[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so solle die Leiche nidergesetzt / vnnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwacheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von aufferstehung der Todten / oder dergleichen. Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden. Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / alse dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen. Ex Matt. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen etc. Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe. Ex Esaiae 26. Der Rechtfertige wird weg geraffet etc. Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so solle die Leiche nidergesetzt / vnnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwacheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von aufferstehung der Todten / oder dergleichen. Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden. Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / alse dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen. Ex Matt. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen etc. Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe. Ex Esaiae 26. Der Rechtfertige wird weg geraffet etc. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0133"/> <p>Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so solle die Leiche nidergesetzt / vnnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwacheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von aufferstehung der Todten / oder dergleichen.</p> <p>Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden.</p> <p><hi rendition="#i">Ex Matth.</hi> 18. Es sey denn / das jr werdet / alse dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen.</p> <p><hi rendition="#i">Ex Matt.</hi> 19. Lasset die Kindlein zu mir komen etc.</p> <p><hi rendition="#i">Ex Sapientiae lib.</hi> 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe.</p> <p><hi rendition="#i">Ex Esaiae</hi> 26. Der Rechtfertige wird weg geraffet etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0133]
Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so solle die Leiche nidergesetzt / vnnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwacheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von aufferstehung der Todten / oder dergleichen.
Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden.
Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / alse dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen.
Ex Matt. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen etc.
Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/133>, abgerufen am 27.07.2024. |