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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 79. Köln, 18. August 1848. Beilage.

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Anzeige an diejenigen Parlamentsmitglieder, welche sich mit Republikanern duelliren wollen.

Wir haben erfahren, daß eine Anzahl Parlamentsmitglieder bei der Verhandlung der Amnestiefrage den republikanischen Volksrepräsentanten Brentano auf Pistolen gefordert hat. Nach unserer Ueberzeugung zwingen den Abgeordneten Brentano seine hohen Pflichten für das Volk, solche Forderungen kurz von der Hand zu weisen. Um jedoch dem Heldenmuth gewisser Parlamentsherren eine Bahn zu öffnen, hat sich in Straßburg sofort nach Ankunft der erwähnten Nachricht ein Verein republikanischer Flüchtlinge gebildet, welcher beabsichtigt, den ritterlichen Wünschen jedes konservativen Deputirten der Paulskirche bereitwillig entgegenzukommen. Wir sind zwar durchaus nicht mit den Ideen einverstanden, welchen das Duell seinen Ursprung verdankt. Da wir jedoch im Augenblick unbeschäftigt sind und es jedenfalls auf einen Vernichtungskrieg gegen die Reaktion und ihre Führer abgesehen haben, so erbieten wir uns, auch unter der Form des Zweikampfes der Revolution Vorschub zu leisten.

Adresse: An den Verein zur Vertilgung konservativer Parlamentsmitglieder; abzugeben im "rothen Männel."

Straßburg, 10. August 1848.

Der Ausschuß:

Karl Blind. Albert. Roman Schweizer. Eduard Miller.

Popp. Chr. Bauner. Jansen.

Anzeige.

Da in Frankfurt a. M. gegenwärtig ein Gesellen-Kongreß Statt findet, so ist die Zusammenberufung des auf den 20. d. M. hier angesetzten Arbeiter-Parlaments bis auf Weiteres verschoben worden.

Berlin, den 12. August 1848.

Das Central-Comite für Arbeiter.

Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Frucht- und Fourage-Preise vom 1. bis 15. Aug. 1848. [irrelevantes Material]
Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl.

(Fortsetzung.)

Angekl. (mit erhobener Stimme). Ich bitte mir Akt über diese Erklärung aus. Ich werde nachweisen, daß die Gräfin erst 14 Tage später, nachdem Kurz jenen Brief von der Post geholt, in Aachen anlangte.

Präsid. läßt Akt ertheilen.

Angekl. Ob Hoppe davon wisse, daß Kurz am 20. August in Aachen die erste Nachricht, daß die v. Meyendorf abzureisen im Begriffe sei, zu uns in's Hotel der vier Jahreszeiten brachte?

Hoppe. Ja, dies hat er gethan, er kam und meldete, daß die von Meyendorf eben abreisen wolle.

Angekl. Das war Vormittags.

Hoppe. Vormittags.

Angekl. Ueber diese ganze Erklärung bitte ich mir gleichfalls Akt zu ertheilen. (Akt wird ertheilt.)

Angekl. Der Zeuge erinnert sich, daß Paul Kurz an jenem Tage noch von Köln zurück kam. Hat ihm Kurz damals mitgetheilt, daß er die Meyendorf bis Köln begleitet und dort selbst in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof wohnen würde? So heißt es wenigstens in der Vernehmung der Zeugen vom 5. Aug. Paul Kurz erzählte mir noch an demselben Tage, daß er mit demselben Zuge wie die von Meyendorf nach Köln gereist sei; dort (also in Köln selbst) habe er in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof logiren werde.

Pr. Angeklagter, es steht hier allerdings, daß Kurz nach Köln gereist sei und dort in Erfahrung gebracht habe, etc., aber dies braucht nicht gerade zu bedeuten, daß Kurz bis in Köln selbst gewesen. Es könnte auch blos bedeuten, er sei in der Richtung nach Köln gereist.

Hoppe. Ja das weiß ich auch nicht, ob Kurz die Meyendorf bis Köln selbst begleitete oder blos ein Stück Wegs mit.

Angekl. (nach einer kleinen Pause). Aber das geht doch jedenfalls aus den Worten hervor, daß Kurz, sei es in Köln, sei es auf dem Wege dahin, selbst in Erfahrung gebracht haben will, daß die Meyendorf im Mainzer Hof wohne, und nicht diese Mittheilung von mir in Aachen erhalten hat, wie er jetzt behauptet.

Pr. Ja, das geht daraus hervor. Zeuge, bleiben Sie dabei, daß Kurz Ihnen sagte, er habe es in Erfahrung gebracht?

Z. Ja.

Pr. Es bedurfte übrigens dieser Frage nicht. Zu behaupten, daß Sie, ehe die Meyendorf von Aachen abreiste, gewußt, sie würde im Mainzer Hof wohnen, wäre unsinnig. Denn dann hätten Sie nicht nöthig gehabt, den Kurz ihr nachzuschicken, um dies zu ermitteln.

Angekl. Und doch hat Paul Kurz diesen Unsinn behauptet.

Präsid. Das wird sich also bei der Vernehmung des Kurz finden.

(Schluß der Sitzung.)

Sitzung vom 5. August.

Angekl. Ich habe dem Zeugen Hoppe noch einige Fragen zu stellen.

St.-Pr. Ich muß bemerken, daß der Angeklagte gestern den Zeugen schon wahrhaft gemißhandelt hat. Er hat ihn wie einen bestochenen Zeugen behandelt. Ob das nachgewiesen werden wird ist noch fraglich. Aber er hat sich immerhin sehr wenig gestern widersprochen. Ich glaube der Herr Präsident selbst kann Ihnen dies sagen.

Angekl. Ich überlasse es Ihnen, meine Herren, zur Beurtheilung, ob sich der Zeuge viel oder wenig widersprochen. Aber ihn zu befragen, ist mein gesetzlichesRecht und ich begreife nicht, wie das öffentliche Ministerium in der Ausübung desselben eine Mißhandlung finden kann.

St.-Pr. Es ist dies so weit gegangen, daß der Zeuge Hoppe gestern beim Nachhausegehen sich in meinen Schutz flüchten mußte, weil das Publikum ihn mißhandeln wollte.

Präsid. Ja, dies ist wahr. Der Zeuge mußte mich um freies Geleit ersuchen. Das sind sehr ärgerliche Auftritte. Aber es darf wohl keinesfalls dem Angeklagten irgend ein Antheil daran zugeschrieben werden.

A. Diese Erklärung genügt mir. Ich fahre fort mein Recht wahrzunehmen und Hoppe über einige Punkte zu befragen.

Der Zeuge hat in seiner Aussage vom 5. August gesagt, ich hätte mich immer unter falschem Namen und Baronstitel in die Fremdenbücher eingetragen. Ich habe bereits in meinem Verhör darauf aufmerksam gemacht wie das öffentliche Ministerium in dieser 3. Procedur die Fremdenbücher fast aller Gasthöfe der Rheinprovinz vor sich gehabt, ich aber in sämmtlichen Gasthöfen wo ich gewohnt unter meinem richtigen Namen eingetragen stehe. Das öffentliche Ministerium hat dies zugeben müßen. Woher kommt diese unwahre Angabe.

(Nach einer Pause.)

Zeuge. Lassalle hat sich einmal unter fremdem Namen eingeschrieben.

Angekl. In welchem Gasthofe? Unter welchem Namen? Ich bitte das Fremdenbuch zu requiriren.

Zeuge. Wenn ich nicht irre war es ein Gasthof am Rhein neben dem Hof von Holland.

Präsid. Vielleicht der Kölnische Hof? Und unter welchem Namen schrieb sich Lassalle ein?

Hoppe. Ja es war der Köln. Hof. Unter welchem Namen er sich einschrieb weiß ich nicht.

Präsid. Dann kann uns auch die Requirirung des Fremdenbuchs nichts nutzen

Angekl. Aber der Zeuge sagte am 5. August ausdrücklich, ich hätte dies "immer" gethan. Dies läßt mindestens auf eine Gewohnheit schließen. Hoppe muß also noch andere Gasthöfe nennen und Angaben machen können, die man verfolgen kann.

Präsid. Das ist richtig. Dies immer läßt auf eine Gewohnheit schließen. Können Sie, Zeuge, noch andere Angaben darüber machen?

Hoppe schweigt.

Angekl. Ich bitte jetzt Hoppe zu fragen, warum er in seiner Vernehmung v. 8. Juni, in welcher er mich sonst auf alle mögliche Weise zu belasten suchte, angebliche Vergiftungsattentate und eine Menge unausgeführter Aufträge zu Entwendungen gegen den Grafen v. Hatzfeldt und die Meyendorf deponirte, - warum er in dieser Aussage nicht das Geringste von dem Auftrage aussagt, den ich seiner Deposition in der Mendelssohn'schen Prozedur gemäß, am 20. August 1846 dem Dr. Mendelssohn in Aachen zu dem wirklich ausgeführten Kassettendiebstahl gegeben haben soll? Es ist dies wichtig.

Präsid. sieht in den Akten, nach einer Sache.

In der That, Zeuge, von dem Auftrage vom 10. August zu dem wirklich ausgeführten Kassettendiebstahl findet sich in Ihrer Aussage vom 8. Juni 1847 kein Wort? Woher kommt das?

Hoppe. Ja, ich weiß es nicht.

Präsid. Vielleicht findet das darin eine Erklärung, daß die Vernehmung vom 8. Juni mit der Entwendung des Meyendorfschen Briefes schließt. Diese war früher als der Kassettendiebstahl und der angebliche Auftrag dazu. Der Zeuge hatte sich also über die späteren Vorgänge noch nicht verbreitet.

Angekl. Ich muß widersprechen. Der Zeuge hat schon in seiner Vernehmung über die angeblichen Vergiftungsversuche und einige angeblich beabsichtigen Kofferentwendungen deponirt, die alle seinen Angaben zufolge später als die Briefentwendung durch P. Kurz sich ereignet haben müssen.

Präs. Ja, dies ist allerdings richtig.

Angekl. Ich werde überhaupt beweisen, daß zwischen der Aussage Hoppe's vom 8. Juni 1847 und seiner Aussage vom 5. Aug. 1847, eine ganz neue Instruktion liegen muß. Seine Wissenschaft hat sich plötzlich auffällig erweitert.

Ich werde einige Beispiele geben.

Die Aussage des Zeugen vom 8. Juni enthält kein Wort von dem Versuch sich der angeblich bei einer fremden Gräfin stehenden Koffer der Meyendorf zu bemächtigen, wovon Hoppe am 8. August zu erzählen weiß. Woher kommt das?

Hoppe. Ja, ich weiß es nicht, es muß mir damals nicht gleich Alles eingefallen sein.

Angekl. Diese Ausflucht wird nicht möglich sein, denn die Aussage vom 5. Aug. enthält Angaben über Vorfälle von denen Hoppe am 8. Juni ganz bestimmt nichts zu wissen erklärte, oder die er damals ganz anders erzählte. Am 8. Juni wird Hoppe ausdrücklich befragt, ob ich nicht in Aachen mit Postbeamten in Verbindung gestanden. Er erklärt da ganz bestimmt: "Auch nicht entfernt habe ich wahrgenommen, daß Lassalle mit Postbeamten in Verkehr gestanden. Am 5. Aug. dagegen weiß er plötzlich eine ganze Geschichte zu erzählen, wie ich ihm den Auftrag gegeben, arme Postbeamte auszumitteln, wie er sich auch vielfach deshalb bemüht habe, wie ihm dies aber nicht gelungen sei. Warum hat er am 8. Juni auf jene ausdrückliche Frage nichts davon gesagt?

Hoppe schweigt.

Angekl. Ferner. Am 8. Juni sagt der Zeuge auf die Frage durch wen und wo der Abdruck des Briefes an die Meyendorf bewerkstelligt worden sei: "Durch Hörensagen habe ich gehört, daß der Abdruck in Düsseldorf geschehen sein soll." In seiner Aussage vom 5. Aug dagegen legt er plötzlich in der positivsten Weise dieses Faktum mir zur Last und läßt es in Paris vor sich gehen. Er sagt ich hätte ihm selbst nach meiner Rückreise von Paris erzählt, daß ich in Paris den Abdruck hätte machen lassen und die Exemplare vertheilt hätte, Ich bitte den Zeugen über diesen Widerspruch zu befragen.

Präs. Woher kommt dieser Widerspruch, daß Sie das einemal von Hörensagen den Brief in Düsseldorf abdrucken lassen und das anderemal behaupten, der Angeklagte habe Ihnen selbst erzählt, daß er ihn in Paris bewerkstelligt.

Hoppe. Die Entwendung des Briefes.

Präs. Es handelt sich hier nicht um die Entwendung, es handelt sich um den Abdruck. Woher kommen die widersprechenden Angaben darüber?

Hoppe schweigt.

Der Angekl. bemerkt, daß er vorläufig den Zeugen nichts zu fragen habe, im Laufe der Verhandlungen aber, mehre schlagende Gegenbeweise gegen seine Behauptungen durch Alibis etc. liefern werde.

Elisabeth Michlers, Ehefrau des Tapezierers J. Fuchs. Mendelsohn hat im Hause der Zeugin etwa sechs Wochen von Anfang Juli 1846 an gewohnt. Er hat häufig Besuch von Frauenzimmern erhalten; einmal wurde ein Mädchen durch die Polizei von ihm weggeholt. Die Frau Kurz ist öfter bei ihm gewesen, einmal auch ihr Sohn. Fr. K. erzählte der Zeugin, sie lasse sich von M. ärztlich behandeln. An einem Sonntage im August ist M. abgereist, nachdem er vorher drei Tage abwesend gewesen. Tags darauf kam ein anderer Herr, ein feiner hübscher Mann mit schwarzem Haar und schwarzem Bart, packte eiligst alle Sachen zusammen, bezahlte M.'s Rechnung und reiste dann fort. Wer dieser Fremde gewesen, weiß die Zeugin nicht; er trug Stiefel mit gelben Stulpen. Sonst hat die Zeugin nicht bemerkt, daß M. mit andern Herrn Umgang gehabt, auch weiß sie nichts von Verkleidungen.

Der Angeklagte erklärt, er sei es nicht gewesen, der die Sachen abgeholt.

St.-Prok.: Nach der Personalbeschreibung kann es auch Oppenheim nicht gewesen sein.

Präs. zu Hoppe: Hat Lassalle Stiefeln mit gelben Stulpen gehabt? - H.: Nein!

Barbara Moslu, Ehefrau Joh. Kurz zu Düsseldorf. Ihr Mann war acht Jahre lang, von 1833 an, in Diensten des Grafen Hatzfeldt. Nachdem er seinen Dienst verloren, blieb er eine Zeit lang zu Hause und trat dann als Kammerdiener des Grafen Paul in Dienst bei der Gräfin. Hier blieb er bis März 1847, wo er in Folge eines Streites mit Lassalle über eine Lohnforderung entlassen wurde. - Ihr Mann stehe in keiner Beziehung zum Grafen, sie wisse bestimmt, daß er vom Grafen keine monatliche Rente beziehe.

Ueber ihre Beziehung zu Lassalle, Mendelsohn und Oppenheim sagt Zeugin: Im J. 1846 ließ Mendelsohn mich zu sich in seine Wohnung rufen und frug mich, ob ich nichts vom Grafen, namentlich von dessen Umgang mit Frauenzimmern wisse. Ich sagte ihm, ich thue nichts mehr für die Gräfin, da sie mir noch Geld schuldig wäre. M. gab mir darauf fünf Thaler und ich bezeichnete ihm, da ich selbst nichts Genaueres wußte, die Personen, die näher Auskunft geben könnten. Bald nach diesem Gespräch erhielt ich einen schwarz gesiegelten Brief mit dem Postzeichen Köln. (Dieser Brief wird verlesen, er ist im Bibelton geschrieben und enthält den Auftrag, die Zeugin solle sich ein schwarzes Kleid kaufen, ein eisernes Kruzifix und dergl.) In diesem Briefe liegen zwanzig Thaler in Kassenanweisungen. Bald nach seiner Ankunft frug mich Mendelsohn, ob ich noch kein Geld bekommen und spielte auf das schwarze Kleid an, das ich damals zufällig trug. - Etwa 14 Tage nachdem ich mit Mendelsohn bekannt geworden, kam Oppenheim nach Düsseldorf und blieb da ungefähr fünf Wochen. Während dieser Zeit kam O. fast täglich zu mir und schrieb in meinem aparten Zimmer, viele Leute kamen hier zu ihm, so daß es meinem Hausherrn lästig wurde; ich wußte nicht, was er mit den Leuten verhandelte. Als O. etwa acht Tage bei uns war, veranlaßte mich Mendelsohn eine Reise mit ihm zu machen. Wir fuhren über Köln und Bonn nach Uekerath, in dessen Nähe der Graf H. sich aufhielt. Hier sagte mir Mendelssohn, ich möchte auf die Post gehen und mir einen Brief an den Grafen übergeben lassen. Ich lehnte dies ab und verwies M. an einen gewissen Pollmann in Altenkirchen, der sich vielleicht zur Abholung von Briefen hergeben möchte. Pollmann erklärte sich bereit und suchte den Boten, der die Briefe des Grafen abholt, zu bewegen, ihm einen solchen Brief auszuhändigen. Er hatte dazu von M. zwei Louisd'or erhalten, der Bote aber wollte sich nicht darauf einlassen, nicht um 200 Thlr. Ich reiste darauf nach Düsseldorf zurück und erhielt hier einen Brief von Pollmann, denselben, den Mendelsohn später in seinem Paletot auf der Bonner Eisenbahn zurückließ. Pollmann schrieb dann, daß in Crottorf oder Schönstein etwas zu probiren sei. (Der vielbenannte Brief, woraus sich ergeben soll, daß man einen Mordanschlag auf den Grafen beabsichtigte, wird verlesen.) Mehre Wochen nach dem Kassettendiebstahl wurde ich wegen dieses Briefes zur Gräfin nach Deutz beschieden. Hier sah ich zum ersten Male Lassalle, der zur Gräfin, die im Bette lag, unangemeldet ins Schlafzimmer trat. Ich wurde nach Altenkirchen zu Pollmann geschickt, um ihm zu sagen, wenn er gerichtlich vernommen würde, solle er angeben, er wäre in Ueckerrath gewesen, um dort einen Brief für den Grafen abzuholen. Er hätte geglaubt, in Schönstein oder Crottorf lasse sich das am besten probiren, und hierauf bezöge sich die Stelle in seinem Briefe. Ferner solle er sagen, er wäre bei Advokat Pfeifer gewesen, um einen Prozeß der Gräfin gegen den Grafen durchzusetzen.

Präs. Haben Sie mit v. Stockum verkehrt?

Zeugin. Ja. Als mein Mann im vorigen Jahre auf Veranlassung der Gräfin des Diebstahls beschuldigt wurde, ging ich im Aerger zu Stockum und gab demselben den Brief im Bibelstyl; dabei bemerkte v. Stockum, mein Mann möge aufschreiben, was er von der Gräfin wisse und ihm überreichen. Das that mein Mann auch und erhielt dafür ein Douceur. Später trug ihm Stockum auf, den Grafen Paul zu bewegen, daß er zu seinem Vater zurückkehre.

Präs. Haben Sie mit Fowinkel gesprochen?

Z. Fowinkel ist allerdings einmal bei mir gewesen, hat sehr über Lassalle geklagt, und mich gefragt, ob ich ihm nicht eine Unterredung mit Stockum verschaffen könne; er wisse nämlich mehreres über Lassalle. Am andern Tage sah ich Stockum und theilte ihm Fowinkel's Wunsch mit, worauf er mich zu F. nach Kaiserswerth schickte, um diesen zu holen. Ich habe übrigens Fowinkel nie gesagt, er möge sein Zeugniß gegen den Grafen zurücknehmen.

Staatsprok. Nun, Sie haben in dieser Sache keine ehrenwerthe Rolle gespielt.

Angekl. Ich bitte die Zeugin zu fragen, ob nicht als im Juni 1847 ihr Mann wegen einer vom Gastwirth Renner erhobenen Diebstahlsbeschuldigung verhaftet war, Hoppe von Berlin aus ihr oder ihrem Sohne geschrieben habe, man möge ihn nur als Schutzzeugen für Joh. Kurz laden lassen; er werde dabei dem Lassalle schon den Deckel drauf thun.

Z. Nein, er hat mir keinen Brief geschrieben.

Angekl. Aber ihrem Sohne?

Pr. Das braucht die Zeugin vielleicht nicht zu wissen.

Z. Doch ich würde es wissen; gewiß würde ich es wissen. Nein er hat auch meinem Sohne kein Wort davon geschrieben.

Angekl. Ich bitte an Hoppe dieselbe Frage zu stellen.

Hoppe. Nein, ich habe keinen Brief darüber geschrieben.

Angekl. Keinen Brief, daß er als Schutzzeuge auftreten wollte, auch abgesehen von den Drohungen gegen mich?

Hoppe. Nein, keinen Brief.

Angekl. Nun denn, in seiner letzten Vernehmung zu Berlin hat Hoppe aber bereits es gestanden. (Liest die betreffende Stelle aus den Akten).

Pr. Sie haben also einen solchen Brief geschrieben?

Hoppe. (Sehr leise.) Ja, es ist wahr.

Angekl. Die Zeugin hat der Gräfin ein vorläufiges, an Eidesstatt abgegebenes Zeugniß über den verschwenderischen Lebenswandel des Grafen übergeben, welches im Prodigalitätsprozesse eingereicht wurde. Ob man nicht damals von ihr gefordert, daß sie nur die lautere Wahrheit sagen solle?

Zeuge. Ja ein rechtschaffenes Zeugniß hat man gefordert und das habe ich gegeben.

Angekl. Ob nicht v. Stockum sie zu sich gerufen und ihr große Summen angeboten, wenn sie dieses Zeugniß widerriefe?

Zeuge. Ja, Stockum hat mich rufen lassen und mir gesagt, wenn ich mein ganzes Zeugniß verwerfen wolle, sollte ich nie mehr Noth haben und für mein ganzes Leben genug bekommen. Durch die Koehne ließ er mich rufen und einen Mantel auslösen, den ich versetzt hatte. Aber ich habe es nicht gethan und ihm gesagt daß ich bei der Wahrheit bleibe. Nur eins habe ich in jener Bescheinigung widerrufen.

(Fortsetzung folgt.)

Anzeige an diejenigen Parlamentsmitglieder, welche sich mit Republikanern duelliren wollen.

Wir haben erfahren, daß eine Anzahl Parlamentsmitglieder bei der Verhandlung der Amnestiefrage den republikanischen Volksrepräsentanten Brentano auf Pistolen gefordert hat. Nach unserer Ueberzeugung zwingen den Abgeordneten Brentano seine hohen Pflichten für das Volk, solche Forderungen kurz von der Hand zu weisen. Um jedoch dem Heldenmuth gewisser Parlamentsherren eine Bahn zu öffnen, hat sich in Straßburg sofort nach Ankunft der erwähnten Nachricht ein Verein republikanischer Flüchtlinge gebildet, welcher beabsichtigt, den ritterlichen Wünschen jedes konservativen Deputirten der Paulskirche bereitwillig entgegenzukommen. Wir sind zwar durchaus nicht mit den Ideen einverstanden, welchen das Duell seinen Ursprung verdankt. Da wir jedoch im Augenblick unbeschäftigt sind und es jedenfalls auf einen Vernichtungskrieg gegen die Reaktion und ihre Führer abgesehen haben, so erbieten wir uns, auch unter der Form des Zweikampfes der Revolution Vorschub zu leisten.

Adresse: An den Verein zur Vertilgung konservativer Parlamentsmitglieder; abzugeben im „rothen Männel.“

Straßburg, 10. August 1848.

Der Ausschuß:

Karl Blind. Albert. Roman Schweizer. Eduard Miller.

Popp. Chr. Bauner. Jansen.

Anzeige.

Da in Frankfurt a. M. gegenwärtig ein Gesellen-Kongreß Statt findet, so ist die Zusammenberufung des auf den 20. d. M. hier angesetzten Arbeiter-Parlaments bis auf Weiteres verschoben worden.

Berlin, den 12. August 1848.

Das Central-Comite für Arbeiter.

Handelsnachrichten. [irrelevantes Material]
Frucht- und Fourage-Preise vom 1. bis 15. Aug. 1848. [irrelevantes Material]
Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl.

(Fortsetzung.)

Angekl. (mit erhobener Stimme). Ich bitte mir Akt über diese Erklärung aus. Ich werde nachweisen, daß die Gräfin erst 14 Tage später, nachdem Kurz jenen Brief von der Post geholt, in Aachen anlangte.

Präsid. läßt Akt ertheilen.

Angekl. Ob Hoppe davon wisse, daß Kurz am 20. August in Aachen die erste Nachricht, daß die v. Meyendorf abzureisen im Begriffe sei, zu uns in's Hotel der vier Jahreszeiten brachte?

Hoppe. Ja, dies hat er gethan, er kam und meldete, daß die von Meyendorf eben abreisen wolle.

Angekl. Das war Vormittags.

Hoppe. Vormittags.

Angekl. Ueber diese ganze Erklärung bitte ich mir gleichfalls Akt zu ertheilen. (Akt wird ertheilt.)

Angekl. Der Zeuge erinnert sich, daß Paul Kurz an jenem Tage noch von Köln zurück kam. Hat ihm Kurz damals mitgetheilt, daß er die Meyendorf bis Köln begleitet und dort selbst in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof wohnen würde? So heißt es wenigstens in der Vernehmung der Zeugen vom 5. Aug. Paul Kurz erzählte mir noch an demselben Tage, daß er mit demselben Zuge wie die von Meyendorf nach Köln gereist sei; dort (also in Köln selbst) habe er in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof logiren werde.

Pr. Angeklagter, es steht hier allerdings, daß Kurz nach Köln gereist sei und dort in Erfahrung gebracht habe, etc., aber dies braucht nicht gerade zu bedeuten, daß Kurz bis in Köln selbst gewesen. Es könnte auch blos bedeuten, er sei in der Richtung nach Köln gereist.

Hoppe. Ja das weiß ich auch nicht, ob Kurz die Meyendorf bis Köln selbst begleitete oder blos ein Stück Wegs mit.

Angekl. (nach einer kleinen Pause). Aber das geht doch jedenfalls aus den Worten hervor, daß Kurz, sei es in Köln, sei es auf dem Wege dahin, selbst in Erfahrung gebracht haben will, daß die Meyendorf im Mainzer Hof wohne, und nicht diese Mittheilung von mir in Aachen erhalten hat, wie er jetzt behauptet.

Pr. Ja, das geht daraus hervor. Zeuge, bleiben Sie dabei, daß Kurz Ihnen sagte, er habe es in Erfahrung gebracht?

Z. Ja.

Pr. Es bedurfte übrigens dieser Frage nicht. Zu behaupten, daß Sie, ehe die Meyendorf von Aachen abreiste, gewußt, sie würde im Mainzer Hof wohnen, wäre unsinnig. Denn dann hätten Sie nicht nöthig gehabt, den Kurz ihr nachzuschicken, um dies zu ermitteln.

Angekl. Und doch hat Paul Kurz diesen Unsinn behauptet.

Präsid. Das wird sich also bei der Vernehmung des Kurz finden.

(Schluß der Sitzung.)

Sitzung vom 5. August.

Angekl. Ich habe dem Zeugen Hoppe noch einige Fragen zu stellen.

St.-Pr. Ich muß bemerken, daß der Angeklagte gestern den Zeugen schon wahrhaft gemißhandelt hat. Er hat ihn wie einen bestochenen Zeugen behandelt. Ob das nachgewiesen werden wird ist noch fraglich. Aber er hat sich immerhin sehr wenig gestern widersprochen. Ich glaube der Herr Präsident selbst kann Ihnen dies sagen.

Angekl. Ich überlasse es Ihnen, meine Herren, zur Beurtheilung, ob sich der Zeuge viel oder wenig widersprochen. Aber ihn zu befragen, ist mein gesetzlichesRecht und ich begreife nicht, wie das öffentliche Ministerium in der Ausübung desselben eine Mißhandlung finden kann.

St.-Pr. Es ist dies so weit gegangen, daß der Zeuge Hoppe gestern beim Nachhausegehen sich in meinen Schutz flüchten mußte, weil das Publikum ihn mißhandeln wollte.

Präsid. Ja, dies ist wahr. Der Zeuge mußte mich um freies Geleit ersuchen. Das sind sehr ärgerliche Auftritte. Aber es darf wohl keinesfalls dem Angeklagten irgend ein Antheil daran zugeschrieben werden.

A. Diese Erklärung genügt mir. Ich fahre fort mein Recht wahrzunehmen und Hoppe über einige Punkte zu befragen.

Der Zeuge hat in seiner Aussage vom 5. August gesagt, ich hätte mich immer unter falschem Namen und Baronstitel in die Fremdenbücher eingetragen. Ich habe bereits in meinem Verhör darauf aufmerksam gemacht wie das öffentliche Ministerium in dieser 3. Procedur die Fremdenbücher fast aller Gasthöfe der Rheinprovinz vor sich gehabt, ich aber in sämmtlichen Gasthöfen wo ich gewohnt unter meinem richtigen Namen eingetragen stehe. Das öffentliche Ministerium hat dies zugeben müßen. Woher kommt diese unwahre Angabe.

(Nach einer Pause.)

Zeuge. Lassalle hat sich einmal unter fremdem Namen eingeschrieben.

Angekl. In welchem Gasthofe? Unter welchem Namen? Ich bitte das Fremdenbuch zu requiriren.

Zeuge. Wenn ich nicht irre war es ein Gasthof am Rhein neben dem Hof von Holland.

Präsid. Vielleicht der Kölnische Hof? Und unter welchem Namen schrieb sich Lassalle ein?

Hoppe. Ja es war der Köln. Hof. Unter welchem Namen er sich einschrieb weiß ich nicht.

Präsid. Dann kann uns auch die Requirirung des Fremdenbuchs nichts nutzen

Angekl. Aber der Zeuge sagte am 5. August ausdrücklich, ich hätte dies „immer“ gethan. Dies läßt mindestens auf eine Gewohnheit schließen. Hoppe muß also noch andere Gasthöfe nennen und Angaben machen können, die man verfolgen kann.

Präsid. Das ist richtig. Dies immer läßt auf eine Gewohnheit schließen. Können Sie, Zeuge, noch andere Angaben darüber machen?

Hoppe schweigt.

Angekl. Ich bitte jetzt Hoppe zu fragen, warum er in seiner Vernehmung v. 8. Juni, in welcher er mich sonst auf alle mögliche Weise zu belasten suchte, angebliche Vergiftungsattentate und eine Menge unausgeführter Aufträge zu Entwendungen gegen den Grafen v. Hatzfeldt und die Meyendorf deponirte, ‒ warum er in dieser Aussage nicht das Geringste von dem Auftrage aussagt, den ich seiner Deposition in der Mendelssohn'schen Prozedur gemäß, am 20. August 1846 dem Dr. Mendelssohn in Aachen zu dem wirklich ausgeführten Kassettendiebstahl gegeben haben soll? Es ist dies wichtig.

Präsid. sieht in den Akten, nach einer Sache.

In der That, Zeuge, von dem Auftrage vom 10. August zu dem wirklich ausgeführten Kassettendiebstahl findet sich in Ihrer Aussage vom 8. Juni 1847 kein Wort? Woher kommt das?

Hoppe. Ja, ich weiß es nicht.

Präsid. Vielleicht findet das darin eine Erklärung, daß die Vernehmung vom 8. Juni mit der Entwendung des Meyendorfschen Briefes schließt. Diese war früher als der Kassettendiebstahl und der angebliche Auftrag dazu. Der Zeuge hatte sich also über die späteren Vorgänge noch nicht verbreitet.

Angekl. Ich muß widersprechen. Der Zeuge hat schon in seiner Vernehmung über die angeblichen Vergiftungsversuche und einige angeblich beabsichtigen Kofferentwendungen deponirt, die alle seinen Angaben zufolge später als die Briefentwendung durch P. Kurz sich ereignet haben müssen.

Präs. Ja, dies ist allerdings richtig.

Angekl. Ich werde überhaupt beweisen, daß zwischen der Aussage Hoppe's vom 8. Juni 1847 und seiner Aussage vom 5. Aug. 1847, eine ganz neue Instruktion liegen muß. Seine Wissenschaft hat sich plötzlich auffällig erweitert.

Ich werde einige Beispiele geben.

Die Aussage des Zeugen vom 8. Juni enthält kein Wort von dem Versuch sich der angeblich bei einer fremden Gräfin stehenden Koffer der Meyendorf zu bemächtigen, wovon Hoppe am 8. August zu erzählen weiß. Woher kommt das?

Hoppe. Ja, ich weiß es nicht, es muß mir damals nicht gleich Alles eingefallen sein.

Angekl. Diese Ausflucht wird nicht möglich sein, denn die Aussage vom 5. Aug. enthält Angaben über Vorfälle von denen Hoppe am 8. Juni ganz bestimmt nichts zu wissen erklärte, oder die er damals ganz anders erzählte. Am 8. Juni wird Hoppe ausdrücklich befragt, ob ich nicht in Aachen mit Postbeamten in Verbindung gestanden. Er erklärt da ganz bestimmt: „Auch nicht entfernt habe ich wahrgenommen, daß Lassalle mit Postbeamten in Verkehr gestanden. Am 5. Aug. dagegen weiß er plötzlich eine ganze Geschichte zu erzählen, wie ich ihm den Auftrag gegeben, arme Postbeamte auszumitteln, wie er sich auch vielfach deshalb bemüht habe, wie ihm dies aber nicht gelungen sei. Warum hat er am 8. Juni auf jene ausdrückliche Frage nichts davon gesagt?

Hoppe schweigt.

Angekl. Ferner. Am 8. Juni sagt der Zeuge auf die Frage durch wen und wo der Abdruck des Briefes an die Meyendorf bewerkstelligt worden sei: „Durch Hörensagen habe ich gehört, daß der Abdruck in Düsseldorf geschehen sein soll.“ In seiner Aussage vom 5. Aug dagegen legt er plötzlich in der positivsten Weise dieses Faktum mir zur Last und läßt es in Paris vor sich gehen. Er sagt ich hätte ihm selbst nach meiner Rückreise von Paris erzählt, daß ich in Paris den Abdruck hätte machen lassen und die Exemplare vertheilt hätte, Ich bitte den Zeugen über diesen Widerspruch zu befragen.

Präs. Woher kommt dieser Widerspruch, daß Sie das einemal von Hörensagen den Brief in Düsseldorf abdrucken lassen und das anderemal behaupten, der Angeklagte habe Ihnen selbst erzählt, daß er ihn in Paris bewerkstelligt.

Hoppe. Die Entwendung des Briefes.

Präs. Es handelt sich hier nicht um die Entwendung, es handelt sich um den Abdruck. Woher kommen die widersprechenden Angaben darüber?

Hoppe schweigt.

Der Angekl. bemerkt, daß er vorläufig den Zeugen nichts zu fragen habe, im Laufe der Verhandlungen aber, mehre schlagende Gegenbeweise gegen seine Behauptungen durch Alibis etc. liefern werde.

Elisabeth Michlers, Ehefrau des Tapezierers J. Fuchs. Mendelsohn hat im Hause der Zeugin etwa sechs Wochen von Anfang Juli 1846 an gewohnt. Er hat häufig Besuch von Frauenzimmern erhalten; einmal wurde ein Mädchen durch die Polizei von ihm weggeholt. Die Frau Kurz ist öfter bei ihm gewesen, einmal auch ihr Sohn. Fr. K. erzählte der Zeugin, sie lasse sich von M. ärztlich behandeln. An einem Sonntage im August ist M. abgereist, nachdem er vorher drei Tage abwesend gewesen. Tags darauf kam ein anderer Herr, ein feiner hübscher Mann mit schwarzem Haar und schwarzem Bart, packte eiligst alle Sachen zusammen, bezahlte M.'s Rechnung und reiste dann fort. Wer dieser Fremde gewesen, weiß die Zeugin nicht; er trug Stiefel mit gelben Stulpen. Sonst hat die Zeugin nicht bemerkt, daß M. mit andern Herrn Umgang gehabt, auch weiß sie nichts von Verkleidungen.

Der Angeklagte erklärt, er sei es nicht gewesen, der die Sachen abgeholt.

St.-Prok.: Nach der Personalbeschreibung kann es auch Oppenheim nicht gewesen sein.

Präs. zu Hoppe: Hat Lassalle Stiefeln mit gelben Stulpen gehabt? ‒ H.: Nein!

Barbara Moslu, Ehefrau Joh. Kurz zu Düsseldorf. Ihr Mann war acht Jahre lang, von 1833 an, in Diensten des Grafen Hatzfeldt. Nachdem er seinen Dienst verloren, blieb er eine Zeit lang zu Hause und trat dann als Kammerdiener des Grafen Paul in Dienst bei der Gräfin. Hier blieb er bis März 1847, wo er in Folge eines Streites mit Lassalle über eine Lohnforderung entlassen wurde. ‒ Ihr Mann stehe in keiner Beziehung zum Grafen, sie wisse bestimmt, daß er vom Grafen keine monatliche Rente beziehe.

Ueber ihre Beziehung zu Lassalle, Mendelsohn und Oppenheim sagt Zeugin: Im J. 1846 ließ Mendelsohn mich zu sich in seine Wohnung rufen und frug mich, ob ich nichts vom Grafen, namentlich von dessen Umgang mit Frauenzimmern wisse. Ich sagte ihm, ich thue nichts mehr für die Gräfin, da sie mir noch Geld schuldig wäre. M. gab mir darauf fünf Thaler und ich bezeichnete ihm, da ich selbst nichts Genaueres wußte, die Personen, die näher Auskunft geben könnten. Bald nach diesem Gespräch erhielt ich einen schwarz gesiegelten Brief mit dem Postzeichen Köln. (Dieser Brief wird verlesen, er ist im Bibelton geschrieben und enthält den Auftrag, die Zeugin solle sich ein schwarzes Kleid kaufen, ein eisernes Kruzifix und dergl.) In diesem Briefe liegen zwanzig Thaler in Kassenanweisungen. Bald nach seiner Ankunft frug mich Mendelsohn, ob ich noch kein Geld bekommen und spielte auf das schwarze Kleid an, das ich damals zufällig trug. ‒ Etwa 14 Tage nachdem ich mit Mendelsohn bekannt geworden, kam Oppenheim nach Düsseldorf und blieb da ungefähr fünf Wochen. Während dieser Zeit kam O. fast täglich zu mir und schrieb in meinem aparten Zimmer, viele Leute kamen hier zu ihm, so daß es meinem Hausherrn lästig wurde; ich wußte nicht, was er mit den Leuten verhandelte. Als O. etwa acht Tage bei uns war, veranlaßte mich Mendelsohn eine Reise mit ihm zu machen. Wir fuhren über Köln und Bonn nach Uekerath, in dessen Nähe der Graf H. sich aufhielt. Hier sagte mir Mendelssohn, ich möchte auf die Post gehen und mir einen Brief an den Grafen übergeben lassen. Ich lehnte dies ab und verwies M. an einen gewissen Pollmann in Altenkirchen, der sich vielleicht zur Abholung von Briefen hergeben möchte. Pollmann erklärte sich bereit und suchte den Boten, der die Briefe des Grafen abholt, zu bewegen, ihm einen solchen Brief auszuhändigen. Er hatte dazu von M. zwei Louisd'or erhalten, der Bote aber wollte sich nicht darauf einlassen, nicht um 200 Thlr. Ich reiste darauf nach Düsseldorf zurück und erhielt hier einen Brief von Pollmann, denselben, den Mendelsohn später in seinem Paletot auf der Bonner Eisenbahn zurückließ. Pollmann schrieb dann, daß in Crottorf oder Schönstein etwas zu probiren sei. (Der vielbenannte Brief, woraus sich ergeben soll, daß man einen Mordanschlag auf den Grafen beabsichtigte, wird verlesen.) Mehre Wochen nach dem Kassettendiebstahl wurde ich wegen dieses Briefes zur Gräfin nach Deutz beschieden. Hier sah ich zum ersten Male Lassalle, der zur Gräfin, die im Bette lag, unangemeldet ins Schlafzimmer trat. Ich wurde nach Altenkirchen zu Pollmann geschickt, um ihm zu sagen, wenn er gerichtlich vernommen würde, solle er angeben, er wäre in Ueckerrath gewesen, um dort einen Brief für den Grafen abzuholen. Er hätte geglaubt, in Schönstein oder Crottorf lasse sich das am besten probiren, und hierauf bezöge sich die Stelle in seinem Briefe. Ferner solle er sagen, er wäre bei Advokat Pfeifer gewesen, um einen Prozeß der Gräfin gegen den Grafen durchzusetzen.

Präs. Haben Sie mit v. Stockum verkehrt?

Zeugin. Ja. Als mein Mann im vorigen Jahre auf Veranlassung der Gräfin des Diebstahls beschuldigt wurde, ging ich im Aerger zu Stockum und gab demselben den Brief im Bibelstyl; dabei bemerkte v. Stockum, mein Mann möge aufschreiben, was er von der Gräfin wisse und ihm überreichen. Das that mein Mann auch und erhielt dafür ein Douceur. Später trug ihm Stockum auf, den Grafen Paul zu bewegen, daß er zu seinem Vater zurückkehre.

Präs. Haben Sie mit Fowinkel gesprochen?

Z. Fowinkel ist allerdings einmal bei mir gewesen, hat sehr über Lassalle geklagt, und mich gefragt, ob ich ihm nicht eine Unterredung mit Stockum verschaffen könne; er wisse nämlich mehreres über Lassalle. Am andern Tage sah ich Stockum und theilte ihm Fowinkel's Wunsch mit, worauf er mich zu F. nach Kaiserswerth schickte, um diesen zu holen. Ich habe übrigens Fowinkel nie gesagt, er möge sein Zeugniß gegen den Grafen zurücknehmen.

Staatsprok. Nun, Sie haben in dieser Sache keine ehrenwerthe Rolle gespielt.

Angekl. Ich bitte die Zeugin zu fragen, ob nicht als im Juni 1847 ihr Mann wegen einer vom Gastwirth Renner erhobenen Diebstahlsbeschuldigung verhaftet war, Hoppe von Berlin aus ihr oder ihrem Sohne geschrieben habe, man möge ihn nur als Schutzzeugen für Joh. Kurz laden lassen; er werde dabei dem Lassalle schon den Deckel drauf thun.

Z. Nein, er hat mir keinen Brief geschrieben.

Angekl. Aber ihrem Sohne?

Pr. Das braucht die Zeugin vielleicht nicht zu wissen.

Z. Doch ich würde es wissen; gewiß würde ich es wissen. Nein er hat auch meinem Sohne kein Wort davon geschrieben.

Angekl. Ich bitte an Hoppe dieselbe Frage zu stellen.

Hoppe. Nein, ich habe keinen Brief darüber geschrieben.

Angekl. Keinen Brief, daß er als Schutzzeuge auftreten wollte, auch abgesehen von den Drohungen gegen mich?

Hoppe. Nein, keinen Brief.

Angekl. Nun denn, in seiner letzten Vernehmung zu Berlin hat Hoppe aber bereits es gestanden. (Liest die betreffende Stelle aus den Akten).

Pr. Sie haben also einen solchen Brief geschrieben?

Hoppe. (Sehr leise.) Ja, es ist wahr.

Angekl. Die Zeugin hat der Gräfin ein vorläufiges, an Eidesstatt abgegebenes Zeugniß über den verschwenderischen Lebenswandel des Grafen übergeben, welches im Prodigalitätsprozesse eingereicht wurde. Ob man nicht damals von ihr gefordert, daß sie nur die lautere Wahrheit sagen solle?

Zeuge. Ja ein rechtschaffenes Zeugniß hat man gefordert und das habe ich gegeben.

Angekl. Ob nicht v. Stockum sie zu sich gerufen und ihr große Summen angeboten, wenn sie dieses Zeugniß widerriefe?

Zeuge. Ja, Stockum hat mich rufen lassen und mir gesagt, wenn ich mein ganzes Zeugniß verwerfen wolle, sollte ich nie mehr Noth haben und für mein ganzes Leben genug bekommen. Durch die Koehne ließ er mich rufen und einen Mantel auslösen, den ich versetzt hatte. Aber ich habe es nicht gethan und ihm gesagt daß ich bei der Wahrheit bleibe. Nur eins habe ich in jener Bescheinigung widerrufen.

(Fortsetzung folgt.)

<TEI>
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        <div xml:id="ar079b_010" type="jArticle">
          <head>Anzeige an diejenigen Parlamentsmitglieder, welche sich mit                         Republikanern duelliren wollen.</head>
          <p>Wir haben erfahren, daß eine Anzahl Parlamentsmitglieder bei der Verhandlung                         der Amnestiefrage den republikanischen Volksrepräsentanten Brentano auf                         Pistolen gefordert hat. Nach unserer Ueberzeugung zwingen den Abgeordneten                         Brentano seine hohen Pflichten für das Volk, solche Forderungen kurz von der                         Hand zu weisen. Um jedoch dem Heldenmuth gewisser Parlamentsherren eine Bahn                         zu öffnen, hat sich in Straßburg sofort nach Ankunft der erwähnten Nachricht                         ein Verein republikanischer Flüchtlinge gebildet, welcher beabsichtigt, den                         ritterlichen Wünschen jedes konservativen Deputirten der Paulskirche                         bereitwillig entgegenzukommen. Wir sind zwar durchaus nicht mit den Ideen                         einverstanden, welchen das Duell seinen Ursprung verdankt. Da wir jedoch im                         Augenblick unbeschäftigt sind und es jedenfalls auf einen Vernichtungskrieg                         gegen die Reaktion und ihre Führer abgesehen haben, so erbieten wir uns,                         auch unter der Form des Zweikampfes der Revolution Vorschub zu leisten.</p>
          <p>Adresse: An den Verein zur Vertilgung konservativer Parlamentsmitglieder;                         abzugeben im &#x201E;rothen Männel.&#x201C;</p>
          <p>Straßburg, 10. August 1848.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Der Ausschuß:</hi> </p>
          <p>Karl Blind. Albert. Roman Schweizer. Eduard Miller.</p>
          <p>Popp. Chr. Bauner. Jansen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#g">Anzeige.</hi> </head>
        <div xml:id="ar079b_011" type="jArticle">
          <p>Da in Frankfurt a. M. gegenwärtig ein Gesellen-Kongreß Statt findet, so ist                         die Zusammenberufung des auf den 20. d. M. hier angesetzten                         Arbeiter-Parlaments bis auf Weiteres verschoben worden.</p>
          <p>Berlin, den 12. August 1848.</p>
          <p>Das Central-Comite für Arbeiter.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#g">Handelsnachrichten.</hi> </head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Frucht- und Fourage-Preise vom 1. bis 15. Aug. 1848.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div n="1">
        <div xml:id="ar079b_012" type="jArticle">
          <head>Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum                         Diebstahl.</head>
          <p>
            <ref type="link">(Fortsetzung.)</ref>
          </p>
          <p>Angekl. (mit erhobener Stimme). Ich bitte mir Akt über diese Erklärung aus.                         Ich werde nachweisen, daß die Gräfin erst 14 Tage später, nachdem Kurz jenen                         Brief von der Post geholt, in Aachen anlangte.</p>
          <p>Präsid. läßt Akt ertheilen.</p>
          <p>Angekl. Ob Hoppe davon wisse, daß Kurz am 20. August in Aachen die erste                         Nachricht, daß die v. Meyendorf abzureisen im Begriffe sei, zu uns in's                         Hotel der vier Jahreszeiten brachte?</p>
          <p>Hoppe. Ja, dies hat er gethan, er kam und meldete, daß die von Meyendorf eben                         abreisen wolle.</p>
          <p>Angekl. Das war Vormittags.</p>
          <p>Hoppe. Vormittags.</p>
          <p>Angekl. Ueber diese ganze Erklärung bitte ich mir gleichfalls Akt zu                         ertheilen. (Akt wird ertheilt.)</p>
          <p>Angekl. Der Zeuge erinnert sich, daß Paul Kurz an jenem Tage noch von Köln                         zurück kam. Hat ihm Kurz damals mitgetheilt, daß er die Meyendorf bis Köln                         begleitet und dort selbst in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof                         wohnen würde? So heißt es wenigstens in der Vernehmung der Zeugen vom 5.                         Aug. Paul Kurz erzählte mir noch an demselben Tage, daß er mit demselben                         Zuge wie die von Meyendorf nach Köln gereist sei; dort (also in Köln selbst)                         habe er in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof logiren werde.</p>
          <p>Pr. Angeklagter, es steht hier allerdings, daß Kurz nach Köln gereist sei und                         dort in Erfahrung gebracht habe, etc., aber dies braucht nicht gerade zu                         bedeuten, daß Kurz bis in Köln selbst gewesen. Es könnte auch blos bedeuten,                         er sei in der Richtung nach Köln gereist.</p>
          <p>Hoppe. Ja das weiß ich auch nicht, ob Kurz die Meyendorf bis Köln selbst                         begleitete oder blos ein Stück Wegs mit.</p>
          <p>Angekl. (nach einer kleinen Pause). Aber das geht doch jedenfalls aus den                         Worten hervor, daß Kurz, sei es in Köln, sei es auf dem Wege dahin, selbst                         in Erfahrung gebracht haben will, daß die Meyendorf im Mainzer Hof wohne,                         und nicht diese Mittheilung von mir in Aachen erhalten hat, wie er jetzt                         behauptet.</p>
          <p>Pr. Ja, das geht daraus hervor. Zeuge, bleiben Sie dabei, daß Kurz Ihnen                         sagte, er habe es in Erfahrung gebracht?</p>
          <p>Z. Ja.</p>
          <p>Pr. Es bedurfte übrigens dieser Frage nicht. Zu behaupten, daß Sie, ehe die                         Meyendorf von Aachen abreiste, gewußt, sie würde im Mainzer Hof wohnen, wäre                         unsinnig. Denn dann hätten Sie nicht nöthig gehabt, den Kurz ihr                         nachzuschicken, um dies zu ermitteln.</p>
          <p>Angekl. Und doch hat Paul Kurz diesen Unsinn behauptet.</p>
          <p>Präsid. Das wird sich also bei der Vernehmung des Kurz finden.</p>
          <p>(Schluß der Sitzung.)</p>
          <p> <hi rendition="#g">Sitzung vom 5. August.</hi> </p>
          <p>Angekl. Ich habe dem Zeugen Hoppe noch einige Fragen zu stellen.</p>
          <p>St.-Pr. Ich muß bemerken, daß der Angeklagte gestern den Zeugen schon                         wahrhaft gemißhandelt hat. Er hat ihn wie einen bestochenen Zeugen                         behandelt. Ob das nachgewiesen werden wird ist noch fraglich. Aber er hat                         sich immerhin sehr wenig gestern widersprochen. Ich glaube der Herr                         Präsident selbst kann Ihnen dies sagen.</p>
          <p>Angekl. Ich überlasse es Ihnen, meine Herren, zur Beurtheilung, ob sich der                         Zeuge viel oder wenig widersprochen. Aber ihn zu befragen, ist mein                         gesetzlichesRecht und ich begreife nicht, wie das öffentliche Ministerium in                         der Ausübung desselben eine Mißhandlung finden kann.</p>
          <p>St.-Pr. Es ist dies so weit gegangen, daß der Zeuge Hoppe gestern beim                         Nachhausegehen sich in meinen Schutz flüchten mußte, weil das Publikum ihn                         mißhandeln wollte.</p>
          <p>Präsid. Ja, dies ist wahr. Der Zeuge mußte mich um freies Geleit ersuchen.                         Das sind sehr ärgerliche Auftritte. Aber es darf wohl keinesfalls dem                         Angeklagten irgend ein Antheil daran zugeschrieben werden.</p>
          <p>A. Diese Erklärung genügt mir. Ich fahre fort mein Recht wahrzunehmen und                         Hoppe über einige Punkte zu befragen.</p>
          <p>Der Zeuge hat in seiner Aussage vom 5. August gesagt, ich hätte mich immer                         unter falschem Namen und Baronstitel in die Fremdenbücher eingetragen. Ich                         habe bereits in meinem Verhör darauf aufmerksam gemacht wie das öffentliche                         Ministerium in dieser 3. Procedur die Fremdenbücher fast aller Gasthöfe der                         Rheinprovinz vor sich gehabt, ich aber in sämmtlichen Gasthöfen wo ich                         gewohnt unter meinem richtigen Namen eingetragen stehe. Das öffentliche                         Ministerium hat dies zugeben müßen. Woher kommt diese unwahre Angabe.</p>
          <p>(Nach einer Pause.)</p>
          <p>Zeuge. Lassalle hat sich einmal unter fremdem Namen eingeschrieben.</p>
          <p>Angekl. In welchem Gasthofe? Unter welchem Namen? Ich bitte das Fremdenbuch                         zu requiriren.</p>
          <p>Zeuge. Wenn ich nicht irre war es ein Gasthof am Rhein neben dem Hof von                         Holland.</p>
          <p>Präsid. Vielleicht der Kölnische Hof? Und unter welchem Namen schrieb sich                         Lassalle ein?</p>
          <p>Hoppe. Ja es war der Köln. Hof. Unter welchem Namen er sich einschrieb weiß                         ich nicht.</p>
          <p>Präsid. Dann kann uns auch die Requirirung des Fremdenbuchs nichts nutzen</p>
          <p>Angekl. Aber der Zeuge sagte am 5. August ausdrücklich, ich hätte dies                         &#x201E;immer&#x201C; gethan. Dies läßt mindestens auf eine Gewohnheit schließen. Hoppe                         muß also noch andere Gasthöfe nennen und Angaben machen können, die man                         verfolgen kann.</p>
          <p>Präsid. Das ist richtig. Dies immer läßt auf eine Gewohnheit schließen.                         Können Sie, Zeuge, noch andere Angaben darüber machen?</p>
          <p>Hoppe schweigt.</p>
          <p>Angekl. Ich bitte jetzt Hoppe zu fragen, warum er in seiner Vernehmung v. 8.                         Juni, in welcher er mich sonst auf alle mögliche Weise zu belasten suchte,                         angebliche Vergiftungsattentate und eine Menge unausgeführter Aufträge zu                         Entwendungen gegen den Grafen v. Hatzfeldt und die Meyendorf deponirte, &#x2012;                         warum er in dieser Aussage nicht das Geringste von dem Auftrage aussagt, den                         ich seiner Deposition in der Mendelssohn'schen Prozedur gemäß, am 20. August                         1846 dem Dr. Mendelssohn in Aachen zu dem wirklich ausgeführten                         Kassettendiebstahl gegeben haben soll? Es ist dies wichtig.</p>
          <p>Präsid. sieht in den Akten, nach einer Sache.</p>
          <p>In der That, Zeuge, von dem Auftrage vom 10. August zu dem wirklich                         ausgeführten Kassettendiebstahl findet sich in Ihrer Aussage vom 8. Juni                         1847 kein Wort? Woher kommt das?</p>
          <p>Hoppe. Ja, ich weiß es nicht.</p>
          <p>Präsid. Vielleicht findet das darin eine Erklärung, daß die Vernehmung vom 8.                         Juni mit der Entwendung des Meyendorfschen Briefes schließt. Diese war                         früher als der Kassettendiebstahl und der angebliche Auftrag dazu. Der Zeuge                         hatte sich also über die späteren Vorgänge noch nicht verbreitet.</p>
          <p>Angekl. Ich muß widersprechen. Der Zeuge hat schon in seiner Vernehmung über                         die angeblichen Vergiftungsversuche und einige angeblich beabsichtigen                         Kofferentwendungen deponirt, die alle seinen Angaben zufolge später als die                         Briefentwendung durch P. Kurz sich ereignet haben müssen.</p>
          <p>Präs. Ja, dies ist allerdings richtig.</p>
          <p>Angekl. Ich werde überhaupt beweisen, daß zwischen der Aussage Hoppe's vom 8.                         Juni 1847 und seiner Aussage vom 5. Aug. 1847, eine ganz neue Instruktion                         liegen muß. Seine Wissenschaft hat sich plötzlich auffällig erweitert.</p>
          <p>Ich werde einige Beispiele geben.</p>
          <p>Die Aussage des Zeugen vom 8. Juni enthält kein Wort von dem Versuch sich der                         angeblich bei einer fremden Gräfin stehenden Koffer der Meyendorf zu                         bemächtigen, wovon Hoppe am 8. August zu erzählen weiß. Woher kommt das?</p>
          <p>Hoppe. Ja, ich weiß es nicht, es muß mir damals nicht gleich Alles                         eingefallen sein.</p>
          <p>Angekl. Diese Ausflucht wird nicht möglich sein, denn die Aussage vom 5. Aug.                         enthält Angaben über Vorfälle von denen Hoppe am 8. Juni ganz bestimmt                         nichts zu wissen erklärte, oder die er damals ganz anders erzählte. Am 8.                         Juni wird Hoppe ausdrücklich befragt, ob ich nicht in Aachen mit Postbeamten                         in Verbindung gestanden. Er erklärt da ganz bestimmt: &#x201E;Auch nicht entfernt                         habe ich wahrgenommen, daß Lassalle mit Postbeamten in Verkehr gestanden. Am                         5. Aug. dagegen weiß er plötzlich eine ganze Geschichte zu erzählen, wie ich                         ihm den Auftrag gegeben, arme Postbeamte auszumitteln, wie er sich auch                         vielfach deshalb bemüht habe, wie ihm dies aber nicht gelungen sei. Warum                         hat er am 8. Juni auf jene ausdrückliche Frage nichts davon gesagt?</p>
          <p>Hoppe schweigt.</p>
          <p>Angekl. Ferner. Am 8. Juni sagt der Zeuge auf die Frage durch wen und wo der                         Abdruck des Briefes an die Meyendorf bewerkstelligt worden sei: &#x201E;Durch                         Hörensagen habe ich gehört, daß der Abdruck in Düsseldorf geschehen sein                         soll.&#x201C; In seiner Aussage vom 5. Aug dagegen legt er plötzlich in der                         positivsten Weise dieses Faktum mir zur Last und läßt es in Paris vor sich                         gehen. Er sagt ich hätte ihm selbst nach meiner Rückreise von Paris erzählt,                         daß ich in Paris den Abdruck hätte machen lassen und die Exemplare vertheilt                         hätte, Ich bitte den Zeugen über diesen Widerspruch zu befragen.</p>
          <p>Präs. Woher kommt dieser Widerspruch, daß Sie das einemal von Hörensagen den                         Brief in Düsseldorf abdrucken lassen und das anderemal behaupten, der                         Angeklagte habe Ihnen selbst erzählt, daß er ihn in Paris                         bewerkstelligt.</p>
          <p>Hoppe. Die Entwendung des Briefes.</p>
          <p>Präs. Es handelt sich hier nicht um die Entwendung, es handelt sich um den                         Abdruck. Woher kommen die widersprechenden Angaben darüber?</p>
          <p>Hoppe schweigt.</p>
          <p>Der Angekl. bemerkt, daß er vorläufig den Zeugen nichts zu fragen habe, im                         Laufe der Verhandlungen aber, mehre schlagende Gegenbeweise gegen seine                         Behauptungen durch Alibis etc. liefern werde.</p>
          <p>Elisabeth Michlers, Ehefrau des Tapezierers J. Fuchs. Mendelsohn hat im Hause                         der Zeugin etwa sechs Wochen von Anfang Juli 1846 an gewohnt. Er hat häufig                         Besuch von Frauenzimmern erhalten; einmal wurde ein Mädchen durch die                         Polizei von ihm weggeholt. Die Frau Kurz ist öfter bei ihm gewesen, einmal                         auch ihr Sohn. Fr. K. erzählte der Zeugin, sie lasse sich von M. ärztlich                         behandeln. An einem Sonntage im August ist M. abgereist, nachdem er vorher                         drei Tage abwesend gewesen. Tags darauf kam ein anderer Herr, ein feiner                         hübscher Mann mit schwarzem Haar und schwarzem Bart, packte eiligst alle                         Sachen zusammen, bezahlte M.'s Rechnung und reiste dann fort. Wer dieser                         Fremde gewesen, weiß die Zeugin nicht; er trug Stiefel mit gelben Stulpen.                         Sonst hat die Zeugin nicht bemerkt, daß M. mit andern Herrn Umgang gehabt,                         auch weiß sie nichts von Verkleidungen.</p>
          <p>Der Angeklagte erklärt, er sei es nicht gewesen, der die Sachen abgeholt.</p>
          <p>St.-Prok.: Nach der Personalbeschreibung kann es auch Oppenheim nicht gewesen                         sein.</p>
          <p>Präs. zu Hoppe: Hat Lassalle Stiefeln mit gelben Stulpen gehabt? &#x2012; H.:                         Nein!</p>
          <p>Barbara Moslu, Ehefrau Joh. Kurz zu Düsseldorf. Ihr Mann war acht Jahre lang,                         von 1833 an, in Diensten des Grafen Hatzfeldt. Nachdem er seinen Dienst                         verloren, blieb er eine Zeit lang zu Hause und trat dann als Kammerdiener                         des Grafen Paul in Dienst bei der Gräfin. Hier blieb er bis März 1847, wo er                         in Folge eines Streites mit Lassalle über eine Lohnforderung entlassen                         wurde. &#x2012; Ihr Mann stehe in keiner Beziehung zum Grafen, sie wisse bestimmt,                         daß er vom Grafen keine monatliche Rente beziehe.</p>
          <p>Ueber ihre Beziehung zu Lassalle, Mendelsohn und Oppenheim sagt Zeugin: Im J.                         1846 ließ Mendelsohn mich zu sich in seine Wohnung rufen und frug mich, ob                         ich nichts vom Grafen, namentlich von dessen Umgang mit Frauenzimmern wisse.                         Ich sagte ihm, ich thue nichts mehr für die Gräfin, da sie mir noch Geld                         schuldig wäre. M. gab mir darauf fünf Thaler und ich bezeichnete ihm, da ich                         selbst nichts Genaueres wußte, die Personen, die näher Auskunft geben                         könnten. Bald nach diesem Gespräch erhielt ich einen schwarz gesiegelten                         Brief mit dem Postzeichen Köln. (Dieser Brief wird verlesen, er ist im                         Bibelton geschrieben und enthält den Auftrag, die Zeugin solle sich ein                         schwarzes Kleid kaufen, ein eisernes Kruzifix und dergl.) In diesem Briefe                         liegen zwanzig Thaler in Kassenanweisungen. Bald nach seiner Ankunft frug                         mich Mendelsohn, ob ich noch kein Geld bekommen und spielte auf das schwarze                         Kleid an, das ich damals zufällig trug. &#x2012; Etwa 14 Tage nachdem ich mit                         Mendelsohn bekannt geworden, kam Oppenheim nach Düsseldorf und blieb da                         ungefähr fünf Wochen. Während dieser Zeit kam O. fast täglich zu mir und                         schrieb in meinem aparten Zimmer, viele Leute kamen hier zu ihm, so daß es                         meinem Hausherrn lästig wurde; ich wußte nicht, was er mit den Leuten                         verhandelte. Als O. etwa acht Tage bei uns war, veranlaßte mich Mendelsohn                         eine Reise mit ihm zu machen. Wir fuhren über Köln und Bonn nach Uekerath,                         in dessen Nähe der Graf H. sich aufhielt. Hier sagte mir Mendelssohn, ich                         möchte auf die Post gehen und mir einen Brief an den Grafen übergeben                         lassen. Ich lehnte dies ab und verwies M. an einen gewissen Pollmann in                         Altenkirchen, der sich vielleicht zur Abholung von Briefen hergeben möchte.                         Pollmann erklärte sich bereit und suchte den Boten, der die Briefe des                         Grafen abholt, zu bewegen, ihm einen solchen Brief auszuhändigen. Er hatte                         dazu von M. zwei Louisd'or erhalten, der Bote aber wollte sich nicht darauf                         einlassen, nicht um 200 Thlr. Ich reiste darauf nach Düsseldorf zurück und                         erhielt hier einen Brief von Pollmann, denselben, den Mendelsohn später in                         seinem Paletot auf der Bonner Eisenbahn zurückließ. Pollmann schrieb dann,                         daß in Crottorf oder Schönstein etwas zu probiren sei. (Der vielbenannte                         Brief, woraus sich ergeben soll, daß man einen Mordanschlag auf den Grafen                         beabsichtigte, wird verlesen.) Mehre Wochen nach dem Kassettendiebstahl                         wurde ich wegen dieses Briefes zur Gräfin nach Deutz beschieden. Hier sah                         ich zum ersten Male Lassalle, der zur Gräfin, die im Bette lag, unangemeldet                         ins Schlafzimmer trat. Ich wurde nach Altenkirchen zu Pollmann geschickt, um                         ihm zu sagen, wenn er gerichtlich vernommen würde, solle er angeben, er wäre                         in Ueckerrath gewesen, um dort einen Brief für den Grafen abzuholen. Er                         hätte geglaubt, in Schönstein oder Crottorf lasse sich das am besten                         probiren, und hierauf bezöge sich die Stelle in seinem Briefe. Ferner solle                         er sagen, er wäre bei Advokat Pfeifer gewesen, um einen Prozeß der Gräfin                         gegen den Grafen durchzusetzen.</p>
          <p>Präs. Haben Sie mit v. Stockum verkehrt?</p>
          <p>Zeugin. Ja. Als mein Mann im vorigen Jahre auf Veranlassung der Gräfin des                         Diebstahls beschuldigt wurde, ging ich im Aerger zu Stockum und gab                         demselben den Brief im Bibelstyl; dabei bemerkte v. Stockum, mein Mann möge                         aufschreiben, was er von der Gräfin wisse und ihm überreichen. Das that mein                         Mann auch und erhielt dafür ein Douceur. Später trug ihm Stockum auf, den                         Grafen Paul zu bewegen, daß er zu seinem Vater zurückkehre.</p>
          <p>Präs. Haben Sie mit Fowinkel gesprochen?</p>
          <p>Z. Fowinkel ist allerdings einmal bei mir gewesen, hat sehr über Lassalle                         geklagt, und mich gefragt, ob ich ihm nicht eine Unterredung mit Stockum                         verschaffen könne; er wisse nämlich mehreres über Lassalle. Am andern Tage                         sah ich Stockum und theilte ihm Fowinkel's Wunsch mit, worauf er mich zu F.                         nach Kaiserswerth schickte, um diesen zu holen. Ich habe übrigens Fowinkel                         nie gesagt, er möge sein Zeugniß gegen den Grafen zurücknehmen.</p>
          <p>Staatsprok. Nun, Sie haben in dieser Sache keine ehrenwerthe Rolle                         gespielt.</p>
          <p>Angekl. Ich bitte die Zeugin zu fragen, ob nicht als im Juni 1847 ihr Mann                         wegen einer vom Gastwirth Renner erhobenen Diebstahlsbeschuldigung verhaftet                         war, Hoppe von Berlin aus ihr oder ihrem Sohne geschrieben habe, man möge                         ihn nur als Schutzzeugen für Joh. Kurz laden lassen; er werde dabei dem                         Lassalle schon den Deckel drauf thun.</p>
          <p>Z. Nein, er hat mir keinen Brief geschrieben.</p>
          <p>Angekl. Aber ihrem Sohne?</p>
          <p>Pr. Das braucht die Zeugin vielleicht nicht zu wissen.</p>
          <p>Z. Doch ich würde es wissen; gewiß würde ich es wissen. Nein er hat auch                         meinem Sohne kein Wort davon geschrieben.</p>
          <p>Angekl. Ich bitte an Hoppe dieselbe Frage zu stellen.</p>
          <p>Hoppe. Nein, ich habe keinen Brief darüber geschrieben.</p>
          <p>Angekl. Keinen Brief, daß er als Schutzzeuge auftreten wollte, auch abgesehen                         von den Drohungen gegen mich?</p>
          <p>Hoppe. Nein, keinen Brief.</p>
          <p>Angekl. Nun denn, in seiner letzten Vernehmung zu Berlin hat Hoppe aber                         bereits es gestanden. (Liest die betreffende Stelle aus den Akten).</p>
          <p>Pr. Sie haben also einen solchen Brief geschrieben?</p>
          <p>Hoppe. (Sehr leise.) Ja, es ist wahr.</p>
          <p>Angekl. Die Zeugin hat der Gräfin ein vorläufiges, an Eidesstatt abgegebenes                         Zeugniß über den verschwenderischen Lebenswandel des Grafen übergeben,                         welches im Prodigalitätsprozesse eingereicht wurde. Ob man nicht damals von                         ihr gefordert, daß sie nur die lautere Wahrheit sagen solle?</p>
          <p>Zeuge. Ja ein rechtschaffenes Zeugniß hat man gefordert und das habe ich                         gegeben.</p>
          <p>Angekl. Ob nicht v. Stockum sie zu sich gerufen und ihr große Summen                         angeboten, wenn sie dieses Zeugniß widerriefe?</p>
          <p>Zeuge. Ja, Stockum hat mich rufen lassen und mir gesagt, wenn ich mein ganzes                         Zeugniß verwerfen wolle, sollte ich nie mehr Noth haben und für mein ganzes                         Leben genug bekommen. Durch die Koehne ließ er mich rufen und einen Mantel                         auslösen, den ich versetzt hatte. Aber ich habe es nicht gethan und ihm                         gesagt daß ich bei der Wahrheit bleibe. Nur eins habe ich in jener                         Bescheinigung widerrufen.</p>
          <p>
            <ref type="link">(Fortsetzung folgt.)</ref>
          </p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0402/0002] Anzeige an diejenigen Parlamentsmitglieder, welche sich mit Republikanern duelliren wollen. Wir haben erfahren, daß eine Anzahl Parlamentsmitglieder bei der Verhandlung der Amnestiefrage den republikanischen Volksrepräsentanten Brentano auf Pistolen gefordert hat. Nach unserer Ueberzeugung zwingen den Abgeordneten Brentano seine hohen Pflichten für das Volk, solche Forderungen kurz von der Hand zu weisen. Um jedoch dem Heldenmuth gewisser Parlamentsherren eine Bahn zu öffnen, hat sich in Straßburg sofort nach Ankunft der erwähnten Nachricht ein Verein republikanischer Flüchtlinge gebildet, welcher beabsichtigt, den ritterlichen Wünschen jedes konservativen Deputirten der Paulskirche bereitwillig entgegenzukommen. Wir sind zwar durchaus nicht mit den Ideen einverstanden, welchen das Duell seinen Ursprung verdankt. Da wir jedoch im Augenblick unbeschäftigt sind und es jedenfalls auf einen Vernichtungskrieg gegen die Reaktion und ihre Führer abgesehen haben, so erbieten wir uns, auch unter der Form des Zweikampfes der Revolution Vorschub zu leisten. Adresse: An den Verein zur Vertilgung konservativer Parlamentsmitglieder; abzugeben im „rothen Männel.“ Straßburg, 10. August 1848. Der Ausschuß: Karl Blind. Albert. Roman Schweizer. Eduard Miller. Popp. Chr. Bauner. Jansen. Anzeige. Da in Frankfurt a. M. gegenwärtig ein Gesellen-Kongreß Statt findet, so ist die Zusammenberufung des auf den 20. d. M. hier angesetzten Arbeiter-Parlaments bis auf Weiteres verschoben worden. Berlin, den 12. August 1848. Das Central-Comite für Arbeiter. Handelsnachrichten. _ Frucht- und Fourage-Preise vom 1. bis 15. Aug. 1848. _ Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl. (Fortsetzung.) Angekl. (mit erhobener Stimme). Ich bitte mir Akt über diese Erklärung aus. Ich werde nachweisen, daß die Gräfin erst 14 Tage später, nachdem Kurz jenen Brief von der Post geholt, in Aachen anlangte. Präsid. läßt Akt ertheilen. Angekl. Ob Hoppe davon wisse, daß Kurz am 20. August in Aachen die erste Nachricht, daß die v. Meyendorf abzureisen im Begriffe sei, zu uns in's Hotel der vier Jahreszeiten brachte? Hoppe. Ja, dies hat er gethan, er kam und meldete, daß die von Meyendorf eben abreisen wolle. Angekl. Das war Vormittags. Hoppe. Vormittags. Angekl. Ueber diese ganze Erklärung bitte ich mir gleichfalls Akt zu ertheilen. (Akt wird ertheilt.) Angekl. Der Zeuge erinnert sich, daß Paul Kurz an jenem Tage noch von Köln zurück kam. Hat ihm Kurz damals mitgetheilt, daß er die Meyendorf bis Köln begleitet und dort selbst in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof wohnen würde? So heißt es wenigstens in der Vernehmung der Zeugen vom 5. Aug. Paul Kurz erzählte mir noch an demselben Tage, daß er mit demselben Zuge wie die von Meyendorf nach Köln gereist sei; dort (also in Köln selbst) habe er in Erfahrung gebracht, daß sie im Mainzer Hof logiren werde. Pr. Angeklagter, es steht hier allerdings, daß Kurz nach Köln gereist sei und dort in Erfahrung gebracht habe, etc., aber dies braucht nicht gerade zu bedeuten, daß Kurz bis in Köln selbst gewesen. Es könnte auch blos bedeuten, er sei in der Richtung nach Köln gereist. Hoppe. Ja das weiß ich auch nicht, ob Kurz die Meyendorf bis Köln selbst begleitete oder blos ein Stück Wegs mit. Angekl. (nach einer kleinen Pause). Aber das geht doch jedenfalls aus den Worten hervor, daß Kurz, sei es in Köln, sei es auf dem Wege dahin, selbst in Erfahrung gebracht haben will, daß die Meyendorf im Mainzer Hof wohne, und nicht diese Mittheilung von mir in Aachen erhalten hat, wie er jetzt behauptet. Pr. Ja, das geht daraus hervor. Zeuge, bleiben Sie dabei, daß Kurz Ihnen sagte, er habe es in Erfahrung gebracht? Z. Ja. Pr. Es bedurfte übrigens dieser Frage nicht. Zu behaupten, daß Sie, ehe die Meyendorf von Aachen abreiste, gewußt, sie würde im Mainzer Hof wohnen, wäre unsinnig. Denn dann hätten Sie nicht nöthig gehabt, den Kurz ihr nachzuschicken, um dies zu ermitteln. Angekl. Und doch hat Paul Kurz diesen Unsinn behauptet. Präsid. Das wird sich also bei der Vernehmung des Kurz finden. (Schluß der Sitzung.) Sitzung vom 5. August. Angekl. Ich habe dem Zeugen Hoppe noch einige Fragen zu stellen. St.-Pr. Ich muß bemerken, daß der Angeklagte gestern den Zeugen schon wahrhaft gemißhandelt hat. Er hat ihn wie einen bestochenen Zeugen behandelt. Ob das nachgewiesen werden wird ist noch fraglich. Aber er hat sich immerhin sehr wenig gestern widersprochen. Ich glaube der Herr Präsident selbst kann Ihnen dies sagen. Angekl. Ich überlasse es Ihnen, meine Herren, zur Beurtheilung, ob sich der Zeuge viel oder wenig widersprochen. Aber ihn zu befragen, ist mein gesetzlichesRecht und ich begreife nicht, wie das öffentliche Ministerium in der Ausübung desselben eine Mißhandlung finden kann. St.-Pr. Es ist dies so weit gegangen, daß der Zeuge Hoppe gestern beim Nachhausegehen sich in meinen Schutz flüchten mußte, weil das Publikum ihn mißhandeln wollte. Präsid. Ja, dies ist wahr. Der Zeuge mußte mich um freies Geleit ersuchen. Das sind sehr ärgerliche Auftritte. Aber es darf wohl keinesfalls dem Angeklagten irgend ein Antheil daran zugeschrieben werden. A. Diese Erklärung genügt mir. Ich fahre fort mein Recht wahrzunehmen und Hoppe über einige Punkte zu befragen. Der Zeuge hat in seiner Aussage vom 5. August gesagt, ich hätte mich immer unter falschem Namen und Baronstitel in die Fremdenbücher eingetragen. Ich habe bereits in meinem Verhör darauf aufmerksam gemacht wie das öffentliche Ministerium in dieser 3. Procedur die Fremdenbücher fast aller Gasthöfe der Rheinprovinz vor sich gehabt, ich aber in sämmtlichen Gasthöfen wo ich gewohnt unter meinem richtigen Namen eingetragen stehe. Das öffentliche Ministerium hat dies zugeben müßen. Woher kommt diese unwahre Angabe. (Nach einer Pause.) Zeuge. Lassalle hat sich einmal unter fremdem Namen eingeschrieben. Angekl. In welchem Gasthofe? Unter welchem Namen? Ich bitte das Fremdenbuch zu requiriren. Zeuge. Wenn ich nicht irre war es ein Gasthof am Rhein neben dem Hof von Holland. Präsid. Vielleicht der Kölnische Hof? Und unter welchem Namen schrieb sich Lassalle ein? Hoppe. Ja es war der Köln. Hof. Unter welchem Namen er sich einschrieb weiß ich nicht. Präsid. Dann kann uns auch die Requirirung des Fremdenbuchs nichts nutzen Angekl. Aber der Zeuge sagte am 5. August ausdrücklich, ich hätte dies „immer“ gethan. Dies läßt mindestens auf eine Gewohnheit schließen. Hoppe muß also noch andere Gasthöfe nennen und Angaben machen können, die man verfolgen kann. Präsid. Das ist richtig. Dies immer läßt auf eine Gewohnheit schließen. Können Sie, Zeuge, noch andere Angaben darüber machen? Hoppe schweigt. Angekl. Ich bitte jetzt Hoppe zu fragen, warum er in seiner Vernehmung v. 8. Juni, in welcher er mich sonst auf alle mögliche Weise zu belasten suchte, angebliche Vergiftungsattentate und eine Menge unausgeführter Aufträge zu Entwendungen gegen den Grafen v. Hatzfeldt und die Meyendorf deponirte, ‒ warum er in dieser Aussage nicht das Geringste von dem Auftrage aussagt, den ich seiner Deposition in der Mendelssohn'schen Prozedur gemäß, am 20. August 1846 dem Dr. Mendelssohn in Aachen zu dem wirklich ausgeführten Kassettendiebstahl gegeben haben soll? Es ist dies wichtig. Präsid. sieht in den Akten, nach einer Sache. In der That, Zeuge, von dem Auftrage vom 10. August zu dem wirklich ausgeführten Kassettendiebstahl findet sich in Ihrer Aussage vom 8. Juni 1847 kein Wort? Woher kommt das? Hoppe. Ja, ich weiß es nicht. Präsid. Vielleicht findet das darin eine Erklärung, daß die Vernehmung vom 8. Juni mit der Entwendung des Meyendorfschen Briefes schließt. Diese war früher als der Kassettendiebstahl und der angebliche Auftrag dazu. Der Zeuge hatte sich also über die späteren Vorgänge noch nicht verbreitet. Angekl. Ich muß widersprechen. Der Zeuge hat schon in seiner Vernehmung über die angeblichen Vergiftungsversuche und einige angeblich beabsichtigen Kofferentwendungen deponirt, die alle seinen Angaben zufolge später als die Briefentwendung durch P. Kurz sich ereignet haben müssen. Präs. Ja, dies ist allerdings richtig. Angekl. Ich werde überhaupt beweisen, daß zwischen der Aussage Hoppe's vom 8. Juni 1847 und seiner Aussage vom 5. Aug. 1847, eine ganz neue Instruktion liegen muß. Seine Wissenschaft hat sich plötzlich auffällig erweitert. Ich werde einige Beispiele geben. Die Aussage des Zeugen vom 8. Juni enthält kein Wort von dem Versuch sich der angeblich bei einer fremden Gräfin stehenden Koffer der Meyendorf zu bemächtigen, wovon Hoppe am 8. August zu erzählen weiß. Woher kommt das? Hoppe. Ja, ich weiß es nicht, es muß mir damals nicht gleich Alles eingefallen sein. Angekl. Diese Ausflucht wird nicht möglich sein, denn die Aussage vom 5. Aug. enthält Angaben über Vorfälle von denen Hoppe am 8. Juni ganz bestimmt nichts zu wissen erklärte, oder die er damals ganz anders erzählte. Am 8. Juni wird Hoppe ausdrücklich befragt, ob ich nicht in Aachen mit Postbeamten in Verbindung gestanden. Er erklärt da ganz bestimmt: „Auch nicht entfernt habe ich wahrgenommen, daß Lassalle mit Postbeamten in Verkehr gestanden. Am 5. Aug. dagegen weiß er plötzlich eine ganze Geschichte zu erzählen, wie ich ihm den Auftrag gegeben, arme Postbeamte auszumitteln, wie er sich auch vielfach deshalb bemüht habe, wie ihm dies aber nicht gelungen sei. Warum hat er am 8. Juni auf jene ausdrückliche Frage nichts davon gesagt? Hoppe schweigt. Angekl. Ferner. Am 8. Juni sagt der Zeuge auf die Frage durch wen und wo der Abdruck des Briefes an die Meyendorf bewerkstelligt worden sei: „Durch Hörensagen habe ich gehört, daß der Abdruck in Düsseldorf geschehen sein soll.“ In seiner Aussage vom 5. Aug dagegen legt er plötzlich in der positivsten Weise dieses Faktum mir zur Last und läßt es in Paris vor sich gehen. Er sagt ich hätte ihm selbst nach meiner Rückreise von Paris erzählt, daß ich in Paris den Abdruck hätte machen lassen und die Exemplare vertheilt hätte, Ich bitte den Zeugen über diesen Widerspruch zu befragen. Präs. Woher kommt dieser Widerspruch, daß Sie das einemal von Hörensagen den Brief in Düsseldorf abdrucken lassen und das anderemal behaupten, der Angeklagte habe Ihnen selbst erzählt, daß er ihn in Paris bewerkstelligt. Hoppe. Die Entwendung des Briefes. Präs. Es handelt sich hier nicht um die Entwendung, es handelt sich um den Abdruck. Woher kommen die widersprechenden Angaben darüber? Hoppe schweigt. Der Angekl. bemerkt, daß er vorläufig den Zeugen nichts zu fragen habe, im Laufe der Verhandlungen aber, mehre schlagende Gegenbeweise gegen seine Behauptungen durch Alibis etc. liefern werde. Elisabeth Michlers, Ehefrau des Tapezierers J. Fuchs. Mendelsohn hat im Hause der Zeugin etwa sechs Wochen von Anfang Juli 1846 an gewohnt. Er hat häufig Besuch von Frauenzimmern erhalten; einmal wurde ein Mädchen durch die Polizei von ihm weggeholt. Die Frau Kurz ist öfter bei ihm gewesen, einmal auch ihr Sohn. Fr. K. erzählte der Zeugin, sie lasse sich von M. ärztlich behandeln. An einem Sonntage im August ist M. abgereist, nachdem er vorher drei Tage abwesend gewesen. Tags darauf kam ein anderer Herr, ein feiner hübscher Mann mit schwarzem Haar und schwarzem Bart, packte eiligst alle Sachen zusammen, bezahlte M.'s Rechnung und reiste dann fort. Wer dieser Fremde gewesen, weiß die Zeugin nicht; er trug Stiefel mit gelben Stulpen. Sonst hat die Zeugin nicht bemerkt, daß M. mit andern Herrn Umgang gehabt, auch weiß sie nichts von Verkleidungen. Der Angeklagte erklärt, er sei es nicht gewesen, der die Sachen abgeholt. St.-Prok.: Nach der Personalbeschreibung kann es auch Oppenheim nicht gewesen sein. Präs. zu Hoppe: Hat Lassalle Stiefeln mit gelben Stulpen gehabt? ‒ H.: Nein! Barbara Moslu, Ehefrau Joh. Kurz zu Düsseldorf. Ihr Mann war acht Jahre lang, von 1833 an, in Diensten des Grafen Hatzfeldt. Nachdem er seinen Dienst verloren, blieb er eine Zeit lang zu Hause und trat dann als Kammerdiener des Grafen Paul in Dienst bei der Gräfin. Hier blieb er bis März 1847, wo er in Folge eines Streites mit Lassalle über eine Lohnforderung entlassen wurde. ‒ Ihr Mann stehe in keiner Beziehung zum Grafen, sie wisse bestimmt, daß er vom Grafen keine monatliche Rente beziehe. Ueber ihre Beziehung zu Lassalle, Mendelsohn und Oppenheim sagt Zeugin: Im J. 1846 ließ Mendelsohn mich zu sich in seine Wohnung rufen und frug mich, ob ich nichts vom Grafen, namentlich von dessen Umgang mit Frauenzimmern wisse. Ich sagte ihm, ich thue nichts mehr für die Gräfin, da sie mir noch Geld schuldig wäre. M. gab mir darauf fünf Thaler und ich bezeichnete ihm, da ich selbst nichts Genaueres wußte, die Personen, die näher Auskunft geben könnten. Bald nach diesem Gespräch erhielt ich einen schwarz gesiegelten Brief mit dem Postzeichen Köln. (Dieser Brief wird verlesen, er ist im Bibelton geschrieben und enthält den Auftrag, die Zeugin solle sich ein schwarzes Kleid kaufen, ein eisernes Kruzifix und dergl.) In diesem Briefe liegen zwanzig Thaler in Kassenanweisungen. Bald nach seiner Ankunft frug mich Mendelsohn, ob ich noch kein Geld bekommen und spielte auf das schwarze Kleid an, das ich damals zufällig trug. ‒ Etwa 14 Tage nachdem ich mit Mendelsohn bekannt geworden, kam Oppenheim nach Düsseldorf und blieb da ungefähr fünf Wochen. Während dieser Zeit kam O. fast täglich zu mir und schrieb in meinem aparten Zimmer, viele Leute kamen hier zu ihm, so daß es meinem Hausherrn lästig wurde; ich wußte nicht, was er mit den Leuten verhandelte. Als O. etwa acht Tage bei uns war, veranlaßte mich Mendelsohn eine Reise mit ihm zu machen. Wir fuhren über Köln und Bonn nach Uekerath, in dessen Nähe der Graf H. sich aufhielt. Hier sagte mir Mendelssohn, ich möchte auf die Post gehen und mir einen Brief an den Grafen übergeben lassen. Ich lehnte dies ab und verwies M. an einen gewissen Pollmann in Altenkirchen, der sich vielleicht zur Abholung von Briefen hergeben möchte. Pollmann erklärte sich bereit und suchte den Boten, der die Briefe des Grafen abholt, zu bewegen, ihm einen solchen Brief auszuhändigen. Er hatte dazu von M. zwei Louisd'or erhalten, der Bote aber wollte sich nicht darauf einlassen, nicht um 200 Thlr. Ich reiste darauf nach Düsseldorf zurück und erhielt hier einen Brief von Pollmann, denselben, den Mendelsohn später in seinem Paletot auf der Bonner Eisenbahn zurückließ. Pollmann schrieb dann, daß in Crottorf oder Schönstein etwas zu probiren sei. (Der vielbenannte Brief, woraus sich ergeben soll, daß man einen Mordanschlag auf den Grafen beabsichtigte, wird verlesen.) Mehre Wochen nach dem Kassettendiebstahl wurde ich wegen dieses Briefes zur Gräfin nach Deutz beschieden. Hier sah ich zum ersten Male Lassalle, der zur Gräfin, die im Bette lag, unangemeldet ins Schlafzimmer trat. Ich wurde nach Altenkirchen zu Pollmann geschickt, um ihm zu sagen, wenn er gerichtlich vernommen würde, solle er angeben, er wäre in Ueckerrath gewesen, um dort einen Brief für den Grafen abzuholen. Er hätte geglaubt, in Schönstein oder Crottorf lasse sich das am besten probiren, und hierauf bezöge sich die Stelle in seinem Briefe. Ferner solle er sagen, er wäre bei Advokat Pfeifer gewesen, um einen Prozeß der Gräfin gegen den Grafen durchzusetzen. Präs. Haben Sie mit v. Stockum verkehrt? Zeugin. Ja. Als mein Mann im vorigen Jahre auf Veranlassung der Gräfin des Diebstahls beschuldigt wurde, ging ich im Aerger zu Stockum und gab demselben den Brief im Bibelstyl; dabei bemerkte v. Stockum, mein Mann möge aufschreiben, was er von der Gräfin wisse und ihm überreichen. Das that mein Mann auch und erhielt dafür ein Douceur. Später trug ihm Stockum auf, den Grafen Paul zu bewegen, daß er zu seinem Vater zurückkehre. Präs. Haben Sie mit Fowinkel gesprochen? Z. Fowinkel ist allerdings einmal bei mir gewesen, hat sehr über Lassalle geklagt, und mich gefragt, ob ich ihm nicht eine Unterredung mit Stockum verschaffen könne; er wisse nämlich mehreres über Lassalle. Am andern Tage sah ich Stockum und theilte ihm Fowinkel's Wunsch mit, worauf er mich zu F. nach Kaiserswerth schickte, um diesen zu holen. Ich habe übrigens Fowinkel nie gesagt, er möge sein Zeugniß gegen den Grafen zurücknehmen. Staatsprok. Nun, Sie haben in dieser Sache keine ehrenwerthe Rolle gespielt. Angekl. Ich bitte die Zeugin zu fragen, ob nicht als im Juni 1847 ihr Mann wegen einer vom Gastwirth Renner erhobenen Diebstahlsbeschuldigung verhaftet war, Hoppe von Berlin aus ihr oder ihrem Sohne geschrieben habe, man möge ihn nur als Schutzzeugen für Joh. Kurz laden lassen; er werde dabei dem Lassalle schon den Deckel drauf thun. Z. Nein, er hat mir keinen Brief geschrieben. Angekl. Aber ihrem Sohne? Pr. Das braucht die Zeugin vielleicht nicht zu wissen. Z. Doch ich würde es wissen; gewiß würde ich es wissen. Nein er hat auch meinem Sohne kein Wort davon geschrieben. Angekl. Ich bitte an Hoppe dieselbe Frage zu stellen. Hoppe. Nein, ich habe keinen Brief darüber geschrieben. Angekl. Keinen Brief, daß er als Schutzzeuge auftreten wollte, auch abgesehen von den Drohungen gegen mich? Hoppe. Nein, keinen Brief. Angekl. Nun denn, in seiner letzten Vernehmung zu Berlin hat Hoppe aber bereits es gestanden. (Liest die betreffende Stelle aus den Akten). Pr. Sie haben also einen solchen Brief geschrieben? Hoppe. (Sehr leise.) Ja, es ist wahr. Angekl. Die Zeugin hat der Gräfin ein vorläufiges, an Eidesstatt abgegebenes Zeugniß über den verschwenderischen Lebenswandel des Grafen übergeben, welches im Prodigalitätsprozesse eingereicht wurde. Ob man nicht damals von ihr gefordert, daß sie nur die lautere Wahrheit sagen solle? Zeuge. Ja ein rechtschaffenes Zeugniß hat man gefordert und das habe ich gegeben. Angekl. Ob nicht v. Stockum sie zu sich gerufen und ihr große Summen angeboten, wenn sie dieses Zeugniß widerriefe? Zeuge. Ja, Stockum hat mich rufen lassen und mir gesagt, wenn ich mein ganzes Zeugniß verwerfen wolle, sollte ich nie mehr Noth haben und für mein ganzes Leben genug bekommen. Durch die Koehne ließ er mich rufen und einen Mantel auslösen, den ich versetzt hatte. Aber ich habe es nicht gethan und ihm gesagt daß ich bei der Wahrheit bleibe. Nur eins habe ich in jener Bescheinigung widerrufen. (Fortsetzung folgt.)

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 79. Köln, 18. August 1848. Beilage, S. 0402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz079b_1848/2>, abgerufen am 26.04.2024.