[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.das jnen solcher Gottes dienst gebüret / Wer aber solchs nicht thun wil / der sol als ein Müssiggenger in vnsern Stifften nicht gelitten werden. In den Junckfrawen Klöstern / sol es auff die Fest tage mit Gesengen vnnd Predigen / wie obstehet / vnd sich sonst weiland vnsers lieben Bruders / Hertzogen Frantz Otten seliger vnd löblicher gedechtnis / Ordnung / so sein Liebe in den Klöstern gemacht / gehalten / vnd Vnchristliche Gesenge / Lection vnd Collect gentzlich vnterlassen / vnd gemitten werden. das jnen solcher Gottes dienst gebüret / Wer aber solchs nicht thun wil / der sol als ein Müssiggenger in vnsern Stifften nicht gelitten werden. In den Junckfrawen Klöstern / sol es auff die Fest tage mit Gesengen vnnd Predigen / wie obstehet / vnd sich sonst weiland vnsers lieben Bruders / Hertzogen Frantz Otten seliger vnd löblicher gedechtnis / Ordnung / so sein Liebe in den Klöstern gemacht / gehalten / vnd Vnchristliche Gesenge / Lection vnd Collect gentzlich vnterlassen / vnd gemitten werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0094"/> das jnen solcher Gottes dienst gebüret / Wer aber solchs nicht thun wil / der sol als ein Müssiggenger in vnsern Stifften nicht gelitten werden.</p> <p>In den Junckfrawen Klöstern / sol es auff die Fest tage mit Gesengen vnnd Predigen / wie obstehet / vnd sich sonst weiland vnsers lieben Bruders / Hertzogen Frantz Otten seliger vnd löblicher gedechtnis / Ordnung / so sein Liebe in den Klöstern gemacht / gehalten / vnd Vnchristliche Gesenge / Lection vnd Collect gentzlich vnterlassen / vnd gemitten werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0094]
das jnen solcher Gottes dienst gebüret / Wer aber solchs nicht thun wil / der sol als ein Müssiggenger in vnsern Stifften nicht gelitten werden.
In den Junckfrawen Klöstern / sol es auff die Fest tage mit Gesengen vnnd Predigen / wie obstehet / vnd sich sonst weiland vnsers lieben Bruders / Hertzogen Frantz Otten seliger vnd löblicher gedechtnis / Ordnung / so sein Liebe in den Klöstern gemacht / gehalten / vnd Vnchristliche Gesenge / Lection vnd Collect gentzlich vnterlassen / vnd gemitten werden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/94>, abgerufen am 16.02.2025. |