[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so soll die Leiche niedergesetzt / vnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwachheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd Todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von Aufferstehung der Todten / oder dergleichen. Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden: Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / als dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen. Ex Matth. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen / etc. Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe. Ex Esaiae z 6. Der Rechtfertige wird weggeraffet / etc. Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so soll die Leiche niedergesetzt / vnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwachheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd Todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von Aufferstehung der Todten / oder dergleichen. Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden: Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / als dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen. Ex Matth. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen / etc. Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe. Ex Esaiae z 6. Der Rechtfertige wird weggeraffet / etc. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0136"/> <p>Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so soll die Leiche niedergesetzt / vnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwachheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd Todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von Aufferstehung der Todten / oder dergleichen.</p> <p>Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden:</p> <p>Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / als dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen.</p> <p>Ex Matth. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen / etc.</p> <p>Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe.</p> <p>Ex Esaiae z 6. Der Rechtfertige wird weggeraffet / etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0136]
Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so soll die Leiche niedergesetzt / vnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwachheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd Todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von Aufferstehung der Todten / oder dergleichen.
Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden:
Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / als dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen.
Ex Matth. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen / etc.
Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe.
Ex Esaiae z 6. Der Rechtfertige wird weggeraffet / etc.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/136>, abgerufen am 16.02.2025. |