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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Darnach sol ein Knab ein Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen.

Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden.

Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino.

Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiern.

Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Sonnabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / beicht gehöret werden.

Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens

Darnach sol ein Knab ein Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen.

Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden.

Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino.

Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiern.

Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Soñabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / beicht gehöret werden.

Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens

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[0037] Darnach sol ein Knab ein Lection aus dem newen Testament / oder aber die zehen Gebot / Glauben vnd Vater vnser / zu zeiten Lateinisch / zu zeiten Deudsch / lesen. Nach der Lection / sol ein Responsorium oder Hymnus de tempore die rein sein / vnd darauff das Magnificat, Bisweilen Lateinisch / bisweilen deudsch gesungen / vnd da Orgeln sind / ein vers vmb den andern / auff der Orgel geschlagen werden. Darauff lese der Priester eine Collect / vnd beschliesse der Chor / mit dem Benedicamus Domino. Nach der Vesper sol der Priester die Leute / so des folgenden tages communicirn wollen / Beicht hören / vnterrichten vnd absoluiern. Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Soñabends / des morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag nach der ersten Predigt / beicht gehöret werden. Es sol aber das Volck fleissig vermanet werden / das sie auff den Sonnabend morgens

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/37>, abgerufen am 22.11.2024.