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Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905.

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H. v. Gerlach: Elsaß=Lothringen als Bundesstaat.
geplanten Jnitiativantrag zu eigen machte, und so die Regierung vielleicht
veranlaßte, den ihr damit gewiesenen Weg zu beschreiten.

Der Kaiser als Landesherr von Elsaß=Lothringen soll die Bundesrats-
bevollmächtigten dafür ernennen. Wieviel es sein sollen, ist noch nicht gesagt.
Unter drei können es aber kaum sein, da Hessen mit seiner um eine halbe
Million geringeren Bevölkerung sogar drei Bundesratsstimmen hat. Der
Kaiser würde also in Zukunft als Landesherr von Elsaß=Lothringen über drei
Stimmen im Bundesrat verfügen. Als König von Preußen stehen ihm 17 zu.
Jn seiner doppelten Eigenschaft würde er also in Zukunft über 20 Stimmen
verfügen können. Daß diese 20 Stimmen jemals auseinander fallen, daß die
drei reichsländischen gegen die 17 preußischen in die Wagschale geworfen wer-
den könnten, ist theoretisch wohl denkbar, in praxi unvorstellbar. Denn
der Kaiser als König von Preußen und als Landesherr von Elsaß=Lothringen
mögen staatsrechtlich noch so scharf von einander geschieden sein, die
Personalunion wird schon dauernd für eine gleichmäßige Jnstruierung aller
20 Stimmen sorgen. Die staatsrechtliche Zweiseelentheorie bleibt eben eine
Theorie, muß eine Theorie bleiben. Wie sich zwischen dem Reichskanzler
Grafen Bülow und dem preußischen Ministerpräsidenten Grafen Bülow oder
zwischen Herrn v. Budde als preußischen Minister und als Chef der reichs-
ländisken Eisenbahnverwaltung ein Konflikt nicht denken läßt, so auch nicht
zwischen den an die Weisungen derselben Person gebundenen Bundesrats-
bevollmächtigten Preußens und Elsaß=Lothringens.

Dem Reichslande eine vom Kaiser zu ernennende Bundesratsvertretung
einräumen, heißt also weiter nichts, als Preußens Einfluß im Bundesrat ver-
stärken. Das hat übrigens sogar der Reichskanzler offen zugegeben. Er
führte nämlich am 15. März, als von der Ernennung der Bundesratsbevoll-
mächtigten Elsaß=Lothringens nicht einmal durch den Kaiser direkt, sondern
durch den Statthalter die Rede war, im Reichtag aus:

"Jhre Ernennung durch den Kaiserlichen Statthalter würde dazu
führen, den Einfluß Preußens im Bundesrate über die Absichten
der Reichsverfassung hinaus zu mehren und damit das Verhältnis
Preußens zu den anderen Bundesstaaten in einer für die letzteren un-
günstigen Weise zu verschieben."

Schon jetzt ist der Einfluß Preußens unerwünscht groß. Außer seinen
eigenen 17 Stimmen sind ihm die beiden braunschweigischen sicher, seitdem
Braunschweig tatsächlich eine Sekundogenitur Preußens geworden ist. Kommen
noch die elsaß=lothringischen hinzu, so würde das natürlich die Verschlimmerung
eines an sich schon hinreichend unerfreulichen Zustandes bedeuten. Dagegen
müssen sich nicht nur die Vertreter aller kleinen und mittleren Staaten in ihrem
eigensten Jnteresse sträuben, sondern auch die Preußen, die in dem über-
wiegenden Einfluß Preußens auf die Reichspolitik einen politischen Schaden
erblicken.

Wer da weiß, welches Hemmnis für eine freiheitliche Reichspolitik gerade
Preußen darstellt, der wird lieber dem Reichsland die an sich natürlich ihm
zukommende Vertretung noch einige Jahre vorenthalten, ehe er Preußens Einfluß
in einem Maße stärkt, der für die Gesetzgebung des ganzen Reichs von dauern-
dem und unübersehbarem schädlichen Einfluß sein kann.

Die Vertretung Elsaß=Lothringens im Bundesrat ist nur zulässig, wenn

H. v. Gerlach: Elsaß=Lothringen als Bundesstaat.
geplanten Jnitiativantrag zu eigen machte, und so die Regierung vielleicht
veranlaßte, den ihr damit gewiesenen Weg zu beschreiten.

Der Kaiser als Landesherr von Elsaß=Lothringen soll die Bundesrats-
bevollmächtigten dafür ernennen. Wieviel es sein sollen, ist noch nicht gesagt.
Unter drei können es aber kaum sein, da Hessen mit seiner um eine halbe
Million geringeren Bevölkerung sogar drei Bundesratsstimmen hat. Der
Kaiser würde also in Zukunft als Landesherr von Elsaß=Lothringen über drei
Stimmen im Bundesrat verfügen. Als König von Preußen stehen ihm 17 zu.
Jn seiner doppelten Eigenschaft würde er also in Zukunft über 20 Stimmen
verfügen können. Daß diese 20 Stimmen jemals auseinander fallen, daß die
drei reichsländischen gegen die 17 preußischen in die Wagschale geworfen wer-
den könnten, ist theoretisch wohl denkbar, in praxi unvorstellbar. Denn
der Kaiser als König von Preußen und als Landesherr von Elsaß=Lothringen
mögen staatsrechtlich noch so scharf von einander geschieden sein, die
Personalunion wird schon dauernd für eine gleichmäßige Jnstruierung aller
20 Stimmen sorgen. Die staatsrechtliche Zweiseelentheorie bleibt eben eine
Theorie, muß eine Theorie bleiben. Wie sich zwischen dem Reichskanzler
Grafen Bülow und dem preußischen Ministerpräsidenten Grafen Bülow oder
zwischen Herrn v. Budde als preußischen Minister und als Chef der reichs-
ländisken Eisenbahnverwaltung ein Konflikt nicht denken läßt, so auch nicht
zwischen den an die Weisungen derselben Person gebundenen Bundesrats-
bevollmächtigten Preußens und Elsaß=Lothringens.

Dem Reichslande eine vom Kaiser zu ernennende Bundesratsvertretung
einräumen, heißt also weiter nichts, als Preußens Einfluß im Bundesrat ver-
stärken. Das hat übrigens sogar der Reichskanzler offen zugegeben. Er
führte nämlich am 15. März, als von der Ernennung der Bundesratsbevoll-
mächtigten Elsaß=Lothringens nicht einmal durch den Kaiser direkt, sondern
durch den Statthalter die Rede war, im Reichtag aus:

„Jhre Ernennung durch den Kaiserlichen Statthalter würde dazu
führen, den Einfluß Preußens im Bundesrate über die Absichten
der Reichsverfassung hinaus zu mehren und damit das Verhältnis
Preußens zu den anderen Bundesstaaten in einer für die letzteren un-
günstigen Weise zu verschieben.“

Schon jetzt ist der Einfluß Preußens unerwünscht groß. Außer seinen
eigenen 17 Stimmen sind ihm die beiden braunschweigischen sicher, seitdem
Braunschweig tatsächlich eine Sekundogenitur Preußens geworden ist. Kommen
noch die elsaß=lothringischen hinzu, so würde das natürlich die Verschlimmerung
eines an sich schon hinreichend unerfreulichen Zustandes bedeuten. Dagegen
müssen sich nicht nur die Vertreter aller kleinen und mittleren Staaten in ihrem
eigensten Jnteresse sträuben, sondern auch die Preußen, die in dem über-
wiegenden Einfluß Preußens auf die Reichspolitik einen politischen Schaden
erblicken.

Wer da weiß, welches Hemmnis für eine freiheitliche Reichspolitik gerade
Preußen darstellt, der wird lieber dem Reichsland die an sich natürlich ihm
zukommende Vertretung noch einige Jahre vorenthalten, ehe er Preußens Einfluß
in einem Maße stärkt, der für die Gesetzgebung des ganzen Reichs von dauern-
dem und unübersehbarem schädlichen Einfluß sein kann.

Die Vertretung Elsaß=Lothringens im Bundesrat ist nur zulässig, wenn

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[603/0011] H. v. Gerlach: Elsaß=Lothringen als Bundesstaat. geplanten Jnitiativantrag zu eigen machte, und so die Regierung vielleicht veranlaßte, den ihr damit gewiesenen Weg zu beschreiten. Der Kaiser als Landesherr von Elsaß=Lothringen soll die Bundesrats- bevollmächtigten dafür ernennen. Wieviel es sein sollen, ist noch nicht gesagt. Unter drei können es aber kaum sein, da Hessen mit seiner um eine halbe Million geringeren Bevölkerung sogar drei Bundesratsstimmen hat. Der Kaiser würde also in Zukunft als Landesherr von Elsaß=Lothringen über drei Stimmen im Bundesrat verfügen. Als König von Preußen stehen ihm 17 zu. Jn seiner doppelten Eigenschaft würde er also in Zukunft über 20 Stimmen verfügen können. Daß diese 20 Stimmen jemals auseinander fallen, daß die drei reichsländischen gegen die 17 preußischen in die Wagschale geworfen wer- den könnten, ist theoretisch wohl denkbar, in praxi unvorstellbar. Denn der Kaiser als König von Preußen und als Landesherr von Elsaß=Lothringen mögen staatsrechtlich noch so scharf von einander geschieden sein, die Personalunion wird schon dauernd für eine gleichmäßige Jnstruierung aller 20 Stimmen sorgen. Die staatsrechtliche Zweiseelentheorie bleibt eben eine Theorie, muß eine Theorie bleiben. Wie sich zwischen dem Reichskanzler Grafen Bülow und dem preußischen Ministerpräsidenten Grafen Bülow oder zwischen Herrn v. Budde als preußischen Minister und als Chef der reichs- ländisken Eisenbahnverwaltung ein Konflikt nicht denken läßt, so auch nicht zwischen den an die Weisungen derselben Person gebundenen Bundesrats- bevollmächtigten Preußens und Elsaß=Lothringens. Dem Reichslande eine vom Kaiser zu ernennende Bundesratsvertretung einräumen, heißt also weiter nichts, als Preußens Einfluß im Bundesrat ver- stärken. Das hat übrigens sogar der Reichskanzler offen zugegeben. Er führte nämlich am 15. März, als von der Ernennung der Bundesratsbevoll- mächtigten Elsaß=Lothringens nicht einmal durch den Kaiser direkt, sondern durch den Statthalter die Rede war, im Reichtag aus: „Jhre Ernennung durch den Kaiserlichen Statthalter würde dazu führen, den Einfluß Preußens im Bundesrate über die Absichten der Reichsverfassung hinaus zu mehren und damit das Verhältnis Preußens zu den anderen Bundesstaaten in einer für die letzteren un- günstigen Weise zu verschieben.“ Schon jetzt ist der Einfluß Preußens unerwünscht groß. Außer seinen eigenen 17 Stimmen sind ihm die beiden braunschweigischen sicher, seitdem Braunschweig tatsächlich eine Sekundogenitur Preußens geworden ist. Kommen noch die elsaß=lothringischen hinzu, so würde das natürlich die Verschlimmerung eines an sich schon hinreichend unerfreulichen Zustandes bedeuten. Dagegen müssen sich nicht nur die Vertreter aller kleinen und mittleren Staaten in ihrem eigensten Jnteresse sträuben, sondern auch die Preußen, die in dem über- wiegenden Einfluß Preußens auf die Reichspolitik einen politischen Schaden erblicken. Wer da weiß, welches Hemmnis für eine freiheitliche Reichspolitik gerade Preußen darstellt, der wird lieber dem Reichsland die an sich natürlich ihm zukommende Vertretung noch einige Jahre vorenthalten, ehe er Preußens Einfluß in einem Maße stärkt, der für die Gesetzgebung des ganzen Reichs von dauern- dem und unübersehbarem schädlichen Einfluß sein kann. Die Vertretung Elsaß=Lothringens im Bundesrat ist nur zulässig, wenn

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Zitationshilfe: Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905, S. 603. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0113_1905/11>, abgerufen am 21.11.2024.