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Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905.

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Ed. Bernstein: Erpresser und ihre Gönner.
sagen auf der Stirn geschrieben steht. Unsterblichkeit verdient von diesen An-
trägen der folgende, mit dem die Grafen Kanitz, Schwerin=Löwitz, Reventlow
und Dr. Porzig eines Tages auftauchten:

" Der börsenmäßige Terminhandel in Getreide und Mühlenfabrikaten
ist untersagt. Die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem solchen Geschäft kann
nicht verweigert werden. Dagegen ist für jedes solches Geschäft -- außer der
gewöhnlichen -- noch ein ebesondere Reichsstempelabgabe zu zahlen, welche das
Fünfzigfache der in Ziffer 4 b des Tarifes zum Reichsstempelgesetz festgesetzten
Abgabe beträgt. -- Auf diese Abgabe finden die §§ 6 bis 21 des Reichs-
stempelgesetzes entsprechende Anwendung."

War der Antrag ernst gemeint, so traf sicherlich Paul Singer den Nagel
auf den Kopf, als er ihn den Spielbank=Paragraphen taufte. "Der Termin-
handel... ist untersagt. Die Erfüllung... kann nicht verringert werden.
Dagegen ist für solches Geschäft... eine besondere Reichsstempelabgabe zu
zahlen.". Diese "besondere Abgabe" für das untersagte Geschäft, dessen Er-
füllung aber nicht verweigert werden darf -- ein Satz schlägt hier immer den
andern ins Gesicht -- berechnet sich auf zwei Prozent vom Kauf und zwei Pro-
zent vom Verkauf, also vier Prozent von jedem Geschäft! Man
kann danach ermessen, was für Geschäfte da noch möglich wären. Ausschließ-
lich reine Spiel= und Schwindelgeschäfte, denn kein solides Termingeschäft im
Großhandel vertrüge solche Abgabe. Und einen solchen Antrag stellen Leute,
die unter dem Motto: "Ausrottung der Schwindelgeschäfte" kämpfen!

Graf Schwerin meinte, als ihm das vorgehalten wurde, er wolle ja gar
nicht, daß solche Geschäfte gemacht würden, er wolle sie im Gegenteil verhin-
dern. Die besondere Reichsstempelabgabe sei als Strafe für die Zuwiderhand-
lung aufzufassen. Das ist die Logik des § 175, wie er in der Praxis wirkt.
Es fehlte nur, daß einer vorschlüge, auch in bezug auf ihn den Profit der Er-
presser durch eine besondere Reichsstempelabgabe dem Reich zuzuschanzen.

An dieser einen Probe der agrarischen Pressionsanträge mag es genügen.
Was angesichts ihrer aus der Vorlage schließlich werden soll, wissen die Götter.
Bisher hat die Linke mit Lammsgeduld sich darauf verlegt, das bißchen Reform,
das die Vorlage vorschlug, zu verteidigen und sich selbst möglichst aller weiter-
gehenden Anträge enthalten. Sie sekundierte quasi den Regierungsvertretern,
die das Blaue vom Himmel redeten, um Zentrum und Agrarier zu Kon-
zessionen zu bewegen. Aber die bestanden auch ihren Schein, und die Regie-
rung wich Schritt für Schritt zurück. Unter diesen Umständen erklärten nicht
nur die Sozialdemokraten, sondern selbst der sonst lammsfromme national-
liberale Abgeordnete Semmler, der Anwalt der Hamburger Börse, in der letzten
Sitzung vor den Ferien, daß sie das Spiel satt und jedes Jnteresse am Zu-
standekommen der Vorlage verloren hätten. Geht die Verschlechterung so
weiter, so ist es in der Tat nicht ausgeschlossen, daß, unbekümmert, wie die
Agrarier schließlich stimmen, die Linke über die verstümmelte Vorlage zur
Tagesordnung übergeht. Dann mag die Regierung, sofern sie die Abänderung
ernstlich will, wenn sie sie "parlamentarisch" nicht durchbringen kann, mit
ihren agrarischen Lieblingen ein außerparlamentarisches Wörtlein über Erpresser-
tum reden.



Ed. Bernstein: Erpresser und ihre Gönner.
sagen auf der Stirn geschrieben steht. Unsterblichkeit verdient von diesen An-
trägen der folgende, mit dem die Grafen Kanitz, Schwerin=Löwitz, Reventlow
und Dr. Porzig eines Tages auftauchten:

„ Der börsenmäßige Terminhandel in Getreide und Mühlenfabrikaten
ist untersagt. Die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem solchen Geschäft kann
nicht verweigert werden. Dagegen ist für jedes solches Geschäft — außer der
gewöhnlichen — noch ein ebesondere Reichsstempelabgabe zu zahlen, welche das
Fünfzigfache der in Ziffer 4 b des Tarifes zum Reichsstempelgesetz festgesetzten
Abgabe beträgt. — Auf diese Abgabe finden die §§ 6 bis 21 des Reichs-
stempelgesetzes entsprechende Anwendung.“

War der Antrag ernst gemeint, so traf sicherlich Paul Singer den Nagel
auf den Kopf, als er ihn den Spielbank=Paragraphen taufte. „Der Termin-
handel... ist untersagt. Die Erfüllung... kann nicht verringert werden.
Dagegen ist für solches Geschäft... eine besondere Reichsstempelabgabe zu
zahlen.“. Diese „besondere Abgabe“ für das untersagte Geschäft, dessen Er-
füllung aber nicht verweigert werden darf — ein Satz schlägt hier immer den
andern ins Gesicht — berechnet sich auf zwei Prozent vom Kauf und zwei Pro-
zent vom Verkauf, also vier Prozent von jedem Geschäft! Man
kann danach ermessen, was für Geschäfte da noch möglich wären. Ausschließ-
lich reine Spiel= und Schwindelgeschäfte, denn kein solides Termingeschäft im
Großhandel vertrüge solche Abgabe. Und einen solchen Antrag stellen Leute,
die unter dem Motto: „Ausrottung der Schwindelgeschäfte“ kämpfen!

Graf Schwerin meinte, als ihm das vorgehalten wurde, er wolle ja gar
nicht, daß solche Geschäfte gemacht würden, er wolle sie im Gegenteil verhin-
dern. Die besondere Reichsstempelabgabe sei als Strafe für die Zuwiderhand-
lung aufzufassen. Das ist die Logik des § 175, wie er in der Praxis wirkt.
Es fehlte nur, daß einer vorschlüge, auch in bezug auf ihn den Profit der Er-
presser durch eine besondere Reichsstempelabgabe dem Reich zuzuschanzen.

An dieser einen Probe der agrarischen Pressionsanträge mag es genügen.
Was angesichts ihrer aus der Vorlage schließlich werden soll, wissen die Götter.
Bisher hat die Linke mit Lammsgeduld sich darauf verlegt, das bißchen Reform,
das die Vorlage vorschlug, zu verteidigen und sich selbst möglichst aller weiter-
gehenden Anträge enthalten. Sie sekundierte quasi den Regierungsvertretern,
die das Blaue vom Himmel redeten, um Zentrum und Agrarier zu Kon-
zessionen zu bewegen. Aber die bestanden auch ihren Schein, und die Regie-
rung wich Schritt für Schritt zurück. Unter diesen Umständen erklärten nicht
nur die Sozialdemokraten, sondern selbst der sonst lammsfromme national-
liberale Abgeordnete Semmler, der Anwalt der Hamburger Börse, in der letzten
Sitzung vor den Ferien, daß sie das Spiel satt und jedes Jnteresse am Zu-
standekommen der Vorlage verloren hätten. Geht die Verschlechterung so
weiter, so ist es in der Tat nicht ausgeschlossen, daß, unbekümmert, wie die
Agrarier schließlich stimmen, die Linke über die verstümmelte Vorlage zur
Tagesordnung übergeht. Dann mag die Regierung, sofern sie die Abänderung
ernstlich will, wenn sie sie „parlamentarisch“ nicht durchbringen kann, mit
ihren agrarischen Lieblingen ein außerparlamentarisches Wörtlein über Erpresser-
tum reden.



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Zitationshilfe: Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905, S. 601. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0113_1905/9>, abgerufen am 24.11.2024.