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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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dersacher Argument vnd Gegenreden setzet sie: Wir bekennen / daß die Schrifft an etlichen orten das Gesetz lehret / an etlichen orten aber das Euangelium / die gnedige Vergebung der Sünden vmb Christi willen. Vnd weiter: Das ist des Euangelij eigene Lehre / daß wir nicht vmb vnserer Wercke vnd Verdienst willen / sondern allein vmb des HErrn Christi willen durch den Glauben bekommen Vergebung der Sünden. Vnd weiter: Das Euangelium ist eben die Lehre / so den Glauben erfoddert / daß vns Gott wolle die Sünde vergeben / vnd selig machen allein vmb Christi willen.

Im Artickel / De Poenitentia, Das wort / das allein die Sünde weiset / offenbahret vnd straffet / das ist eigentlich die Lehre des Gesetzes / vnd nicht des Euangelij. Item / Das Gesetz ist das Wort / das die Sünde straffet / vnd verdammet. Vnd bald darauff: Das sind die zwey fürnemsten Werck Gottes im Menschen / Schrecken / vnd die Erschrockenen wieder erquicken / vnd lebendig machen. Von diesen zweyen Wercken GOttes redet vnd handelt die gantze heilige Schrifft / Eines geschicht durchs Gesetze / welches weiset / offenbaret / straffet / vnd verdammet die Sünde / Das ander geschicht durch das Euangelium / welches verheisset vnd schencket die Gnade in Christo.

Vnd hieraus ist klar vnd offenbahr / wie man solchen vnterscheid zwischen dem Gesetz vnd Euangelio nach Notturfft nützlich gebrauchen möge vnd solle / Als nemlich / Daß die Pastores hieraus Bericht haben / was sie für eine Lehre den Gottlosen / sichern / vnd vnbußfertigen Sündern sollen fürhalten / dadurch GOtt in jhnen Rew vnd Leid vber jhre Sünde / Furcht vnd schrecken für Gottes Zorn / vnd seinem schrecklichen Gericht wircken möge / nemlich / die scharffe ernste Gesetzpredigt.

Aus welchem Gesetz die Pastores auch hernach den Bekehrten vnd Heiligen weisen vnd offenbahren sollen die inwonende Sünde / so in jhrem Fleisch noch wonet / Rom. 7.

Item / Aus gegebenem Bericht haben sich die Pastores auch zu erinnern / aus welcher Heuptlehre sie die erschrockene / zerschlagene / blöde vnd furchtsame Hertzen vnd Gewissen wieder trösten vnd auffrichten sollen / vnd jhnen weisen / wo sie die Gnade Gottes / Gerechtigkeit / Versönung mit Gott / Vergebung der Sünden / Heyl / Seligkeit vnd ewiges Leben / suchen / finden vnd bekommen mögen. Denn in diesem Fall sol man die Hertzen vnd Gewissen nicht an das Gesetze / vnd desselben Wercke vnd verdienste weisen / Sondern zu der Lehre des Trostreichen Euangelij / Galat. 3. Roman. 3. 2. Corinth. 3. Isai. 61. Matth. 9. 11.

dersacher Argument vnd Gegenreden setzet sie: Wir bekennen / daß die Schrifft an etlichen orten das Gesetz lehret / an etlichen orten aber das Euangelium / die gnedige Vergebung der Sünden vmb Christi willen. Vnd weiter: Das ist des Euangelij eigene Lehre / daß wir nicht vmb vnserer Wercke vnd Verdienst willen / sondern allein vmb des HErrn Christi willen durch den Glauben bekom̃en Vergebung der Sünden. Vnd weiter: Das Euangelium ist eben die Lehre / so den Glauben erfoddert / daß vns Gott wolle die Sünde vergeben / vnd selig machen allein vmb Christi willen.

Im Artickel / De Poenitentia, Das wort / das allein die Sünde weiset / offenbahret vnd straffet / das ist eigentlich die Lehre des Gesetzes / vnd nicht des Euangelij. Item / Das Gesetz ist das Wort / das die Sünde straffet / vnd verdammet. Vnd bald darauff: Das sind die zwey fürnemsten Werck Gottes im Menschen / Schrecken / vnd die Erschrockenen wieder erquicken / vnd lebendig machen. Von diesen zweyen Wercken GOttes redet vnd handelt die gantze heilige Schrifft / Eines geschicht durchs Gesetze / welches weiset / offenbaret / straffet / vnd verdammet die Sünde / Das ander geschicht durch das Euangelium / welches verheisset vnd schencket die Gnade in Christo.

Vnd hieraus ist klar vnd offenbahr / wie man solchen vnterscheid zwischen dem Gesetz vnd Euangelio nach Notturfft nützlich gebrauchen möge vnd solle / Als nemlich / Daß die Pastores hieraus Bericht haben / was sie für eine Lehre den Gottlosen / sichern / vnd vnbußfertigen Sündern sollen fürhalten / dadurch GOtt in jhnen Rew vnd Leid vber jhre Sünde / Furcht vnd schrecken für Gottes Zorn / vnd seinem schrecklichen Gericht wircken möge / nemlich / die scharffe ernste Gesetzpredigt.

Aus welchem Gesetz die Pastores auch hernach den Bekehrten vnd Heiligen weisen vnd offenbahren sollen die inwonende Sünde / so in jhrem Fleisch noch wonet / Rom. 7.

Item / Aus gegebenem Bericht haben sich die Pastores auch zu erinnern / aus welcher Heuptlehre sie die erschrockene / zerschlagene / blöde vnd furchtsame Hertzen vnd Gewissen wieder trösten vnd auffrichten sollen / vnd jhnen weisen / wo sie die Gnade Gottes / Gerechtigkeit / Versönung mit Gott / Vergebung der Sünden / Heyl / Seligkeit vnd ewiges Leben / suchen / finden vnd bekommen mögen. Denn in diesem Fall sol man die Hertzen vnd Gewissen nicht an das Gesetze / vnd desselben Wercke vnd verdienste weisen / Sondern zu der Lehre des Trostreichen Euangelij / Galat. 3. Roman. 3. 2. Corinth. 3. Isai. 61. Matth. 9. 11.

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[63/0731] dersacher Argument vnd Gegenreden setzet sie: Wir bekennen / daß die Schrifft an etlichen orten das Gesetz lehret / an etlichen orten aber das Euangelium / die gnedige Vergebung der Sünden vmb Christi willen. Vnd weiter: Das ist des Euangelij eigene Lehre / daß wir nicht vmb vnserer Wercke vnd Verdienst willen / sondern allein vmb des HErrn Christi willen durch den Glauben bekom̃en Vergebung der Sünden. Vnd weiter: Das Euangelium ist eben die Lehre / so den Glauben erfoddert / daß vns Gott wolle die Sünde vergeben / vnd selig machen allein vmb Christi willen. Im Artickel / De Poenitentia, Das wort / das allein die Sünde weiset / offenbahret vnd straffet / das ist eigentlich die Lehre des Gesetzes / vnd nicht des Euangelij. Item / Das Gesetz ist das Wort / das die Sünde straffet / vnd verdammet. Vnd bald darauff: Das sind die zwey fürnemsten Werck Gottes im Menschen / Schrecken / vnd die Erschrockenen wieder erquicken / vnd lebendig machen. Von diesen zweyen Wercken GOttes redet vnd handelt die gantze heilige Schrifft / Eines geschicht durchs Gesetze / welches weiset / offenbaret / straffet / vnd verdammet die Sünde / Das ander geschicht durch das Euangelium / welches verheisset vnd schencket die Gnade in Christo. Vnd hieraus ist klar vnd offenbahr / wie man solchen vnterscheid zwischen dem Gesetz vnd Euangelio nach Notturfft nützlich gebrauchen möge vnd solle / Als nemlich / Daß die Pastores hieraus Bericht haben / was sie für eine Lehre den Gottlosen / sichern / vnd vnbußfertigen Sündern sollen fürhalten / dadurch GOtt in jhnen Rew vnd Leid vber jhre Sünde / Furcht vnd schrecken für Gottes Zorn / vnd seinem schrecklichen Gericht wircken möge / nemlich / die scharffe ernste Gesetzpredigt. Aus welchem Gesetz die Pastores auch hernach den Bekehrten vnd Heiligen weisen vnd offenbahren sollen die inwonende Sünde / so in jhrem Fleisch noch wonet / Rom. 7. Item / Aus gegebenem Bericht haben sich die Pastores auch zu erinnern / aus welcher Heuptlehre sie die erschrockene / zerschlagene / blöde vnd furchtsame Hertzen vnd Gewissen wieder trösten vnd auffrichten sollen / vnd jhnen weisen / wo sie die Gnade Gottes / Gerechtigkeit / Versönung mit Gott / Vergebung der Sünden / Heyl / Seligkeit vnd ewiges Leben / suchen / finden vnd bekommen mögen. Denn in diesem Fall sol man die Hertzen vnd Gewissen nicht an das Gesetze / vnd desselben Wercke vnd verdienste weisen / Sondern zu der Lehre des Trostreichen Euangelij / Galat. 3. Roman. 3. 2. Corinth. 3. Isai. 61. Matth. 9. 11.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/731>, abgerufen am 25.11.2024.