[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Hass / Neid / vnd dergleichen / sich viel lieber der Predigt des Göttlichen worts / vnd gebrauch der heiligen Sacramenta / enthalten wollen / denn sich bessern / vnd von jren Sünden ablassen / auch darüber offtermals / in solcher vnbusfertigkeit hinsterben / So wollen wir / das so dieselbigen sich nach fleissiger vermanung jres Pastoris nicht bessern vnd bekeren werden / sondern ohne den gebrauch des Sacraments dahin sterben / das man dieselbige nicht wie andere Christen / mit Processionen / Gesengen / vnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle / Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher Leute begrebnis zu sein / Es mögen die jren solche Leute allein begraben / nach jrer gelegenheit. Hass / Neid / vnd dergleichen / sich viel lieber der Predigt des Göttlichen worts / vnd gebrauch der heiligen Sacramenta / enthalten wollen / denn sich bessern / vnd von jren Sünden ablassen / auch darüber offtermals / in solcher vnbusfertigkeit hinsterben / So wollen wir / das so dieselbigen sich nach fleissiger vermanung jres Pastoris nicht bessern vnd bekeren werden / sondern ohne den gebrauch des Sacraments dahin sterben / das man dieselbige nicht wie andere Christen / mit Processionen / Gesengen / vnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle / Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher Leute begrebnis zu sein / Es mögen die jren solche Leute allein begraben / nach jrer gelegenheit. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0140"/> Hass / Neid / vnd dergleichen / sich viel lieber der Predigt des Göttlichen worts / vnd gebrauch der heiligen Sacramenta / enthalten wollen / denn sich bessern / vnd von jren Sünden ablassen / auch darüber offtermals / in solcher vnbusfertigkeit hinsterben / So wollen wir / das so dieselbigen sich nach fleissiger vermanung jres Pastoris nicht bessern vnd bekeren werden / sondern ohne den gebrauch des Sacraments dahin sterben / das man dieselbige nicht wie andere Christen / mit Processionen / Gesengen / vnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle / Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher Leute begrebnis zu sein / Es mögen die jren solche Leute allein begraben / nach jrer gelegenheit.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0140]
Hass / Neid / vnd dergleichen / sich viel lieber der Predigt des Göttlichen worts / vnd gebrauch der heiligen Sacramenta / enthalten wollen / denn sich bessern / vnd von jren Sünden ablassen / auch darüber offtermals / in solcher vnbusfertigkeit hinsterben / So wollen wir / das so dieselbigen sich nach fleissiger vermanung jres Pastoris nicht bessern vnd bekeren werden / sondern ohne den gebrauch des Sacraments dahin sterben / das man dieselbige nicht wie andere Christen / mit Processionen / Gesengen / vnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle / Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher Leute begrebnis zu sein / Es mögen die jren solche Leute allein begraben / nach jrer gelegenheit.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/140>, abgerufen am 16.07.2024. |