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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so solle die Leiche nidergesetzt / vnnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwacheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von aufferstehung der Todten / oder dergleichen.

Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden.

Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / alse dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen.

Ex Matt. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen etc.

Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe.

Ex Esaiae 26. Der Rechtfertige wird weg geraffet etc.

Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so solle die Leiche nidergesetzt / vnnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwacheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von aufferstehung der Todten / oder dergleichen.

Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden.

Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / alse dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen.

Ex Matt. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen etc.

Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe.

Ex Esaiae 26. Der Rechtfertige wird weg geraffet etc.

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[0133] Vnd wenn sie auff den Kirchhoff komen / so solle die Leiche nidergesetzt / vnnd durch den Pastorn oder Caplan / eine kurtze vermanung geschehen / von sterbligkeit vnd schwacheit des Menschlichen Geschlechts / von vrsachen der Sünde vnd todes / von erlösung so durch Christum Gottes Son / vnsern Heiland geschehen / vnd von aufferstehung der Todten / oder dergleichen. Vnd mögen die Themata der vermanung / Wenn ein Kindlein begraben wird / genomen werden. Ex Matth. 18. Es sey denn / das jr werdet / alse dieser kleinen Kindlein ein / so werdet jr ins Himelreich nicht komen. Ex Matt. 19. Lasset die Kindlein zu mir komen etc. Ex Sapientiae lib. 4. Der Rechtfertige / ob er gleich allzu zeitlich stirbet / so ist er doch in der ruhe. Ex Esaiae 26. Der Rechtfertige wird weg geraffet etc.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/133>, abgerufen am 24.11.2024.