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Märkische Blätter. Nr. 5. Hattingen, 16. Januar 1850.

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Tagesbegebenheiten.

Berlin, 12. Jan. Die Minister= und Kammer-
Krisis dauert an. Die Conferenzen der Minister mit ein-
zelnen Abgeordneten hatten zu keinem Ergebniß geführt.
Die bedrohliche Sachlage veranlaßte nun heute Morgen
das Staats=Ministerium, abermals zu einer Gesammt-
Sitzung zusammenzutreten, welche unter dem Vorsitze des
Königs in Belle vue abgehalten wurde, und den ganzen
Vormittag gedauert hat. Die bereits angesetzte Sitzung
der zweiten Kammer wurde deßhalb abgesagt. Jn dieser
Ministerial= Conferenz sollte nochmals Alles aufgeboten
werden, um die Krone dahin zu vermögen, der zweiten
Kammer in Bezug auf die Finanz=Partie solche Conces-
sionen zu machen, welche die Majorität in Stand setzen
könnten, ihren früheren Beschlüssen entgegen, in die ge-
genwärtige neue Zusammensetzung der ersten Kammer zu
willigen. Ueber das Resultat war bis heute Nachmittags
um 5 Uhr noch nichts bekannt, und es entsteht daher
die dringende Vermuthung, daß die Krone lediglich bei
ihren letzten Vorlagen beharrt habe. Jn diesem Falle darf
die Verwerfung als feststehend und damit auch der Rück-
tritt des Ministeriums als ausgesprochen angesehen wer-
den. Die königlichen Propositionen in ihrem jetzigen Zu-
sammenhange und ohne jedes compensirende Gegengewicht
annehmen, würde nichts anders heißen, als die Contre=Revo-
lution der Junker förmlich sanctioniren; es wären eben damit
auch das Ablösungs=Gesetz und die Gemeinde= Ordnung
schon aufgegeben. Das eben ist der Grund des lauten
Jubels in welchen die Kreuzzeitung ausbricht, und der
tollen Hymnen, mit welchen sie den Unglückstag des 7.
Januar verherrlicht. Eine erste Kammer zur größeren
Hälfte aus Privilegirten bestehend, eine zweite Kammer
ohne Steuerbewilligungs=Recht, und eine durch die Art,
diese Ungeheuerlichkeit durchzusetzen, prostituirte und vor
sich und dem Volke lächerlich gemachte Volksvertretung:
- das sind die schönen Früchte, welche hohnlächelnd
unsere Junker von der "Feigheit" der jetzigen Kammern
zu pflücken gedenken! Hoffentlich werden sie sich täuschen!
Gestern Abend wurden die Besprechungen in allen Kam-
mer=Fractionen fortgesetzt. Es dienten diese jedoch fast
nur dazu, die Abgeordneten in ihrer Opposition zu be-
stärken. Man sagte sich geradezu: mit der Annahme der
königlichen Propositionen werde man dem Lande eben so
wenig Ruhe verschaffen, als mit der aus der Verwer-
fung etwa folgenden Beseitigung der ganzen Verfassung.
Wenn aber doch einmal neue Kämpfe die Losung blei-
ben sollten, dann möge es wenigstens in einer Weise
geschehen, wobei die Kammern ihre Ehre retteten. Deß-
halb müsse die Volksvertretung auf Widerspruch beharren.
Ja, mehrere Abgeordnete der rechten Seite, welche früher
gegen das von der zweiten Kammer verlangte Steuerbe-
willigungs=Recht stimmten, weil nur zwei Wahlkammern
in Aussicht standen, verlangten jetzt ebenfalls entschieden
mit der Errichtung einer Pairskammer die Uebertra-
gung des Steuerbewilligungs=Rechts an die zweite
Kammer.

- 13. Jan. Die Commission der zweiten Kammer
hat in ihrer ferneren Berathung der königlichen Propo-
sitionen die Artikel 10 ( Staats=Gerichtshof ) und 13
( die Rechtsgültigkett der Verordnungen betreffend ) abge-
lehnt, dagegen die Artikel 11 ( über gerichtliche Verfol-
gung der Beamten ) und 12 ( Eingangsworte zu Arti-
kel 105 ) angenommen. ( Letzterer ist von der Commis-
sion der ersten Kammer abgelehnt worden. )

Hagen, den 6. Januar. Großes Aufsehen erregte
hiesiger Gegend eine kleine Schrift des Fabrikbesitzers
[Spaltenumbruch] Th. Müllensifen in Krengeldanz: "Das allgemeine
Wahlrecht vom religiösen und sittlichen Standpunkt aus
betrachtet." Der Verfasser, der in der aufgelösten Natio-
nalversammlung als einer der eifrigsten Anhänger der
Regierung der Rechten angehörte, erklärt sich darin auf
das Entschiedenste gegen die "jetzige, gegenüber so vielen
blutigen Lehren der Geschichte ans Wunderbare gränzende
Reaktion," bekannt, daß "es ihm wie Schuppen von den
Augen gefallen, daß er seit Jahresfrist viel gelernt," er
fordert energisch Erfüllung der von den Fürsten gegebenen
Verheißungen, vor allen das allgemeine Wahlrecht. Der
Umschlag dieses allgemein hochgeachteten, einflußreichen
Mannes ist bezeichnend, - mag auch das Zeichen dort
unbeachtet bleiben, wo es am eindringlichsten mahnen
sollte. Dem vormaligen hiesigen Landrath von Vincke
ist das Unglück passirt, über seinem Wirken in Mielentz
für ein einheitliches Deutschland und den Erfurter Reichs-
tag - den hiesigen Landwehrapell zu versäumen ( er ist
Landwehr=Unteroffizier ) und vom Bataillonskommandeur
zu einem dreitägigen Arreste verurtheilt zu werden. Er
hat zwar in einer sehr gründlichen Remonstration darzu-
thun gesucht, daß ihn nur eine Geldstrafe wegen unter-
lassener Abmeldung, da er von hier fortgezogen sei, nicht
aber Arrest wegen versäumten Appells treffen könne; al-
lein dem Vernehmen nach will der Major, Marschall v.
Sulnicki, eben so wenig durch den ehrenwerthen Wehr-
mann sich überzeugen lassen, wie früher der Graf Bran-
denburg durch den Abgeordneten. So wird also nächstens
an den Erfurter Reichstag das Ansinnen gestellt werden,
die dreitägige Haftnahme seines muthmaßlichen Mitglie-
des zu statten. -



Bekanntmachungen.
Warnung vor der Annahme verfälschter
Kassenanweisungen.

Seit einiger Zeit cirkuliren Kassenanweisungen, vor-
züglich a Fünf Thaler, welche in der Art verfälscht sind
daß, nachdem aus einer größeren Anzahl solcher Papiere
ein schmaler ungefähr 1 / 4 bis 1 / 3 Zoll breiter Streifen,
der Länge nach herausgeschnitten, und jene Kassenau-
weisungen auf diese Weise in zwei Theile getheilt wor-
den, zwei, nicht zu einander gehörige Theile dieser zer-
schnittenen Kassenanweisungen wieder zusammengesetzt sind.
Die Zusammenfügung ist mittelst zweier, auf der Vor-
der- und Rückseite gegeneinander geklebter, schmaler Pa-
pierstreifen bewirkt.

Wenn man diese Kassenanweisungen gegen das Licht
hält, oder die beiden, darauf befestigten Papierstreifen, am
oberen oder am unteren Ende derselben aus einander
löset, so zeigt sich gewöhnlich zwischen den beiden Thei-
len der Kassenanweisung, die durch die aufgeklebten Pa-
pierstreifen zusammengehalten werden, ein leerer Raum,
welcher durch Letztere verdeckt werden soll. Jn den
Fällen aber, wo dieser leere Zwischenraum sich nicht
vorfindet, pflegen die zusammengeklebten Kassenanweisun-
gen um 1 / 4 bis 1 / 3, auch wohl um 1 / 2 Zoll schmaler
zu sein, als eine ächte Kassenanweisungen.

Auch cirkulirt eine Anzahl von Kassenanweisungen
von welchen der Rand theils an der rechten, theils an
der linken Seite, in der oben beschriebenen Breite abge-
schnitten worden ist. So gelingt es z. B. aus acht
Kassenanweisungen neun Stück zusammenzusetzen, und im
Umlauf zu bringen.

Die Staatsbehörden sind zwar angewiesen, diese ver-
fälschten Kassenanweisungen anzuhalten, und an uns
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz]
Tagesbegebenheiten.

Berlin, 12. Jan. Die Minister= und Kammer-
Krisis dauert an. Die Conferenzen der Minister mit ein-
zelnen Abgeordneten hatten zu keinem Ergebniß geführt.
Die bedrohliche Sachlage veranlaßte nun heute Morgen
das Staats=Ministerium, abermals zu einer Gesammt-
Sitzung zusammenzutreten, welche unter dem Vorsitze des
Königs in Belle vue abgehalten wurde, und den ganzen
Vormittag gedauert hat. Die bereits angesetzte Sitzung
der zweiten Kammer wurde deßhalb abgesagt. Jn dieser
Ministerial= Conferenz sollte nochmals Alles aufgeboten
werden, um die Krone dahin zu vermögen, der zweiten
Kammer in Bezug auf die Finanz=Partie solche Conces-
sionen zu machen, welche die Majorität in Stand setzen
könnten, ihren früheren Beschlüssen entgegen, in die ge-
genwärtige neue Zusammensetzung der ersten Kammer zu
willigen. Ueber das Resultat war bis heute Nachmittags
um 5 Uhr noch nichts bekannt, und es entsteht daher
die dringende Vermuthung, daß die Krone lediglich bei
ihren letzten Vorlagen beharrt habe. Jn diesem Falle darf
die Verwerfung als feststehend und damit auch der Rück-
tritt des Ministeriums als ausgesprochen angesehen wer-
den. Die königlichen Propositionen in ihrem jetzigen Zu-
sammenhange und ohne jedes compensirende Gegengewicht
annehmen, würde nichts anders heißen, als die Contre=Revo-
lution der Junker förmlich sanctioniren; es wären eben damit
auch das Ablösungs=Gesetz und die Gemeinde= Ordnung
schon aufgegeben. Das eben ist der Grund des lauten
Jubels in welchen die Kreuzzeitung ausbricht, und der
tollen Hymnen, mit welchen sie den Unglückstag des 7.
Januar verherrlicht. Eine erste Kammer zur größeren
Hälfte aus Privilegirten bestehend, eine zweite Kammer
ohne Steuerbewilligungs=Recht, und eine durch die Art,
diese Ungeheuerlichkeit durchzusetzen, prostituirte und vor
sich und dem Volke lächerlich gemachte Volksvertretung:
– das sind die schönen Früchte, welche hohnlächelnd
unsere Junker von der „Feigheit“ der jetzigen Kammern
zu pflücken gedenken! Hoffentlich werden sie sich täuschen!
Gestern Abend wurden die Besprechungen in allen Kam-
mer=Fractionen fortgesetzt. Es dienten diese jedoch fast
nur dazu, die Abgeordneten in ihrer Opposition zu be-
stärken. Man sagte sich geradezu: mit der Annahme der
königlichen Propositionen werde man dem Lande eben so
wenig Ruhe verschaffen, als mit der aus der Verwer-
fung etwa folgenden Beseitigung der ganzen Verfassung.
Wenn aber doch einmal neue Kämpfe die Losung blei-
ben sollten, dann möge es wenigstens in einer Weise
geschehen, wobei die Kammern ihre Ehre retteten. Deß-
halb müsse die Volksvertretung auf Widerspruch beharren.
Ja, mehrere Abgeordnete der rechten Seite, welche früher
gegen das von der zweiten Kammer verlangte Steuerbe-
willigungs=Recht stimmten, weil nur zwei Wahlkammern
in Aussicht standen, verlangten jetzt ebenfalls entschieden
mit der Errichtung einer Pairskammer die Uebertra-
gung des Steuerbewilligungs=Rechts an die zweite
Kammer.

– 13. Jan. Die Commission der zweiten Kammer
hat in ihrer ferneren Berathung der königlichen Propo-
sitionen die Artikel 10 ( Staats=Gerichtshof ) und 13
( die Rechtsgültigkett der Verordnungen betreffend ) abge-
lehnt, dagegen die Artikel 11 ( über gerichtliche Verfol-
gung der Beamten ) und 12 ( Eingangsworte zu Arti-
kel 105 ) angenommen. ( Letzterer ist von der Commis-
sion der ersten Kammer abgelehnt worden. )

Hagen, den 6. Januar. Großes Aufsehen erregte
hiesiger Gegend eine kleine Schrift des Fabrikbesitzers
[Spaltenumbruch] Th. Müllensifen in Krengeldanz: „Das allgemeine
Wahlrecht vom religiösen und sittlichen Standpunkt aus
betrachtet.“ Der Verfasser, der in der aufgelösten Natio-
nalversammlung als einer der eifrigsten Anhänger der
Regierung der Rechten angehörte, erklärt sich darin auf
das Entschiedenste gegen die „jetzige, gegenüber so vielen
blutigen Lehren der Geschichte ans Wunderbare gränzende
Reaktion,“ bekannt, daß „es ihm wie Schuppen von den
Augen gefallen, daß er seit Jahresfrist viel gelernt,“ er
fordert energisch Erfüllung der von den Fürsten gegebenen
Verheißungen, vor allen das allgemeine Wahlrecht. Der
Umschlag dieses allgemein hochgeachteten, einflußreichen
Mannes ist bezeichnend, – mag auch das Zeichen dort
unbeachtet bleiben, wo es am eindringlichsten mahnen
sollte. Dem vormaligen hiesigen Landrath von Vincke
ist das Unglück passirt, über seinem Wirken in Mielentz
für ein einheitliches Deutschland und den Erfurter Reichs-
tag – den hiesigen Landwehrapell zu versäumen ( er ist
Landwehr=Unteroffizier ) und vom Bataillonskommandeur
zu einem dreitägigen Arreste verurtheilt zu werden. Er
hat zwar in einer sehr gründlichen Remonstration darzu-
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lassener Abmeldung, da er von hier fortgezogen sei, nicht
aber Arrest wegen versäumten Appells treffen könne; al-
lein dem Vernehmen nach will der Major, Marschall v.
Sulnicki, eben so wenig durch den ehrenwerthen Wehr-
mann sich überzeugen lassen, wie früher der Graf Bran-
denburg durch den Abgeordneten. So wird also nächstens
an den Erfurter Reichstag das Ansinnen gestellt werden,
die dreitägige Haftnahme seines muthmaßlichen Mitglie-
des zu statten. –



Bekanntmachungen.
Warnung vor der Annahme verfälschter
Kassenanweisungen.

Seit einiger Zeit cirkuliren Kassenanweisungen, vor-
züglich à Fünf Thaler, welche in der Art verfälscht sind
daß, nachdem aus einer größeren Anzahl solcher Papiere
ein schmaler ungefähr 1 / 4 bis 1 / 3 Zoll breiter Streifen,
der Länge nach herausgeschnitten, und jene Kassenau-
weisungen auf diese Weise in zwei Theile getheilt wor-
den, zwei, nicht zu einander gehörige Theile dieser zer-
schnittenen Kassenanweisungen wieder zusammengesetzt sind.
Die Zusammenfügung ist mittelst zweier, auf der Vor-
der- und Rückseite gegeneinander geklebter, schmaler Pa-
pierstreifen bewirkt.

Wenn man diese Kassenanweisungen gegen das Licht
hält, oder die beiden, darauf befestigten Papierstreifen, am
oberen oder am unteren Ende derselben aus einander
löset, so zeigt sich gewöhnlich zwischen den beiden Thei-
len der Kassenanweisung, die durch die aufgeklebten Pa-
pierstreifen zusammengehalten werden, ein leerer Raum,
welcher durch Letztere verdeckt werden soll. Jn den
Fällen aber, wo dieser leere Zwischenraum sich nicht
vorfindet, pflegen die zusammengeklebten Kassenanweisun-
gen um 1 / 4 bis 1 / 3, auch wohl um 1 / 2 Zoll schmaler
zu sein, als eine ächte Kassenanweisungen.

Auch cirkulirt eine Anzahl von Kassenanweisungen
von welchen der Rand theils an der rechten, theils an
der linken Seite, in der oben beschriebenen Breite abge-
schnitten worden ist. So gelingt es z. B. aus acht
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Die Staatsbehörden sind zwar angewiesen, diese ver-
fälschten Kassenanweisungen anzuhalten, und an uns
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Ueber das Resultat war bis heute Nachmittags um 5 Uhr noch nichts bekannt, und es entsteht daher die dringende Vermuthung, daß die Krone lediglich bei ihren letzten Vorlagen beharrt habe. Jn diesem Falle darf die Verwerfung als feststehend und damit auch der Rück- tritt des Ministeriums als ausgesprochen angesehen wer- den. Die königlichen Propositionen in ihrem jetzigen Zu- sammenhange und ohne jedes compensirende Gegengewicht annehmen, würde nichts anders heißen, als die Contre=Revo- lution der Junker förmlich sanctioniren; es wären eben damit auch das Ablösungs=Gesetz und die Gemeinde= Ordnung schon aufgegeben. Das eben ist der Grund des lauten Jubels in welchen die Kreuzzeitung ausbricht, und der tollen Hymnen, mit welchen sie den Unglückstag des 7. Januar verherrlicht. 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Dem vormaligen hiesigen Landrath von Vincke ist das Unglück passirt, über seinem Wirken in Mielentz für ein einheitliches Deutschland und den Erfurter Reichs- tag – den hiesigen Landwehrapell zu versäumen ( er ist Landwehr=Unteroffizier ) und vom Bataillonskommandeur zu einem dreitägigen Arreste verurtheilt zu werden. Er hat zwar in einer sehr gründlichen Remonstration darzu- thun gesucht, daß ihn nur eine Geldstrafe wegen unter- lassener Abmeldung, da er von hier fortgezogen sei, nicht aber Arrest wegen versäumten Appells treffen könne; al- lein dem Vernehmen nach will der Major, Marschall v. Sulnicki, eben so wenig durch den ehrenwerthen Wehr- mann sich überzeugen lassen, wie früher der Graf Bran- denburg durch den Abgeordneten. So wird also nächstens an den Erfurter Reichstag das Ansinnen gestellt werden, die dreitägige Haftnahme seines muthmaßlichen Mitglie- des zu statten. – Bekanntmachungen. Warnung vor der Annahme verfälschter Kassenanweisungen. Seit einiger Zeit cirkuliren Kassenanweisungen, vor- züglich à Fünf Thaler, welche in der Art verfälscht sind daß, nachdem aus einer größeren Anzahl solcher Papiere ein schmaler ungefähr 1 / 4 bis 1 / 3 Zoll breiter Streifen, der Länge nach herausgeschnitten, und jene Kassenau- weisungen auf diese Weise in zwei Theile getheilt wor- den, zwei, nicht zu einander gehörige Theile dieser zer- schnittenen Kassenanweisungen wieder zusammengesetzt sind. Die Zusammenfügung ist mittelst zweier, auf der Vor- der- und Rückseite gegeneinander geklebter, schmaler Pa- pierstreifen bewirkt. Wenn man diese Kassenanweisungen gegen das Licht hält, oder die beiden, darauf befestigten Papierstreifen, am oberen oder am unteren Ende derselben aus einander löset, so zeigt sich gewöhnlich zwischen den beiden Thei- len der Kassenanweisung, die durch die aufgeklebten Pa- pierstreifen zusammengehalten werden, ein leerer Raum, welcher durch Letztere verdeckt werden soll. Jn den Fällen aber, wo dieser leere Zwischenraum sich nicht vorfindet, pflegen die zusammengeklebten Kassenanweisun- gen um 1 / 4 bis 1 / 3, auch wohl um 1 / 2 Zoll schmaler zu sein, als eine ächte Kassenanweisungen. Auch cirkulirt eine Anzahl von Kassenanweisungen von welchen der Rand theils an der rechten, theils an der linken Seite, in der oben beschriebenen Breite abge- schnitten worden ist. So gelingt es z. B. aus acht Kassenanweisungen neun Stück zusammenzusetzen, und im Umlauf zu bringen. Die Staatsbehörden sind zwar angewiesen, diese ver- fälschten Kassenanweisungen anzuhalten, und an uns

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Rahel Hartz, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation
Rahel Hartz, Benjamin Fiechter: Artikelstrukturierung

Weitere Informationen:

Dieser Text wurde aus dem TUSTEP-Format nach TEI-P5 konvertiert und anschließend in das DTA-Basisformat überführt.




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URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maerkische005_1850
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Zitationshilfe: Märkische Blätter. Nr. 5. Hattingen, 16. Januar 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maerkische005_1850/3>, abgerufen am 28.11.2024.