse an den König entworfen und überreichen lassen mit der Bitte, die Ernennung des General Brandenburg, der das Vertrauen der Nation nicht besitzt, zurückzunehmen und ein neues volksthümliches Ministerium zu ernennen. Das Schicksal Preußens, Deutschlands, ja halb Europa's liegt in der Wagschaale. Die Krone wird entscheiden, ob Revolution oder Ausbau einer demokratischen Verfassung auf friedlichem Wege. Die Zeit drängt und mit ihr die Maßnahme der Nation. Zu dem Ende berufen wir auf Heute Sonnabend Mittag 1 Uhr und Morgen Sonntag Nachmittags 3 Uhr die Bewohner der Stadt und des Landes zu einer Volksversammlung auf den Graden ein. ‒ Erscheint zahlreich! Erfurt, den 4. November 1848. Der Vorstand des Bürger-Hülfs-Vereins. Die Ordnerschaft des demokratischen Vereins. !!! Frankfurt, 9. November. Sitzung der National-Versammlung. (Präsident von Gagern.) Tagesordnung: Abstimmung über §. 12 des Verfassungsentwurfs und Berathung der folgenden Paragraphen. Vor der Tagesordnung. Präsident liest ein Schreiben vom Abgeordneten Moritz Hartmann aus Wien mit der Anzeige an die Nationalversammlung, daß Blum und Fröbel in ihrer Wohnung zu Wien am 4. Novbr. verhaftet worden sind. (Tiefe Stille.) Wesendonk interpellirt den Justizminister, „welche Schritte zum Schutz der in Wien durch Windischgrätz standrechtlich verhafteten Abgeordneten (Blum u. Fröbel) gethan habe? Wesendonk verlangt das Wort hierüber. Die Versammlung beschließt einstimmig, es ihm zu geben. Präsident zeigt mehrere Flottenbeiträge an, u. a. 125 fl. von den Deutschen aus Paris! Mehrere Berichte werden erstattet, unter andern einer von Mittermaier für den Ausschuß, welcher sich mit der allgemeinen Deutschen Wechselordnung beschäftigt. Der Ausschuß beantragt die in Leipzig festgestellte Wechselordnung ohne alle Aenderung anzunehmen. (Lautes Bravo!) Folgen andere unbedeutende Berichte, welche über mehrere begutachtete Anträge von Mitgliedern der Linken (wie immer) Tagesordnung beschließen. Peukert (Kriegsminister, den wir nach undenklicher Zeit einmal wiedersehn), beantwortet eine Interpellation des Abgeordneten Mohr wegen übermäßiger Einquartierung des Kreises Rheinhessen. Antwort: Die Centralgewalt in vollster Uebereinstimmung mit der hessischen Regierung hat 4000 Mann nach Rheinhessen gelegt, was für diesen großen Kreis nicht viel sei. Diese seien so locirt, daß auf eine Familie etwa 1 Mann Einquartirung käme, wofür sobald als möglich per Mann täglich 18 Kreuzer (5 Sgr. preußisch) gezahlt werden würde. (Bravo im Centrum). Mohr von Ingelheim beruhigt sich bei dieser Antwort nicht, sondern stellt einen dringlichen Antrag, der als nicht dringlich an den Wehrausschuß geht. ‒ Justizminister v. Mohl beantwortet Wesendonk's Interpellation (S. o.) Die Kenntniß der Verhaftung hat er zwar nur erst aus den Zeitungen, ‒ hat aber alsbald an das österreichische Ministerium geschrieben, und auf das Reichsgesetz vom 10. Oktober hingewiesen, wonach alle Abgeordneten überall und unter allen Umständen unter Schutz der Nationalversammlung stehen, und nur mit Genehmigung dieser verhaftet werden können. Uebrigens glaubt das Ministerium Recht gethan zu haben, seine desfallsigen Forderungen nur an das österreichische Ministerium und nicht an Windischgrätz gestellt zu haben, weil mit Letzterem das Reichsministerium nichts zu schaffen hat. (Bravo im Centrum). Wiesner (und 20 Andere) beantragen dringlich: 1) den Belagerungszustand von Wien aufzuheben; 2) den Wiener Reichstag in seine Rechte einzusetzen; 3) Alle Untersuchungen gegen die edlen Freiheitskämpfer (Gelächter im Centrum) niederzuschlagen. Präsident: Ob dieser Antrag dringlich? (Gelächter). Kaum die halbe Linke erhebt sich, der Antrag geht an den österreichischen Ausschuß, bis er darin vor Alter und Unmuth schwarz und gelb geworden sein wird Tagesordnung. Man erschöpft sich in einer langweiligen Debatte über die Fragestellung zu §. 12 des Entwurfs. §. 12. „Der Reichsgewalt steht die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands zur Verfügung.“ Minoritäts-Erachten: „Den Umfang der Reichsgewalt über die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands bestimmt der Abschnitt von der Reichswehr.“ (Wigard, Schüler, Blum). An die Stelle dieses wie Sie sehen sehr radikalen Paragraphen will der Wehrausschuß (mit dem preußischen Oberst Stavenhagen und anderen hohen Militärs nebst Anhang) folgende Bestimmungen setzen: a) Ueber eine allgemeine, für ganz Deutschland gleiche Wehrverfassung ergeht ein besonderes Reichsgesetz. b) Die gesammte deutsche bewaffnete Macht zu Lande und zur See steht unter der oberen Leitung und Aufsicht nach den Bestimmungen dieses Gesetzes (§. a.) e) Den Befehl über die einzelnen Theile der Landmacht führt die Reichsgewalt, im Frieden in der Regel nur mittelbar durch die betreffenden Landesregierungen; sie kann jedoch, wenn sie Gefahr im Verzuge sieht, und es für das Reichsinteresse erforderlich erachtet, auch im Frieden verlangen, daß ein größerer oder geringerer Theil der Truppen unter ihren unmittelbaren Befehl trete. d) Ueber die allgemeine Vertheilung (Dislokation) der Truppen im Frieden hat die Reichsgewalt zu entscheiden, soweit dabei nach ihrem Ermessen die Sicherheit des Reiches in Frage kommt. e) Für den Krieg und im Kriege hat die Reichsgewalt die unmittelbare und ausschließliche Verfügung über die gesammte deutsche Wehrkraft in allen ihren Theilen. Hierzu kommen mehrere Amendements einzelner Abgeordneter. §. 12 nach dem Antrag des Verfassungsausschusses wird mit großer Mehrheit angenommen, Wehrausschuß und Minoritätserachten und alle Amendements verworfen. §. 13. (Herr Simson präsidirt). Man hat beschlossen, über denselben zu diskutiren, und wie! ‒ Die Rednerliste wenigstens will ich Ihnen nicht vorenthalten: für den §. des Entwurfs: Mittermaier, Soiron, Biedermann, Tellkampf, Reichard, Siegel. Gegen den Entwurf: Wedekind, Max Simon, Graf Reichenbach, Scheller, Schwarzenberg, Raumer, Mölling, Rösler, Wydenbrugk, Holland, Grävell, Frese, Graf Schwerin. Der Reigen beginnt mit Mittermaier, dem Berichterstatter des Verfassungsausschusses. Ich fürchtete eine lange Diskussion; aber man hatte es bald satt, und schloß die Debatte nach kaum 1/2 Stunde. §. 13. (nach dem Verfassungs-Ausschusse). „Das Reichsherr besteht aus der gesammten zum Zweck des Kriegs bestimmten Landmacht der einzelnen deutschen Staaten. Der Reichsgewalt steht es zu die Größe und Beschaffenheit derselben zu bestimmen. Diejenigen Staaten welche als Contingent weniger als 6000 Mann stellen, geben in Beziehung auf das Heerwesen ihre Selbstständigkeit auf und werden in dieser Beziehung entweder unter sich in größere Ganze verschmolzen, welche dann unter unmittelbarer Leitung der Reichsgewalt stehen, oder insofern diese Verschmelzung nicht für angemessen befunden wird, einem angrenzenden größeren Staate angeschlossen. In beiden Fällen haben die Landesregierungen dieser kleineren Staaten keine weitere Einwirkung auf das Heerwesen, als ihnen von der Reichsgewalt oder dem größeren Staate übertragen wird. Dazu kommen die Anträge des Wehrausschusses und viele Amendements. ‒ Das von Grävell ist diesmal von Radowitz, Vinke, v. Bally, Graf Schwerin, Merk, Reda Weber etc. unterstützt. Sie sehen, um gewisse Zwecke zu erreichen, geschehen sogar Wunder! ‒ Von vorneherein erklärt die Versammlung, daß durch den Inhalt des §. 13., falls er angenommen wird, der Mediatisirungsfrage auf keine Weise präjudizirt werden sol. ‒ Der §. 13. nach dem Verfassungs-Ausschusse (wie oben) wird angenommen; und Nichts weiter. Sieg des Verfassungs-Ausschusses über den Wehrausschuß; Sieg der Professoren über die Kriegsleute. ‒ Man geht zu §. 14. Auf die Diskussion verzichtet man. Nach dem Verfassungsentwurf heißt er: „Die Reichsgewalt hat in Betreff des Heerwesens die Gesetzgebung und die Organisation; sie überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Controle. Den einzelnen Staaten steht die Ausbildung ihres Kriegswesens auf Grund der Gesetze und Anordnungen des Reichs zu. ‒ Sie haben die Verfügung über ihre bewaffnete Macht, soweit dieselbe nicht für den Dienst des Reichs in Anspruch genommen wird.“ ‒ (Zu §. 14.) Minoritätserachten. Statt dieses Paragraphen möge folgende Bestimmung aufgenommen werden: „Der Reichsgewalt steht die Gesetzgebung in Bezug auf die Gleichmäßigkeit der Organisation des Heeres zu. Sie überwacht deren Durchführung in den einzelnen Staaten durch fortdauernde Controle. „Den einzelnen Staaten steht die Ausübung ihres Kriegswesens auf Grund der Gesetze und Anordnungen der Reichsgewalt zu.“ (Scheller. Detmold. Mühlfeld. v. Rotenhan.) Zweites Minoritätsgutachten: Die Reichsgewalt hat die Gesetzgebung, Leitung und Oberaufsicht über die gesammte bewaffnete Macht Deutschlands. Die Reichsgewalt bestimmt die jedesmalige Größe der im Dienst zu haltenden Wehrmannschaft. Der Reichsgewalt steht das Recht der Vertheilung der bewaffneten Macht zu, so weit dies der Reichsschutz und die innere Ordnung und Sicherheit fordert. Eine Verlegung des Reichsheeres eines Reichskreises in einen anderen, soll in Friedenszeiten nicht statt finden. (Wigard. Schüler. Blum.) §. 14. nach dem Verfassungsausschuß wird angenommen, alles übrige verworfen. §. 15. wird ohne Diskussion angenommen. Er lautet: „In den Fahneneid ist die Verpflichtung zur Treue gegen das Reichsoberhaupt und die Reichsverfassung an erster Stelle aufzunehmen.“ ‒ Minoritätserachten: (Schüler, Wigard, Blum.) „Die Reichsheere schwören Treue der Verfassung des Reiches.“ Verworfen. §. 16. wird ohne Diskussion nach dem Wehrausschuß angenommen. Er heißt: „Alle durch Verwendung von Truppen zu Reichszwecken entstehenden Kosten, welche die Ausgabe für den durch das Reich festgesetzten Friedensstand übersteigen, fallen dem gesammten Reich zur Last.“ ‒ §. 17. ebenfalls ohne Diskussion nach dem Wehrausschuß mit 224 Stimmen gegen 178 angenommen. ‒ Er lautet: „Ueber eine allgemeine für ganz Deutschland gleiche Wehrverfassung, ergeht ein besonderes Reichsgesetz.“ ‒ § 18 nach dem Verfassungsausschuß lautend: „Die Ernennung der Generale geschieht auf Vorschlag der Einzelregierungen durch die Reichsgewalt.“ Die Diskussion wird beschlossen. Falk, Graf Reichenbach, Wedekind, Scheller, Teichert sollen sprechen und verzichten der Reihe nach unter Gelächter aufs Wort. Radowitz bittet Statt des Entwurfs der Verfassung, den Antrag des Wehrausschusses anzunehmen mit seinem Amendement. §. 18 nach dem Wehrausschuß: „Die Besetzung der Befehlshaberstellen und die Ernennung der Offiziere jeden Grades, welche nach den Bestimmungen des Reichsgesetzes bei den Kontingenten der Einzelstaaten kommen kann, bleibt nach Maßgabe der hierauf bezüglichen Anordnungen jenes Gesetzes den betreffenden Landesregierungen überlassen, nur wo die Kontingente zweier oder mehrerer Staaten zu großeren Ganzen kombinirt sind, ernennt die Reichsgewalt unmittelbar die Befehlshaber dieser größeren Körper. „Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden Armeen und selbstständigen Korps, ebenso das Personal der Hauptquartiere dieser Armeen und Korps.“ Amendement Radowitz: „Die von den Einzelregierungen zu ernennenden Generale werden der Reichsgewalt zu gleichzeitiger Ernennung und Patentirung als Reichsgenerale vorgeschlagen.“ Schüler empfiehlt statt des Vorschlags des Verfassungsausschusses ein Minoritätserachten von Wigard, Blum, Schüler. v. Möhring ganz wie Radowitz. v. Stavenhagen, Berichterstatter des Wehrausschusses, empfiehlt den Antrag des Wehrausschusses. Mittermaier, (für den Verf-Ausschuß), erklärt die Anträge des Wehrausschusses für dem Prinzip des Partikularismus zuneigend. (Widerspruch.) Ja, meine Herren, es ist einmal nicht anders. (Heiterkeit.) Der Antrag des Verfassungsausschusses (s. oben) wird angenommen trotz Radowitz und Konsorten. Dazu ein Minoritäts-Erachten von Scheller, Detmold etc., welches den Vorschlag vom Wehrausschuß und Radowitz und Konsorten zur Hinterthür hereinbringt. (Links Aufregung.) Das Minoritäts-Erachten lautet: „Für den Krieg ernennt die Reichsgewalt die kommandirenden Generale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden selbstständigen Korps, sowie das Personal der Hauptquartiere dieser Armeen und Korps. Angenommen. §. 19. Antrag des Verfassungs-Ausschusses. „Der Reichsgewalt steht die Befugniß zu, Reichsfestungen anzulegen und, insoweit die Sicherheit des Reiches es erfordert, vorhandene Festungen gegen billige Ausgleichung, namentlich für das überlieferte Kriegsmaterial, zu Reichsfestungen zu erklären. Die Reichsfestungen werden auf Reichskosten unterhalten.“ Wird ohne Diskussion angenommen. Auch auf die Diskussion über §. 20 verzichtet man. Man eilt! Nach Antrag des Verfassungs-Ausschusses lautet er: „Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reiches. „Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und nterhaltung der Kriegsflotte, der Kriegshäfen und Seearsenale ob. „Die Ernennung der Flottenoffiziere geht allein vom Reich aus.“ (Zu §. 20.) Minoritäts-Erachten I. Statt des ersten Absatzes dieses Paragraphen werde gesagt: „Die Kriegsflotte ist ausschließlich Sache des Reichs.“ (Scheller, Detmold, Mühlfeld) Nach einer Mischung von den Anträgen des Verfassungs- und Marine-Ausschusses, sowie des Nauwerk'schen Antrags lautet er: „Die Seemacht ist ausschließlich Sache des Reichs. Es ist keinem Einzelstaate gestattet, Kriegsschiffe für sich zu halten, noch Kaperbriefe auszugeben. Die Bemannung der Flotte bildet einen Theil der gesetzlich festgestellten Wehrmacht, sie ist jedoch unabhängig von der Landmacht. Diejenigen Staaten, welche Mannschaft für die Flotte stellen, erfüllen dadurch einen Theil der ihnen obliegenden Bundeswehrpflicht. ‒ Die Ernennung der Offiziere und Beamten der Seemacht, geht allein vom Reiche aus. (Dieser Satz ist Nauwerk's Amendement, unter großer Heiterkeit angenommen.) Der Reichsgewalt liegt die Sorge für die Ausrüstung, Ausbildung und Unterhaltung der Kriegsflotte, für die Anlegung, Ausrüstung und Erhaltung von Kriegshäfen und Seearsenalen ob. ‒ Ueber die zur Errichtung von Kriegshäfen und Marine-Etablissements nöthigen Enteignungen, sowie über die Befugnisse der dabei anzustellenden Reichsbehörden, bestimmen die zu erlassenden Reichsgesetze.“ _ Hierauf vertagt man die Sitzung um 2 Uhr bis morgen. ‒ Also acht Paragraphen in einer Sitzung durch- und angenommen. Was soll man dazu sagen? Mannheim, 7. Nov. Sicherlich ist Ihnen schon etwas über eine Verschwörung unter den nassauer Soldaten zugekommen. Mir wurde von verschiedenen Seiten und sogar aus gut unterrichteten Quellen versichert, daß sie wirklich bestanden habe und deren Ziel Ermordung des Obersten und noch einiger Offiziere gewesen sein soll. Die Untersuchung ist, diesen Nachrichten zufolge, in vollem Gange; fast täglich wird ein Transport Gefangener geschlossen hierhergeführt und in dem ehemaligen Zuchthause in Verwahr gebracht. Ich hoffe, Ihnen später vielleicht Verbürgteres mittheilen zu können, wenn von dem Verlaufe der Untersuchung, welche in Heidelberg geführt wird, mir etwas zukommt. (D. Z.) Schleswig, 7. Nov. Nachdem die Mitglieder des Bureaus, wie wir aus zuverlässiger Quelle vernehmen, von der Regierung genügende Aufklärung über die gegenwärtige Lage der Dinge erhalten haben, sind dieselben der einstimmigen Ansicht gewesen, daß durch die Proteste der Kommissare der gesicherte Rechtsbestand, namentlich auch des Staatsgrundgesetzes, für den Augenblick nicht gefährdet und das öffentliche Recht des Landes nicht bedroht sei. Es ist daher beschlossen worden, für jetzt die Versammlung nicht zu berufen. (S. H. Z.) Polen. Krakau, 6. Nov. Wir erfahren aus Lemberg, daß die akademische Legion mit einem Theile der Nationalgarde in einer Anzahl von 5000 Mann mit Waffen und 9 Kanonen nach der ungarischen Grenze sich begeben hat. Ebenso erhalten wir die Nachricht aus der Umgegend von Wien, daß der General Bem gar nicht gefangen genommen, sondern daß derselbe, als er sah, daß man seine Befehle größtentheils nicht vollführen wollte und daß also in einer so allgemeinen Verwirrung und Spannung, wie sie sich kund gab nicht zu helfen sei, leicht verwundet mit einigen Genossen nach Ungarn sich begeben habe. Durch 9 Tage und 9 Nächte sind in Wien 23,500 Kanonenschüsse und Bomben gefallen. ‒ Viele wollen behaupten, daß die akademische Jugend mit Waffen nach Ungarn geflüchtet sei. Soeben erhalten wir aus Galizien die sichere Nachricht, daß Rußland mit dem kaukasischen Könige Schamyl einen Friedenstraktat geschlossen habe. ‒ Einige folgern daraus, daß Rußland somit in den Angelegenheiten Europas nicht unthätig verbleiben werde. (A. O. Z.) Nowy-Tark, (in Galizien), 24. Okt. Nach den von allen Seiten erhaltenen Nachrichten bewerkstelligt die Bureaukratie eine empörende Verschwörung, um den sogenannten Adel, die Geistlichkeit und alle diejenigen, die der guten Sache huldigen, wie im Jahre 1846 zu morden. ‒ Seit kurzer Zeit flüchtete von unserem Grenzstriche der Finanzaufseher Karl Hofmann nach seinem Geburtsorte in Ungarn, wo er vor der dortigen Behörde im Beisein der Zeugen alle Anschläge eröffnete, welche unsere Beamten gegen uns schmieden. Dies sind seine Worte: „Wir haben den Befehl von unseren Vorgesetzten die galizischen Bauern dazu aufzuwiegeln, daß sie die Adeligen, die Geistlichen und die Juden morden, und wir sollen uns bemühen die ungarischen Bauern auf gleiche Weise zu einer allgemeinen Metzelei zu bewegen. Da ich aber nicht so schlecht bin, so habe ich meinen Aufenthaltsort verlassen und bin zu Euch geflohen, um Euch darüber in Kenntniß zu setzen, damit wir wissen, was die Beamten beabsichtigen.“ ‒ Nach Verhör und Niederschreiben dieser ganzen Aussage wurde Karl Hofmann unter das National-Militär aufgenommen und vorläufig zum Feldwebel ernannt, bis das ungarische Ministerium für diese gezeigte Zuneigung ihn reichlicher belohnt. (A. D. Z.) Ungarn. Szegedin, 19. Oktbr. Rozsa Sandor, der berüchtigte Räuberhauptmann, wurde, wie wir erwarteten und hofften, pardonnirt. Als dies vorgestern dem Volke bekannt gemacht wurde, weilte Rozsa schon in unsern Mauern. Auf jedem Schritte folgen ihm Tausende von Menschen; Jeder will den gewesenen Räuberhelden sehen. Sein Aeußeres ist durchaus nicht bewundernswerth, aber seine Geschicklichkeit und sein Verstand rettete ihn oft aus den Händen der Gerechtigkeit. Gebe Gott, daß er der Abdel-Kader Ungarns werde, denn er ist wahrlich ein Sohn der Wüste. Er wird mit 150 Mann in das Lager ziehen. (Pr. Z.) Schweiz. Aarau, 6. Novbr. Das badische Ministerium verlangt die Auslieferung von Akten, welche Struve in einer grünen Mappe zu Rheinfelden zurückgelassen haben soll. Der kl. Rath erwiedert, da politische Verbrecher nicht ausgeliefert werden, so sei man auch nicht zur Auslieferung von Schriften derselben verbunden. Nur wenn Struve eines gemeinen Verbrechens beschuldigt und der Beweis dessen vorhanden sei, müsse eine Auslieferung von Schriften erfolgen, in welchem Falle man nicht anstehen werde, dem konkorbatsgemäßen Ansuchen zu entsprechen. (S. N. Z.) Bern, 6. Novbr. Zum Präsidenten des Staatsrathes ward heute mit 33 von 38 Stimmen Furrer, zum Vicepräsidenten Hr. Briatte mit 20 Stimmen gewählt. (S. N. Z.) Französische Republik. 19 Paris, 8. Nov. Der „zahnlose Löwe“ ist in der That am Abend seiner Tage. Die Präsidentschaft der biedern Assemblée war der Mist, auf dem er sich zur Ruhe legte, und die boshafte Rache seiner royalistischen Ex-Gegner, welche ihm das Gnadenbrod von 10,000 Fr. per Monat versagten, kann füglich als der letzte Tritt des Grauchen auf den sterbenden König der honetten Bestien angesehen werden. „Scheint die Sonne noch so schön, Einmal muß sie untergehen.“ Und für Ehren-Marrast ist sie bereits so weit untergegangen, daß sie noch einmal die ferne Montagne seiner Blüthezeit am „National“ beleuchtet, um den Marquis der Republik in seinem jetzigen Sumpf desto tiefer in Schatten zu stellen. Hr. Jules Gouache, ehemaliger Gerant der Reforme, hat es unternommen, die Vergangenheit und Gegenwart des großen Namens in anschaulicherweise nebeneinander zu stellen; Hr. Staatsprokurator Hecker in Köln, der unerreichbare Kunstkenner historischer Aktenstücke, würde sagen, Gouache hat Hrn. Marrast „konstituirt“. In der That, die kleine Broschüre Gouache's: „Les violons de M. Marrast“ beschränkt sich darauf, alle Melodien wieder anzuschlagen, die Hr. Marrast unter Louis Philippe und jetzt unter der honetten Republik abgeleiert hat, und wenn die Konstituirung dieser „Violinen des Hrn. Marrast“ ebensosehr, wie alle Dilettantenstudien Ihrer Kölnischen Violinen-Geiger, einem muthwilligen Charivari gleicht, so ist das nicht die Schuld des Hrn. Gouache. Hören wir z. B. was Hr. Armand Marrast, der Freund Cavaignac's und Vertheidiger aller Verfolgungen der demokratischen Presse seit den Junitagen, noch kurz vor der Revolution über die Freiheit der Presse sagte. „Die revolutionäre Presse,“ schrieb er in dem Werk: „Paris révolutionaire“, „ist kein Hebel der Anarchie, sondern ein Mittel der Organisation, und darum gerade wurde sie geächtet und verfolgt, so lange das Monopol und die Privilegien herrschten, diese Blüthen einer gesetzlichen Ordnung, die sich nur auf Bajonette stützen kann.“ Was hält Hr. Marrast demnach von der neuen „Ordnung der Dinge“, dieser eben votirten honetten Konstitution, die unter der Herrschaft des Belagerungszustandes berathen wurde und die Verfolgung der ganzen demokratischen Presse nöthig hatte? „Die freie Urberzeugung der Brutalität unterordnen,“ sagte Hr. Marrast weiter, „das heißt dem Egoismus und den schlechten Leidenschaften die Staatskarriere öffnen; das heißt das gesellschaftliche Leben in den Magen, in den Appetit, in die profitwüthige Habsucht koncentriren; das heißt nach beiden Seiten hin demoralisiren, zum Vieh verdummen.“ Und Hr. Marrast klatschte der Unterdrückung der Braie Republique, des Lampion, des Proudhonschen Representant du Peuple Beifall! Hr. Marrast hatte Recht hinzuzufügen: „Das ist die Regierungswirthschaft seit 30 Jahren,“ ‒ das Jahr 1848 mit eingeschlossen. Hr. Marrast ist der parlamentarische Löwe der honetten Bourgeois-Republik; die Herrschaft der Krämer und Beutelschneider, wie sie die unter Hrn. Marrast und dem Belagerungszustande berathene Constitution garantirt, ist für ihn die wahre gesetzliche „Ordnung der Dinge“. Hören wir, was Hr. Marrast in dem Buche: «Vingt jours de secret» über die Bourgeoisie sagt. „Die Bourgeoisie ist weder der Kopf, der denkt, noch das Herz, das schlägt, noch die Nerven, die arbeiten; sie ist die träge, nutzlose Fettmasse an dem sozialen Körper, welche sich gleichwohl aus den besten Säften nährt. Die Devise der Bourgeoisie ist nicht die Ordnung, sie begreift dies Wort nicht; es ist die Ruhe ‒ die Ruhe mit einer bestimmten Eskorte von Vergnügungen, Schauspielen, Zerstreuungen und andern Früchten einer Civilisation, die sie der Auswucherung und Aussaugung der Arbeit verdankt ‥‥ ‒ Die Bourgeoisie exploitirt den Fortschritt der Völker, sie

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 141. Köln, 12. November 1848, S. 0725. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz141i_1848/4>, abgerufen am 29.03.2024.