[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen glauben / vnd Bussfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen. Ein ander Exhortation. MEin allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserem verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebot / vnnd des willen GOTTES / so hat GOTT vnser vnuermögen / bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen glauben / vnd Bussfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen. Ein ander Exhortation. MEin allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserem verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebot / vnnd des willen GOTTES / so hat GOTT vnser vnuermögen / bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0063"/> <p>Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen glauben / vnd Bussfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.</p> </div> <div> <head>Ein ander Exhortation.</head><lb/> <p>MEin allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserem verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebot / vnnd des willen GOTTES / so hat GOTT vnser vnuermögen / bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als </p> </div> </body> </text> </TEI> [0063]
Das wir aber alle samptlich / nach jetzt gehorter Lere vnd vermanung / in rechtem warhafftigen glauben / vnd Bussfertigkeit / das heilige Sacrament wirdiglich empfahen mögen / So wollen wir Gott den Vater im namen Christi anruffen / vnd von grundt des hertzen / ein andechtig Vater vnser sprechen.
Ein ander Exhortation.
MEin allerliebsten / Vns wird stets durch die Predigt des Euangelij Christi fürgehalten / das wir von vns selbs vnwissen / arme Sünders / vnd verloren sein / vnd dieweil wir nicht mehr von vns selbs sein / denn Fleisch vnd Blut / derwegen wir vns auch / mit vnserem verstande vnd vermögen / nicht können los machen / aus dem strengen Gericht Gottes / vnd von der gewalt des Teuffels / darein wir gefallen sind / durch die vbertrettunge der Gebot / vnnd des willen GOTTES / so hat GOTT vnser vnuermögen / bas erkandt denn wir / vnd hat vor vns gegeben / als
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/63>, abgerufen am 16.02.2025. |