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Mährisches Tagblatt. Nr. 42, Olmütz, 22.02.1886.

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[Spaltenumbruch]

Herr Seichert ist gestern hier eingetroffen, offen-
bar um die angekündigte Action gegen seine
Ausschließung aus der Kammer zu eröffnen.
Diese Action dürfte um so weniger Erfolg haben,
als vor einiger Zeit von Seite einer tschechischen
Handelskammer, jener in Pilsen dasselbe Vorg[e]-
hen gegenüber einem deutschen Mitgliede der
dortigen Kammer, Herrn Cajetan Bayer geübt
wurde. Dort lag der Fall jedoch mehr zu Gunsten
des Ausgeschlossenen, weil derselbe Theilhaber
eines Bergwerksunternehmens war, während Herr
Seichert weder selbst ein Gewerbe betreibt, noch
Theilhaber eines gewerblichen Unternehmens ist.
Wie correct das Handelskammerpräsidium vor-
ging, erhellt am besten daraus, daß der "Nasi-
nec" selbst die ganze Angelegenheit seinen Lesern
verschweigt.

(Olmützer Creditbank.)

Die 20. ordent-
liche General-Versammlung der Olmützer Credit-
bank findet Sonntag den 7. März l. J. um
10 Uhr Vormittags, im Casino-Saale, Littauer-
gasse statt mit folgender Tages-Ordnung;
1. Bericht der Directoriums und Vorlage der
Bilanz pro 1885. 2. Bericht der Aufsichtsrathes
und Beschlußfassung über dessen Anträge. 3. Wahlen
und zwar: a) Wahl an Stelle von fünf aus-
scheidenden Mitgliedern des Directoriuss. b) Wahl
des Aufsichtsrathes pro 1886. 4. Antrag auf
Vertheilung des erzielten Gewinnes. 5. Antrag
auf Abänderung der Statuten. 6. Eventuelle An-
träge in Genossenschaftsangelegenheiten. Anmer-
kung: Es scheiden auf Grund § 10 Absatz 3,
nach Ablauf der Functionsdauer, aus die Herren:
C. Aust, Adolf Lachnik, Ferd. Mzik, Karl Rieger,
M. Wödl.

(Sterblichkeits- und Krankheitsver-
hältnisse im Monate [J]änner 1886.)

Im
Monate Jänner d J. sind in Olmütz verstorben
13 männl. 15 weibl. zus., 28 Personen; todtge-
boren wurden 1 männl. 2 weibl., zus. 3 Kinder;
unter den Verstorbenen waren ledig 16, verehe-
licht 6, verwitwet 5, zus. 28 Personen; dem Alter
nach sind verstorben: von der Geburt bis zum
1. Lebensjahre 4 m. 3 w. zus. 7, vom 1. bis
zum 6. Jahre 3 m., vom 6. bis zum 20 Jahre
1 w., vom 20 bis zum 40 Jahre 2 m. 2 w.
zus. 4, vom 40. bis zum 65. Jahre 3 w. 3 m.
zus. 6, vom 65. bis zum 76 Jahre 1 m. 6 w.
zus. 7, im Ganzen 13 m. 15 w. gleich 28 Per-
sonen. Nach 4 größeren Altersgruppen geordnet
sind verstorben: Von der Geburt bis zum 6. Jahre
7 m. 3 w. zus. Kinder, vom 6. bis zum 20.
Jahre 1 w., vom 20. bis 50. Jahre 3 m. 3 w.
vom 50. bis zum 76. Jahre 3 m. 3 w. zus. 11,
im Ganzen 13 m. 15 w. gleich 28 Personen.
Als Todesursachen wurden bei den [V]erstorbenen
angeführt: 1. Lungenentzündung bei 2 m. [1] w.
3 Pers., 2. Herzfehlerorgane bei 2 w. Personen,
3. Stimmritzenkrampf 1 m. Kind, 4. Pyämie
bei 1 w. Pers., 5. Altersschwäche bei 1 m. 3 w.
zus. 4 Pers., 6. Lungentuberculose bei 4 m. 4 w
zus. 8 Pers., 7. Bräune bei 1 m. Kind, 8. Frai-
sen bei 1 m. 3 w. zus. 4 Kinder, 9. Darm-
catarrh bei 1 m. Kind, 10. Gehirnhautentzün-
dung bei 2 m. Pers., 11. Schlagfluß bei 1 w.
Person, im Ganzen 13 m. 15 w. gleich 28 Per-
sonen. Gemeldet wurden im Jänner 1886 von
ansteckenden Krankheiten 1 Fall von Bauchtyphus
bei einem achtjährigen Kinde und 1 Fall von
Blattern bei einer zugereisten Person, welche so-
fort nach ihrer Ankunft in Olmütz erkrankte und
in das Spital abgegeben werden mußte. Die
Sterblichkeits- und Gesundheitsverhältnisse gestal-
teten sich demnach im Jänner 1886 befriedigend.

(Kundmachung betreffs Vornahme der
Abraupung.)

Der Gemeinderath hat folgende
Kundmachung erlassen: Auf Grund des Landes-
gesetzes vom 30. April 1870 ergeht an alle Be-
sitzer von Grundstücken die Aufforderung, die
Abraupung der Bäume und Sträucher bis
längstens Ende März vorzunehmen. Die einge-
sammelten Raupen sind sogleich zu vertilgen.
Desgleichen sind die Maikäfer während der Flug-
zeit täglich von den Bäumen abzuschütteln und
zu vertilgen. Im Falle der Säumigkeit wird die
Abraupung und Maikäfer-Vertilgung auf Kesten
der Säumigen unter gleichzeitiger Bestrafung
derselben durchgeführt werden. Die von der Ge-
meindecassa zu leistende Vergütung für Einsamm-
lung von Maikäfern und Engerlingen beträgt
für den Hektoliter 2 fl., beziehungsweise 10 fl.
österr. Währ.


[Spaltenumbruch]
(Für Cassenbesitzer.)

Der Stecher einer
eisernen Cassa wurde gefunden und bei der
Polizeigeschäftsleitung deponirt, wo ihn der Ver-
lustträger in Empfang nehmen kann.

(Ein falsches Gerücht.)

Das "Prager
Abendblatt" schreibt: "Die in den Blättern ent-
haltene Meldung, daß ein Gendarm unweit
Chrudim einen Borstenviehhändler ermo[r]det und
beraubt habe, ist durchaus unbegründet und dürfte
allenfalls aus Anlaß der erfolgten Einliefernng
eines Landwehr-Infanteristen an das Chrudimer
Kreisgericht entstanden sein. Die Nachforschung
nach dem Urheber, beziehungsweise ursprünglichen
Verbreiter dieses falschen Gerüchtes ist eingeleitet."

(Das tschechisirte Wien.)

Im Hinblicke
auf den Umstand, daß tschechische Gewerbetreibeude
in Wien jüngster Zeit den dortigen Genossen-
schafts-Vorständen tschechische Zuschriften zukommen
lassen, welche von einzelnen der letzteren, als nicht
in der in Wien landesüblichen deutschen Sprache
abgefaßt, nicht angenommen werden, erklärt Pokrok,
Wien war und ist nicht deutsch, es ist die Stadt
aller in Oesterreich lebenden Nationen, und
hoffentlich ist die Zeit nicht mehr ferne, wo nicht
nur die Vorstände der Gewerbe-Genossenschaften,
sondern auch noch ganz andere wichtigere Instanzen
nichtdeutsche Schriftstücke annehmen und erledigen
werden, mit Einem Worte, wo auch in Wien ge-
setzliche Gleichberechtigung und gegenseitiger Anstand
unter den Nationen zur Geltung kommen werden.

(Vo[r]lage der Fabriks-Ordnungen.)

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend haben
die meisten der Brünner Weberei-, Spinnerei-
oder Appreturen-Besitzer, und zwar jeder einzeln
und den Verhältnissen in seiner Fabrik angepaßt,
die Fabriks-Ordnung der Gewerbebehörde vorge-
l[e]gt. Diejenigen Etablissements, welche bisher ihre
Fabriks-Ordnung noch nicht zur Einsichtnahme
und Bestätigung überreicht haben, werden hiezu
ehestens aufgefordert werden. Auf Anordnung der
Behörde muß auch in den Fabriken der Tarif
für die Bezahlung der sogenannten Vorarbeiten
(Zurichten, Einziehen, Blattstechen u. s. w.) durch
Anschlagen bekanntgegeben werden.




Vom Tage.
(Panik bei einem Begräbnisse.)

Aus
[R]om wird gemeldet: [D]as Begräbniß des Prin-
zen Torlonia wurde auf entsetzliche Weise gestört.
Als nämlich der imposante Leichenzug nächst der
Kirche der Santi Apostoli angelangt war, ent-
stand plötzlich aus nicht zu ermittelnder Ursache
in der Menge, welche den weiten Raum, Kopf
an Kopf gedrängt, besetzt hielt, eine furchtbare
Panik. Nach allen Seiten hin stob die Menge
auseinander, durchbrach das Spalier der Stadt-
wachen und flüchtete in rasender Flucht, den
Kreuzträger, die dem Zuge vorausgehednen Wai-
senmädchen des Asyls von Sant Onofroi nieder-
rennend. Ueber die Niedergestürtzten ging die sinn-
los gewordene Menge hinweg, Rettung suchend
vor einer Gefahr, die Niemand kannte. Die
Wachen stürzten sich mit gezücktem Säbel der
Menge entgegen und machten dadurch die Ver-
wirrung noch ärger. Von den Fenstern der Häu-
ser und Paläste wurde geschrieen und mit Tü-
chern gewinkt, um die Massen zu beruhigen, doch
selbstverständlich mit umgekehrtem Erfolge, kurz,
es war ein Schauspiel, wie es aufregender nicht
gedacht werden kann Nachdem der Platz endlich
geräumt werden konnte, wurden die niedergetre-
tenen Mädchen und Frauen, von denen die meisten
schwer verletzt waren und einige nur in tiefer
Ohnmacht lagen, aufgehoben und in die nächst-
gelegenen Häuser getragen. Die Erregung in der
Stadt ist selbstverständlich eine furchtbare, zumal
ja, wie oben gesagt, der Grund zur Panik abso-
lut Niemandem bekannt ist.

(Ein gewissenhafter Defraudant.)

Präsi-
dent: Die Summen, welche Sie mit seltenem
Raffinement zu veruntreuen verstanden, waren
die Ersparnisse armer Leute. Sie haben die Gel-
der in leichtfertigster Weise verpraßt! -- Ange-
klagter: Ich vermochte nicht, das Geld lange in
meinem Besitze zu erhalten: es lastete zu sehr
auf meinem Gewissen!




Sprechsaal
Geehrter Herr Redacteur!

Mit Bezug auf den in Ihrem samstägigen
Blatte enthaltenen Bericht über die Prerauer
Blutfabel ersuche ich um nachstehende Berichtigung:


[Spaltenumbruch]

Jenes Dienstmädchen ist nicht letzten Samstag
sondern Sonntag, am 10. Jänner l. J, Nach-
mittags in die Kirche gegangen und von dort
auf ihren Dienstplatz bei mir nicht mehr zurück-
gekehrt! Die Anzeige von deren Entweichung und
die Hinterlegung des Dienstbuches beim hiesigen
Gemeindeamte seitens meiner Frau erfolgte am
12. oder 13. Jänner. Ferner ist Montag am
15. Februar nicht die Mutter des Dienstmädchens
sondern die frühere Unterstandgeberin der letzteren
in das Geschäftslocal meiner Frau gekommen und
hat Bezahlung für ein dem Dienstmädchen angeblich
geliehenes Wintertuch verlangt, was ihr natürlich
verweigert wurde.




Telegramme.
(Org.-Telg. d. "Mähr.
Tagbl.")

Der Deutschösterreichische Club wird die
Vorgänge bei dem Znaimer Schwurgerichtshofe
im Parlamente zur Sprache bringen. -- In
parlamentarischen Kreisen verlautet, daß Graf
Taaffe in der Dienstagsitzung des Abgeordneten-
hauses in der Specialdebatte über die Dux-Boden-
bacher Bahn das Wort ergreifen werde. Die
Debatte wird noch größere Dimensionen annehmen.

(Orig.-Telg. d. "Mähr.
Tagbl.")

Aus der Abstimmung über die Dux-
Bodenbacherbahn wird erzählt, daß ein fürstlicher
Abgeordneter (Fürst Liechtenstein) nach der Ab-
stimmung gesagt haben soll: "Ich hätte lieber
ein faules Ei geschluckt, wie dieses "Je" das ich
abgeben mußte".

(Orig.-Telegr.
d. "Mähn. Tagbl.")

Bei dem Einzug des Für-
sten Alexander hat sich der russische Consul osten-
tativ ferngehalten und machte an diesem Tage
eine Landparthie. Die Agitation gegen die Con-
vention dauert in ganz Rumelien fort.

(Orig.-Telegr. des
"Mähr. Tagblattes.")

Das Panzerschiff "Friedrich
Carl" ist heute in der Suda-Bai eingetroffen.

(Orig.-Telegr. des
"Mähr. Tagdl.")

Das Bundesgericht hat die
Beschlüsse der Regierung von Zürich wegen der
Heilsarmee, welche die Versammlungen derselben
verboten, aufgehoben, jedoch das Verbot des Be-
suches der Versammlungen durch Kinder unter
16 Jahren bestätigt.

(Orig.-Telegr. des
"Mähr. Tagblattes.")

Die Vertreter der Mächte
haben auf Initiative Englands vorgeschlagen, daß
Serbien von der Einbeziehung des Abschlusses
eines Handelsvertrages in den Friedensvertrag
abstehe, wogegen die Mächte dahin wirken wer-
den, daß in das Friedensprotokoll ein Passus
aufgenommen werde, welcher beide Theile nach
erfolgtem Friedensschlusse dazu verpflichtet, sofort
an den Abschluß eines Handelsvertrages zu schreiten.

(Orig.-Te-
legr. des "Mähr. Tagbl.")

Der russische Bot-
schafter Nelidoff überreichte heute auf der Pforte
eine Note, welche die bereits bekannten Einwen-
dungen Rußslands gegen das türkisch-bulgarische
Uebereinkommen bestätigt und besonders hervorhebt.

(Orig.-Telegr.
des "Mähr. Tagbl.")

Der Schatzsecretär gibt
bekannt, daß dreiprocentige Staatsobligationen
bis zum Betrage von 3 Millionen zur
Amortisirung gelangen. Die Minoritäts-Com-
mission spricht sich für die Silberprägung aus.




[]
[Spaltenumbruch]

Herr Seichert iſt geſtern hier eingetroffen, offen-
bar um die angekündigte Action gegen ſeine
Ausſchließung aus der Kammer zu eröffnen.
Dieſe Action dürfte um ſo weniger Erfolg haben,
als vor einiger Zeit von Seite einer tſchechiſchen
Handelskammer, jener in Pilſen dasſelbe Vorg[e]-
hen gegenüber einem deutſchen Mitgliede der
dortigen Kammer, Herrn Cajetan Bayer geübt
wurde. Dort lag der Fall jedoch mehr zu Gunſten
des Ausgeſchloſſenen, weil derſelbe Theilhaber
eines Bergwerksunternehmens war, während Herr
Seichert weder ſelbſt ein Gewerbe betreibt, noch
Theilhaber eines gewerblichen Unternehmens iſt.
Wie correct das Handelskammerpräſidium vor-
ging, erhellt am beſten daraus, daß der „Naši-
nec“ ſelbſt die ganze Angelegenheit ſeinen Leſern
verſchweigt.

(Olmützer Creditbank.)

Die 20. ordent-
liche General-Verſammlung der Olmützer Credit-
bank findet Sonntag den 7. März l. J. um
10 Uhr Vormittags, im Caſino-Saale, Littauer-
gaſſe ſtatt mit folgender Tages-Ordnung;
1. Bericht der Directoriums und Vorlage der
Bilanz pro 1885. 2. Bericht der Aufſichtsrathes
und Beſchlußfaſſung über deſſen Anträge. 3. Wahlen
und zwar: a) Wahl an Stelle von fünf aus-
ſcheidenden Mitgliedern des Directoriuss. b) Wahl
des Aufſichtsrathes pro 1886. 4. Antrag auf
Vertheilung des erzielten Gewinnes. 5. Antrag
auf Abänderung der Statuten. 6. Eventuelle An-
träge in Genoſſenſchaftsangelegenheiten. Anmer-
kung: Es ſcheiden auf Grund § 10 Abſatz 3,
nach Ablauf der Functionsdauer, aus die Herren:
C. Auſt, Adolf Lachnik, Ferd. Mžik, Karl Rieger,
M. Wödl.

(Sterblichkeits- und Krankheitsver-
hältniſſe im Monate [J]änner 1886.)

Im
Monate Jänner d J. ſind in Olmütz verſtorben
13 männl. 15 weibl. zuſ., 28 Perſonen; todtge-
boren wurden 1 männl. 2 weibl., zuſ. 3 Kinder;
unter den Verſtorbenen waren ledig 16, verehe-
licht 6, verwitwet 5, zuſ. 28 Perſonen; dem Alter
nach ſind verſtorben: von der Geburt bis zum
1. Lebensjahre 4 m. 3 w. zuſ. 7, vom 1. bis
zum 6. Jahre 3 m., vom 6. bis zum 20 Jahre
1 w., vom 20 bis zum 40 Jahre 2 m. 2 w.
zuſ. 4, vom 40. bis zum 65. Jahre 3 w. 3 m.
zuſ. 6, vom 65. bis zum 76 Jahre 1 m. 6 w.
zuſ. 7, im Ganzen 13 m. 15 w. gleich 28 Per-
ſonen. Nach 4 größeren Altersgruppen geordnet
ſind verſtorben: Von der Geburt bis zum 6. Jahre
7 m. 3 w. zuſ. Kinder, vom 6. bis zum 20.
Jahre 1 w., vom 20. bis 50. Jahre 3 m. 3 w.
vom 50. bis zum 76. Jahre 3 m. 3 w. zuſ. 11,
im Ganzen 13 m. 15 w. gleich 28 Perſonen.
Als Todesurſachen wurden bei den [V]erſtorbenen
angeführt: 1. Lungenentzündung bei 2 m. [1] w.
3 Perſ., 2. Herzfehlerorgane bei 2 w. Perſonen,
3. Stimmritzenkrampf 1 m. Kind, 4. Pyämie
bei 1 w. Perſ., 5. Altersſchwäche bei 1 m. 3 w.
zuſ. 4 Perſ., 6. Lungentuberculoſe bei 4 m. 4 w
zuſ. 8 Perſ., 7. Bräune bei 1 m. Kind, 8. Frai-
ſen bei 1 m. 3 w. zuſ. 4 Kinder, 9. Darm-
catarrh bei 1 m. Kind, 10. Gehirnhautentzün-
dung bei 2 m. Perſ., 11. Schlagfluß bei 1 w.
Perſon, im Ganzen 13 m. 15 w. gleich 28 Per-
ſonen. Gemeldet wurden im Jänner 1886 von
anſteckenden Krankheiten 1 Fall von Bauchtyphus
bei einem achtjährigen Kinde und 1 Fall von
Blattern bei einer zugereiſten Perſon, welche ſo-
fort nach ihrer Ankunft in Olmütz erkrankte und
in das Spital abgegeben werden mußte. Die
Sterblichkeits- und Geſundheitsverhältniſſe geſtal-
teten ſich demnach im Jänner 1886 befriedigend.

(Kundmachung betreffs Vornahme der
Abraupung.)

Der Gemeinderath hat folgende
Kundmachung erlaſſen: Auf Grund des Landes-
geſetzes vom 30. April 1870 ergeht an alle Be-
ſitzer von Grundſtücken die Aufforderung, die
Abraupung der Bäume und Sträucher bis
längſtens Ende März vorzunehmen. Die einge-
ſammelten Raupen ſind ſogleich zu vertilgen.
Desgleichen ſind die Maikäfer während der Flug-
zeit täglich von den Bäumen abzuſchütteln und
zu vertilgen. Im Falle der Säumigkeit wird die
Abraupung und Maikäfer-Vertilgung auf Keſten
der Säumigen unter gleichzeitiger Beſtrafung
derſelben durchgeführt werden. Die von der Ge-
meindecaſſa zu leiſtende Vergütung für Einſamm-
lung von Maikäfern und Engerlingen beträgt
für den Hektoliter 2 fl., beziehungsweiſe 10 fl.
öſterr. Währ.


[Spaltenumbruch]
(Für Caſſenbeſitzer.)

Der Stecher einer
eiſernen Caſſa wurde gefunden und bei der
Polizeigeſchäftsleitung deponirt, wo ihn der Ver-
luſtträger in Empfang nehmen kann.

(Ein falſches Gerücht.)

Das „Prager
Abendblatt“ ſchreibt: „Die in den Blättern ent-
haltene Meldung, daß ein Gendarm unweit
Chrudim einen Borſtenviehhändler ermo[r]det und
beraubt habe, iſt durchaus unbegründet und dürfte
allenfalls aus Anlaß der erfolgten Einliefernng
eines Landwehr-Infanteriſten an das Chrudimer
Kreisgericht entſtanden ſein. Die Nachforſchung
nach dem Urheber, beziehungsweiſe urſprünglichen
Verbreiter dieſes falſchen Gerüchtes iſt eingeleitet.“

(Das tſchechiſirte Wien.)

Im Hinblicke
auf den Umſtand, daß tſchechiſche Gewerbetreibeude
in Wien jüngſter Zeit den dortigen Genoſſen-
ſchafts-Vorſtänden tſchechiſche Zuſchriften zukommen
laſſen, welche von einzelnen der letzteren, als nicht
in der in Wien landesüblichen deutſchen Sprache
abgefaßt, nicht angenommen werden, erklärt Pokrok,
Wien war und iſt nicht deutſch, es iſt die Stadt
aller in Oeſterreich lebenden Nationen, und
hoffentlich iſt die Zeit nicht mehr ferne, wo nicht
nur die Vorſtände der Gewerbe-Genoſſenſchaften,
ſondern auch noch ganz andere wichtigere Inſtanzen
nichtdeutſche Schriftſtücke annehmen und erledigen
werden, mit Einem Worte, wo auch in Wien ge-
ſetzliche Gleichberechtigung und gegenſeitiger Anſtand
unter den Nationen zur Geltung kommen werden.

(Vo[r]lage der Fabriks-Ordnungen.)

Den geſetzlichen Beſtimmungen entſprechend haben
die meiſten der Brünner Weberei-, Spinnerei-
oder Appreturen-Beſitzer, und zwar jeder einzeln
und den Verhältniſſen in ſeiner Fabrik angepaßt,
die Fabriks-Ordnung der Gewerbebehörde vorge-
l[e]gt. Diejenigen Etabliſſements, welche bisher ihre
Fabriks-Ordnung noch nicht zur Einſichtnahme
und Beſtätigung überreicht haben, werden hiezu
eheſtens aufgefordert werden. Auf Anordnung der
Behörde muß auch in den Fabriken der Tarif
für die Bezahlung der ſogenannten Vorarbeiten
(Zurichten, Einziehen, Blattſtechen u. ſ. w.) durch
Anſchlagen bekanntgegeben werden.




Vom Tage.
(Panik bei einem Begräbniſſe.)

Aus
[R]om wird gemeldet: [D]as Begräbniß des Prin-
zen Torlonia wurde auf entſetzliche Weiſe geſtört.
Als nämlich der impoſante Leichenzug nächſt der
Kirche der Santi Apoſtoli angelangt war, ent-
ſtand plötzlich aus nicht zu ermittelnder Urſache
in der Menge, welche den weiten Raum, Kopf
an Kopf gedrängt, beſetzt hielt, eine furchtbare
Panik. Nach allen Seiten hin ſtob die Menge
auseinander, durchbrach das Spalier der Stadt-
wachen und flüchtete in raſender Flucht, den
Kreuzträger, die dem Zuge vorausgehednen Wai-
ſenmädchen des Aſyls von Sant Onofroi nieder-
rennend. Ueber die Niedergeſtürtzten ging die ſinn-
los gewordene Menge hinweg, Rettung ſuchend
vor einer Gefahr, die Niemand kannte. Die
Wachen ſtürzten ſich mit gezücktem Säbel der
Menge entgegen und machten dadurch die Ver-
wirrung noch ärger. Von den Fenſtern der Häu-
ſer und Paläſte wurde geſchrieen und mit Tü-
chern gewinkt, um die Maſſen zu beruhigen, doch
ſelbſtverſtändlich mit umgekehrtem Erfolge, kurz,
es war ein Schauſpiel, wie es aufregender nicht
gedacht werden kann Nachdem der Platz endlich
geräumt werden konnte, wurden die niedergetre-
tenen Mädchen und Frauen, von denen die meiſten
ſchwer verletzt waren und einige nur in tiefer
Ohnmacht lagen, aufgehoben und in die nächſt-
gelegenen Häuſer getragen. Die Erregung in der
Stadt iſt ſelbſtverſtändlich eine furchtbare, zumal
ja, wie oben geſagt, der Grund zur Panik abſo-
lut Niemandem bekannt iſt.

(Ein gewiſſenhafter Defraudant.)

Präſi-
dent: Die Summen, welche Sie mit ſeltenem
Raffinement zu veruntreuen verſtanden, waren
die Erſparniſſe armer Leute. Sie haben die Gel-
der in leichtfertigſter Weiſe verpraßt! — Ange-
klagter: Ich vermochte nicht, das Geld lange in
meinem Beſitze zu erhalten: es laſtete zu ſehr
auf meinem Gewiſſen!




Sprechſaal
Geehrter Herr Redacteur!

Mit Bezug auf den in Ihrem ſamſtägigen
Blatte enthaltenen Bericht über die Prerauer
Blutfabel erſuche ich um nachſtehende Berichtigung:


[Spaltenumbruch]

Jenes Dienſtmädchen iſt nicht letzten Samſtag
ſondern Sonntag, am 10. Jänner l. J, Nach-
mittags in die Kirche gegangen und von dort
auf ihren Dienſtplatz bei mir nicht mehr zurück-
gekehrt! Die Anzeige von deren Entweichung und
die Hinterlegung des Dienſtbuches beim hieſigen
Gemeindeamte ſeitens meiner Frau erfolgte am
12. oder 13. Jänner. Ferner iſt Montag am
15. Februar nicht die Mutter des Dienſtmädchens
ſondern die frühere Unterſtandgeberin der letzteren
in das Geſchäftslocal meiner Frau gekommen und
hat Bezahlung für ein dem Dienſtmädchen angeblich
geliehenes Wintertuch verlangt, was ihr natürlich
verweigert wurde.




Telegramme.
(Org.-Telg. d. „Mähr.
Tagbl.“)

Der Deutſchöſterreichiſche Club wird die
Vorgänge bei dem Znaimer Schwurgerichtshofe
im Parlamente zur Sprache bringen. — In
parlamentariſchen Kreiſen verlautet, daß Graf
Taaffe in der Dienſtagſitzung des Abgeordneten-
hauſes in der Specialdebatte über die Dux-Boden-
bacher Bahn das Wort ergreifen werde. Die
Debatte wird noch größere Dimenſionen annehmen.

(Orig.-Telg. d. „Mähr.
Tagbl.“)

Aus der Abſtimmung über die Dux-
Bodenbacherbahn wird erzählt, daß ein fürſtlicher
Abgeordneter (Fürſt Liechtenſtein) nach der Ab-
ſtimmung geſagt haben ſoll: „Ich hätte lieber
ein faules Ei geſchluckt, wie dieſes „Je“ das ich
abgeben mußte“.

(Orig.-Telegr.
d. „Mähn. Tagbl.“)

Bei dem Einzug des Für-
ſten Alexander hat ſich der ruſſiſche Conſul oſten-
tativ ferngehalten und machte an dieſem Tage
eine Landparthie. Die Agitation gegen die Con-
vention dauert in ganz Rumelien fort.

(Orig.-Telegr. des
„Mähr. Tagblattes.“)

Das Panzerſchiff „Friedrich
Carl“ iſt heute in der Suda-Bai eingetroffen.

(Orig.-Telegr. des
„Mähr. Tagdl.“)

Das Bundesgericht hat die
Beſchlüſſe der Regierung von Zürich wegen der
Heilsarmee, welche die Verſammlungen derſelben
verboten, aufgehoben, jedoch das Verbot des Be-
ſuches der Verſammlungen durch Kinder unter
16 Jahren beſtätigt.

(Orig.-Telegr. des
„Mähr. Tagblattes.“)

Die Vertreter der Mächte
haben auf Initiative Englands vorgeſchlagen, daß
Serbien von der Einbeziehung des Abſchluſſes
eines Handelsvertrages in den Friedensvertrag
abſtehe, wogegen die Mächte dahin wirken wer-
den, daß in das Friedensprotokoll ein Paſſus
aufgenommen werde, welcher beide Theile nach
erfolgtem Friedensſchluſſe dazu verpflichtet, ſofort
an den Abſchluß eines Handelsvertrages zu ſchreiten.

(Orig.-Te-
legr. des „Mähr. Tagbl.“)

Der ruſſiſche Bot-
ſchafter Nelidoff überreichte heute auf der Pforte
eine Note, welche die bereits bekannten Einwen-
dungen Rußslands gegen das türkiſch-bulgariſche
Uebereinkommen beſtätigt und beſonders hervorhebt.

(Orig.-Telegr.
des „Mähr. Tagbl.“)

Der Schatzſecretär gibt
bekannt, daß dreiprocentige Staatsobligationen
bis zum Betrage von 3 Millionen zur
Amortiſirung gelangen. Die Minoritäts-Com-
miſſion ſpricht ſich für die Silberprägung aus.




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[[6]/0006] Herr Seichert iſt geſtern hier eingetroffen, offen- bar um die angekündigte Action gegen ſeine Ausſchließung aus der Kammer zu eröffnen. Dieſe Action dürfte um ſo weniger Erfolg haben, als vor einiger Zeit von Seite einer tſchechiſchen Handelskammer, jener in Pilſen dasſelbe Vorge- hen gegenüber einem deutſchen Mitgliede der dortigen Kammer, Herrn Cajetan Bayer geübt wurde. Dort lag der Fall jedoch mehr zu Gunſten des Ausgeſchloſſenen, weil derſelbe Theilhaber eines Bergwerksunternehmens war, während Herr Seichert weder ſelbſt ein Gewerbe betreibt, noch Theilhaber eines gewerblichen Unternehmens iſt. Wie correct das Handelskammerpräſidium vor- ging, erhellt am beſten daraus, daß der „Naši- nec“ ſelbſt die ganze Angelegenheit ſeinen Leſern verſchweigt. (Olmützer Creditbank.) Die 20. ordent- liche General-Verſammlung der Olmützer Credit- bank findet Sonntag den 7. März l. J. um 10 Uhr Vormittags, im Caſino-Saale, Littauer- gaſſe ſtatt mit folgender Tages-Ordnung; 1. Bericht der Directoriums und Vorlage der Bilanz pro 1885. 2. Bericht der Aufſichtsrathes und Beſchlußfaſſung über deſſen Anträge. 3. Wahlen und zwar: a) Wahl an Stelle von fünf aus- ſcheidenden Mitgliedern des Directoriuss. b) Wahl des Aufſichtsrathes pro 1886. 4. Antrag auf Vertheilung des erzielten Gewinnes. 5. Antrag auf Abänderung der Statuten. 6. Eventuelle An- träge in Genoſſenſchaftsangelegenheiten. Anmer- kung: Es ſcheiden auf Grund § 10 Abſatz 3, nach Ablauf der Functionsdauer, aus die Herren: C. Auſt, Adolf Lachnik, Ferd. Mžik, Karl Rieger, M. Wödl. (Sterblichkeits- und Krankheitsver- hältniſſe im Monate Jänner 1886.) Im Monate Jänner d J. ſind in Olmütz verſtorben 13 männl. 15 weibl. zuſ., 28 Perſonen; todtge- boren wurden 1 männl. 2 weibl., zuſ. 3 Kinder; unter den Verſtorbenen waren ledig 16, verehe- licht 6, verwitwet 5, zuſ. 28 Perſonen; dem Alter nach ſind verſtorben: von der Geburt bis zum 1. Lebensjahre 4 m. 3 w. zuſ. 7, vom 1. bis zum 6. Jahre 3 m., vom 6. bis zum 20 Jahre 1 w., vom 20 bis zum 40 Jahre 2 m. 2 w. zuſ. 4, vom 40. bis zum 65. Jahre 3 w. 3 m. zuſ. 6, vom 65. bis zum 76 Jahre 1 m. 6 w. zuſ. 7, im Ganzen 13 m. 15 w. gleich 28 Per- ſonen. Nach 4 größeren Altersgruppen geordnet ſind verſtorben: Von der Geburt bis zum 6. Jahre 7 m. 3 w. zuſ. Kinder, vom 6. bis zum 20. Jahre 1 w., vom 20. bis 50. Jahre 3 m. 3 w. vom 50. bis zum 76. Jahre 3 m. 3 w. zuſ. 11, im Ganzen 13 m. 15 w. gleich 28 Perſonen. Als Todesurſachen wurden bei den Verſtorbenen angeführt: 1. Lungenentzündung bei 2 m. 1 w. 3 Perſ., 2. Herzfehlerorgane bei 2 w. Perſonen, 3. Stimmritzenkrampf 1 m. Kind, 4. Pyämie bei 1 w. Perſ., 5. Altersſchwäche bei 1 m. 3 w. zuſ. 4 Perſ., 6. Lungentuberculoſe bei 4 m. 4 w zuſ. 8 Perſ., 7. Bräune bei 1 m. Kind, 8. Frai- ſen bei 1 m. 3 w. zuſ. 4 Kinder, 9. Darm- catarrh bei 1 m. Kind, 10. Gehirnhautentzün- dung bei 2 m. Perſ., 11. Schlagfluß bei 1 w. Perſon, im Ganzen 13 m. 15 w. gleich 28 Per- ſonen. Gemeldet wurden im Jänner 1886 von anſteckenden Krankheiten 1 Fall von Bauchtyphus bei einem achtjährigen Kinde und 1 Fall von Blattern bei einer zugereiſten Perſon, welche ſo- fort nach ihrer Ankunft in Olmütz erkrankte und in das Spital abgegeben werden mußte. Die Sterblichkeits- und Geſundheitsverhältniſſe geſtal- teten ſich demnach im Jänner 1886 befriedigend. (Kundmachung betreffs Vornahme der Abraupung.) Der Gemeinderath hat folgende Kundmachung erlaſſen: Auf Grund des Landes- geſetzes vom 30. April 1870 ergeht an alle Be- ſitzer von Grundſtücken die Aufforderung, die Abraupung der Bäume und Sträucher bis längſtens Ende März vorzunehmen. Die einge- ſammelten Raupen ſind ſogleich zu vertilgen. Desgleichen ſind die Maikäfer während der Flug- zeit täglich von den Bäumen abzuſchütteln und zu vertilgen. Im Falle der Säumigkeit wird die Abraupung und Maikäfer-Vertilgung auf Keſten der Säumigen unter gleichzeitiger Beſtrafung derſelben durchgeführt werden. Die von der Ge- meindecaſſa zu leiſtende Vergütung für Einſamm- lung von Maikäfern und Engerlingen beträgt für den Hektoliter 2 fl., beziehungsweiſe 10 fl. öſterr. Währ. (Für Caſſenbeſitzer.) Der Stecher einer eiſernen Caſſa wurde gefunden und bei der Polizeigeſchäftsleitung deponirt, wo ihn der Ver- luſtträger in Empfang nehmen kann. (Ein falſches Gerücht.) Das „Prager Abendblatt“ ſchreibt: „Die in den Blättern ent- haltene Meldung, daß ein Gendarm unweit Chrudim einen Borſtenviehhändler ermordet und beraubt habe, iſt durchaus unbegründet und dürfte allenfalls aus Anlaß der erfolgten Einliefernng eines Landwehr-Infanteriſten an das Chrudimer Kreisgericht entſtanden ſein. Die Nachforſchung nach dem Urheber, beziehungsweiſe urſprünglichen Verbreiter dieſes falſchen Gerüchtes iſt eingeleitet.“ (Das tſchechiſirte Wien.) Im Hinblicke auf den Umſtand, daß tſchechiſche Gewerbetreibeude in Wien jüngſter Zeit den dortigen Genoſſen- ſchafts-Vorſtänden tſchechiſche Zuſchriften zukommen laſſen, welche von einzelnen der letzteren, als nicht in der in Wien landesüblichen deutſchen Sprache abgefaßt, nicht angenommen werden, erklärt Pokrok, Wien war und iſt nicht deutſch, es iſt die Stadt aller in Oeſterreich lebenden Nationen, und hoffentlich iſt die Zeit nicht mehr ferne, wo nicht nur die Vorſtände der Gewerbe-Genoſſenſchaften, ſondern auch noch ganz andere wichtigere Inſtanzen nichtdeutſche Schriftſtücke annehmen und erledigen werden, mit Einem Worte, wo auch in Wien ge- ſetzliche Gleichberechtigung und gegenſeitiger Anſtand unter den Nationen zur Geltung kommen werden. (Vorlage der Fabriks-Ordnungen.) Den geſetzlichen Beſtimmungen entſprechend haben die meiſten der Brünner Weberei-, Spinnerei- oder Appreturen-Beſitzer, und zwar jeder einzeln und den Verhältniſſen in ſeiner Fabrik angepaßt, die Fabriks-Ordnung der Gewerbebehörde vorge- legt. Diejenigen Etabliſſements, welche bisher ihre Fabriks-Ordnung noch nicht zur Einſichtnahme und Beſtätigung überreicht haben, werden hiezu eheſtens aufgefordert werden. Auf Anordnung der Behörde muß auch in den Fabriken der Tarif für die Bezahlung der ſogenannten Vorarbeiten (Zurichten, Einziehen, Blattſtechen u. ſ. w.) durch Anſchlagen bekanntgegeben werden. Vom Tage. (Panik bei einem Begräbniſſe.) Aus Rom wird gemeldet: Das Begräbniß des Prin- zen Torlonia wurde auf entſetzliche Weiſe geſtört. Als nämlich der impoſante Leichenzug nächſt der Kirche der Santi Apoſtoli angelangt war, ent- ſtand plötzlich aus nicht zu ermittelnder Urſache in der Menge, welche den weiten Raum, Kopf an Kopf gedrängt, beſetzt hielt, eine furchtbare Panik. Nach allen Seiten hin ſtob die Menge auseinander, durchbrach das Spalier der Stadt- wachen und flüchtete in raſender Flucht, den Kreuzträger, die dem Zuge vorausgehednen Wai- ſenmädchen des Aſyls von Sant Onofroi nieder- rennend. Ueber die Niedergeſtürtzten ging die ſinn- los gewordene Menge hinweg, Rettung ſuchend vor einer Gefahr, die Niemand kannte. Die Wachen ſtürzten ſich mit gezücktem Säbel der Menge entgegen und machten dadurch die Ver- wirrung noch ärger. Von den Fenſtern der Häu- ſer und Paläſte wurde geſchrieen und mit Tü- chern gewinkt, um die Maſſen zu beruhigen, doch ſelbſtverſtändlich mit umgekehrtem Erfolge, kurz, es war ein Schauſpiel, wie es aufregender nicht gedacht werden kann Nachdem der Platz endlich geräumt werden konnte, wurden die niedergetre- tenen Mädchen und Frauen, von denen die meiſten ſchwer verletzt waren und einige nur in tiefer Ohnmacht lagen, aufgehoben und in die nächſt- gelegenen Häuſer getragen. Die Erregung in der Stadt iſt ſelbſtverſtändlich eine furchtbare, zumal ja, wie oben geſagt, der Grund zur Panik abſo- lut Niemandem bekannt iſt. (Ein gewiſſenhafter Defraudant.) Präſi- dent: Die Summen, welche Sie mit ſeltenem Raffinement zu veruntreuen verſtanden, waren die Erſparniſſe armer Leute. Sie haben die Gel- der in leichtfertigſter Weiſe verpraßt! — Ange- klagter: Ich vermochte nicht, das Geld lange in meinem Beſitze zu erhalten: es laſtete zu ſehr auf meinem Gewiſſen! Sprechſaal Geehrter Herr Redacteur! Mit Bezug auf den in Ihrem ſamſtägigen Blatte enthaltenen Bericht über die Prerauer Blutfabel erſuche ich um nachſtehende Berichtigung: Jenes Dienſtmädchen iſt nicht letzten Samſtag ſondern Sonntag, am 10. Jänner l. J, Nach- mittags in die Kirche gegangen und von dort auf ihren Dienſtplatz bei mir nicht mehr zurück- gekehrt! Die Anzeige von deren Entweichung und die Hinterlegung des Dienſtbuches beim hieſigen Gemeindeamte ſeitens meiner Frau erfolgte am 12. oder 13. Jänner. Ferner iſt Montag am 15. Februar nicht die Mutter des Dienſtmädchens ſondern die frühere Unterſtandgeberin der letzteren in das Geſchäftslocal meiner Frau gekommen und hat Bezahlung für ein dem Dienſtmädchen angeblich geliehenes Wintertuch verlangt, was ihr natürlich verweigert wurde. Hochachtungsvoll Abraham Pollak. Telegramme. Wien, 22. Februar. (Org.-Telg. d. „Mähr. Tagbl.“) Der Deutſchöſterreichiſche Club wird die Vorgänge bei dem Znaimer Schwurgerichtshofe im Parlamente zur Sprache bringen. — In parlamentariſchen Kreiſen verlautet, daß Graf Taaffe in der Dienſtagſitzung des Abgeordneten- hauſes in der Specialdebatte über die Dux-Boden- bacher Bahn das Wort ergreifen werde. Die Debatte wird noch größere Dimenſionen annehmen. Wien, 22. Februar. (Orig.-Telg. d. „Mähr. Tagbl.“) Aus der Abſtimmung über die Dux- Bodenbacherbahn wird erzählt, daß ein fürſtlicher Abgeordneter (Fürſt Liechtenſtein) nach der Ab- ſtimmung geſagt haben ſoll: „Ich hätte lieber ein faules Ei geſchluckt, wie dieſes „Je“ das ich abgeben mußte“. Philipoppel, 21. Februar. (Orig.-Telegr. d. „Mähn. Tagbl.“) Bei dem Einzug des Für- ſten Alexander hat ſich der ruſſiſche Conſul oſten- tativ ferngehalten und machte an dieſem Tage eine Landparthie. Die Agitation gegen die Con- vention dauert in ganz Rumelien fort. Berlin, 21. Februar. (Orig.-Telegr. des „Mähr. Tagblattes.“) Das Panzerſchiff „Friedrich Carl“ iſt heute in der Suda-Bai eingetroffen. Bern, 21. Februar. (Orig.-Telegr. des „Mähr. Tagdl.“) Das Bundesgericht hat die Beſchlüſſe der Regierung von Zürich wegen der Heilsarmee, welche die Verſammlungen derſelben verboten, aufgehoben, jedoch das Verbot des Be- ſuches der Verſammlungen durch Kinder unter 16 Jahren beſtätigt. Belgrad, 21. Februar. (Orig.-Telegr. des „Mähr. Tagblattes.“) Die Vertreter der Mächte haben auf Initiative Englands vorgeſchlagen, daß Serbien von der Einbeziehung des Abſchluſſes eines Handelsvertrages in den Friedensvertrag abſtehe, wogegen die Mächte dahin wirken wer- den, daß in das Friedensprotokoll ein Paſſus aufgenommen werde, welcher beide Theile nach erfolgtem Friedensſchluſſe dazu verpflichtet, ſofort an den Abſchluß eines Handelsvertrages zu ſchreiten. Conſtantinopel, 21. Februar. (Orig.-Te- legr. des „Mähr. Tagbl.“) Der ruſſiſche Bot- ſchafter Nelidoff überreichte heute auf der Pforte eine Note, welche die bereits bekannten Einwen- dungen Rußslands gegen das türkiſch-bulgariſche Uebereinkommen beſtätigt und beſonders hervorhebt. Waſhington, 21. Februar. (Orig.-Telegr. des „Mähr. Tagbl.“) Der Schatzſecretär gibt bekannt, daß dreiprocentige Staatsobligationen bis zum Betrage von 3 Millionen zur Amortiſirung gelangen. Die Minoritäts-Com- miſſion ſpricht ſich für die Silberprägung aus. _

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Zitationshilfe: Mährisches Tagblatt. Nr. 42, Olmütz, 22.02.1886, S. [6]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maehrisches42_1886/6>, abgerufen am 29.03.2024.