[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.VOnn Bottes gnaden / Wir Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / fügen allen vnd jeden Vnsern Vnterthanen / weß Standes vnd condition die sein / Geistlich vnd Weltlich / hiemit zu wissen. Nachdem weilandt der hochgeborn Fürst / Herr Wilhelm / der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / Vnser geliebter Herr Vater / löblicher Christmilder gedechtnis / hat neben seiner G. Brudern / dem auch hochgebornen Fürsten / Herrn Heinrichen / dem Jüngern / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / vnserm freundlichen lieben Vettern / Anno des geringern zals 64 in zeit beider Ihrer G. vnd LL. sampt Regierung / eine Christliche Kirchen Ordnung / wie im gleichen eine Hoffgerichts Ordnung: Vnd dann in etzlichen nötigen Puncten VOñ Bottes gnaden / Wir Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / fügen allen vnd jeden Vnsern Vnterthanen / weß Standes vnd condition die sein / Geistlich vnd Weltlich / hiemit zu wissen. Nachdem weilandt der hochgeborn Fürst / Herr Wilhelm / der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / Vnser geliebter Herr Vater / löblicher Christmilder gedechtnis / hat neben seiner G. Brudern / dem auch hochgebornen Fürsten / Herrn Heinrichen / dem Jüngern / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / vnserm freundlichen lieben Vettern / Anno des geringern zals 64 in zeit beider Ihrer G. vnd LL. sampt Regierung / eine Christliche Kirchen Ordnung / wie im gleichen eine Hoffgerichts Ordnung: Vnd dann in etzlichen nötigen Puncten <TEI> <text> <pb facs="#f0005"/> <body> <div type="preface"> <p><hi rendition="#in">V</hi>Oñ Bottes gnaden / Wir Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / fügen allen vnd jeden Vnsern Vnterthanen / weß Standes vnd condition die sein / Geistlich vnd Weltlich / hiemit zu wissen. Nachdem weilandt der hochgeborn Fürst / Herr Wilhelm / der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / Vnser geliebter Herr Vater / löblicher Christmilder gedechtnis / hat neben seiner G. Brudern / dem auch hochgebornen Fürsten / Herrn Heinrichen / dem Jüngern / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / vnserm freundlichen lieben Vettern / Anno des geringern zals 64 in zeit beider Ihrer G. vnd LL. sampt Regierung / eine Christliche Kirchen Ordnung / wie im gleichen eine Hoffgerichts Ordnung: Vnd dann in etzlichen nötigen Puncten </p> </div> </body> </text> </TEI> [0005]
VOñ Bottes gnaden / Wir Ernst / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / fügen allen vnd jeden Vnsern Vnterthanen / weß Standes vnd condition die sein / Geistlich vnd Weltlich / hiemit zu wissen. Nachdem weilandt der hochgeborn Fürst / Herr Wilhelm / der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / Vnser geliebter Herr Vater / löblicher Christmilder gedechtnis / hat neben seiner G. Brudern / dem auch hochgebornen Fürsten / Herrn Heinrichen / dem Jüngern / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburgk / vnserm freundlichen lieben Vettern / Anno des geringern zals 64 in zeit beider Ihrer G. vnd LL. sampt Regierung / eine Christliche Kirchen Ordnung / wie im gleichen eine Hoffgerichts Ordnung: Vnd dann in etzlichen nötigen Puncten
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/5>, abgerufen am 16.07.2024. |