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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Ex. Gal. 3. Ir seid allzumal Kinder Gottes durch Ihesum Christum etc.

Ex Ephe. 2. Wir weren allzusamen Kinder des zorns Gottes / als die andern etc. Aber ans gnaden seid jr selig worden / durch den glauben / vnd solchs nicht aus euch / Gottes gabe ists / auff das sich niemand zu berhümen habe.

Wenn aber ein alt Mensch begraben werden sol / so können die Themata der vermanung genomen werden.

Ex Psal. 39. HERR lere mich / denn es ein ende mit mir haben wird.

Ex Psal. 90. Lere vns bedencken / das wir sterben müssen / auff das wir verstendig werden.

Ex Iob 14. Ein Mensch geborn von einer Frawen etc.

Ex Iob 19. Ich weis das mein Erlöser lebet.

Ex Esaiae cap. 56. Der Gerechte komet vmb / vnd niemand ist / der es zu hertzen neme / vnd heilige Leute etc.

Ex. Gal. 3. Ir seid allzumal Kinder Gottes durch Ihesum Christum etc.

Ex Ephe. 2. Wir weren allzusamen Kinder des zorns Gottes / als die andern etc. Aber ans gnaden seid jr selig worden / durch den glauben / vnd solchs nicht aus euch / Gottes gabe ists / auff das sich niemand zu berhümen habe.

Wenn aber ein alt Mensch begraben werden sol / so können die Themata der vermanung genomen werden.

Ex Psal. 39. HERR lere mich / denn es ein ende mit mir haben wird.

Ex Psal. 90. Lere vns bedencken / das wir sterben müssen / auff das wir verstendig werden.

Ex Iob 14. Ein Mensch geborn von einer Frawen etc.

Ex Iob 19. Ich weis das mein Erlöser lebet.

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[0134] Ex. Gal. 3. Ir seid allzumal Kinder Gottes durch Ihesum Christum etc. Ex Ephe. 2. Wir weren allzusamen Kinder des zorns Gottes / als die andern etc. Aber ans gnaden seid jr selig worden / durch den glauben / vnd solchs nicht aus euch / Gottes gabe ists / auff das sich niemand zu berhümen habe. Wenn aber ein alt Mensch begraben werden sol / so können die Themata der vermanung genomen werden. Ex Psal. 39. HERR lere mich / denn es ein ende mit mir haben wird. Ex Psal. 90. Lere vns bedencken / das wir sterben müssen / auff das wir verstendig werden. Ex Iob 14. Ein Mensch geborn von einer Frawen etc. Ex Iob 19. Ich weis das mein Erlöser lebet. Ex Esaiae cap. 56. Der Gerechte komet vmb / vnd niemand ist / der es zu hertzen neme / vnd heilige Leute etc.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/134>, abgerufen am 24.11.2024.