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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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werden / daß bey vnsern Pastorn einhelliger vnd rechter Verstand von dieser Lehre erhalten / vnd die Zuhörer diesen Artickel einfeltig vnd richtig zu jhrer erbawung / einnehmen vnd verstehen mögen.

Wenn nu gefraget wird / Ob der Mensch einen Freyen Willen habe? kan auff solche Frage ehe nicht richtige Antwort gegeben werden / es sey denn / daß man zuuor vnterschiedlich frage / Wie weit sich der Freye Wille in eusserlichen oder Geistlichen Sachen erstrecke.

Denn ob wol die Menschliche Natur in vns durch den Fall vnd Erbschaden weit mehr vnd tieffer denn wir dencken / verstehen / vnd außreden können / verderbet ist / So ist sie doch nicht zu einem Stein / Stock oder Block / ist auch nicht dadurch in ein vnuernünfftige Bestien verendert worden / Sondern sie hat vnd behelt noch auch nach dem Fall Leib vnd Seele / Verstand / Hertz vnd Willen / daß die Vernunfft in eusserlichen / Bürgerlichen / Weltlichen Sachen / dis zeitlich Leben belangend / etlicher massen einen Freyen Willen hat / eusserlich erbar zu leben / (welchs die Schrifft eine Gerechtigkeit des Fleisches nennet) vnd vnter denen dingen / so mit der Vernunfft zu fassen vnd zu begreiffen sind / zu wehlen / wie der Achtzehende Artickel in der Augspurgischen Confession dauon meldet / Aber solche Freyheit ist auch in eusserlichen / Weltlichen vnd Bürgerlichen sachen für sich selbst gering / klein vnd schwach / wird auch vber die massen offt durch vnsere angeborne Schwacheit / vnd durch des Teuffels Werck verhindert vnd verkehret.

Also auch was die Sünde / Vntugend / vnd böses zu thun belanget / ist vnsere verderbte Natur allzu frey von aller Gerechtigkeit / allzu dienstbar zur Sünden / Rom. 6. Denn sie sündiget freywillig / mit Hertzen Lust vnd Frewde / saget Augustinus, wie auch die Augspurgische Confession im Neunzehenden Artickel zeuget / daß der eigene Freye Wille in den Gottlosen sey die Causa vnd vrsach der Sünden / Aber / als Augustinus klaget / ist das ein gar elender Freyer Wille / welcher der Sünden Knecht ist / welches all sein tichten vnd trachten nur jmmerdar böse ist / Gen. 6. 8. Daher denn auch D. Vrbanus seliger in seinem vorgehenden Buch recht verwirffet diese vnbescheidene Reden / Was der Mensch gutes oder böses thue / das thue er coacte, genötiget vnd gezwungen.

Es ist aber der Streit an diesem ort eigentlich vnd fürnemlich nicht dauon / noch darüber / was des Menschen Freyer Wille vermöge / entweder in Sünden / oder in Bürgerlichen eusserlichen Hendeln / Sondern die Frage ist von Geistlichen Göttlichen sachen vnd Hendeln / Gottes Ehre / vnser Bekehrung vnd Seligkeit belangend.

werden / daß bey vnsern Pastorn einhelliger vnd rechter Verstand von dieser Lehre erhalten / vnd die Zuhörer diesen Artickel einfeltig vnd richtig zu jhrer erbawung / einnehmen vnd verstehen mögen.

Wenn nu gefraget wird / Ob der Mensch einen Freyen Willen habe? kan auff solche Frage ehe nicht richtige Antwort gegeben werden / es sey denn / daß man zuuor vnterschiedlich frage / Wie weit sich der Freye Wille in eusserlichen oder Geistlichen Sachen erstrecke.

Denn ob wol die Menschliche Natur in vns durch den Fall vnd Erbschaden weit mehr vnd tieffer denn wir dencken / verstehen / vnd außreden können / verderbet ist / So ist sie doch nicht zu einem Stein / Stock oder Block / ist auch nicht dadurch in ein vnuernünfftige Bestien verendert worden / Sondern sie hat vnd behelt noch auch nach dem Fall Leib vnd Seele / Verstand / Hertz vnd Willen / daß die Vernunfft in eusserlichen / Bürgerlichen / Weltlichen Sachen / dis zeitlich Leben belangend / etlicher massen einen Freyen Willen hat / eusserlich erbar zu leben / (welchs die Schrifft eine Gerechtigkeit des Fleisches nennet) vnd vnter denen dingen / so mit der Vernunfft zu fassen vnd zu begreiffen sind / zu wehlen / wie der Achtzehende Artickel in der Augspurgischen Confession dauon meldet / Aber solche Freyheit ist auch in eusserlichen / Weltlichen vnd Bürgerlichen sachen für sich selbst gering / klein vnd schwach / wird auch vber die massen offt durch vnsere angeborne Schwacheit / vnd durch des Teuffels Werck verhindert vnd verkehret.

Also auch was die Sünde / Vntugend / vnd böses zu thun belanget / ist vnsere verderbte Natur allzu frey von aller Gerechtigkeit / allzu dienstbar zur Sünden / Rom. 6. Denn sie sündiget freywillig / mit Hertzen Lust vnd Frewde / saget Augustinus, wie auch die Augspurgische Confession im Neunzehenden Artickel zeuget / daß der eigene Freye Wille in den Gottlosen sey die Causa vnd vrsach der Sünden / Aber / als Augustinus klaget / ist das ein gar elender Freyer Wille / welcher der Sünden Knecht ist / welches all sein tichten vnd trachten nur jmmerdar böse ist / Gen. 6. 8. Daher denn auch D. Vrbanus seliger in seinem vorgehenden Buch recht verwirffet diese vnbescheidene Reden / Was der Mensch gutes oder böses thue / das thue er coactè, genötiget vnd gezwungen.

Es ist aber der Streit an diesem ort eigentlich vnd fürnemlich nicht dauon / noch darüber / was des Menschen Freyer Wille vermöge / entweder in Sünden / oder in Bürgerlichen eusserlichen Hendeln / Sondern die Frage ist von Geistlichen Göttlichen sachen vnd Hendeln / Gottes Ehre / vnser Bekehrung vnd Seligkeit belangend.

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[76/0744] werden / daß bey vnsern Pastorn einhelliger vnd rechter Verstand von dieser Lehre erhalten / vnd die Zuhörer diesen Artickel einfeltig vnd richtig zu jhrer erbawung / einnehmen vnd verstehen mögen. Wenn nu gefraget wird / Ob der Mensch einen Freyen Willen habe? kan auff solche Frage ehe nicht richtige Antwort gegeben werden / es sey denn / daß man zuuor vnterschiedlich frage / Wie weit sich der Freye Wille in eusserlichen oder Geistlichen Sachen erstrecke. Denn ob wol die Menschliche Natur in vns durch den Fall vnd Erbschaden weit mehr vnd tieffer denn wir dencken / verstehen / vnd außreden können / verderbet ist / So ist sie doch nicht zu einem Stein / Stock oder Block / ist auch nicht dadurch in ein vnuernünfftige Bestien verendert worden / Sondern sie hat vnd behelt noch auch nach dem Fall Leib vnd Seele / Verstand / Hertz vnd Willen / daß die Vernunfft in eusserlichen / Bürgerlichen / Weltlichen Sachen / dis zeitlich Leben belangend / etlicher massen einen Freyen Willen hat / eusserlich erbar zu leben / (welchs die Schrifft eine Gerechtigkeit des Fleisches nennet) vnd vnter denen dingen / so mit der Vernunfft zu fassen vnd zu begreiffen sind / zu wehlen / wie der Achtzehende Artickel in der Augspurgischen Confession dauon meldet / Aber solche Freyheit ist auch in eusserlichen / Weltlichen vnd Bürgerlichen sachen für sich selbst gering / klein vnd schwach / wird auch vber die massen offt durch vnsere angeborne Schwacheit / vnd durch des Teuffels Werck verhindert vnd verkehret. Also auch was die Sünde / Vntugend / vnd böses zu thun belanget / ist vnsere verderbte Natur allzu frey von aller Gerechtigkeit / allzu dienstbar zur Sünden / Rom. 6. Denn sie sündiget freywillig / mit Hertzen Lust vnd Frewde / saget Augustinus, wie auch die Augspurgische Confession im Neunzehenden Artickel zeuget / daß der eigene Freye Wille in den Gottlosen sey die Causa vnd vrsach der Sünden / Aber / als Augustinus klaget / ist das ein gar elender Freyer Wille / welcher der Sünden Knecht ist / welches all sein tichten vnd trachten nur jmmerdar böse ist / Gen. 6. 8. Daher denn auch D. Vrbanus seliger in seinem vorgehenden Buch recht verwirffet diese vnbescheidene Reden / Was der Mensch gutes oder böses thue / das thue er coactè, genötiget vnd gezwungen. Es ist aber der Streit an diesem ort eigentlich vnd fürnemlich nicht dauon / noch darüber / was des Menschen Freyer Wille vermöge / entweder in Sünden / oder in Bürgerlichen eusserlichen Hendeln / Sondern die Frage ist von Geistlichen Göttlichen sachen vnd Hendeln / Gottes Ehre / vnser Bekehrung vnd Seligkeit belangend.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/744>, abgerufen am 23.11.2024.