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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / Ihesum Christum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen todt erlöset worden / von vnsern Sünden / vnd durch jn Kinder Gottes worden / ewig selig / so wir das gleubten / Solchs lest er vns stets predigen / wer das gleubet / der hat gewis das ewige Leben / Auff solchen glauben / vnnd zu solcher seligkeit werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in vns / So essen wir stets on vnterlas Geistlich mit dem glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / Wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jm werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib vor vns in den todt gegeben hat / vnd sein Blut vor vns am Creutze vergossen / darauff verlassen wir vns zur seligkeit / wider alle falsche Lere / alle Sünde / anfechtung vnd not / Aus welcher wolthat Christi / wir auch lernen / welche Lieb vnd gedult wir vben sollen / gegen vnsern nehesten / auch gegen vnsern Feinden / was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / Zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes Christi / hat er vns auch / ein besonder gedechtniss / oder verkündunge sei-

ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / Ihesum Christum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen todt erlöset worden / von vnsern Sünden / vnd durch jn Kinder Gottes worden / ewig selig / so wir das gleubten / Solchs lest er vns stets predigen / wer das gleubet / der hat gewis das ewige Leben / Auff solchen glauben / vnnd zu solcher seligkeit werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in vns / So essen wir stets on vnterlas Geistlich mit dem glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / Wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jm werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib vor vns in den todt gegeben hat / vnd sein Blut vor vns am Creutze vergossen / darauff verlassen wir vns zur seligkeit / wider alle falsche Lere / alle Sünde / anfechtung vñ not / Aus welcher wolthat Christi / wir auch lernen / welche Lieb vnd gedult wir vben sollen / gegen vnsern nehesten / auch gegen vnsern Feinden / was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / Zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes Christi / hat er vns auch / ein besonder gedechtniss / oder verkündunge sei-

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[0064] ein gnediger Vater / seinen eingebornen Son / Ihesum Christum / das wir durch sein Euangelium erleuchtet / vnd durch seinen todt erlöset worden / von vnsern Sünden / vnd durch jn Kinder Gottes worden / ewig selig / so wir das gleubten / Solchs lest er vns stets predigen / wer das gleubet / der hat gewis das ewige Leben / Auff solchen glauben / vnnd zu solcher seligkeit werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in vns / So essen wir stets on vnterlas Geistlich mit dem glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / Wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jm werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib vor vns in den todt gegeben hat / vnd sein Blut vor vns am Creutze vergossen / darauff verlassen wir vns zur seligkeit / wider alle falsche Lere / alle Sünde / anfechtung vñ not / Aus welcher wolthat Christi / wir auch lernen / welche Lieb vnd gedult wir vben sollen / gegen vnsern nehesten / auch gegen vnsern Feinden / was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / Zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes Christi / hat er vns auch / ein besonder gedechtniss / oder verkündunge sei-

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/64>, abgerufen am 24.11.2024.