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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Von der Tauffe.

WEil die heilige Tauffe von vnserm HErrn Ihesu Christo selbs eingesetzt / vnd das Fundament vnsers Christlichen Glaubens ist / vnnd wir dadurch der heiligen Christlichen Kirchen / ja Christo selbs einuerleibt werden / vnd billich vnd recht ist / das dieselbige ehrlich / vnd mit grosser solennitet / vnd andacht / vnd in beysein vieler Christen / gehalten werde / damit andere Leute jrer Tauffe / vnd der hohen gaben Gottes / als der vergebung der Sunde / der Kindschafft Gottes / vnd der ewigen seligkeit / die er dadurch den Menschen mitteilt / erinnert / auch zum Gebet / vor die Kindlein / so getaufft / vermanet werden / So wollen wir das in vnserm Fürstenthumb / die heilige Tauffe / nicht im winckel oder heimlich / sondern in facie Ecclesiae geschehen solle / Derwegen ordenen vnnd setzen wir / das in allen Pfarren / vnsers Fürstenthumbs / die Tauffsteine / wo es nicht allbereit geschehen / oben vor dem Chor / vnnd ein trit oder zween in die

Von der Tauffe.

WEil die heilige Tauffe von vnserm HErrn Ihesu Christo selbs eingesetzt / vnd das Fundament vnsers Christlichen Glaubens ist / vnnd wir dadurch der heiligen Christlichen Kirchen / ja Christo selbs einuerleibt werden / vnd billich vnd recht ist / das dieselbige ehrlich / vnd mit grosser solennitet / vnd andacht / vnd in beysein vieler Christen / gehalten werde / damit andere Leute jrer Tauffe / vnd der hohen gaben Gottes / als der vergebung der Sunde / der Kindschafft Gottes / vnd der ewigen seligkeit / die er dadurch den Menschen mitteilt / erinnert / auch zum Gebet / vor die Kindlein / so getaufft / vermanet werden / So wollen wir das in vnserm Fürstenthumb / die heilige Tauffe / nicht im winckel oder heimlich / sondern in facie Ecclesiae geschehen solle / Derwegen ordenen vnnd setzen wir / das in allen Pfarren / vnsers Fürstenthumbs / die Tauffsteine / wo es nicht allbereit geschehen / oben vor dem Chor / vnnd ein trit oder zween in die

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[0095] Von der Tauffe. WEil die heilige Tauffe von vnserm HErrn Ihesu Christo selbs eingesetzt / vnd das Fundament vnsers Christlichen Glaubens ist / vnnd wir dadurch der heiligen Christlichen Kirchen / ja Christo selbs einuerleibt werden / vnd billich vnd recht ist / das dieselbige ehrlich / vnd mit grosser solennitet / vnd andacht / vnd in beysein vieler Christen / gehalten werde / damit andere Leute jrer Tauffe / vnd der hohen gaben Gottes / als der vergebung der Sunde / der Kindschafft Gottes / vnd der ewigen seligkeit / die er dadurch den Menschen mitteilt / erinnert / auch zum Gebet / vor die Kindlein / so getaufft / vermanet werden / So wollen wir das in vnserm Fürstenthumb / die heilige Tauffe / nicht im winckel oder heimlich / sondern in facie Ecclesiae geschehen solle / Derwegen ordenen vnnd setzen wir / das in allen Pfarren / vnsers Fürstenthumbs / die Tauffsteine / wo es nicht allbereit geschehen / oben vor dem Chor / vnnd ein trit oder zween in die

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/95>, abgerufen am 23.11.2024.