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Mainzer Journal. Nr. 29. Mainz, 14. Juli 1848.

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Mainzer Journal.


Das Mainzer Journal erscheint täglich ( mit Ausnahme der höchsten Festtage ) und zwar so, daß das Hauptblatt mit den "Rheinischen Unterhaltungs-
blättern " schon am Vorabende, die ständige Beilage am Vormittage des betreffenden Tages selbst ausgegeben wird. Bestellungen nehmen alle Postämter an;
für Mainz und die nächste Umgebung die Buchhandlung von Kirchheim, Schott und Thielmann am Leichhofe. Der Preiß des Blattes ist hier in Mainz
jährlich 8 fl. in vierteljährigen Vorausbezahlungen von 2 fl.; in dem gesammten Gebiete des Fürstlich Thurn= und Taxisschen Postbezirkes jährlich eben-
falls 8 fl. Jnserate aller Art werden aufgenommen und die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet.



Nro 29. Freitag, den 14. Juli. 1848.


[Beginn Spaltensatz]
Die letzten Augenblicke der deutschen Bundes-
versammlung am 12. Juli 1848.

Nachdem Se. kaiserl. Hoh. der Erzherzog=Reichsverweser
diesen Vormittag aus der Paulskirche in seine Wohnung zurück-
gekehrt war, verfügte sich Höchstderselbe sodann, von einer ( aus
dem k. k. Präsidialgesandten, dem k. sächsischen, k. württembergi-
schen, k. hannoverschen und dem stimmführenden Gesandten der
freien Städte bestehenden ) Deputation des Bundestages geleitet,
in das Bundespalais. Dort, in der Mitte der Bundesversamm-
lung, angekommen, nahm Se. kaiserl. Hoh. nachstehende Adresse
der Bundesversammlung entgegen, welche der Bundespräsidial-
gesandte in Gegenwart der sämmtlichen Gesandten, ingleichen der
Mitglieder der Militärcommission und einer großen Anzahl von
Zuhörern, die sich bei dieser Feierlichkeit eingefunden hatten, dar-
unter viele Mitglieder der Nationalversammlung, in öffentlicher
Versammlung vorlas:

    "Durchlauchtigster Herr Erzherzog=Reichsverweser!

Die Nationalversammlung, die Vertreter des deutschen Vol-
kes, hat Eurer kaiserl. Hoheit, dem von ihr erwählten Reichsver-
weser, eben erst in feierlicher Stunde ihre Huldigung dargebracht.
Mit lautem Jubel hat sie ausgesprochen, daß sie Deutschlands
Recht und Deutschlands Freiheit, die Unabhängigkeit, die Ehre
und die Macht des deutschen Volkes Eurer kaiserlichen Hoheit an-
vertraue.

Die Bundesversammlung war es, die Sie, erlauchter Prinz,
an dem denkwürdigen Tage Jhrer Wahl auch im Namen der
deutschen Regierungen als Reichsverweser freudig begrüßte. Sie
sah ihre Wünsche erfüllt, indem Eure k. Hoheit das Amt eines
Reichsverwesers anzunehmen erklärt haben, und mit großer Be-
friedigung hat sie es vernommen, daß Sie, hoher Fürst, auf
den Ausdruck des Vertrauens, womit sämmtliche deutsche Regie-
rungen Jhnen entgegen kamen, den entschiedensten Werth legten.

Ew. kaiserl. Hoheit treten an die Spitze der provisorischen
Centralgewalt, jener Gewalt, geschaffen auf den Wunsch des
deutschen Volkes, um für die allgemeine Sicherheit und Wohl-
fahrt des deutschen Bundesstaates zu sorgen, seine bewaffnete
Macht zu leiten und seine völkerrechtliche Vertretung auszuüben.

Nach der Verfassung Deutschlands war die Bundesversamm-
lung berufen und verpflichtet, die Sicherheit und Unabhängigkeit
unseres Vaterlandes zu wahren, den Bund in seiner Gesammt-
heit vorzustellen und das beständige Organ seines Willens und
Handelns zu seyn; sie war berechtigt, für die Aufrechthaltung
friedlicher und freundschaftlicher Verhältnisse mit den auswär-
tigen Staaten Sorge zu tragen, Gesandte von fremden Mäch-
ten anzunehmen und an sie im Namen des Bundes Ge-
sandte abzuordnen, Unterhandlungen für den Bund zu führen
und Verträge für denselben abzuschließen. Der Bundesversamm-
lung war es übertragen, die auf das Militärwesen des Bundes
Bezug habenden militärischen Einrichtungen und die zur Sicher-
stellung seines Gebiets erforderlichen Vertheidigungsanstalten zu
beschließen und zu überwachen, über Krieg und Frieden zu ent-
scheiden.

Die Bundesversammlung überträgt Namens der deutschen
Regierungen die Ausübung dieser ihrer verfassungsmäßigen Be-
fugnisse und Verpflichtungen an die provisorische Centralgewalt;
sie legt sie insbesondere mit dem Vertrauen in die Hände Eurer
kaiserlichen Hoheit, als des deutschen Reichsverwesers, daß für die
Einheit, die Macht und die Freiheit Deutschlands Großes und Er-
folgreiches erzielt werde, daß Ordnung und Gesetzlichkeit bei allen
deutschen Stämmen wiederkehre, und daß das deutsche Volk der
Segnungen des Friedens und der Eintracht dauernd sich erfreue.
[Spaltenumbruch] Die deutschen Regierungen, die nur das wohlverstandene Jnteresse
des Volkes kennen und beachten, sie bieten freudig die Mitwirkung
zu allen Verfügungen der Centralgewalt, die Deutschlands Macht
nach Außen und im Jnnern begründen und befestigen sollen.

Mit diesen Erklärungen sieht die Bundesversammlung ihre
bisherige Thätigkeit als beendet an, und die Gesandten erneuern
den Ausdruck ihrer persönlichen Huldigung für Eure kaiserl. Ho-
heit den deutschen Reichsverweser. Frankfurt 12. Juli 1848."

Diese Adresse wurde seitens Sr. kaiserl. Hoheit des Erzher-
herzog=Reichsverwesers mit folgender Gegenrede erwiedert, die
Höchstderselbe nachher dem Bundespräsidenten schriftlich über-
reichte:

"Hochgeehrteste Versammlung! Jndem ich heute das wichtige
Amt eines Reichsverwesers antrete, kann ich nicht umhin, in
Gegenwart dieser hohen Versammlung meinen Dank auszudrücken
für das Vertrauen, welches mir sämmtliche deutsche Regierungen
durch ihr Organ bei dem Anlasse meiner Wahl zu diesem wich-
tigen Amte zu erkennen gegeben haben.

Die Art und Weise, mit welcher die hohe Bundesversamm-
lung mich an dem denkwürdigen Tage meiner Wahl im Namen
der deutschen Regierungen als Reichsverweser zu begrüßen sich
beeilt hat, verdient meine besondere dankbare Anerkennung.

Jch übernehme nunmehr die von der Bundesversammlung
Namens der deutschen Regierungen an die provisorische Central-
gewalt übertragene Ausübung ihrer bisherigen verfassungsmäßi-
gen Befugnisse und Verpflichtungen mit dem Vertrauen auf die
thätige Mitwirkung der Regierungen zu allen Verfügungen der
Centralgewalt, die Deutschlands Macht nach Außen und im Jn-
nern stark befestigen soll. Jn diesem Vertrauen erblicke ich eine
sichere Bürgschaft für Deutschlands künftige Wohlfahrt."

Mit dieser öffentlichen Sitzung, welche als Plenarsitzung zu
gelten hat, hat die bisherige Thätigkeit der Bundesversammlung
ihre Erledigung gefunden. ( Amtlicher Artikel. )



Deutschland.

Die Berliner "Zeitungshalle" bringt den nachfolgenden Ar-
tikel, der in der That merkwürdige Beiträge zur Charakterisirung
des alten Systems enthält: "Der Wahlkreis Wirsitz hat sich
ausgezeichnet und sich einen ohne Zweifel historischen Ruf erwor-
ben durch die Wahl des Prinzen von Preußen zu seinem Abgeord-
neten. Nicht minder zu rühmen ist die Wahl des Stellvertreters,
die man dort getroffen hat und die den Legationsrath v. Küpfer
in die Reihen unserer "sogenannten Constituirenden," geführt hat.
Den politischen Charakter seiner Vertreter zu kennen, daran muß
dem gesammten Volk, die Denkweise ihrer Collegen kennen zu
lernen, daran muß den Mitgliedern der Nationalversammlung
gelegen seyn. Wir reproduciren deshalb Einiges aus der durch
Kombst in seinen "authentischen Actenstücken aus den Archiven
des deutschen Bundes" veröffentlichten Denkschrift des Hrn. v.
Küpfer, worin er sich mit rühmlicher Offenheit über die "besten
Mittel" ausspricht, durch welche "Preußens Einfluß in Deutsch-
land zu erweitern" und "die kleinen Regierungen mit ihrer Sou-
veränetäts=Eitelkeit
im Sinne des preußischen Systems
zu leiten" seyen.

"Vorzugsweise -- so heißt es daselbst -- hätte Preußen seine
Augen auf Baiern zu richten. An diese Verbindung knüpfte
sich passend natürlich die mit den beiden hessischen Häusern
an. Durch ein unbedingtes Herüberziehen derselben in das preu-
ßische System würde eine Territorial-Verbindung mit Bai-
ern gefunden und Deutschland dergestalt wie mit einer
[Ende Spaltensatz]

Mainzer Journal.


Das Mainzer Journal erscheint täglich ( mit Ausnahme der höchsten Festtage ) und zwar so, daß das Hauptblatt mit den „Rheinischen Unterhaltungs-
blättern “ schon am Vorabende, die ständige Beilage am Vormittage des betreffenden Tages selbst ausgegeben wird. Bestellungen nehmen alle Postämter an;
für Mainz und die nächste Umgebung die Buchhandlung von Kirchheim, Schott und Thielmann am Leichhofe. Der Preiß des Blattes ist hier in Mainz
jährlich 8 fl. in vierteljährigen Vorausbezahlungen von 2 fl.; in dem gesammten Gebiete des Fürstlich Thurn= und Taxisschen Postbezirkes jährlich eben-
falls 8 fl. Jnserate aller Art werden aufgenommen und die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet.



Nro 29. Freitag, den 14. Juli. 1848.


[Beginn Spaltensatz]
Die letzten Augenblicke der deutschen Bundes-
versammlung am 12. Juli 1848.

Nachdem Se. kaiserl. Hoh. der Erzherzog=Reichsverweser
diesen Vormittag aus der Paulskirche in seine Wohnung zurück-
gekehrt war, verfügte sich Höchstderselbe sodann, von einer ( aus
dem k. k. Präsidialgesandten, dem k. sächsischen, k. württembergi-
schen, k. hannoverschen und dem stimmführenden Gesandten der
freien Städte bestehenden ) Deputation des Bundestages geleitet,
in das Bundespalais. Dort, in der Mitte der Bundesversamm-
lung, angekommen, nahm Se. kaiserl. Hoh. nachstehende Adresse
der Bundesversammlung entgegen, welche der Bundespräsidial-
gesandte in Gegenwart der sämmtlichen Gesandten, ingleichen der
Mitglieder der Militärcommission und einer großen Anzahl von
Zuhörern, die sich bei dieser Feierlichkeit eingefunden hatten, dar-
unter viele Mitglieder der Nationalversammlung, in öffentlicher
Versammlung vorlas:

    „Durchlauchtigster Herr Erzherzog=Reichsverweser!

Die Nationalversammlung, die Vertreter des deutschen Vol-
kes, hat Eurer kaiserl. Hoheit, dem von ihr erwählten Reichsver-
weser, eben erst in feierlicher Stunde ihre Huldigung dargebracht.
Mit lautem Jubel hat sie ausgesprochen, daß sie Deutschlands
Recht und Deutschlands Freiheit, die Unabhängigkeit, die Ehre
und die Macht des deutschen Volkes Eurer kaiserlichen Hoheit an-
vertraue.

Die Bundesversammlung war es, die Sie, erlauchter Prinz,
an dem denkwürdigen Tage Jhrer Wahl auch im Namen der
deutschen Regierungen als Reichsverweser freudig begrüßte. Sie
sah ihre Wünsche erfüllt, indem Eure k. Hoheit das Amt eines
Reichsverwesers anzunehmen erklärt haben, und mit großer Be-
friedigung hat sie es vernommen, daß Sie, hoher Fürst, auf
den Ausdruck des Vertrauens, womit sämmtliche deutsche Regie-
rungen Jhnen entgegen kamen, den entschiedensten Werth legten.

Ew. kaiserl. Hoheit treten an die Spitze der provisorischen
Centralgewalt, jener Gewalt, geschaffen auf den Wunsch des
deutschen Volkes, um für die allgemeine Sicherheit und Wohl-
fahrt des deutschen Bundesstaates zu sorgen, seine bewaffnete
Macht zu leiten und seine völkerrechtliche Vertretung auszuüben.

Nach der Verfassung Deutschlands war die Bundesversamm-
lung berufen und verpflichtet, die Sicherheit und Unabhängigkeit
unseres Vaterlandes zu wahren, den Bund in seiner Gesammt-
heit vorzustellen und das beständige Organ seines Willens und
Handelns zu seyn; sie war berechtigt, für die Aufrechthaltung
friedlicher und freundschaftlicher Verhältnisse mit den auswär-
tigen Staaten Sorge zu tragen, Gesandte von fremden Mäch-
ten anzunehmen und an sie im Namen des Bundes Ge-
sandte abzuordnen, Unterhandlungen für den Bund zu führen
und Verträge für denselben abzuschließen. Der Bundesversamm-
lung war es übertragen, die auf das Militärwesen des Bundes
Bezug habenden militärischen Einrichtungen und die zur Sicher-
stellung seines Gebiets erforderlichen Vertheidigungsanstalten zu
beschließen und zu überwachen, über Krieg und Frieden zu ent-
scheiden.

Die Bundesversammlung überträgt Namens der deutschen
Regierungen die Ausübung dieser ihrer verfassungsmäßigen Be-
fugnisse und Verpflichtungen an die provisorische Centralgewalt;
sie legt sie insbesondere mit dem Vertrauen in die Hände Eurer
kaiserlichen Hoheit, als des deutschen Reichsverwesers, daß für die
Einheit, die Macht und die Freiheit Deutschlands Großes und Er-
folgreiches erzielt werde, daß Ordnung und Gesetzlichkeit bei allen
deutschen Stämmen wiederkehre, und daß das deutsche Volk der
Segnungen des Friedens und der Eintracht dauernd sich erfreue.
[Spaltenumbruch] Die deutschen Regierungen, die nur das wohlverstandene Jnteresse
des Volkes kennen und beachten, sie bieten freudig die Mitwirkung
zu allen Verfügungen der Centralgewalt, die Deutschlands Macht
nach Außen und im Jnnern begründen und befestigen sollen.

Mit diesen Erklärungen sieht die Bundesversammlung ihre
bisherige Thätigkeit als beendet an, und die Gesandten erneuern
den Ausdruck ihrer persönlichen Huldigung für Eure kaiserl. Ho-
heit den deutschen Reichsverweser. Frankfurt 12. Juli 1848.“

Diese Adresse wurde seitens Sr. kaiserl. Hoheit des Erzher-
herzog=Reichsverwesers mit folgender Gegenrede erwiedert, die
Höchstderselbe nachher dem Bundespräsidenten schriftlich über-
reichte:

„Hochgeehrteste Versammlung! Jndem ich heute das wichtige
Amt eines Reichsverwesers antrete, kann ich nicht umhin, in
Gegenwart dieser hohen Versammlung meinen Dank auszudrücken
für das Vertrauen, welches mir sämmtliche deutsche Regierungen
durch ihr Organ bei dem Anlasse meiner Wahl zu diesem wich-
tigen Amte zu erkennen gegeben haben.

Die Art und Weise, mit welcher die hohe Bundesversamm-
lung mich an dem denkwürdigen Tage meiner Wahl im Namen
der deutschen Regierungen als Reichsverweser zu begrüßen sich
beeilt hat, verdient meine besondere dankbare Anerkennung.

Jch übernehme nunmehr die von der Bundesversammlung
Namens der deutschen Regierungen an die provisorische Central-
gewalt übertragene Ausübung ihrer bisherigen verfassungsmäßi-
gen Befugnisse und Verpflichtungen mit dem Vertrauen auf die
thätige Mitwirkung der Regierungen zu allen Verfügungen der
Centralgewalt, die Deutschlands Macht nach Außen und im Jn-
nern stark befestigen soll. Jn diesem Vertrauen erblicke ich eine
sichere Bürgschaft für Deutschlands künftige Wohlfahrt.“

Mit dieser öffentlichen Sitzung, welche als Plenarsitzung zu
gelten hat, hat die bisherige Thätigkeit der Bundesversammlung
ihre Erledigung gefunden. ( Amtlicher Artikel. )



Deutschland.

Die Berliner „Zeitungshalle“ bringt den nachfolgenden Ar-
tikel, der in der That merkwürdige Beiträge zur Charakterisirung
des alten Systems enthält: „Der Wahlkreis Wirsitz hat sich
ausgezeichnet und sich einen ohne Zweifel historischen Ruf erwor-
ben durch die Wahl des Prinzen von Preußen zu seinem Abgeord-
neten. Nicht minder zu rühmen ist die Wahl des Stellvertreters,
die man dort getroffen hat und die den Legationsrath v. Küpfer
in die Reihen unserer „sogenannten Constituirenden,“ geführt hat.
Den politischen Charakter seiner Vertreter zu kennen, daran muß
dem gesammten Volk, die Denkweise ihrer Collegen kennen zu
lernen, daran muß den Mitgliedern der Nationalversammlung
gelegen seyn. Wir reproduciren deshalb Einiges aus der durch
Kombst in seinen „authentischen Actenstücken aus den Archiven
des deutschen Bundes“ veröffentlichten Denkschrift des Hrn. v.
Küpfer, worin er sich mit rühmlicher Offenheit über die „besten
Mittel“ ausspricht, durch welche „Preußens Einfluß in Deutsch-
land zu erweitern“ und „die kleinen Regierungen mit ihrer Sou-
veränetäts=Eitelkeit
im Sinne des preußischen Systems
zu leiten“ seyen.

„Vorzugsweise — so heißt es daselbst — hätte Preußen seine
Augen auf Baiern zu richten. An diese Verbindung knüpfte
sich passend natürlich die mit den beiden hessischen Häusern
an. Durch ein unbedingtes Herüberziehen derselben in das preu-
ßische System würde eine Territorial-Verbindung mit Bai-
ern gefunden und Deutschland dergestalt wie mit einer
[Ende Spaltensatz]

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Hoh. der Erzherzog=Reichsverweser diesen Vormittag aus der Paulskirche in seine Wohnung zurück- gekehrt war, verfügte sich Höchstderselbe sodann, von einer ( aus dem k. k. Präsidialgesandten, dem k. sächsischen, k. württembergi- schen, k. hannoverschen und dem stimmführenden Gesandten der freien Städte bestehenden ) Deputation des Bundestages geleitet, in das Bundespalais. Dort, in der Mitte der Bundesversamm- lung, angekommen, nahm Se. kaiserl. Hoh. nachstehende Adresse der Bundesversammlung entgegen, welche der Bundespräsidial- gesandte in Gegenwart der sämmtlichen Gesandten, ingleichen der Mitglieder der Militärcommission und einer großen Anzahl von Zuhörern, die sich bei dieser Feierlichkeit eingefunden hatten, dar- unter viele Mitglieder der Nationalversammlung, in öffentlicher Versammlung vorlas: „Durchlauchtigster Herr Erzherzog=Reichsverweser! Die Nationalversammlung, die Vertreter des deutschen Vol- kes, hat Eurer kaiserl. Hoheit, dem von ihr erwählten Reichsver- weser, eben erst in feierlicher Stunde ihre Huldigung dargebracht. Mit lautem Jubel hat sie ausgesprochen, daß sie Deutschlands Recht und Deutschlands Freiheit, die Unabhängigkeit, die Ehre und die Macht des deutschen Volkes Eurer kaiserlichen Hoheit an- vertraue. Die Bundesversammlung war es, die Sie, erlauchter Prinz, an dem denkwürdigen Tage Jhrer Wahl auch im Namen der deutschen Regierungen als Reichsverweser freudig begrüßte. Sie sah ihre Wünsche erfüllt, indem Eure k. Hoheit das Amt eines Reichsverwesers anzunehmen erklärt haben, und mit großer Be- friedigung hat sie es vernommen, daß Sie, hoher Fürst, auf den Ausdruck des Vertrauens, womit sämmtliche deutsche Regie- rungen Jhnen entgegen kamen, den entschiedensten Werth legten. Ew. kaiserl. Hoheit treten an die Spitze der provisorischen Centralgewalt, jener Gewalt, geschaffen auf den Wunsch des deutschen Volkes, um für die allgemeine Sicherheit und Wohl- fahrt des deutschen Bundesstaates zu sorgen, seine bewaffnete Macht zu leiten und seine völkerrechtliche Vertretung auszuüben. Nach der Verfassung Deutschlands war die Bundesversamm- lung berufen und verpflichtet, die Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Vaterlandes zu wahren, den Bund in seiner Gesammt- heit vorzustellen und das beständige Organ seines Willens und Handelns zu seyn; sie war berechtigt, für die Aufrechthaltung friedlicher und freundschaftlicher Verhältnisse mit den auswär- tigen Staaten Sorge zu tragen, Gesandte von fremden Mäch- ten anzunehmen und an sie im Namen des Bundes Ge- sandte abzuordnen, Unterhandlungen für den Bund zu führen und Verträge für denselben abzuschließen. Der Bundesversamm- lung war es übertragen, die auf das Militärwesen des Bundes Bezug habenden militärischen Einrichtungen und die zur Sicher- stellung seines Gebiets erforderlichen Vertheidigungsanstalten zu beschließen und zu überwachen, über Krieg und Frieden zu ent- scheiden. Die Bundesversammlung überträgt Namens der deutschen Regierungen die Ausübung dieser ihrer verfassungsmäßigen Be- fugnisse und Verpflichtungen an die provisorische Centralgewalt; sie legt sie insbesondere mit dem Vertrauen in die Hände Eurer kaiserlichen Hoheit, als des deutschen Reichsverwesers, daß für die Einheit, die Macht und die Freiheit Deutschlands Großes und Er- folgreiches erzielt werde, daß Ordnung und Gesetzlichkeit bei allen deutschen Stämmen wiederkehre, und daß das deutsche Volk der Segnungen des Friedens und der Eintracht dauernd sich erfreue. Die deutschen Regierungen, die nur das wohlverstandene Jnteresse des Volkes kennen und beachten, sie bieten freudig die Mitwirkung zu allen Verfügungen der Centralgewalt, die Deutschlands Macht nach Außen und im Jnnern begründen und befestigen sollen. Mit diesen Erklärungen sieht die Bundesversammlung ihre bisherige Thätigkeit als beendet an, und die Gesandten erneuern den Ausdruck ihrer persönlichen Huldigung für Eure kaiserl. Ho- heit den deutschen Reichsverweser. Frankfurt 12. Juli 1848.“ Diese Adresse wurde seitens Sr. kaiserl. Hoheit des Erzher- herzog=Reichsverwesers mit folgender Gegenrede erwiedert, die Höchstderselbe nachher dem Bundespräsidenten schriftlich über- reichte: „Hochgeehrteste Versammlung! Jndem ich heute das wichtige Amt eines Reichsverwesers antrete, kann ich nicht umhin, in Gegenwart dieser hohen Versammlung meinen Dank auszudrücken für das Vertrauen, welches mir sämmtliche deutsche Regierungen durch ihr Organ bei dem Anlasse meiner Wahl zu diesem wich- tigen Amte zu erkennen gegeben haben. Die Art und Weise, mit welcher die hohe Bundesversamm- lung mich an dem denkwürdigen Tage meiner Wahl im Namen der deutschen Regierungen als Reichsverweser zu begrüßen sich beeilt hat, verdient meine besondere dankbare Anerkennung. Jch übernehme nunmehr die von der Bundesversammlung Namens der deutschen Regierungen an die provisorische Central- gewalt übertragene Ausübung ihrer bisherigen verfassungsmäßi- gen Befugnisse und Verpflichtungen mit dem Vertrauen auf die thätige Mitwirkung der Regierungen zu allen Verfügungen der Centralgewalt, die Deutschlands Macht nach Außen und im Jn- nern stark befestigen soll. Jn diesem Vertrauen erblicke ich eine sichere Bürgschaft für Deutschlands künftige Wohlfahrt.“ Mit dieser öffentlichen Sitzung, welche als Plenarsitzung zu gelten hat, hat die bisherige Thätigkeit der Bundesversammlung ihre Erledigung gefunden. ( Amtlicher Artikel. ) Deutschland. Die Berliner „Zeitungshalle“ bringt den nachfolgenden Ar- tikel, der in der That merkwürdige Beiträge zur Charakterisirung des alten Systems enthält: „Der Wahlkreis Wirsitz hat sich ausgezeichnet und sich einen ohne Zweifel historischen Ruf erwor- ben durch die Wahl des Prinzen von Preußen zu seinem Abgeord- neten. Nicht minder zu rühmen ist die Wahl des Stellvertreters, die man dort getroffen hat und die den Legationsrath v. Küpfer in die Reihen unserer „sogenannten Constituirenden,“ geführt hat. Den politischen Charakter seiner Vertreter zu kennen, daran muß dem gesammten Volk, die Denkweise ihrer Collegen kennen zu lernen, daran muß den Mitgliedern der Nationalversammlung gelegen seyn. Wir reproduciren deshalb Einiges aus der durch Kombst in seinen „authentischen Actenstücken aus den Archiven des deutschen Bundes“ veröffentlichten Denkschrift des Hrn. v. Küpfer, worin er sich mit rühmlicher Offenheit über die „besten Mittel“ ausspricht, durch welche „Preußens Einfluß in Deutsch- land zu erweitern“ und „die kleinen Regierungen mit ihrer Sou- veränetäts=Eitelkeit im Sinne des preußischen Systems zu leiten“ seyen. „Vorzugsweise — so heißt es daselbst — hätte Preußen seine Augen auf Baiern zu richten. An diese Verbindung knüpfte sich passend natürlich die mit den beiden hessischen Häusern an. Durch ein unbedingtes Herüberziehen derselben in das preu- ßische System würde eine Territorial-Verbindung mit Bai- ern gefunden und Deutschland dergestalt wie mit einer

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Zitationshilfe: Mainzer Journal. Nr. 29. Mainz, 14. Juli 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_mainzerjournal029_1848/1>, abgerufen am 24.11.2024.