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Märkische Blätter. Nr. 15. Hattingen, 19. Februar 1851.

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[Beginn Spaltensatz] verbeugte sich mit vieler Grazie vor dem Czaren und sagte mit
großer Geistesgegenwart: "Kaiserliche Majestät! wir haben
heute das Namensfest eines tapfern Offiziers gefeiert, der sich
das Georgenkreuz bei der Erstürmung von Erivan verdiente,
und ich habe mich bei dieser Feier ein wenig vergessen. Jch
appellire an die Gnade Ew. kaiserlichen Majestät." -- "Sie
begeben sich auf der Stelle nach Hause!" sagte der Kaiser,
und sagte ihm noch Etwas, wovon wir unten erzählen werden.
Der Kaiser ging seines Weges; er war kaum 20 Schritte
weit gegangen, so hatten die Polizeidiener den Beamten auch
schon nach üblicher Weise in Behandlung. "Was hat Se.
Majestät der Kaiser zu Jhnen gesagt" fragten sie ihn. Das
geht Euch nichts an!" entgegnete dieser. "Sie müssen mit
znm[unleserliches Material] Oberpolizeimeister, der wird Sie schon zum Geständniß
bringen. Seht Jhr nicht, daß ich Beamter und Ritter bin?
wie untersteht Jhr Euch mich wie einen Bürgerlichen anzufal-
len? Jch bin der und der und nun rathe ich Euch, mich ge-
hen zu lassen, sonst werde ich Euch das Gesetz lehren!" Es
entstand ein heftiger Wortwechsel, die Polizeimänner, die dem
Offizierstande angehörten wollten durchaus wissen, was der
Kaiser gesagt hatte; allein der Beamte ein schlauer Kopf,
machte ihnen noch einige Bemerkungen, darauf ließen sie ihn
ungehindert seines Weges gehen; sie aber begaben sich sogleich
zum Generalpolizeimeister und erzählten ihm den Vorfall.
"Aber was hat S. Majestät zu ihm gesagt?" fragte dieser.
"Excellenz, er will es nicht gestehen!" Nicht gestehen? Auf
der Stelle einen schriftlichen Befehl gegeben und ihn hierher
beschieden!" entschied der Polizeichef. Es geschah sogleich. Der
Beamte gehorchte aber auch dieser Aufforderung nicht. Der
aufgebrachte Polizeichef schickte sogleich einen andern Offizier
an ihn ab, aber anch dieser kam mit dem Bescheid zurück, daß
der Beamte dem Befehle Sr. Excelenz nicht Folge leisten könne
Jetzt beschloß der Polizeichef, sich selbst zu dem widerspenstigen
Chevalier zu begeben; er hatte aber noch Geschäfte bei seinem
Vorgesetzten, dem General=Gouverneur, daher ging er vorher zu
diesem, dem er auch den Vorfall mittheilte. "Aber was hat
Se. Majestät der Kaiser zu ihm gesagt? fragte auch dieser.
"Hohe Ercellenz, er will es durchaus nicht gestehen! Jch habe
ihn zweimal zu mir beschieden und er verweigert zu erscheinen
so daß ich entschlossen bin selbst zu ihm zu fahren," "Lassen
Sie das sein, ich werde ihn zu mir bescheiden," sagte der Ge-
neral=Gouverneur. Der Chevalier aber ließ auch ihm melden,
daß er dem Befehle Sr. hohen Ercellenz, nicht Folge leisten
könne. Nun fuhr der General selber zu ihm. "Warum kom-
men Sie meinem hohen Befehle nicht nach?" fragte er. "Hohe
Ercellenz, der Befehl Sr. Majestät des Kaisers ist noch höher!"
versetzte der Beamte. "Was soll das heißen? wollen Sie
Scherz mit mir treiben? Jch frage Sie, warum Sie bei mir
[Spaltenumbruch] nicht erschienen sind, da ich, der General=Gouverneur es befoh-
len?" Hohe Excellenz, Seine Majestät der Kaiser haben mir
befohlen, die ganze Woche nicht aus dem Hause zu gehen."
"So, aber was hat Sr. Majestät fonst mit Jhnen gesprochen?"
"Weiter nichts als daß ich sieben Tage Hausarrest hätte.
Der General lächelte befriedigt und zog ab. Damit war die
Neugierde der Polizei, die ihr das Gesetz auferlegt, befriedigt.



Mürat, weiland König von Neapel hatte in seiner Jugend
das Metzgerhandwerk erlernt. Nach französischer Sitte mußte
er das bestellte Fleisch zu den Kunden seines Lehrherrn in die
Häuser tragen. Als er eines Tages Cambaceres Koch einen
schlechten Braten brachte, gerieth dieser mit ihm in Streit und
schlug ihn in der Hitze dergestalt mit dem Braten an den Kopf,
daß das Blut aus Mund und Nase floß. Das bewog den
jungen Metzgerburschen, unter die französische Garde zu Fuß
zu gehen, in der er sich zur Zeit der Revolution befand, und
durch seine Kühnheit und persönliche Tapferkeit in kurzer Zeit
zum General emposchwang. Seine breite Schultern, sein fri-
sches Gesicht, sein militärischer Anstand machte Bonapartes
Schwester auf ihn aufmerksam und sie gab ihm mit ihrer Hand
die Ansprüche auf künftige Größe. -- Kurz nachher ward Bo-
naparte Kaiser der Franzosen und sein Schwager natürlich Prinz.
Als dieser neue Prinz einst bei dem ebenfalls emporgestiegenen
Cambaceres speiste, fand er Alles so wohlschmeckend und lecker
zubereitet, daß er ihn bat, ihm seinen Koch zu überlassen. So
ungern dieses Cambaceres auch that, so blieb ihm doch nichts
übrig, als zu versichern, wie er es sich zur Ehre schätze, seinen
Koch an den Schwager des damals allmächtigen Bonaparte,
des Götzen von Frankreich, abzutreten. Cambaceres ließ daher
nach aufgehobener Tafel seinen Koch zu sich rufen, verkündigte
ihm sein bevorstehendes Glück und rieth ihm, sich sogleich nach
dem Pallast des Prinzen zu brgeben[unleserliches Material]. Erschrocken und leichen-
blaß fiel der Koch seinem Herrn zu Füßen und bat, ihn um
Alles in der Welt nicht dem Prinzen abzutreten. "Gnädiger
Herr!" erwiderte der Koch: "wenn er mich sieht, läßt er mich
ohne Gnade und Barmherzigkeit [unleserliches Material - 13 Zeichen fehlen]guillotiniren, da er gewiß die
Beleidigung nicht vergessen hat, die ich mir einmal gegen ihn,
als er noch Schlächter war, erlaubt habe." Hierauf erzählte
der Koch seinem Herrn die ganze Sache, der ihm nun wohl-
meinend rieth, Paris schlennigst zu verlassen, wozu er ihm auch
selbst behülflich war. Dieser Koch hatte hernach eine Restau-
ration in einer großen Stadt Deutschlands angelegt. und nach
der Zeit, wo man solche Anekdoten aus dem Leben der Empor-
kömmlinge von Bonapartes Sippschaft ohne Gefahr erzählen
konnte, solche seinen Gästen vielfach mitgetrheilt.



[Ende Spaltensatz]

Bekanntmachungen.
[Beginn Spaltensatz]
Nothwendiger Verkauf.
Kreisgerichts=Commission Hatingen,

Der den Eheleuten Arnold Schulte Schrepping
und den Geschwistern a ) Johann Peter, b ) Amalie,
c ) Friedrich, d ) Ferdinand Stürmann zugehörige
Stürmanns Hof in der Gemeinde Oberstüter, eingetra-
gen im Hypothekenbuch Vol. XVII. pag. 49 und gericht-
lich abgeschätzt auf 5302 Thlr. zufolge der nebst Hypo-
thekenschein im Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 16. April 1851
Vormittags 10 Uhr

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Die Eheleute
Casp. Dietrich Niederdraing und Anna Marga-
rethe Krefting zu Srockhövel oder deren Rechtsnach
folger werden zu diesem[unleserliches Material] Termine vorgeladen.

[Spaltenumbruch]
Nothwendiger Verkauf.
Kreis=Gerichts=Kommission III. zu Hattingen.

Die Besitzung des Gastw. Franz Conrad Bark zu Blankenstein
bestehend aus einem Wohn= und Stall-Gebäude und Hofraum
eingetragen im Hypothekenduche Vol. XXI pag. I. gerichtlich
abgeschätzt auf 1325 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. zufolge der nebst
Hypothenschein im Bureau III. einzusehenden Tare soll am
17. April c. Vormittgs 10 Uhr
an der Gerichtsstelle subhastirt werden.



51. Zwei entbehrlich gewordene gute Wa-
genpferde, welche auch als Arbeitspferde ge-
braucht werden, sind preiswürdig zu kaufen.
Näheres sagt die Exped. d. Bl.

[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] verbeugte sich mit vieler Grazie vor dem Czaren und sagte mit
großer Geistesgegenwart: „Kaiserliche Majestät! wir haben
heute das Namensfest eines tapfern Offiziers gefeiert, der sich
das Georgenkreuz bei der Erstürmung von Erivan verdiente,
und ich habe mich bei dieser Feier ein wenig vergessen. Jch
appellire an die Gnade Ew. kaiserlichen Majestät.“ — „Sie
begeben sich auf der Stelle nach Hause!“ sagte der Kaiser,
und sagte ihm noch Etwas, wovon wir unten erzählen werden.
Der Kaiser ging seines Weges; er war kaum 20 Schritte
weit gegangen, so hatten die Polizeidiener den Beamten auch
schon nach üblicher Weise in Behandlung. „Was hat Se.
Majestät der Kaiser zu Jhnen gesagt“ fragten sie ihn. Das
geht Euch nichts an!“ entgegnete dieser. „Sie müssen mit
znm[unleserliches Material] Oberpolizeimeister, der wird Sie schon zum Geständniß
bringen. Seht Jhr nicht, daß ich Beamter und Ritter bin?
wie untersteht Jhr Euch mich wie einen Bürgerlichen anzufal-
len? Jch bin der und der und nun rathe ich Euch, mich ge-
hen zu lassen, sonst werde ich Euch das Gesetz lehren!“ Es
entstand ein heftiger Wortwechsel, die Polizeimänner, die dem
Offizierstande angehörten wollten durchaus wissen, was der
Kaiser gesagt hatte; allein der Beamte ein schlauer Kopf,
machte ihnen noch einige Bemerkungen, darauf ließen sie ihn
ungehindert seines Weges gehen; sie aber begaben sich sogleich
zum Generalpolizeimeister und erzählten ihm den Vorfall.
„Aber was hat S. Majestät zu ihm gesagt?“ fragte dieser.
„Excellenz, er will es nicht gestehen!“ Nicht gestehen? Auf
der Stelle einen schriftlichen Befehl gegeben und ihn hierher
beschieden!“ entschied der Polizeichef. Es geschah sogleich. Der
Beamte gehorchte aber auch dieser Aufforderung nicht. Der
aufgebrachte Polizeichef schickte sogleich einen andern Offizier
an ihn ab, aber anch dieser kam mit dem Bescheid zurück, daß
der Beamte dem Befehle Sr. Excelenz nicht Folge leisten könne
Jetzt beschloß der Polizeichef, sich selbst zu dem widerspenstigen
Chevalier zu begeben; er hatte aber noch Geschäfte bei seinem
Vorgesetzten, dem General=Gouverneur, daher ging er vorher zu
diesem, dem er auch den Vorfall mittheilte. „Aber was hat
Se. Majestät der Kaiser zu ihm gesagt? fragte auch dieser.
„Hohe Ercellenz, er will es durchaus nicht gestehen! Jch habe
ihn zweimal zu mir beschieden und er verweigert zu erscheinen
so daß ich entschlossen bin selbst zu ihm zu fahren,“ „Lassen
Sie das sein, ich werde ihn zu mir bescheiden,“ sagte der Ge-
neral=Gouverneur. Der Chevalier aber ließ auch ihm melden,
daß er dem Befehle Sr. hohen Ercellenz, nicht Folge leisten
könne. Nun fuhr der General selber zu ihm. „Warum kom-
men Sie meinem hohen Befehle nicht nach?“ fragte er. „Hohe
Ercellenz, der Befehl Sr. Majestät des Kaisers ist noch höher!“
versetzte der Beamte. „Was soll das heißen? wollen Sie
Scherz mit mir treiben? Jch frage Sie, warum Sie bei mir
[Spaltenumbruch] nicht erschienen sind, da ich, der General=Gouverneur es befoh-
len?“ Hohe Excellenz, Seine Majestät der Kaiser haben mir
befohlen, die ganze Woche nicht aus dem Hause zu gehen.“
„So, aber was hat Sr. Majestät fonst mit Jhnen gesprochen?“
„Weiter nichts als daß ich sieben Tage Hausarrest hätte.
Der General lächelte befriedigt und zog ab. Damit war die
Neugierde der Polizei, die ihr das Gesetz auferlegt, befriedigt.



Mürat, weiland König von Neapel hatte in seiner Jugend
das Metzgerhandwerk erlernt. Nach französischer Sitte mußte
er das bestellte Fleisch zu den Kunden seines Lehrherrn in die
Häuser tragen. Als er eines Tages Cambaceres Koch einen
schlechten Braten brachte, gerieth dieser mit ihm in Streit und
schlug ihn in der Hitze dergestalt mit dem Braten an den Kopf,
daß das Blut aus Mund und Nase floß. Das bewog den
jungen Metzgerburschen, unter die französische Garde zu Fuß
zu gehen, in der er sich zur Zeit der Revolution befand, und
durch seine Kühnheit und persönliche Tapferkeit in kurzer Zeit
zum General emposchwang. Seine breite Schultern, sein fri-
sches Gesicht, sein militärischer Anstand machte Bonapartes
Schwester auf ihn aufmerksam und sie gab ihm mit ihrer Hand
die Ansprüche auf künftige Größe. — Kurz nachher ward Bo-
naparte Kaiser der Franzosen und sein Schwager natürlich Prinz.
Als dieser neue Prinz einst bei dem ebenfalls emporgestiegenen
Cambaceres speiste, fand er Alles so wohlschmeckend und lecker
zubereitet, daß er ihn bat, ihm seinen Koch zu überlassen. So
ungern dieses Cambaceres auch that, so blieb ihm doch nichts
übrig, als zu versichern, wie er es sich zur Ehre schätze, seinen
Koch an den Schwager des damals allmächtigen Bonaparte,
des Götzen von Frankreich, abzutreten. Cambaceres ließ daher
nach aufgehobener Tafel seinen Koch zu sich rufen, verkündigte
ihm sein bevorstehendes Glück und rieth ihm, sich sogleich nach
dem Pallast des Prinzen zu brgeben[unleserliches Material]. Erschrocken und leichen-
blaß fiel der Koch seinem Herrn zu Füßen und bat, ihn um
Alles in der Welt nicht dem Prinzen abzutreten. „Gnädiger
Herr!“ erwiderte der Koch: „wenn er mich sieht, läßt er mich
ohne Gnade und Barmherzigkeit [unleserliches Material – 13 Zeichen fehlen]guillotiniren, da er gewiß die
Beleidigung nicht vergessen hat, die ich mir einmal gegen ihn,
als er noch Schlächter war, erlaubt habe.“ Hierauf erzählte
der Koch seinem Herrn die ganze Sache, der ihm nun wohl-
meinend rieth, Paris schlennigst zu verlassen, wozu er ihm auch
selbst behülflich war. Dieser Koch hatte hernach eine Restau-
ration in einer großen Stadt Deutschlands angelegt. und nach
der Zeit, wo man solche Anekdoten aus dem Leben der Empor-
kömmlinge von Bonapartes Sippschaft ohne Gefahr erzählen
konnte, solche seinen Gästen vielfach mitgetrheilt.



[Ende Spaltensatz]

Bekanntmachungen.
[Beginn Spaltensatz]
Nothwendiger Verkauf.
Kreisgerichts=Commission Hatingen,

Der den Eheleuten Arnold Schulte Schrepping
und den Geschwistern a ) Johann Peter, b ) Amalie,
c ) Friedrich, d ) Ferdinand Stürmann zugehörige
Stürmanns Hof in der Gemeinde Oberstüter, eingetra-
gen im Hypothekenbuch Vol. XVII. pag. 49 und gericht-
lich abgeschätzt auf 5302 Thlr. zufolge der nebst Hypo-
thekenschein im Büreau einzusehenden Taxe, soll
am 16. April 1851
Vormittags 10 Uhr

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Die Eheleute
Casp. Dietrich Niederdraing und Anna Marga-
rethe Krefting zu Srockhövel oder deren Rechtsnach
folger werden zu diesem[unleserliches Material] Termine vorgeladen.

[Spaltenumbruch]
Nothwendiger Verkauf.
Kreis=Gerichts=Kommission III. zu Hattingen.

Die Besitzung des Gastw. Franz Conrad Bark zu Blankenstein
bestehend aus einem Wohn= und Stall-Gebäude und Hofraum
eingetragen im Hypothekenduche Vol. XXI pag. I. gerichtlich
abgeschätzt auf 1325 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. zufolge der nebst
Hypothenschein im Bureau III. einzusehenden Tare soll am
17. April c. Vormittgs 10 Uhr
an der Gerichtsstelle subhastirt werden.



51. Zwei entbehrlich gewordene gute Wa-
genpferde, welche auch als Arbeitspferde ge-
braucht werden, sind preiswürdig zu kaufen.
Näheres sagt die Exped. d. Bl.

[Ende Spaltensatz]
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Jch bin der und der und nun rathe ich Euch, mich ge- hen zu lassen, sonst werde ich Euch das Gesetz lehren!“ Es entstand ein heftiger Wortwechsel, die Polizeimänner, die dem Offizierstande angehörten wollten durchaus wissen, was der Kaiser gesagt hatte; allein der Beamte ein schlauer Kopf, machte ihnen noch einige Bemerkungen, darauf ließen sie ihn ungehindert seines Weges gehen; sie aber begaben sich sogleich zum Generalpolizeimeister und erzählten ihm den Vorfall. „Aber was hat S. Majestät zu ihm gesagt?“ fragte dieser. „Excellenz, er will es nicht gestehen!“ Nicht gestehen? Auf der Stelle einen schriftlichen Befehl gegeben und ihn hierher beschieden!“ entschied der Polizeichef. Es geschah sogleich. Der Beamte gehorchte aber auch dieser Aufforderung nicht. Der aufgebrachte Polizeichef schickte sogleich einen andern Offizier an ihn ab, aber anch dieser kam mit dem Bescheid zurück, daß der Beamte dem Befehle Sr. Excelenz nicht Folge leisten könne Jetzt beschloß der Polizeichef, sich selbst zu dem widerspenstigen Chevalier zu begeben; er hatte aber noch Geschäfte bei seinem Vorgesetzten, dem General=Gouverneur, daher ging er vorher zu diesem, dem er auch den Vorfall mittheilte. „Aber was hat Se. Majestät der Kaiser zu ihm gesagt? fragte auch dieser. „Hohe Ercellenz, er will es durchaus nicht gestehen! Jch habe ihn zweimal zu mir beschieden und er verweigert zu erscheinen so daß ich entschlossen bin selbst zu ihm zu fahren,“ „Lassen Sie das sein, ich werde ihn zu mir bescheiden,“ sagte der Ge- neral=Gouverneur. Der Chevalier aber ließ auch ihm melden, daß er dem Befehle Sr. hohen Ercellenz, nicht Folge leisten könne. Nun fuhr der General selber zu ihm. „Warum kom- men Sie meinem hohen Befehle nicht nach?“ fragte er. „Hohe Ercellenz, der Befehl Sr. Majestät des Kaisers ist noch höher!“ versetzte der Beamte. „Was soll das heißen? wollen Sie Scherz mit mir treiben? Jch frage Sie, warum Sie bei mir nicht erschienen sind, da ich, der General=Gouverneur es befoh- len?“ Hohe Excellenz, Seine Majestät der Kaiser haben mir befohlen, die ganze Woche nicht aus dem Hause zu gehen.“ „So, aber was hat Sr. Majestät fonst mit Jhnen gesprochen?“ „Weiter nichts als daß ich sieben Tage Hausarrest hätte. Der General lächelte befriedigt und zog ab. Damit war die Neugierde der Polizei, die ihr das Gesetz auferlegt, befriedigt. Mürat, weiland König von Neapel hatte in seiner Jugend das Metzgerhandwerk erlernt. Nach französischer Sitte mußte er das bestellte Fleisch zu den Kunden seines Lehrherrn in die Häuser tragen. Als er eines Tages Cambaceres Koch einen schlechten Braten brachte, gerieth dieser mit ihm in Streit und schlug ihn in der Hitze dergestalt mit dem Braten an den Kopf, daß das Blut aus Mund und Nase floß. Das bewog den jungen Metzgerburschen, unter die französische Garde zu Fuß zu gehen, in der er sich zur Zeit der Revolution befand, und durch seine Kühnheit und persönliche Tapferkeit in kurzer Zeit zum General emposchwang. Seine breite Schultern, sein fri- sches Gesicht, sein militärischer Anstand machte Bonapartes Schwester auf ihn aufmerksam und sie gab ihm mit ihrer Hand die Ansprüche auf künftige Größe. — Kurz nachher ward Bo- naparte Kaiser der Franzosen und sein Schwager natürlich Prinz. Als dieser neue Prinz einst bei dem ebenfalls emporgestiegenen Cambaceres speiste, fand er Alles so wohlschmeckend und lecker zubereitet, daß er ihn bat, ihm seinen Koch zu überlassen. So ungern dieses Cambaceres auch that, so blieb ihm doch nichts übrig, als zu versichern, wie er es sich zur Ehre schätze, seinen Koch an den Schwager des damals allmächtigen Bonaparte, des Götzen von Frankreich, abzutreten. Cambaceres ließ daher nach aufgehobener Tafel seinen Koch zu sich rufen, verkündigte ihm sein bevorstehendes Glück und rieth ihm, sich sogleich nach dem Pallast des Prinzen zu brgeben_ . Erschrocken und leichen- blaß fiel der Koch seinem Herrn zu Füßen und bat, ihn um Alles in der Welt nicht dem Prinzen abzutreten. „Gnädiger Herr!“ erwiderte der Koch: „wenn er mich sieht, läßt er mich ohne Gnade und Barmherzigkeit _____________guillotiniren, da er gewiß die Beleidigung nicht vergessen hat, die ich mir einmal gegen ihn, als er noch Schlächter war, erlaubt habe.“ Hierauf erzählte der Koch seinem Herrn die ganze Sache, der ihm nun wohl- meinend rieth, Paris schlennigst zu verlassen, wozu er ihm auch selbst behülflich war. Dieser Koch hatte hernach eine Restau- ration in einer großen Stadt Deutschlands angelegt. und nach der Zeit, wo man solche Anekdoten aus dem Leben der Empor- kömmlinge von Bonapartes Sippschaft ohne Gefahr erzählen konnte, solche seinen Gästen vielfach mitgetrheilt. Bekanntmachungen. Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichts=Commission Hatingen, Der den Eheleuten Arnold Schulte Schrepping und den Geschwistern a ) Johann Peter, b ) Amalie, c ) Friedrich, d ) Ferdinand Stürmann zugehörige Stürmanns Hof in der Gemeinde Oberstüter, eingetra- gen im Hypothekenbuch Vol. XVII. pag. 49 und gericht- lich abgeschätzt auf 5302 Thlr. zufolge der nebst Hypo- thekenschein im Büreau einzusehenden Taxe, soll am 16. April 1851 Vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Die Eheleute Casp. Dietrich Niederdraing und Anna Marga- rethe Krefting zu Srockhövel oder deren Rechtsnach folger werden zu diesem_ Termine vorgeladen. Nothwendiger Verkauf. Kreis=Gerichts=Kommission III. zu Hattingen. Die Besitzung des Gastw. Franz Conrad Bark zu Blankenstein bestehend aus einem Wohn= und Stall-Gebäude und Hofraum eingetragen im Hypothekenduche Vol. XXI pag. I. gerichtlich abgeschätzt auf 1325 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. zufolge der nebst Hypothenschein im Bureau III. einzusehenden Tare soll am 17. April c. Vormittgs 10 Uhr an der Gerichtsstelle subhastirt werden. 51. Zwei entbehrlich gewordene gute Wa- genpferde, welche auch als Arbeitspferde ge- braucht werden, sind preiswürdig zu kaufen. Näheres sagt die Exped. d. Bl.

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Zitationshilfe: Märkische Blätter. Nr. 15. Hattingen, 19. Februar 1851, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maerkische015_1851/3>, abgerufen am 12.06.2024.