[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.eine Reformation Ordnung / in Druck geben lassen / Vnd aber in zeit hero vnser Regierung / bey vns offt vnd viel gesucht worden / weil solche gedruckte Exemplaria fast vergriffen / vnd von handen komen / das wir hinwider derselbigen dermassen ein anzal in druck verfertigen lassen möchten / damit sie menniglich zu bekomen / Vnd wir auch selber solch wolmeinend suchen der vnsern vor eine notdurfft angesehen vnd bedacht / das wir demnach demselbigen eingewilliget / vnd solche Ordnung / wie vnterschiedlich folget / vnd sonderlich die Kirchen Ordnung / von wort zu worten / ohneinige verenderung vnd zusatz / in vnser Stadt Vltzen nach drucken / zu den andern beiden Ordnungen aber / mit wissen vnd beliebung des Ausschusses vnser gemeinen Praelaten / Rehte / Ritter: vnd Landschafft / etzliche Zusetze thun lassen haben / die wir nach gelegenheit dienlich vnd nötig erachtet. Dann so viel die Kirchen Ordnung anlanget / bleiben wir mit vnsern Praelaten / Rethen / Ritter: vnd Landschafft / allerding vnd durchaus / bey dem / was seithero Reformirter Lehre / bey zeiten weilandt vnsers Herrn eine Reformation Ordnung / in Druck geben lassen / Vnd aber in zeit hero vnser Regierung / bey vns offt vnd viel gesucht worden / weil solche gedruckte Exemplaria fast vergriffen / vnd von handen komen / das wir hinwider derselbigen dermassen ein anzal in druck verfertigen lassen möchten / damit sie menniglich zu bekomen / Vnd wir auch selber solch wolmeinend suchen der vnsern vor eine notdurfft angesehen vnd bedacht / das wir demnach demselbigen eingewilliget / vnd solche Ordnung / wie vnterschiedlich folget / vnd sonderlich die Kirchen Ordnung / von wort zu worten / ohneinige verenderung vnd zusatz / in vnser Stadt Vltzen nach drucken / zu den andern beiden Ordnungen aber / mit wissen vnd beliebung des Ausschusses vnser gemeinen Praelaten / Rehte / Ritter: vnd Landschafft / etzliche Zusetze thun lassen haben / die wir nach gelegenheit dienlich vnd nötig erachtet. Dann so viel die Kirchen Ordnung anlanget / bleiben wir mit vnsern Praelaten / Rethen / Ritter: vnd Landschafft / allerding vnd durchaus / bey dem / was seithero Reformirter Lehre / bey zeiten weilandt vnsers Herrn <TEI> <text> <body> <div type="preface"> <p><pb facs="#f0006"/> eine Reformation Ordnung / in Druck geben lassen / Vnd aber in zeit hero vnser Regierung / bey vns offt vnd viel gesucht worden / weil solche gedruckte Exemplaria fast vergriffen / vnd von handen komen / das wir hinwider derselbigen dermassen ein anzal in druck verfertigen lassen möchten / damit sie menniglich zu bekomen / Vnd wir auch selber solch wolmeinend suchen der vnsern vor eine notdurfft angesehen vnd bedacht / das wir demnach demselbigen eingewilliget / vnd solche Ordnung / wie vnterschiedlich folget / vnd sonderlich die Kirchen Ordnung / von wort zu worten / ohneinige verenderung vnd zusatz / in vnser Stadt Vltzen nach drucken / zu den andern beiden Ordnungen aber / mit wissen vnd beliebung des Ausschusses vnser gemeinen Praelaten / Rehte / Ritter: vnd Landschafft / etzliche Zusetze thun lassen haben / die wir nach gelegenheit dienlich vnd nötig erachtet. Dann so viel die Kirchen Ordnung anlanget / bleiben wir mit vnsern Praelaten / Rethen / Ritter: vnd Landschafft / allerding vnd durchaus / bey dem / was seithero Reformirter Lehre / bey zeiten weilandt vnsers Herrn </p> </div> </body> </text> </TEI> [0006]
eine Reformation Ordnung / in Druck geben lassen / Vnd aber in zeit hero vnser Regierung / bey vns offt vnd viel gesucht worden / weil solche gedruckte Exemplaria fast vergriffen / vnd von handen komen / das wir hinwider derselbigen dermassen ein anzal in druck verfertigen lassen möchten / damit sie menniglich zu bekomen / Vnd wir auch selber solch wolmeinend suchen der vnsern vor eine notdurfft angesehen vnd bedacht / das wir demnach demselbigen eingewilliget / vnd solche Ordnung / wie vnterschiedlich folget / vnd sonderlich die Kirchen Ordnung / von wort zu worten / ohneinige verenderung vnd zusatz / in vnser Stadt Vltzen nach drucken / zu den andern beiden Ordnungen aber / mit wissen vnd beliebung des Ausschusses vnser gemeinen Praelaten / Rehte / Ritter: vnd Landschafft / etzliche Zusetze thun lassen haben / die wir nach gelegenheit dienlich vnd nötig erachtet. Dann so viel die Kirchen Ordnung anlanget / bleiben wir mit vnsern Praelaten / Rethen / Ritter: vnd Landschafft / allerding vnd durchaus / bey dem / was seithero Reformirter Lehre / bey zeiten weilandt vnsers Herrn
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/6>, abgerufen am 16.07.2024. |