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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Wesen / Natur / Leib / Seele selbst seyn / so würde erfolgen / daß Christus entweder die Sünde auch zu gleich an sich genommen hette / weil er vnsere Natur an sich genommen hat / Oder daß Er mit nichte vnsere Menschliche Substantz / Wesen / Natur / Leib vnd Seele / Sondern viel ein andere frembde Natur an sich genommen hette / weil Er die Sünde nicht angenommen hat. Weil er aber ein Artickel vnsers Christlichen Glaubens ist / daß der Sohn Gottes das Wesen vnserer Natur / aber ohne Sünde an sich genommen / so ist gewiß / vnd klar / daß in allwege offt ermelter vnterscheid zwischen des Menschen Substantz oder Wesen / oder zwischen der Sünde gesetzt vnd gehalten werden müsse.

Zum Dritten / Von der Heiligung im Dritten Artickel vnsers Glaubens / bezeuget die heilige Schrifft / daß Christus reinige / heilige / vnd Selig mache sein Volck von jhren Sünden / Daraus sichs denn schleust / daß mit nichte der Mensch die Sünde selbst sey / Denn nicht die Sünde / Sondern der Mensch wird in die Gnade Gottes wieder an vnd auffgenommen / vmb des HErrn Christi willen. Dagegen aber ist vnd bleibet die Sünde zu ewigen zeiten ein Grewel für Gott / welcher Gott spinnen feind ist vnd bleibet.

Zum Vierden / im Artickel von der Aufferstehung des Fleisches bezeuget die heilige Schrifft nicht allein die gemeine Aufferstehung der Todten / beyde der Gleubigen vnd Vngleubigen / sondern auch außdrücklich / daß dis vnser Fleisch / die wir durch den Glauben die Vergebung der Sünden empfangen / werde wieder aufferstehen / Aber werde ohne Sünde seyn / vnd daß wir im ewigen Leben keine andere / sondern eben diese vnsere eigene Seele behalten vnd haben werden / Daß aber dieselbige ohne Sünde im ewigen Leben seyn werde.

Wenn nu gentzlich kein vnterscheid zwischen vnserm Fleisch vnd vnserer Seelen / vnd zwischen der Sünde seyn solte / würde zwar folgen / daß entweder dis vnser Fleisch nicht würde aufferstehen / oder daß wir alßdenn im ewigen Leben ein ander Fleisch / vnd eine andere Seele würden bekommen / oder daß auch die Sünde in vnd mit den Außerwehlten müste wieder aufferstehen / vnd auch ins ewige Leben kommen / darinne seyn vnd bleiben / wenn des Menschen Fleisch vnd Seele die Sünde selbst were.

Aus diesen vnwiedersprechlichen gründen der heiligen Schrifft vnd vnsers Christlichen Glaubens ist nu klar / daß aus noth der wieder erregte Manicheische Schwarm solie vnd müsse verworffen vnd verdampt werden / da man fürgibt / daß die Erbsünde des Menschen Substantz / Wesen / Natur / Leib vnd Seele selbst sey / also / daß man

Wesen / Natur / Leib / Seele selbst seyn / so würde erfolgen / daß Christus entweder die Sünde auch zu gleich an sich genommen hette / weil er vnsere Natur an sich genom̃en hat / Oder daß Er mit nichte vnsere Menschliche Substantz / Wesen / Natur / Leib vnd Seele / Sondern viel ein andere frembde Natur an sich genommen hette / weil Er die Sünde nicht angenommen hat. Weil er aber ein Artickel vnsers Christlichen Glaubens ist / daß der Sohn Gottes das Wesen vnserer Natur / aber ohne Sünde an sich genommen / so ist gewiß / vnd klar / daß in allwege offt ermelter vnterscheid zwischen des Menschen Substantz oder Wesen / oder zwischen der Sünde gesetzt vnd gehalten werden müsse.

Zum Dritten / Von der Heiligung im Dritten Artickel vnsers Glaubens / bezeuget die heilige Schrifft / daß Christus reinige / heilige / vnd Selig mache sein Volck von jhren Sünden / Daraus sichs denn schleust / daß mit nichte der Mensch die Sünde selbst sey / Denn nicht die Sünde / Sondern der Mensch wird in die Gnade Gottes wieder an vnd auffgenom̃en / vmb des HErrn Christi willen. Dagegen aber ist vnd bleibet die Sünde zu ewigen zeiten ein Grewel für Gott / welcher Gott spinnen feind ist vnd bleibet.

Zum Vierden / im Artickel von der Aufferstehung des Fleisches bezeuget die heilige Schrifft nicht allein die gemeine Aufferstehung der Todten / beyde der Gleubigen vnd Vngleubigen / sondern auch außdrücklich / daß dis vnser Fleisch / die wir durch den Glauben die Vergebung der Sünden empfangen / werde wieder aufferstehen / Aber werde ohne Sünde seyn / vnd daß wir im ewigen Leben keine andere / sondern eben diese vnsere eigene Seele behalten vnd haben werden / Daß aber dieselbige ohne Sünde im ewigen Leben seyn werde.

Wenn nu gentzlich kein vnterscheid zwischen vnserm Fleisch vnd vnserer Seelen / vnd zwischen der Sünde seyn solte / würde zwar folgen / daß entweder dis vnser Fleisch nicht würde aufferstehen / oder daß wir alßdenn im ewigen Leben ein ander Fleisch / vnd eine andere Seele würden bekommen / oder daß auch die Sünde in vnd mit den Außerwehlten müste wieder aufferstehen / vnd auch ins ewige Leben kommen / darinne seyn vnd bleiben / wenn des Menschen Fleisch vnd Seele die Sünde selbst were.

Aus diesen vnwiedersprechlichen gründen der heiligen Schrifft vnd vnsers Christlichen Glaubens ist nu klar / daß aus noth der wieder erregte Manicheische Schwarm solie vnd müsse verworffen vnd verdampt werden / da man fürgibt / daß die Erbsünde des Menschen Substantz / Wesen / Natur / Leib vnd Seele selbst sey / also / daß man

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[73/0741] Wesen / Natur / Leib / Seele selbst seyn / so würde erfolgen / daß Christus entweder die Sünde auch zu gleich an sich genommen hette / weil er vnsere Natur an sich genom̃en hat / Oder daß Er mit nichte vnsere Menschliche Substantz / Wesen / Natur / Leib vnd Seele / Sondern viel ein andere frembde Natur an sich genommen hette / weil Er die Sünde nicht angenommen hat. Weil er aber ein Artickel vnsers Christlichen Glaubens ist / daß der Sohn Gottes das Wesen vnserer Natur / aber ohne Sünde an sich genommen / so ist gewiß / vnd klar / daß in allwege offt ermelter vnterscheid zwischen des Menschen Substantz oder Wesen / oder zwischen der Sünde gesetzt vnd gehalten werden müsse. Zum Dritten / Von der Heiligung im Dritten Artickel vnsers Glaubens / bezeuget die heilige Schrifft / daß Christus reinige / heilige / vnd Selig mache sein Volck von jhren Sünden / Daraus sichs denn schleust / daß mit nichte der Mensch die Sünde selbst sey / Denn nicht die Sünde / Sondern der Mensch wird in die Gnade Gottes wieder an vnd auffgenom̃en / vmb des HErrn Christi willen. Dagegen aber ist vnd bleibet die Sünde zu ewigen zeiten ein Grewel für Gott / welcher Gott spinnen feind ist vnd bleibet. Zum Vierden / im Artickel von der Aufferstehung des Fleisches bezeuget die heilige Schrifft nicht allein die gemeine Aufferstehung der Todten / beyde der Gleubigen vnd Vngleubigen / sondern auch außdrücklich / daß dis vnser Fleisch / die wir durch den Glauben die Vergebung der Sünden empfangen / werde wieder aufferstehen / Aber werde ohne Sünde seyn / vnd daß wir im ewigen Leben keine andere / sondern eben diese vnsere eigene Seele behalten vnd haben werden / Daß aber dieselbige ohne Sünde im ewigen Leben seyn werde. Wenn nu gentzlich kein vnterscheid zwischen vnserm Fleisch vnd vnserer Seelen / vnd zwischen der Sünde seyn solte / würde zwar folgen / daß entweder dis vnser Fleisch nicht würde aufferstehen / oder daß wir alßdenn im ewigen Leben ein ander Fleisch / vnd eine andere Seele würden bekommen / oder daß auch die Sünde in vnd mit den Außerwehlten müste wieder aufferstehen / vnd auch ins ewige Leben kommen / darinne seyn vnd bleiben / wenn des Menschen Fleisch vnd Seele die Sünde selbst were. Aus diesen vnwiedersprechlichen gründen der heiligen Schrifft vnd vnsers Christlichen Glaubens ist nu klar / daß aus noth der wieder erregte Manicheische Schwarm solie vnd müsse verworffen vnd verdampt werden / da man fürgibt / daß die Erbsünde des Menschen Substantz / Wesen / Natur / Leib vnd Seele selbst sey / also / daß man

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/741>, abgerufen am 23.11.2024.