[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.billig dasselbige edle Buch den zufelligen vnerklerten puncten in den streitschrifften vorgezogen / vnd bleiben nichts desto weniger die wort der stifftung des heiligen Nachtmals noch fest stehen. Sonderlich dieweil Lutherus / als ein auffrichtiger Lehrer selbst bekennet / das er den Sachen ex feruore contentionis etwa zuuiel gethan. Welchs jm denn zu bekennen keine schand / sondern viel mehr ein Ehr ist / in welchem vnser gegenteil billig seinem exempel folgen solte. Denn also lauten sein eigene wort / die bey vns mehr gelten / weder aller vnser Widersacher Lesterungen: Quae sic ardens cogito, prae nimia sapientia stulta sunt, etiam me ipso iudice, post refrigeratum calorem inuentionis. Qualia sunt multa, quae in principio causae meae feruens scripsi. Das ist / Was ich so hitzig gedenck / das ist vor vbriger Weisheit nichts denn thorheit / wie ich denn solches selbs bekennen mus / nach dem meine hitzige gedancken gekület werden. Vnd ist dessen viel / so ich anfangs in meiner Sach hitzig geschrieben. Bißher Lutherus / in der Vorrede vber etliche lateinische Predigt / Anno 37. in druck ausgangen. Tom. Ien. 3. lat. fol. 523. Solten sich derwegen die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien billig schemen / wenn sie nicht alle Fol. Apol. Erf. 101. b.schame abgelegt / das sie so scurriren / vnd mit groben / ehrlosen (wie sie reden) criminibus falsi vmb sich werffen. Aber wir schicken jnen jr vnhöffliche schertz / ja wol vnchristliche spottworte von so hohen Sachen wider zu hauss / da sie / nach der Juristen sprichwort / sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset. billig dasselbige edle Buch den zufelligen vnerklerten puncten in den streitschrifften vorgezogen / vnd bleiben nichts desto weniger die wort der stifftung des heiligen Nachtmals noch fest stehen. Sonderlich dieweil Lutherus / als ein auffrichtiger Lehrer selbst bekennet / das er den Sachen ex feruore contentionis etwa zuuiel gethan. Welchs jm denn zu bekennen keine schand / sondern viel mehr ein Ehr ist / in welchem vnser gegenteil billig seinem exempel folgen solte. Denn also lauten sein eigene wort / die bey vns mehr gelten / weder aller vnser Widersacher Lesterungen: Quae sic ardens cogito, prae nimia sapientia stulta sunt, etiam me ipso iudice, post refrigeratum calorem inuentionis. Qualia sunt multa, quae in principio causae meae feruens scripsi. Das ist / Was ich so hitzig gedenck / das ist vor vbriger Weisheit nichts denn thorheit / wie ich denn solches selbs bekennen mus / nach dem meine hitzige gedancken gekület werden. Vnd ist dessen viel / so ich anfangs in meiner Sach hitzig geschrieben. Bißher Lutherus / in der Vorrede vber etliche lateinische Predigt / Anno 37. in druck ausgangen. Tom. Ien. 3. lat. fol. 523. Solten sich derwegen die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien billig schemen / wenn sie nicht alle Fol. Apol. Erf. 101. b.schame abgelegt / das sie so scurriren / vnd mit groben / ehrlosen (wie sie reden) criminibus falsi vmb sich werffen. Aber wir schicken jnen jr vnhöffliche schertz / ja wol vnchristliche spottworte von so hohen Sachen wider zu hauss / da sie / nach der Juristen sprichwort / sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0396" n="394"/> billig dasselbige edle Buch den zufelligen vnerklerten puncten in den streitschrifften vorgezogen / vnd bleiben nichts desto weniger die wort der stifftung des heiligen Nachtmals noch fest stehen. Sonderlich dieweil Lutherus / als ein auffrichtiger Lehrer selbst bekennet / das er den Sachen ex feruore contentionis etwa zuuiel gethan. Welchs jm denn zu bekennen keine schand / sondern viel mehr ein Ehr ist / in welchem vnser gegenteil billig seinem exempel folgen solte.</p> <p>Denn also lauten sein eigene wort / die bey vns mehr gelten / weder aller vnser Widersacher Lesterungen: Quae sic ardens cogito, prae nimia sapientia stulta sunt, etiam me ipso iudice, post refrigeratum calorem inuentionis. Qualia sunt multa, quae in principio causae meae feruens scripsi.</p> <p>Das ist / Was ich so hitzig gedenck / das ist vor vbriger Weisheit nichts denn thorheit / wie ich denn solches selbs bekennen mus / nach dem meine hitzige gedancken gekület werden. Vnd ist dessen viel / so ich anfangs in meiner Sach hitzig geschrieben. Bißher Lutherus / in der Vorrede vber etliche lateinische Predigt / Anno 37. in druck ausgangen. Tom. Ien. <hi rendition="#i">3</hi>. lat. fol. <hi rendition="#i">523</hi>.</p> <p>Solten sich derwegen die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien billig schemen / wenn sie nicht alle <note place="left">Fol. Apol. Erf. <hi rendition="#i">101</hi>. b.</note>schame abgelegt / das sie so scurriren / vnd mit groben / ehrlosen (wie sie reden) criminibus falsi vmb sich werffen. Aber wir schicken jnen jr vnhöffliche schertz / ja wol vnchristliche spottworte von so hohen Sachen wider zu hauss / da sie / nach der Juristen sprichwort / sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset.</p> </div> </body> </text> </TEI> [394/0396]
billig dasselbige edle Buch den zufelligen vnerklerten puncten in den streitschrifften vorgezogen / vnd bleiben nichts desto weniger die wort der stifftung des heiligen Nachtmals noch fest stehen. Sonderlich dieweil Lutherus / als ein auffrichtiger Lehrer selbst bekennet / das er den Sachen ex feruore contentionis etwa zuuiel gethan. Welchs jm denn zu bekennen keine schand / sondern viel mehr ein Ehr ist / in welchem vnser gegenteil billig seinem exempel folgen solte.
Denn also lauten sein eigene wort / die bey vns mehr gelten / weder aller vnser Widersacher Lesterungen: Quae sic ardens cogito, prae nimia sapientia stulta sunt, etiam me ipso iudice, post refrigeratum calorem inuentionis. Qualia sunt multa, quae in principio causae meae feruens scripsi.
Das ist / Was ich so hitzig gedenck / das ist vor vbriger Weisheit nichts denn thorheit / wie ich denn solches selbs bekennen mus / nach dem meine hitzige gedancken gekület werden. Vnd ist dessen viel / so ich anfangs in meiner Sach hitzig geschrieben. Bißher Lutherus / in der Vorrede vber etliche lateinische Predigt / Anno 37. in druck ausgangen. Tom. Ien. 3. lat. fol. 523.
Solten sich derwegen die Herrn Verfasser der Erfurdischen Apologien billig schemen / wenn sie nicht alle schame abgelegt / das sie so scurriren / vnd mit groben / ehrlosen (wie sie reden) criminibus falsi vmb sich werffen. Aber wir schicken jnen jr vnhöffliche schertz / ja wol vnchristliche spottworte von so hohen Sachen wider zu hauss / da sie / nach der Juristen sprichwort / sagen: Esset vnum magnum verbum, si verum esset.
Fol. Apol. Erf. 101. b.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |