Märkische Blätter. Jahrgang 3, Nr. 61. Hattingen, 30. Juli 1851.[Beginn Spaltensatz]
Königs Salomo selber würdig seien; darum wandelte Bu=Akas "Was willst Du noch weiter?" rief der Scheik; "ich habe "Allerdings," erwiderte der Bettler; aber das Gesetz sagt "Jenun, mein Freund, was kann ich weiter für Dich thun?" "Du kannst verhüten, daß ich armer verkrüppelter Mensch "Und wie kann ich Dich retten? fragte Bu=Akas weiter." "Dadurch, daß Du mich hinter Dir aufsitzen läßt und "Wohlan denn, es soll Dir geholfen werden!" sprach Bu- Der seltsame Aufzug der beiden Reiter zog gar Mancher Hattingen, 29. Juli. Y Böse Gesellschaften verderben gute Sitten, sagt ein altes Es kann wohl nicht bezweifelt werden, daß grade in dieser Der hiesige Verein glaubt dieses ( so weit uns dieses be- Wir sind nicht dieser Meinung, und wollen diese näher zu Aechte Religiösität anzubahnen, uns deren Grundlegung und Die neueste Gesetzgebung unseres Vaterlandes, so wie die Wir hoffen, daß der Verein uns keiner falschen Absicht Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Die Hebammen A. C. Giesler in Bochum und A. Cath. Bochum, den 24. Juli 1851. Der Landrath: Graf v. d. Recke=Volmarstein. Die diesjährigen Schulferien finden in folgender 1 ) Die Erndteferien beginnen am Montag den 28. Juli 2 ) Die Ferien wegen der Kartoffelnerndte beginnen den 29. 3 ) Die Weihnachtsferien nehmen mit dem 24. Dezember Jn den Städten Witten und Hattingen bleibt es hin- Bochum, den 24. Juli 1851. Der Landrath: Graf v. d. Recke=Volmarstein. Bekanntmachung. Der schlechte Zustand der Kasse veranlaßt mich, die hiesige Hattingen, den 22. Juli 1851. Der Rendant: A. Burmann. Publicandum. Der ordinäre Brandgeld=Beitrag pro 1851 soll ( zum Hattingen, den 27. Juli 1851. Königl. Steuer=Kasse: Wolf. Bekanntmachung. Die Repartition von den in der Gemeinde Oberelfringhau- Hattingen, den 28. Juli 1851. Der Amtmann: Pickert. Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Hattingen. Die dem Kaufhändler Johann Heinrich Quabeck a ) eine Kux der Zeche "der Vater" eingetragen b ) ein 289 / 1759 Kux der Zeche "die Sieben Söhne" sollen auf den Antrag eines Gläubigers im Wege der Die Beschreibung der Zechen kann in der Registratur [Beginn Spaltensatz]
Königs Salomo selber würdig seien; darum wandelte Bu=Akas „Was willst Du noch weiter?“ rief der Scheik; „ich habe „Allerdings,“ erwiderte der Bettler; aber das Gesetz sagt „Jenun, mein Freund, was kann ich weiter für Dich thun?“ „Du kannst verhüten, daß ich armer verkrüppelter Mensch „Und wie kann ich Dich retten? fragte Bu=Akas weiter.“ „Dadurch, daß Du mich hinter Dir aufsitzen läßt und „Wohlan denn, es soll Dir geholfen werden!“ sprach Bu- Der seltsame Aufzug der beiden Reiter zog gar Mancher Hattingen, 29. Juli. Y Böse Gesellschaften verderben gute Sitten, sagt ein altes Es kann wohl nicht bezweifelt werden, daß grade in dieser Der hiesige Verein glaubt dieses ( so weit uns dieses be- Wir sind nicht dieser Meinung, und wollen diese näher zu Aechte Religiösität anzubahnen, uns deren Grundlegung und Die neueste Gesetzgebung unseres Vaterlandes, so wie die Wir hoffen, daß der Verein uns keiner falschen Absicht Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Die Hebammen A. C. Giesler in Bochum und A. Cath. Bochum, den 24. Juli 1851. Der Landrath: Graf v. d. Recke=Volmarstein. Die diesjährigen Schulferien finden in folgender 1 ) Die Erndteferien beginnen am Montag den 28. Juli 2 ) Die Ferien wegen der Kartoffelnerndte beginnen den 29. 3 ) Die Weihnachtsferien nehmen mit dem 24. Dezember Jn den Städten Witten und Hattingen bleibt es hin- Bochum, den 24. Juli 1851. Der Landrath: Graf v. d. Recke=Volmarstein. Bekanntmachung. Der schlechte Zustand der Kasse veranlaßt mich, die hiesige Hattingen, den 22. Juli 1851. Der Rendant: A. Burmann. Publicandum. Der ordinäre Brandgeld=Beitrag pro 1851 soll ( zum Hattingen, den 27. Juli 1851. Königl. Steuer=Kasse: Wolf. Bekanntmachung. Die Repartition von den in der Gemeinde Oberelfringhau- Hattingen, den 28. Juli 1851. Der Amtmann: Pickert. Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Hattingen. Die dem Kaufhändler Johann Heinrich Quabeck a ) eine Kux der Zeche „der Vater“ eingetragen b ) ein 289 / 1759 Kux der Zeche „die Sieben Söhne“ sollen auf den Antrag eines Gläubigers im Wege der Die Beschreibung der Zechen kann in der Registratur <TEI> <text> <body> <div type="jArticle" n="1"> <p><pb facs="#f0003"/><cb type="start"/> Königs Salomo selber würdig seien; darum wandelte Bu=Akas<lb/> eines Tages die Lust an, sich wie ein zweiter Harun=al=Raschid<lb/> von der Wahrheit des Gesagten zu überzeugen. Er kleidete<lb/> sich wie ein gewöhnliches Menschenkind, ohne alle Begleiter<lb/> und Waffen, und machte sich auf nach der Stadt des Kadi.<lb/> Hier angekommen, wollte er eben zum Thore einreiten, als ein<lb/> Krüppel ihn am Saume seines Gewandes erfaßte und im Na-<lb/> men des Propheten um ein Almosen anflehte. 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Königs Salomo selber würdig seien; darum wandelte Bu=Akas
eines Tages die Lust an, sich wie ein zweiter Harun=al=Raschid
von der Wahrheit des Gesagten zu überzeugen. Er kleidete
sich wie ein gewöhnliches Menschenkind, ohne alle Begleiter
und Waffen, und machte sich auf nach der Stadt des Kadi.
Hier angekommen, wollte er eben zum Thore einreiten, als ein
Krüppel ihn am Saume seines Gewandes erfaßte und im Na-
men des Propheten um ein Almosen anflehte. Bu=Akas gab
ihm Geld, aber der Krüppel ließ ihn noch immer nicht los.
„Was willst Du noch weiter?“ rief der Scheik; „ich habe
Dir bereits drei Almosen gegeben!“
„Allerdings,“ erwiderte der Bettler; aber das Gesetz sagt
nicht allein: Du sollst Deinem Bruder Almosen geben, sondern
auch: Du sollst für Deinen Bruder thun, was Du kannst!“
„Jenun, mein Freund, was kann ich weiter für Dich thun?“
fragte der Scheik.
„Du kannst verhüten, daß ich armer verkrüppelter Mensch
von den Pferden, Eseln, Maulthieren und Kameelen zertreten
werde, was mir gewiß begegnen würde, wenn ich mich nun
über den menschenvollen Platz des Jahrmarktes hinschleppen
müßte.“
„Und wie kann ich Dich retten? fragte Bu=Akas weiter.“
„Dadurch, daß Du mich hinter Dir aufsitzen läßt und
mich wohlbehalten auf den Marktplatz wieder absetzest, wo ich
Geschäfte habe!',
„Wohlan denn, es soll Dir geholfen werden!“ sprach Bu-
Atas, beugte sich herab und half mit großer Mühe den hülf-
losen Krüppel hinter sich aufs Pferd.
Der seltsame Aufzug der beiden Reiter zog gar Mancher
Augen auf sich, als sie durch die menschengefüllten Straßen
ritten, und endlich erreichten sie den Marktplatz. „Willst Du
hier absteigen?“ fragte Bu=Akas. Der Krüppel bejahte und
der Scheik ließ ihn herunterrutschen. ( Schluß folgt. )
Hattingen, 29. Juli.
Y Böse Gesellschaften verderben gute Sitten, sagt ein altes
Sprüchwort und das, mit vollem Recht. Besonders trifft dies
bei jungen unerfahrenen Leuten ein, welche das Kindesalter ver-
lassend, plötzlich in eine neue für sie fremde Stellung versetzt
werden. Wir meinen jene Zeit, wo der Jüngling sich zu seinem
künftigen Berufe vorbereitet, und in den meisten Fällen von
den Eltern getrennt, sich selbst überlassen ist.
Es kann wohl nicht bezweifelt werden, daß grade in dieser
Zeit, der Umgang mit rohen und schlechten Menschen am ver-
derblichsten ist, und häufig der Grund zu den Lastern des
Trunks, der Verschwendung und des Leichtsinns legt, welche
den spätern Mann so unglücklich macht, und als eine Haupt-
quelle der überall hervortretenden Verarmung angesehen werden
muß. — Diese Gefahr vorzubeugen, hat in ganz Deutschland
Jünglingsvereine hervorgerufen, von denen wir uns hier seit
voriges Jahr einen zu erfreuen haben. Zweck dieser Vereine
ist: den Jüngling von jener Gefahr fern zu halten, sowie die
sittliche Bildung desselben zu fördern und zu pflegen.
Der hiesige Verein glaubt dieses ( so weit uns dieses be-
kannt ist ) ausschließlich durch religiöse Vorträge, Kirchenge-
sänge in geselligen Zusammenkünften herbeizuführen.
Wir sind nicht dieser Meinung, und wollen diese näher zu
begründen versuchen.
Aechte Religiösität anzubahnen, uns deren Grundlegung und
Pflege, namentlich bei jugendlichen Gemüthern zu fördern, er-
kennen auch wir als eine hohe Aufgabe unserer Zeit an. Hier-
bei dürfen wir jedoch nicht außer Acht lassen, daß gegenwärtig
an jedes gesellschaftliche Verhältniß, in Bezug auf Kenntnisse,
bedeutende Anforderungen gemacht werden.
Die neueste Gesetzgebung unseres Vaterlandes, so wie die
fortschreitende Entwickelung der Geschäfte, fordern den jungen
Mann gebietrisch auf, seine Schulkenntnisse nicht allein zu er-
halten, sondern noch zu vermehren, denn nur dann vermag er,
in einer spätern selbstständigen Geschäftsstellung dem Staate wie
seinen Mitbürgern genügen, sowie überhaupt mit Nutzen seine
Verhältnisse aufrecht halten zu können.
Wir hoffen, daß der Verein uns keiner falschen Absicht
unterlegen werde, sondern nur den Wunsch erkennen, daß der
Verein immer kräftiger aufblühen und Früchte tragen möge.
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Die Hebammen A. C. Giesler in Bochum und A. Cath.
Kierberg in Hattingen, welche beide in der Prüfung „sehr
gut“ bestanden haben, sind vereidet worden.
Bochum, den 24. Juli 1851.
Der Landrath: Graf v. d. Recke=Volmarstein.
Die diesjährigen Schulferien finden in folgender
Weise statt:
1 ) Die Erndteferien beginnen am Montag den 28. Juli
und endigen mit dem 16. August;
2 ) Die Ferien wegen der Kartoffelnerndte beginnen den 29.
September und endigen mit dem 12. October;
3 ) Die Weihnachtsferien nehmen mit dem 24. Dezember
ihren Anfang und dauern bis 2. Januar 1852.
Jn den Städten Witten und Hattingen bleibt es hin-
sichtlich der Ferien bei der bisherigen Observanz.
Bochum, den 24. Juli 1851.
Der Landrath: Graf v. d. Recke=Volmarstein.
Bekanntmachung.
Der schlechte Zustand der Kasse veranlaßt mich, die hiesige
Bürgerschaft dringend um Berichtigung der diesjährigen Com-
munal- und Schulsteuern zu ersuchen.
Hattingen, den 22. Juli 1851.
Der Rendant: A. Burmann.
Publicandum.
Der ordinäre Brandgeld=Beitrag pro 1851 soll ( zum
vollen Jahres=Satze ) in dem pro August c. nachstehenden
Terminen zum Empfange der directen Steuern gleichzeitig
miterhoben werden, was die Herrn Gemeinde=Vorsteher den
Hausbesitzern hiesigen Empfangsbezirks gefälligst bekannt machen
lassen wollen.
Hattingen, den 27. Juli 1851.
Königl. Steuer=Kasse: Wolf.
Bekanntmachung.
Die Repartition von den in der Gemeinde Oberelfringhau-
sen pro 1851 erforderlichen Armen=Bedürfnissen, liegt vom 31.
d. M. ab an, auf 8 Tage zur Einsicht auf der Amtsstube
offen.
Hattingen, den 28. Juli 1851.
Der Amtmann: Pickert.
Nothwendiger Verkauf.
Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Hattingen.
Die dem Kaufhändler Johann Heinrich Quabeck
hierselbst gehörigen Antheile an den Steinkohlenzechen
„Der Vater und die sieben Söhne“ und zwar
a ) eine Kux der Zeche „der Vater“ eingetragen
pagina 508 Band 29 des Berggegenbuchs zu
Bochum,
b ) ein 289 / 1759 Kux der Zeche „die Sieben Söhne“
eingetragen pagina 391 und 394 eben daselbst,
sollen auf den Antrag eines Gläubigers im Wege der
nothwendigen Subhastation
am Dienstag den 9. September,
Morgens 11 Uhr,
an gewöhnlicher Gerichtsstelle verkauft werden. Die
ihrem Aufenthalte nach unbekannten Gebrüder Friedrich
August Wilhelm und Heinrich Albrecht Quabeck
werden dazu vorgeladen.
Die Beschreibung der Zechen kann in der Registratur
eingesehen werden.
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Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
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