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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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Fol. Apol. Erf. 88. b.sie alhie fol. Apol. Erf. 88. mit listiger distinction / vnd versetzung desselbigen wörtleins / Selbst / das der einfeltige Leser sol gedencken / sie lassen die göttliche eigenschafften nur bey der Person / die sie doch in der Person vff die angenomene Natur selbst ziehen.

Zum dritten / wie hat aber solches alles die menschliche Natur / welche doch viel mehr / vermöge der persönlichen vereinigung / von dem ewigen Wort getragen / erhalten / vnd demnach gehabt wird? wie zugleich Theodoretus / vnd Vigilius bezeugen; das habere, vnd assumere, dem ewigen Wort: haberi autem, & assumi, der Menscheit Christi zustehe.

Zum vierten / wie reimet sichs / das sie jhren / oder ja der jhrigen / vörigen Schrifften / darauff sie sich in jtziger Erfurdischen Apologien zum öfftermal beruffen / zu wider / nicht mehr zweierley almechtigkeit in Christo (wie sie hiebeuor geschwermet) nachgeben wollen? So sie doch in jhrer Dessawischen Refutationschrifft wider vnser wolgemeintes bedencken vber die Praefation jhrer Concordiformul / pag. 70. mit dürren worten bekant / es sey ein vnterscheid non tantum ratione principij, verum etiam rei ipsius, zwischen der almechtigkeit / die Christus nach der Gottheit / vnd die er nach der Menscheit empfangen habe.

Wie bestehet nu jhr fürgeben / das die göttliche / vnd menschliche Natur in Christo einerley almechtigkeit (aber auff vngleiche weise / beide gleichwol / eine so wol / als die andere / in der that / realiter) haben / so doch dieselbige vnter sich re ipsa, das ist / nicht allein nach der weis / anfang / oder zeit / sondern auch in der that selbst / realiter, vnterschieden sein sol? Kan auch ein ding realiter, in der that / einerley;

Fol. Apol. Erf. 88. b.sie alhie fol. Apol. Erf. 88. mit listiger distinction / vnd versetzung desselbigen wörtleins / Selbst / das der einfeltige Leser sol gedencken / sie lassen die göttliche eigenschafften nur bey der Person / die sie doch in der Person vff die angenomene Natur selbst ziehen.

Zum dritten / wie hat aber solches alles die menschliche Natur / welche doch viel mehr / vermöge der persönlichen vereinigung / von dem ewigen Wort getragen / erhalten / vnd demnach gehabt wird? wie zugleich Theodoretus / vnd Vigilius bezeugen; das habere, vnd assumere, dem ewigen Wort: haberi autem, & assumi, der Menscheit Christi zustehe.

Zum vierten / wie reimet sichs / das sie jhren / oder ja der jhrigen / vörigen Schrifften / darauff sie sich in jtziger Erfurdischen Apologien zum öfftermal beruffen / zu wider / nicht mehr zweierley almechtigkeit in Christo (wie sie hiebeuor geschwermet) nachgeben wollen? So sie doch in jhrer Dessawischen Refutationschrifft wider vnser wolgemeintes bedencken vber die Praefation jhrer Concordiformul / pag. 70. mit dürren worten bekant / es sey ein vnterscheid non tantùm ratione principij, verùm etiam rei ipsius, zwischen der almechtigkeit / die Christus nach der Gottheit / vnd die er nach der Menscheit empfangen habe.

Wie bestehet nu jhr fürgeben / das die göttliche / vnd menschliche Natur in Christo einerley almechtigkeit (aber auff vngleiche weise / beide gleichwol / eine so wol / als die andere / in der that / realiter) haben / so doch dieselbige vnter sich re ipsa, das ist / nicht allein nach der weis / anfang / oder zeit / sondern auch in der that selbst / realiter, vnterschieden sein sol? Kan auch ein ding realiter, in der that / einerley;

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[262/0264] sie alhie fol. Apol. Erf. 88. mit listiger distinction / vnd versetzung desselbigen wörtleins / Selbst / das der einfeltige Leser sol gedencken / sie lassen die göttliche eigenschafften nur bey der Person / die sie doch in der Person vff die angenomene Natur selbst ziehen. Fol. Apol. Erf. 88. b. Zum dritten / wie hat aber solches alles die menschliche Natur / welche doch viel mehr / vermöge der persönlichen vereinigung / von dem ewigen Wort getragen / erhalten / vnd demnach gehabt wird? wie zugleich Theodoretus / vnd Vigilius bezeugen; das habere, vnd assumere, dem ewigen Wort: haberi autem, & assumi, der Menscheit Christi zustehe. Zum vierten / wie reimet sichs / das sie jhren / oder ja der jhrigen / vörigen Schrifften / darauff sie sich in jtziger Erfurdischen Apologien zum öfftermal beruffen / zu wider / nicht mehr zweierley almechtigkeit in Christo (wie sie hiebeuor geschwermet) nachgeben wollen? So sie doch in jhrer Dessawischen Refutationschrifft wider vnser wolgemeintes bedencken vber die Praefation jhrer Concordiformul / pag. 70. mit dürren worten bekant / es sey ein vnterscheid non tantùm ratione principij, verùm etiam rei ipsius, zwischen der almechtigkeit / die Christus nach der Gottheit / vnd die er nach der Menscheit empfangen habe. Wie bestehet nu jhr fürgeben / das die göttliche / vnd menschliche Natur in Christo einerley almechtigkeit (aber auff vngleiche weise / beide gleichwol / eine so wol / als die andere / in der that / realiter) haben / so doch dieselbige vnter sich re ipsa, das ist / nicht allein nach der weis / anfang / oder zeit / sondern auch in der that selbst / realiter, vnterschieden sein sol? Kan auch ein ding realiter, in der that / einerley;

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/264>, abgerufen am 24.11.2024.