Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

Bild:
<< vorherige Seite
Von vertrawen vnd segnen Braut vnd Breutigam.

NAChdem der Ehestand auch eine sonderliche Gottes ordnung ist / dardurch das Menschliche Geschlecht erhalten / vnd dem Allmechtigen eine Kirche auff dieser Welt gesamlet wird / vnd aus vielen Christlichen vrsachen / nötig / das die zusamenfügung der Eheleut öffentlich / vnd in der Gemeine geschehe / damit nicht allein der Ehestandt / so viel desto ehrlicher gehalten / Sondern auch verbotene vermischung / desto bas mögen verhütet werden.

So ordnen wir / das die Personen / so zusamen sollen gegeben werden / zwen Sontag oder Feyertag zuuor / oder zum allergeringsten einen / nach gelegenheit der zeit / von der Cantzel auffgeboten werden / vngefehr mit den worten: Hans N. vnd Greta N. wollen nach Göttlicher ordnung zum heiligen Stande der Ehe greiffen / Begeren des ein gemein Christlich Gebet / für

Von vertrawen vnd segnen Braut vnd Breutigam.

NAChdem der Ehestand auch eine sonderliche Gottes ordnung ist / dardurch das Menschliche Geschlecht erhalten / vnd dem Allmechtigen eine Kirche auff dieser Welt gesamlet wird / vnd aus vielen Christlichen vrsachen / nötig / das die zusamenfügung der Eheleut öffentlich / vnd in der Gemeine geschehe / damit nicht allein der Ehestandt / so viel desto ehrlicher gehalten / Sondern auch verbotene vermischung / desto bas mögen verhütet werden.

So ordnen wir / das die Personen / so zusamen sollen gegeben werden / zwen Sontag oder Feyertag zuuor / oder zum allergeringsten einen / nach gelegenheit der zeit / von der Cantzel auffgeboten werden / vngefehr mit den worten: Hans N. vnd Greta N. wollen nach Göttlicher ordnung zum heiligen Stande der Ehe greiffen / Begeren des ein gemein Christlich Gebet / für

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0141"/>
      </div>
      <div>
        <head>Von vertrawen vnd segnen Braut vnd Breutigam.</head><lb/>
        <p>NAChdem der Ehestand auch eine sonderliche Gottes ordnung ist / dardurch das Menschliche       Geschlecht erhalten / vnd dem Allmechtigen eine Kirche auff dieser Welt gesamlet wird / vnd aus       vielen Christlichen vrsachen / nötig / das die zusamenfügung der Eheleut öffentlich / vnd in       der Gemeine geschehe / damit nicht allein der Ehestandt / so viel desto ehrlicher gehalten /       Sondern auch verbotene vermischung / desto bas mögen verhütet werden.</p>
        <p>So ordnen wir / das die Personen / so zusamen sollen gegeben werden / zwen Sontag oder       Feyertag zuuor / oder zum allergeringsten einen / nach gelegenheit der zeit / von der Cantzel       auffgeboten werden / vngefehr mit den worten: Hans N. vnd Greta N. wollen nach Göttlicher       ordnung zum heiligen Stande der Ehe greiffen / Begeren des ein gemein Christlich Gebet / für
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0141] Von vertrawen vnd segnen Braut vnd Breutigam. NAChdem der Ehestand auch eine sonderliche Gottes ordnung ist / dardurch das Menschliche Geschlecht erhalten / vnd dem Allmechtigen eine Kirche auff dieser Welt gesamlet wird / vnd aus vielen Christlichen vrsachen / nötig / das die zusamenfügung der Eheleut öffentlich / vnd in der Gemeine geschehe / damit nicht allein der Ehestandt / so viel desto ehrlicher gehalten / Sondern auch verbotene vermischung / desto bas mögen verhütet werden. So ordnen wir / das die Personen / so zusamen sollen gegeben werden / zwen Sontag oder Feyertag zuuor / oder zum allergeringsten einen / nach gelegenheit der zeit / von der Cantzel auffgeboten werden / vngefehr mit den worten: Hans N. vnd Greta N. wollen nach Göttlicher ordnung zum heiligen Stande der Ehe greiffen / Begeren des ein gemein Christlich Gebet / für

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/141
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/141>, abgerufen am 24.11.2024.