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Mährisches Tagblatt. Nr. 71, Olmütz, 29.03.1886.

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[Spaltenumbruch]

Redner erklärt, daß nicht er darüber Beschwerde
geführt hat, sondern ein regierungsfreundlicher
Abgeordneter der Rechten. Weiter erklärt Redner,
daß er nicht von der Förderung des tschechischen
Schulvereines in Nordböhmen durch die Regie-
rung, sondern von jenem des tschechischen National-
vereins gesprochen habe. Wenn das nicht eine
Entstellung ist, sagt Redner, so ist es eine Ver-
dächtigung, aus welcher hervorgeht, daß der Herr
Minister-Präsident über die Verhältnisse in
Böhmen schlecht orientirt ist und daher nicht in
der Lage sein kann, dem Statthalter Weisungen
zu ertheilen, sondern solche von ihm empfängt.
(Beifall links)

Der Präsident ermahnt die Redner, nicht auf
die Generaldebatte über das Budget zurückzu-
greifen, weil er sonst den Betreffenden das Wort
entziehen würde.

Es folgt die Fortsetzung der Debatte über
den Voranschlag des Ministeriums des Innern.
Zur Verhandlung gelangt zunächst der Titel:
"Auslagen der Staatspolizei", 120.000 fl.

Abg. Fiegl erzählt, daß eine von ihm für
den 16. Mai 1885 in Baden einberufene Ver-
sammlung der Reichsrathswähler verboten wurde,
trotzdem damals die Wahlen ausgeschrieben waren,
daher das Verbot der Versammlung gesetzwidrig
war. Ein Recurs an den Statthalter blieb un-
beantwortet. Das ist der berühmte österreichische
Instanzenzug, auf welchen sich der Ministerpräsi-
dent immer beruft, sagt Redner. Derselbe theilt
ferner mit, daß für Wanderversammlungen, welche
der Deutschnationale Verein nach Bruck an der
Leitha einberufen hatte, von der dortigen Bezirks-
hauptmannschaft auf Grund der Ausnahmsgesetze
die Vorlage des Programms verlangt wurde,
trotzdem Graf Taaffe die bestimmte Versicherung
abgegeben hatte, daß das Ausnahmsgesetz nicht
zu politischen Zwecken mißbraucht werden wird.
Die betreffenden Beamten kennen entweder nicht
das Gesetz oder sie haben sich eines Amtsmiß-
brauches schuldig gemacht und sie handeln, was
das Schlimmste wäre, im höheren Auftrage.
Redner schließt mit den Worten: "Es gibt nichts
Schlimmeres für den Patriotismus, als diese
Anarchie von oben."

Abg. Kronawetter: Einer großen
Masse des Volkes sind jetzt alle bürgerlichen Rechte,
die Rechte der Vertretung, der Presse, das Ver-
eins- und Versammlungsrecht, das Recht der Frei-
zügigkeit geschmälert, ja ganz benommen. Das
ist die große Masse der Arbeiter in Oesterreich.
Redner führt aus, daß die freiheitlichen Rechte
wiederholt versprochen, wiederholt sistirt und nie-
mals vollständig gewährt wurden. Unsere Ge-
setzgebung enthalte leider Ermächtigung für die
Regierung, die Grundrechte auch gegen den Wil-
len des Parlaments zu suspendiren. Inzwischen
ist die sociale Frage emporgewachsen, die Gegen-
sätze gegen den Capitalismus sind auch bei uns
in Folge des Manchesterthums, das nur die In-
[Spaltenumbruch] dividualität anerkennt, zum Vorschein gekommen.
So oft die Unterdrückten zum Bewußtsein kom-
men, daß ihnen ihre natürlichen Rechte entzogen
werden, drängen sie dahin, die Gesellschaftsord-
nung zu ihren Gunsten zu ändern. Damit treten
die Unterdrückten in einen offenen Gegensatz zur
bestehenden Gesellschaftsordnung. Dieser Gegensatz
läßt sich auf die Dauer durch die Macht nicht
niederhalten und darum sind alle Ausnahmsver-
ordnungen ein Fehler. So lange die Socialisten
die Ehre, das Vermögen und die körperliche In-
tegrität ihrer Mitglieder nicht antasten, muß ihnen
im Namen des Rechtsstaates gestattet sein, zu glau-
ben, was sie wollen. Die Anarchisten brauchen
nicht das Vereins- und Versammlungsrecht, nicht
die Preßfreiheit. Redner schildert die üblen Wir-
kungen der socialistischen Gesetzgebung, die in ihrer
ganzen Härte angewendet werde, sobald ei-
nige Halbwahnsinnige sich zu schweren Ver-
brechen hinreißen lassen. Er verweist auf die
Organisation der socialistischen Partei und
bemerkt, daß einer geänderten Weltanschauung
ohnedies die Zukunft gehöre. Es sei grausam,
Denjenigen, die sich jetzt bereits zu dieser An-
schauung bekennen, blos aus dem Grunde so hart
zu begegnen, weil den herrschenden Classen diese
Anschauung so unangenehm sei. Die Gesetzgebung
besprechend, erklärt Redner, daß die gegenwärtig
im Strafproceß beobachtete Methode, durch welche
an Stelle des Beweismaterials lediglich die Ueber-
zeugung des Richters getreten ist, in einem Zeit-
alter, wo nationale, sociale und wirthschaftliche
Gegensätze in allen Kreisen sich bemerkbar machen,
zu sehr bedenklichen Consequenzen führen können.
Daran anschließend, erörtert Redner die Bestim-
mungen zum Schutze des Hausrechtes, die auf
dem Papiere stehen, in der Praxis aber in wahr-
haft schaudererregender Weise umgangen werden.
Redner schildert weiter, wie man den Unter-
suchungshäftlingen gegenüber consequent das Gesetz
umgehe. Die Polizei marterte die socialistischen
Gefangenen, um ein Geständniß herauszupressen.
Wenn ich Justizminister wäre, ruft Redner aus,
ich würde dies nicht dulden. Der Untersuchungs-
richter kümmere sich um den Beschuldigten so lange
nicht, als er in der Verwahrung der Polizei sei,
die ihn länger in ihrer Obhut behält, als das
Gesetz gestatte. Für die Polizei gelte der Straf-
proceß nicht, und sie quäle und martere den Häftling
in grausamer Weise. Redner erzählt, wie Polizei-
Commissär Frankl bei Auffindung der anarchi-
stischen Geheimpresse in Wien einen der Mit-
schuldigen Namens Emanuel Doctor zur Namens-
nennung aller übrigen Mitschuldigen durch
verschiedene drastische Mittel zu verhalten wußte.
Wäre ich Minister, sagte der Redner, ich würde
einen solchen Beamten sofort entlassen. Redner
schildert die Behandlung des aus gleichem An-
lasse zu zwölf Jahren verurtheilten Brady im
Strafhause zu Pilsen. (Rufe: Langsamer Mord.)
Zwei Leute, welche im Grazer Hochverrathspro-
[Spaltenumbruch] cesse zu mehrmonatlicher Kerkerstrafe verurtheilt
wurden, sind nach in Suben abgebüßter Strafe
in Ketten nach Graz zurückgebracht worden. Redner
fragt den Justizminister vor dem ganzen Hause,
vor Oesterreich, vor ganz Europa, warum gegen
solche pflichtvergessene Beamte, die sich derlei
Willküracte zu Schulden kommen lassen, nicht ein-
geschritten wird? (Lebhafte Zustimmung links.)
Er verweist auf Deutschland und speciell die Ver-
urtheilung der Frankfurter Polizeibeamten. Bei
uns würde kein Staatsanwalt eine solche An-
klage gegen Polizeibeamte erheben. (Lebhafter Bei-
fall links.) Redner bespricht dann die Art und
Weise, wie bezüglich der Freizügigkeit von den
Behörden vorgegangen wird. Es wurden Leute
in Folge von Denunciationen durch acht bis zehn
Wochen in Haft behalten, und wenn sich diese
Leute nur "mucken", werden sie abgeschoben. Sehr
traurig sei es auch, wenn Personen auf Grund
der Ausnahmsbestimmungen abgeschoben werden.
Redner findet, daß für die vom Abgeordneten Per-
nerstorfer erzählten Fälle der Behandlung für welche
derselbe den richtigen Ausdruck nicht gebrauchen
wollte, nur der Ausdruck Infamie passe. (Zu-
stimmung links.) Redner erzählt, daß ein aus
Graz ausgewiesener Arbeiter blos deshalb in
Ketten gelegt ward, weil bei ihm eine zerissene
Nummer der "Freiheit" vorgefunden wurde.
Weil aber der Betreffende nicht einmal lesen kann
(Heiterkeit), wußte die Behörde nichts mit ihm
anzufangen, und sie begnügte sich, ihn nach dem
Vagabundengesetz zu bestrafen. Gegen einen aus-
gewiesenen Arbeiter, der sich nach Würbenthal
wendete und dort Arbeit fand, schritt die Gen-
darmerie ein, um zu verhindern, daß er Arbeit
finde. Schließlich ersucht der Bezirkshauptmann
den betreffenden Fabrikanten aus Patriotismus,
den Arbeiter nicht länger zu behalten (Hört!
Hört! links). -- Kronawetter erzählt weiter, in
welch' urglaublich roher Weise Polizeiorgane bei
Hausdurchsuchungen vorgehen, die nicht einmal
vom Gerichte angeordnet wurden. Schwangere
Frauen werden aus den Betten gerissen, die
nackten Kinder brutal behandelt, wobei sich die
Polizeiorgane oft die widerlichsten Uebergriffe
erlauben. Wenn der Minister-Präsident nicht
Wasser, sondern Blut in den Adern hat und zu-
sehen müßte, daß man auch gegen seine Frau
und seine Kinder in ähnlicher Weise sich benehmen
würde, es wäre kein Wunder, wenn auch er die
Besinnung und die Herrschaft über sich selbst
verlieren würde. (Stürmischer Beifall links.)

Abg. Schönerer bemerkt, daß der Be-
zirkshauptmann von Bruck die Abhaltung einer
für morgen einberufenen Wanderversammlung
des deutsch-nationalen Vereines verboten habe,
insoferne, daß er im letzten Augenblicke in un-
gesetzlicher Weise die Vorlage des Programmes
verlange. Wenn der Minister seine Pflicht thun
wolle, so müsse er noch heute diesen Bezirkshaupt-
mann telegraphisch anweisen, der Versammlung




[Spaltenumbruch]

Atlas, eine atlassene Chemisette, eine Hose, ein
Parapluie von Seide, ein paar Hosenträger auf
Merlin gestickt und ein Tonsurkappel von Sammt.
Er notirt mit peinlicher Gewissenhaftigkeit, wie viel
und was für Wäschestücke er zum Reinigen gibt,
und begnügt sich nicht zu sagen, ein färbiges
Sacktuch, sondern schreibt genau: ein roth qua-
drillirtes, ein blau quadrillirtes, ein gelbes
Schnupftuch, ebenso, daß die Wäscherin Josefa
Kolarik heißt. Sein Waschtag ist der 23. eines
jeden Monates. Er unterläßt auch nicht jede von
ihm vollzogene geistliche Function zu verzeichnen;
so begräbt er am 4. Februar 1840 einen erfro-
renen Mann, Namens Johannes Reich, tauft auf
die gewöhnlichen Namen und nimmt zahlreiche
Beichten entgegen, wobei er öfter nicht verab-
säumt, das Beichtkind näher zu bezeichnen; so
heißt es "die Beichte abgenommen von Unbe-
kannten, von Verschiedenen, von einem alten
Weibe, von zwei Dirnen, von drei Dirnen, von
einem Weibe (Abends), von einem Menschen, von
fünf Personen aus der Bruderschaft des süßesten
Herzens Jesu, von zwei Bräutigams u. s. w.
Seine Schulden sind genau angeführt, erheben
sich aber nicht über die Höhe von 12 fl. C. M.

So haben wir denn bis jetzt in Pater Franz
einen Mann kennen gelernt, der ganz lobens-
werthe Eigenschaften hatte und dem es, zumal er
ein Freund der Ordnung und pflichtgetreuer Priester
war, nicht an Aussichten für die künftige Carriere
mindestens aber nicht an Hoffnung auf irgend
eine annehmbare Pfarre fehlen mochte. Allein es
[Spaltenumbruch] sollte anders kommen. Im Jahre 1841 verließ
er seinen Dienstposten und wir finden ihn durch
eine lange Reihe von Jahren an verschiedenen
Orten als Cooperator, so im Gayaer und im
Müglitzer Bezirk, bis er endlich in der Mitte
der Sechziger Jahre statt einer Pfarre die Stelle
eines Schloßcaplans in P. bekommt, welche er
bis an sein Lebensende, das ist bis zum Jahre
1885, bekleidete. Die Umstände, welche ihn auf
diesen verfehlten Lebensweg führten, lassen sich
wohl in seinem Character finden. Wir haben
seine peinliche Genauigkeit selbst bei Kleinigkeiten
dargethan; eine solche stark ausgeprägte Eigen-
s[c]haft ist aber fast immer die Begleiterin, oder
besser gesagt, die Vorläuferin von Habsucht und
Geiz. Bei unserem Geistlichen traf dies in vollem
Maße zu; er mag wegen seiner Pedanterie viel-
fach in Collisionen mit Vorgesetzten und Collegen
gekommen sein, wodurch er sich veranlaßt sah,
sich zurückzuziehen. In demselben Maße nun, in
welchem sich bei ihm das schwärmerische Freund-
schaftsgefühl für Geld entwickelte und die Versuche,
solches zu erwerben, sich mehrten, schwand das
Vertrauen seiner Obern in seine Qualification zum
Pfarrer. Vielfach verbittert zog er sich ganz auf
sich selbst zurück und fand eine Erholung im
Schreiben. Ein ganzer Stoß von Schriften liegt
vor uns; sie enthalten nichts anderes als Con-
cepte von Briefen, die er absendete; der gute
Mann hatte eben den ganzen Tag Zeit und so
war er in der Lage, nicht nur von jedem Briefe
ein Concept zu machen, sondern auch gewisse
[Spaltenumbruch] Buchstaben, wie vor Jahrhunderten die abschrei-
benden Mönche, mit zierlichen Schnörkeln zu ver-
sehen. Die Briefe aber, die er schrieb, hatten es
nothwendig, ihrem Inhalte nach getreulich aufbe-
wahrt zu werden; sie waren Geschäftsbriefe und
noch deutlicher gesagt Mahnbriefe, denn Pater
Franz J. war ein greulicher Wucherer geworden,
der selbst Summen von nur einem Gulden ver-
lieh und in der harmlosen Form von einigen
Wochenkreuzern die schamlosesten Wucherzinsen
unerbittlich einforderte. Wie sein ganzes Wesen,
zeigen auch diese Mahnbriefe seine Originalität.
In seinem Conceptbuche findet sich bei jedem
Briefe zuerst eine genaue Adresse des Schuldners
nud die Inhaltsangabe des Briefes; als Beispiel
wollen wir Nachstehendes anführen: "Dem
Johann Kantor in der Dorfgemeinde O .....
sub Nr. conscrp. 273 wohnhaft und unweit
Roznau situirt, wegen seiner -- so Gott will --
am 24. Juni 1868 an mich zu zahlenden, gleich-
wie auch gewissenhaft und rechtmäßig schuldigen
ganzjährigen Interessen per 5 Gulden und 90
Neukreuzern in Oesterreichischer Währung franco
durch die Roznauer Post". Dies ist, wie gesagt,
mit den nothwendigen Namensabänderungen die
stehende Formel. Man kann aus derselben auf
eine besondere Form der Briefe selbst schließen.
Diese sind bald deutsch, bald slavisch abgefaßt;
Pater J. weiß, sobald es sich um Eintreibung
seiner Gelder handelt, mit beiden Sprachen vor-
trefflich umzugehen. Die Einleitung eines jeden
Schreibens lautet: "Gelobet sei Jesus Christus,


[Spaltenumbruch]

Redner erklärt, daß nicht er darüber Beſchwerde
geführt hat, ſondern ein regierungsfreundlicher
Abgeordneter der Rechten. Weiter erklärt Redner,
daß er nicht von der Förderung des tſchechiſchen
Schulvereines in Nordböhmen durch die Regie-
rung, ſondern von jenem des tſchechiſchen National-
vereins geſprochen habe. Wenn das nicht eine
Entſtellung iſt, ſagt Redner, ſo iſt es eine Ver-
dächtigung, aus welcher hervorgeht, daß der Herr
Miniſter-Präſident über die Verhältniſſe in
Böhmen ſchlecht orientirt iſt und daher nicht in
der Lage ſein kann, dem Statthalter Weiſungen
zu ertheilen, ſondern ſolche von ihm empfängt.
(Beifall links)

Der Präſident ermahnt die Redner, nicht auf
die Generaldebatte über das Budget zurückzu-
greifen, weil er ſonſt den Betreffenden das Wort
entziehen würde.

Es folgt die Fortſetzung der Debatte über
den Voranſchlag des Miniſteriums des Innern.
Zur Verhandlung gelangt zunächſt der Titel:
„Auslagen der Staatspolizei“, 120.000 fl.

Abg. Fiegl erzählt, daß eine von ihm für
den 16. Mai 1885 in Baden einberufene Ver-
ſammlung der Reichsrathswähler verboten wurde,
trotzdem damals die Wahlen ausgeſchrieben waren,
daher das Verbot der Verſammlung geſetzwidrig
war. Ein Recurs an den Statthalter blieb un-
beantwortet. Das iſt der berühmte öſterreichiſche
Inſtanzenzug, auf welchen ſich der Miniſterpräſi-
dent immer beruft, ſagt Redner. Derſelbe theilt
ferner mit, daß für Wanderverſammlungen, welche
der Deutſchnationale Verein nach Bruck an der
Leitha einberufen hatte, von der dortigen Bezirks-
hauptmannſchaft auf Grund der Ausnahmsgeſetze
die Vorlage des Programms verlangt wurde,
trotzdem Graf Taaffe die beſtimmte Verſicherung
abgegeben hatte, daß das Ausnahmsgeſetz nicht
zu politiſchen Zwecken mißbraucht werden wird.
Die betreffenden Beamten kennen entweder nicht
das Geſetz oder ſie haben ſich eines Amtsmiß-
brauches ſchuldig gemacht und ſie handeln, was
das Schlimmſte wäre, im höheren Auftrage.
Redner ſchließt mit den Worten: „Es gibt nichts
Schlimmeres für den Patriotismus, als dieſe
Anarchie von oben.“

Abg. Kronawetter: Einer großen
Maſſe des Volkes ſind jetzt alle bürgerlichen Rechte,
die Rechte der Vertretung, der Preſſe, das Ver-
eins- und Verſammlungsrecht, das Recht der Frei-
zügigkeit geſchmälert, ja ganz benommen. Das
iſt die große Maſſe der Arbeiter in Oeſterreich.
Redner führt aus, daß die freiheitlichen Rechte
wiederholt verſprochen, wiederholt ſiſtirt und nie-
mals vollſtändig gewährt wurden. Unſere Ge-
ſetzgebung enthalte leider Ermächtigung für die
Regierung, die Grundrechte auch gegen den Wil-
len des Parlaments zu ſuspendiren. Inzwiſchen
iſt die ſociale Frage emporgewachſen, die Gegen-
ſätze gegen den Capitalismus ſind auch bei uns
in Folge des Mancheſterthums, das nur die In-
[Spaltenumbruch] dividualität anerkennt, zum Vorſchein gekommen.
So oft die Unterdrückten zum Bewußtſein kom-
men, daß ihnen ihre natürlichen Rechte entzogen
werden, drängen ſie dahin, die Geſellſchaftsord-
nung zu ihren Gunſten zu ändern. Damit treten
die Unterdrückten in einen offenen Gegenſatz zur
beſtehenden Geſellſchaftsordnung. Dieſer Gegenſatz
läßt ſich auf die Dauer durch die Macht nicht
niederhalten und darum ſind alle Ausnahmsver-
ordnungen ein Fehler. So lange die Socialiſten
die Ehre, das Vermögen und die körperliche In-
tegrität ihrer Mitglieder nicht antaſten, muß ihnen
im Namen des Rechtsſtaates geſtattet ſein, zu glau-
ben, was ſie wollen. Die Anarchiſten brauchen
nicht das Vereins- und Verſammlungsrecht, nicht
die Preßfreiheit. Redner ſchildert die üblen Wir-
kungen der ſocialiſtiſchen Geſetzgebung, die in ihrer
ganzen Härte angewendet werde, ſobald ei-
nige Halbwahnſinnige ſich zu ſchweren Ver-
brechen hinreißen laſſen. Er verweiſt auf die
Organiſation der ſocialiſtiſchen Partei und
bemerkt, daß einer geänderten Weltanſchauung
ohnedies die Zukunft gehöre. Es ſei grauſam,
Denjenigen, die ſich jetzt bereits zu dieſer An-
ſchauung bekennen, blos aus dem Grunde ſo hart
zu begegnen, weil den herrſchenden Claſſen dieſe
Anſchauung ſo unangenehm ſei. Die Geſetzgebung
beſprechend, erklärt Redner, daß die gegenwärtig
im Strafproceß beobachtete Methode, durch welche
an Stelle des Beweismaterials lediglich die Ueber-
zeugung des Richters getreten iſt, in einem Zeit-
alter, wo nationale, ſociale und wirthſchaftliche
Gegenſätze in allen Kreiſen ſich bemerkbar machen,
zu ſehr bedenklichen Conſequenzen führen können.
Daran anſchließend, erörtert Redner die Beſtim-
mungen zum Schutze des Hausrechtes, die auf
dem Papiere ſtehen, in der Praxis aber in wahr-
haft ſchaudererregender Weiſe umgangen werden.
Redner ſchildert weiter, wie man den Unter-
ſuchungshäftlingen gegenüber conſequent das Geſetz
umgehe. Die Polizei marterte die ſocialiſtiſchen
Gefangenen, um ein Geſtändniß herauszupreſſen.
Wenn ich Juſtizminiſter wäre, ruft Redner aus,
ich würde dies nicht dulden. Der Unterſuchungs-
richter kümmere ſich um den Beſchuldigten ſo lange
nicht, als er in der Verwahrung der Polizei ſei,
die ihn länger in ihrer Obhut behält, als das
Geſetz geſtatte. Für die Polizei gelte der Straf-
proceß nicht, und ſie quäle und martere den Häftling
in grauſamer Weiſe. Redner erzählt, wie Polizei-
Commiſſär Frankl bei Auffindung der anarchi-
ſtiſchen Geheimpreſſe in Wien einen der Mit-
ſchuldigen Namens Emanuel Doctor zur Namens-
nennung aller übrigen Mitſchuldigen durch
verſchiedene draſtiſche Mittel zu verhalten wußte.
Wäre ich Miniſter, ſagte der Redner, ich würde
einen ſolchen Beamten ſofort entlaſſen. Redner
ſchildert die Behandlung des aus gleichem An-
laſſe zu zwölf Jahren verurtheilten Brady im
Strafhauſe zu Pilſen. (Rufe: Langſamer Mord.)
Zwei Leute, welche im Grazer Hochverrathspro-
[Spaltenumbruch] ceſſe zu mehrmonatlicher Kerkerſtrafe verurtheilt
wurden, ſind nach in Suben abgebüßter Strafe
in Ketten nach Graz zurückgebracht worden. Redner
fragt den Juſtizminiſter vor dem ganzen Hauſe,
vor Oeſterreich, vor ganz Europa, warum gegen
ſolche pflichtvergeſſene Beamte, die ſich derlei
Willküracte zu Schulden kommen laſſen, nicht ein-
geſchritten wird? (Lebhafte Zuſtimmung links.)
Er verweiſt auf Deutſchland und ſpeciell die Ver-
urtheilung der Frankfurter Polizeibeamten. Bei
uns würde kein Staatsanwalt eine ſolche An-
klage gegen Polizeibeamte erheben. (Lebhafter Bei-
fall links.) Redner beſpricht dann die Art und
Weiſe, wie bezüglich der Freizügigkeit von den
Behörden vorgegangen wird. Es wurden Leute
in Folge von Denunciationen durch acht bis zehn
Wochen in Haft behalten, und wenn ſich dieſe
Leute nur „mucken“, werden ſie abgeſchoben. Sehr
traurig ſei es auch, wenn Perſonen auf Grund
der Ausnahmsbeſtimmungen abgeſchoben werden.
Redner findet, daß für die vom Abgeordneten Per-
nerſtorfer erzählten Fälle der Behandlung für welche
derſelbe den richtigen Ausdruck nicht gebrauchen
wollte, nur der Ausdruck Infamie paſſe. (Zu-
ſtimmung links.) Redner erzählt, daß ein aus
Graz ausgewieſener Arbeiter blos deshalb in
Ketten gelegt ward, weil bei ihm eine zeriſſene
Nummer der „Freiheit“ vorgefunden wurde.
Weil aber der Betreffende nicht einmal leſen kann
(Heiterkeit), wußte die Behörde nichts mit ihm
anzufangen, und ſie begnügte ſich, ihn nach dem
Vagabundengeſetz zu beſtrafen. Gegen einen aus-
gewieſenen Arbeiter, der ſich nach Würbenthal
wendete und dort Arbeit fand, ſchritt die Gen-
darmerie ein, um zu verhindern, daß er Arbeit
finde. Schließlich erſucht der Bezirkshauptmann
den betreffenden Fabrikanten aus Patriotismus,
den Arbeiter nicht länger zu behalten (Hört!
Hört! links). — Kronawetter erzählt weiter, in
welch’ urglaublich roher Weiſe Polizeiorgane bei
Hausdurchſuchungen vorgehen, die nicht einmal
vom Gerichte angeordnet wurden. Schwangere
Frauen werden aus den Betten geriſſen, die
nackten Kinder brutal behandelt, wobei ſich die
Polizeiorgane oft die widerlichſten Uebergriffe
erlauben. Wenn der Miniſter-Präſident nicht
Waſſer, ſondern Blut in den Adern hat und zu-
ſehen müßte, daß man auch gegen ſeine Frau
und ſeine Kinder in ähnlicher Weiſe ſich benehmen
würde, es wäre kein Wunder, wenn auch er die
Beſinnung und die Herrſchaft über ſich ſelbſt
verlieren würde. (Stürmiſcher Beifall links.)

Abg. Schönerer bemerkt, daß der Be-
zirkshauptmann von Bruck die Abhaltung einer
für morgen einberufenen Wanderverſammlung
des deutſch-nationalen Vereines verboten habe,
inſoferne, daß er im letzten Augenblicke in un-
geſetzlicher Weiſe die Vorlage des Programmes
verlange. Wenn der Miniſter ſeine Pflicht thun
wolle, ſo müſſe er noch heute dieſen Bezirkshaupt-
mann telegraphiſch anweiſen, der Verſammlung




[Spaltenumbruch]

Atlas, eine atlaſſene Chemiſette, eine Hoſe, ein
Parapluie von Seide, ein paar Hoſenträger auf
Merlin geſtickt und ein Tonſurkappel von Sammt.
Er notirt mit peinlicher Gewiſſenhaftigkeit, wie viel
und was für Wäſcheſtücke er zum Reinigen gibt,
und begnügt ſich nicht zu ſagen, ein färbiges
Sacktuch, ſondern ſchreibt genau: ein roth qua-
drillirtes, ein blau quadrillirtes, ein gelbes
Schnupftuch, ebenſo, daß die Wäſcherin Joſefa
Kolařik heißt. Sein Waſchtag iſt der 23. eines
jeden Monates. Er unterläßt auch nicht jede von
ihm vollzogene geiſtliche Function zu verzeichnen;
ſo begräbt er am 4. Februar 1840 einen erfro-
renen Mann, Namens Johannes Reich, tauft auf
die gewöhnlichen Namen und nimmt zahlreiche
Beichten entgegen, wobei er öfter nicht verab-
ſäumt, das Beichtkind näher zu bezeichnen; ſo
heißt es „die Beichte abgenommen von Unbe-
kannten, von Verſchiedenen, von einem alten
Weibe, von zwei Dirnen, von drei Dirnen, von
einem Weibe (Abends), von einem Menſchen, von
fünf Perſonen aus der Bruderſchaft des ſüßeſten
Herzens Jeſu, von zwei Bräutigams u. ſ. w.
Seine Schulden ſind genau angeführt, erheben
ſich aber nicht über die Höhe von 12 fl. C. M.

So haben wir denn bis jetzt in Pater Franz
einen Mann kennen gelernt, der ganz lobens-
werthe Eigenſchaften hatte und dem es, zumal er
ein Freund der Ordnung und pflichtgetreuer Prieſter
war, nicht an Ausſichten für die künftige Carriére
mindeſtens aber nicht an Hoffnung auf irgend
eine annehmbare Pfarre fehlen mochte. Allein es
[Spaltenumbruch] ſollte anders kommen. Im Jahre 1841 verließ
er ſeinen Dienſtpoſten und wir finden ihn durch
eine lange Reihe von Jahren an verſchiedenen
Orten als Cooperator, ſo im Gayaer und im
Müglitzer Bezirk, bis er endlich in der Mitte
der Sechziger Jahre ſtatt einer Pfarre die Stelle
eines Schloßcaplans in P. bekommt, welche er
bis an ſein Lebensende, das iſt bis zum Jahre
1885, bekleidete. Die Umſtände, welche ihn auf
dieſen verfehlten Lebensweg führten, laſſen ſich
wohl in ſeinem Character finden. Wir haben
ſeine peinliche Genauigkeit ſelbſt bei Kleinigkeiten
dargethan; eine ſolche ſtark ausgeprägte Eigen-
ſ[c]haft iſt aber faſt immer die Begleiterin, oder
beſſer geſagt, die Vorläuferin von Habſucht und
Geiz. Bei unſerem Geiſtlichen traf dies in vollem
Maße zu; er mag wegen ſeiner Pedanterie viel-
fach in Colliſionen mit Vorgeſetzten und Collegen
gekommen ſein, wodurch er ſich veranlaßt ſah,
ſich zurückzuziehen. In demſelben Maße nun, in
welchem ſich bei ihm das ſchwärmeriſche Freund-
ſchaftsgefühl für Geld entwickelte und die Verſuche,
ſolches zu erwerben, ſich mehrten, ſchwand das
Vertrauen ſeiner Obern in ſeine Qualification zum
Pfarrer. Vielfach verbittert zog er ſich ganz auf
ſich ſelbſt zurück und fand eine Erholung im
Schreiben. Ein ganzer Stoß von Schriften liegt
vor uns; ſie enthalten nichts anderes als Con-
cepte von Briefen, die er abſendete; der gute
Mann hatte eben den ganzen Tag Zeit und ſo
war er in der Lage, nicht nur von jedem Briefe
ein Concept zu machen, ſondern auch gewiſſe
[Spaltenumbruch] Buchſtaben, wie vor Jahrhunderten die abſchrei-
benden Mönche, mit zierlichen Schnörkeln zu ver-
ſehen. Die Briefe aber, die er ſchrieb, hatten es
nothwendig, ihrem Inhalte nach getreulich aufbe-
wahrt zu werden; ſie waren Geſchäftsbriefe und
noch deutlicher geſagt Mahnbriefe, denn Pater
Franz J. war ein greulicher Wucherer geworden,
der ſelbſt Summen von nur einem Gulden ver-
lieh und in der harmloſen Form von einigen
Wochenkreuzern die ſchamloſeſten Wucherzinſen
unerbittlich einforderte. Wie ſein ganzes Weſen,
zeigen auch dieſe Mahnbriefe ſeine Originalität.
In ſeinem Conceptbuche findet ſich bei jedem
Briefe zuerſt eine genaue Adreſſe des Schuldners
nud die Inhaltsangabe des Briefes; als Beiſpiel
wollen wir Nachſtehendes anführen: „Dem
Johann Kantor in der Dorfgemeinde O .....
sub Nr. conscrp. 273 wohnhaft und unweit
Rožnau ſituirt, wegen ſeiner — ſo Gott will —
am 24. Juni 1868 an mich zu zahlenden, gleich-
wie auch gewiſſenhaft und rechtmäßig ſchuldigen
ganzjährigen Intereſſen per 5 Gulden und 90
Neukreuzern in Oeſterreichiſcher Währung franco
durch die Rožnauer Poſt“. Dies iſt, wie geſagt,
mit den nothwendigen Namensabänderungen die
ſtehende Formel. Man kann aus derſelben auf
eine beſondere Form der Briefe ſelbſt ſchließen.
Dieſe ſind bald deutſch, bald ſlaviſch abgefaßt;
Pater J. weiß, ſobald es ſich um Eintreibung
ſeiner Gelder handelt, mit beiden Sprachen vor-
trefflich umzugehen. Die Einleitung eines jeden
Schreibens lautet: „Gelobet ſei Jeſus Chriſtus,


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[[2]/0002] Redner erklärt, daß nicht er darüber Beſchwerde geführt hat, ſondern ein regierungsfreundlicher Abgeordneter der Rechten. Weiter erklärt Redner, daß er nicht von der Förderung des tſchechiſchen Schulvereines in Nordböhmen durch die Regie- rung, ſondern von jenem des tſchechiſchen National- vereins geſprochen habe. Wenn das nicht eine Entſtellung iſt, ſagt Redner, ſo iſt es eine Ver- dächtigung, aus welcher hervorgeht, daß der Herr Miniſter-Präſident über die Verhältniſſe in Böhmen ſchlecht orientirt iſt und daher nicht in der Lage ſein kann, dem Statthalter Weiſungen zu ertheilen, ſondern ſolche von ihm empfängt. (Beifall links) Der Präſident ermahnt die Redner, nicht auf die Generaldebatte über das Budget zurückzu- greifen, weil er ſonſt den Betreffenden das Wort entziehen würde. Es folgt die Fortſetzung der Debatte über den Voranſchlag des Miniſteriums des Innern. Zur Verhandlung gelangt zunächſt der Titel: „Auslagen der Staatspolizei“, 120.000 fl. Abg. Fiegl erzählt, daß eine von ihm für den 16. Mai 1885 in Baden einberufene Ver- ſammlung der Reichsrathswähler verboten wurde, trotzdem damals die Wahlen ausgeſchrieben waren, daher das Verbot der Verſammlung geſetzwidrig war. Ein Recurs an den Statthalter blieb un- beantwortet. Das iſt der berühmte öſterreichiſche Inſtanzenzug, auf welchen ſich der Miniſterpräſi- dent immer beruft, ſagt Redner. Derſelbe theilt ferner mit, daß für Wanderverſammlungen, welche der Deutſchnationale Verein nach Bruck an der Leitha einberufen hatte, von der dortigen Bezirks- hauptmannſchaft auf Grund der Ausnahmsgeſetze die Vorlage des Programms verlangt wurde, trotzdem Graf Taaffe die beſtimmte Verſicherung abgegeben hatte, daß das Ausnahmsgeſetz nicht zu politiſchen Zwecken mißbraucht werden wird. Die betreffenden Beamten kennen entweder nicht das Geſetz oder ſie haben ſich eines Amtsmiß- brauches ſchuldig gemacht und ſie handeln, was das Schlimmſte wäre, im höheren Auftrage. Redner ſchließt mit den Worten: „Es gibt nichts Schlimmeres für den Patriotismus, als dieſe Anarchie von oben.“ Abg. Kronawetter: Einer großen Maſſe des Volkes ſind jetzt alle bürgerlichen Rechte, die Rechte der Vertretung, der Preſſe, das Ver- eins- und Verſammlungsrecht, das Recht der Frei- zügigkeit geſchmälert, ja ganz benommen. Das iſt die große Maſſe der Arbeiter in Oeſterreich. Redner führt aus, daß die freiheitlichen Rechte wiederholt verſprochen, wiederholt ſiſtirt und nie- mals vollſtändig gewährt wurden. Unſere Ge- ſetzgebung enthalte leider Ermächtigung für die Regierung, die Grundrechte auch gegen den Wil- len des Parlaments zu ſuspendiren. Inzwiſchen iſt die ſociale Frage emporgewachſen, die Gegen- ſätze gegen den Capitalismus ſind auch bei uns in Folge des Mancheſterthums, das nur die In- dividualität anerkennt, zum Vorſchein gekommen. So oft die Unterdrückten zum Bewußtſein kom- men, daß ihnen ihre natürlichen Rechte entzogen werden, drängen ſie dahin, die Geſellſchaftsord- nung zu ihren Gunſten zu ändern. Damit treten die Unterdrückten in einen offenen Gegenſatz zur beſtehenden Geſellſchaftsordnung. Dieſer Gegenſatz läßt ſich auf die Dauer durch die Macht nicht niederhalten und darum ſind alle Ausnahmsver- ordnungen ein Fehler. So lange die Socialiſten die Ehre, das Vermögen und die körperliche In- tegrität ihrer Mitglieder nicht antaſten, muß ihnen im Namen des Rechtsſtaates geſtattet ſein, zu glau- ben, was ſie wollen. Die Anarchiſten brauchen nicht das Vereins- und Verſammlungsrecht, nicht die Preßfreiheit. Redner ſchildert die üblen Wir- kungen der ſocialiſtiſchen Geſetzgebung, die in ihrer ganzen Härte angewendet werde, ſobald ei- nige Halbwahnſinnige ſich zu ſchweren Ver- brechen hinreißen laſſen. Er verweiſt auf die Organiſation der ſocialiſtiſchen Partei und bemerkt, daß einer geänderten Weltanſchauung ohnedies die Zukunft gehöre. Es ſei grauſam, Denjenigen, die ſich jetzt bereits zu dieſer An- ſchauung bekennen, blos aus dem Grunde ſo hart zu begegnen, weil den herrſchenden Claſſen dieſe Anſchauung ſo unangenehm ſei. Die Geſetzgebung beſprechend, erklärt Redner, daß die gegenwärtig im Strafproceß beobachtete Methode, durch welche an Stelle des Beweismaterials lediglich die Ueber- zeugung des Richters getreten iſt, in einem Zeit- alter, wo nationale, ſociale und wirthſchaftliche Gegenſätze in allen Kreiſen ſich bemerkbar machen, zu ſehr bedenklichen Conſequenzen führen können. Daran anſchließend, erörtert Redner die Beſtim- mungen zum Schutze des Hausrechtes, die auf dem Papiere ſtehen, in der Praxis aber in wahr- haft ſchaudererregender Weiſe umgangen werden. Redner ſchildert weiter, wie man den Unter- ſuchungshäftlingen gegenüber conſequent das Geſetz umgehe. Die Polizei marterte die ſocialiſtiſchen Gefangenen, um ein Geſtändniß herauszupreſſen. Wenn ich Juſtizminiſter wäre, ruft Redner aus, ich würde dies nicht dulden. Der Unterſuchungs- richter kümmere ſich um den Beſchuldigten ſo lange nicht, als er in der Verwahrung der Polizei ſei, die ihn länger in ihrer Obhut behält, als das Geſetz geſtatte. Für die Polizei gelte der Straf- proceß nicht, und ſie quäle und martere den Häftling in grauſamer Weiſe. Redner erzählt, wie Polizei- Commiſſär Frankl bei Auffindung der anarchi- ſtiſchen Geheimpreſſe in Wien einen der Mit- ſchuldigen Namens Emanuel Doctor zur Namens- nennung aller übrigen Mitſchuldigen durch verſchiedene draſtiſche Mittel zu verhalten wußte. Wäre ich Miniſter, ſagte der Redner, ich würde einen ſolchen Beamten ſofort entlaſſen. Redner ſchildert die Behandlung des aus gleichem An- laſſe zu zwölf Jahren verurtheilten Brady im Strafhauſe zu Pilſen. (Rufe: Langſamer Mord.) Zwei Leute, welche im Grazer Hochverrathspro- ceſſe zu mehrmonatlicher Kerkerſtrafe verurtheilt wurden, ſind nach in Suben abgebüßter Strafe in Ketten nach Graz zurückgebracht worden. Redner fragt den Juſtizminiſter vor dem ganzen Hauſe, vor Oeſterreich, vor ganz Europa, warum gegen ſolche pflichtvergeſſene Beamte, die ſich derlei Willküracte zu Schulden kommen laſſen, nicht ein- geſchritten wird? (Lebhafte Zuſtimmung links.) Er verweiſt auf Deutſchland und ſpeciell die Ver- urtheilung der Frankfurter Polizeibeamten. Bei uns würde kein Staatsanwalt eine ſolche An- klage gegen Polizeibeamte erheben. (Lebhafter Bei- fall links.) Redner beſpricht dann die Art und Weiſe, wie bezüglich der Freizügigkeit von den Behörden vorgegangen wird. Es wurden Leute in Folge von Denunciationen durch acht bis zehn Wochen in Haft behalten, und wenn ſich dieſe Leute nur „mucken“, werden ſie abgeſchoben. Sehr traurig ſei es auch, wenn Perſonen auf Grund der Ausnahmsbeſtimmungen abgeſchoben werden. Redner findet, daß für die vom Abgeordneten Per- nerſtorfer erzählten Fälle der Behandlung für welche derſelbe den richtigen Ausdruck nicht gebrauchen wollte, nur der Ausdruck Infamie paſſe. (Zu- ſtimmung links.) Redner erzählt, daß ein aus Graz ausgewieſener Arbeiter blos deshalb in Ketten gelegt ward, weil bei ihm eine zeriſſene Nummer der „Freiheit“ vorgefunden wurde. Weil aber der Betreffende nicht einmal leſen kann (Heiterkeit), wußte die Behörde nichts mit ihm anzufangen, und ſie begnügte ſich, ihn nach dem Vagabundengeſetz zu beſtrafen. Gegen einen aus- gewieſenen Arbeiter, der ſich nach Würbenthal wendete und dort Arbeit fand, ſchritt die Gen- darmerie ein, um zu verhindern, daß er Arbeit finde. Schließlich erſucht der Bezirkshauptmann den betreffenden Fabrikanten aus Patriotismus, den Arbeiter nicht länger zu behalten (Hört! Hört! links). — Kronawetter erzählt weiter, in welch’ urglaublich roher Weiſe Polizeiorgane bei Hausdurchſuchungen vorgehen, die nicht einmal vom Gerichte angeordnet wurden. Schwangere Frauen werden aus den Betten geriſſen, die nackten Kinder brutal behandelt, wobei ſich die Polizeiorgane oft die widerlichſten Uebergriffe erlauben. Wenn der Miniſter-Präſident nicht Waſſer, ſondern Blut in den Adern hat und zu- ſehen müßte, daß man auch gegen ſeine Frau und ſeine Kinder in ähnlicher Weiſe ſich benehmen würde, es wäre kein Wunder, wenn auch er die Beſinnung und die Herrſchaft über ſich ſelbſt verlieren würde. (Stürmiſcher Beifall links.) Abg. Schönerer bemerkt, daß der Be- zirkshauptmann von Bruck die Abhaltung einer für morgen einberufenen Wanderverſammlung des deutſch-nationalen Vereines verboten habe, inſoferne, daß er im letzten Augenblicke in un- geſetzlicher Weiſe die Vorlage des Programmes verlange. Wenn der Miniſter ſeine Pflicht thun wolle, ſo müſſe er noch heute dieſen Bezirkshaupt- mann telegraphiſch anweiſen, der Verſammlung Atlas, eine atlaſſene Chemiſette, eine Hoſe, ein Parapluie von Seide, ein paar Hoſenträger auf Merlin geſtickt und ein Tonſurkappel von Sammt. Er notirt mit peinlicher Gewiſſenhaftigkeit, wie viel und was für Wäſcheſtücke er zum Reinigen gibt, und begnügt ſich nicht zu ſagen, ein färbiges Sacktuch, ſondern ſchreibt genau: ein roth qua- drillirtes, ein blau quadrillirtes, ein gelbes Schnupftuch, ebenſo, daß die Wäſcherin Joſefa Kolařik heißt. Sein Waſchtag iſt der 23. eines jeden Monates. Er unterläßt auch nicht jede von ihm vollzogene geiſtliche Function zu verzeichnen; ſo begräbt er am 4. Februar 1840 einen erfro- renen Mann, Namens Johannes Reich, tauft auf die gewöhnlichen Namen und nimmt zahlreiche Beichten entgegen, wobei er öfter nicht verab- ſäumt, das Beichtkind näher zu bezeichnen; ſo heißt es „die Beichte abgenommen von Unbe- kannten, von Verſchiedenen, von einem alten Weibe, von zwei Dirnen, von drei Dirnen, von einem Weibe (Abends), von einem Menſchen, von fünf Perſonen aus der Bruderſchaft des ſüßeſten Herzens Jeſu, von zwei Bräutigams u. ſ. w. Seine Schulden ſind genau angeführt, erheben ſich aber nicht über die Höhe von 12 fl. C. M. So haben wir denn bis jetzt in Pater Franz einen Mann kennen gelernt, der ganz lobens- werthe Eigenſchaften hatte und dem es, zumal er ein Freund der Ordnung und pflichtgetreuer Prieſter war, nicht an Ausſichten für die künftige Carriére mindeſtens aber nicht an Hoffnung auf irgend eine annehmbare Pfarre fehlen mochte. Allein es ſollte anders kommen. Im Jahre 1841 verließ er ſeinen Dienſtpoſten und wir finden ihn durch eine lange Reihe von Jahren an verſchiedenen Orten als Cooperator, ſo im Gayaer und im Müglitzer Bezirk, bis er endlich in der Mitte der Sechziger Jahre ſtatt einer Pfarre die Stelle eines Schloßcaplans in P. bekommt, welche er bis an ſein Lebensende, das iſt bis zum Jahre 1885, bekleidete. Die Umſtände, welche ihn auf dieſen verfehlten Lebensweg führten, laſſen ſich wohl in ſeinem Character finden. Wir haben ſeine peinliche Genauigkeit ſelbſt bei Kleinigkeiten dargethan; eine ſolche ſtark ausgeprägte Eigen- ſchaft iſt aber faſt immer die Begleiterin, oder beſſer geſagt, die Vorläuferin von Habſucht und Geiz. Bei unſerem Geiſtlichen traf dies in vollem Maße zu; er mag wegen ſeiner Pedanterie viel- fach in Colliſionen mit Vorgeſetzten und Collegen gekommen ſein, wodurch er ſich veranlaßt ſah, ſich zurückzuziehen. In demſelben Maße nun, in welchem ſich bei ihm das ſchwärmeriſche Freund- ſchaftsgefühl für Geld entwickelte und die Verſuche, ſolches zu erwerben, ſich mehrten, ſchwand das Vertrauen ſeiner Obern in ſeine Qualification zum Pfarrer. Vielfach verbittert zog er ſich ganz auf ſich ſelbſt zurück und fand eine Erholung im Schreiben. Ein ganzer Stoß von Schriften liegt vor uns; ſie enthalten nichts anderes als Con- cepte von Briefen, die er abſendete; der gute Mann hatte eben den ganzen Tag Zeit und ſo war er in der Lage, nicht nur von jedem Briefe ein Concept zu machen, ſondern auch gewiſſe Buchſtaben, wie vor Jahrhunderten die abſchrei- benden Mönche, mit zierlichen Schnörkeln zu ver- ſehen. Die Briefe aber, die er ſchrieb, hatten es nothwendig, ihrem Inhalte nach getreulich aufbe- wahrt zu werden; ſie waren Geſchäftsbriefe und noch deutlicher geſagt Mahnbriefe, denn Pater Franz J. war ein greulicher Wucherer geworden, der ſelbſt Summen von nur einem Gulden ver- lieh und in der harmloſen Form von einigen Wochenkreuzern die ſchamloſeſten Wucherzinſen unerbittlich einforderte. Wie ſein ganzes Weſen, zeigen auch dieſe Mahnbriefe ſeine Originalität. In ſeinem Conceptbuche findet ſich bei jedem Briefe zuerſt eine genaue Adreſſe des Schuldners nud die Inhaltsangabe des Briefes; als Beiſpiel wollen wir Nachſtehendes anführen: „Dem Johann Kantor in der Dorfgemeinde O ..... sub Nr. conscrp. 273 wohnhaft und unweit Rožnau ſituirt, wegen ſeiner — ſo Gott will — am 24. Juni 1868 an mich zu zahlenden, gleich- wie auch gewiſſenhaft und rechtmäßig ſchuldigen ganzjährigen Intereſſen per 5 Gulden und 90 Neukreuzern in Oeſterreichiſcher Währung franco durch die Rožnauer Poſt“. Dies iſt, wie geſagt, mit den nothwendigen Namensabänderungen die ſtehende Formel. Man kann aus derſelben auf eine beſondere Form der Briefe ſelbſt ſchließen. Dieſe ſind bald deutſch, bald ſlaviſch abgefaßt; Pater J. weiß, ſobald es ſich um Eintreibung ſeiner Gelder handelt, mit beiden Sprachen vor- trefflich umzugehen. Die Einleitung eines jeden Schreibens lautet: „Gelobet ſei Jeſus Chriſtus,

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Zitationshilfe: Mährisches Tagblatt. Nr. 71, Olmütz, 29.03.1886, S. [2]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maehrisches71_1886/2>, abgerufen am 21.11.2024.