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Ethica Complementoria. Nürnberg. 1643

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Fünfftes Capittel.
schafft sey erfordert / jhnen sambt
vnd sonders Dienst- vnd Ehren-
freundlich zu dancken / daß sie auff
jhre vorhergehende Einladung
sich haben abmüssigen / vnd mit
jhrer ansehnlichen praesentz den
Kirchgang helffen zieren / Gott
den Allmächtigen als Stifftern
deß H. Ehestandes vmb eine glück-
liche Ehe anruffen vnd vorbitten /
Braut vnd Bräutigamb mit rei-
chem milten Gaben wollen anse-
hen vnd verehren; Selbe verspüren
daraus jhre sonderbahre affection,
welche sie auff begebende occasi-
on
hinwider zu ersetzen geneigt vnd
schuldig wehren; Hätten hiebey /
vorderst gebührlicher dienstlichen
Bedanckung / Ehrenfreundlich zu
bitten / die anwesenden Herrn wol-
len mit den auffgetragenen Tra-

ctamen-

Fuͤnfftes Capittel.
ſchafft ſey erfordert / jhnen ſambt
vnd ſonders Dienſt- vnd Ehren-
freundlich zu dancken / daß ſie auff
jhre vorhergehende Einladung
ſich haben abmuͤſſigen / vnd mit
jhrer anſehnlichen præſentz den
Kirchgang helffen zieren / Gott
den Allmaͤchtigen als Stifftern
deß H. Eheſtandes vmb eine gluͤck-
liche Ehe anruffen vnd vorbitten /
Braut vnd Braͤutigamb mit rei-
chem milten Gaben wollen anſe-
hen vnd verehꝛen; Selbe verſpuͤren
daraus jhre ſonderbahre affection,
welche ſie auff begebende occaſi-
on
hinwider zu erſetzen geneigt vnd
ſchuldig wehren; Haͤtten hiebey /
vorderſt gebuͤhrlicher dienſtlichen
Bedanckung / Ehrenfreundlich zu
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len mit den auffgetragenen Tra-

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[C12a/0071] Fuͤnfftes Capittel. ſchafft ſey erfordert / jhnen ſambt vnd ſonders Dienſt- vnd Ehren- freundlich zu dancken / daß ſie auff jhre vorhergehende Einladung ſich haben abmuͤſſigen / vnd mit jhrer anſehnlichen præſentz den Kirchgang helffen zieren / Gott den Allmaͤchtigen als Stifftern deß H. Eheſtandes vmb eine gluͤck- liche Ehe anruffen vnd vorbitten / Braut vnd Braͤutigamb mit rei- chem milten Gaben wollen anſe- hen vnd verehꝛen; Selbe verſpuͤren daraus jhre ſonderbahre affection, welche ſie auff begebende occaſi- on hinwider zu erſetzen geneigt vnd ſchuldig wehren; Haͤtten hiebey / vorderſt gebuͤhrlicher dienſtlichen Bedanckung / Ehrenfreundlich zu bitten / die anweſenden Herꝛn wol- len mit den auffgetragenen Tra- ctamen-

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Zitationshilfe: Ethica Complementoria. Nürnberg. 1643, S. C12a. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_ethica_1643/71>, abgerufen am 27.07.2024.