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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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straffen / wenn er fliehen oder wehren wil / das rechte Vrtheil / vnd wahre Erkentniß der Kirchen.

Darumb / ob schon der Bapst aus Göttlichen Rechten den Primat oder Obrigkeit hette / sol man jhm dennoch keinen Gehorsam leisten / weil er falsche Gottesdienst / vnd ein ander Lehre / wieder das Euangelium erhalten wil / Ja man sol sich aus noth wieder jhn / als den rechten Antichrist / setzen. Man siehets je am Tag / was des Bapsts Irrthumb / vnd wie gros sie sind.

So siehet man auch die Wüterey / welche er wieder die frommen Christen fürnimpt. So stehet Gottes Befehl vnd Wort da / Daß wir Abgötterey / falsche Lehre / vnd vnbilliche Wüterey fliehen sollen. Darumb hat ein jeder frommer Christ wichtige / nöthige / vnd helle Vrsachen gnug / daß er dem Bapst nicht gehorsam leiste / Vnd sind solche nötige Vrsachen allen Christen ein grosser Trost / wieder allerley Schmach vnd Schand / die sie vns aufflegen / daß wir Ergerniß geben / Zertrennung vnd Vneinigkeit anrichten.

Die es aber mit dem Bapst halten / vnd seine Lehre vnd falsche Gottesdienst verthedingen / die beflecken sich mit Abgötterey / vnd Gotteslesterlicher Lehre / Vnd laden auff sich alles Blut der frommen Christen / die der Bapst vnd die seinen verfolgen / die verhindern auch Gottes Ehre / vnd der Kirchen Seligkeit / weil sie solch Irrthumb vnd Laster für aller Welt / vnd allen Nachkommen zu schaden / verthedingen.

Von der Bischoffen Gewalt vnd Jurisdiction.

IN vnser Confession vnd A pologia haben wir in gemein erzehlet / was von Kirchen Gewalt zu sagen gewest ist. Denn das Euangelium gebeut denen / so den Kirchen sollen fürstehen / daß sie das Euangelium predigen / Sünde vergeben / vnd Sacramenta reichen sollen / Vnd vber das gibt es jhnen die Iurisdictio, daß man die / so in öffentlichen Lastern ligen / bannen / vnd die sich bessern wöllen / entbinnen vnd absoluieren sol.

straffen / wenn er fliehen oder wehren wil / das rechte Vrtheil / vnd wahre Erkentniß der Kirchen.

Darumb / ob schon der Bapst aus Göttlichen Rechten den Primat oder Obrigkeit hette / sol man jhm dennoch keinen Gehorsam leisten / weil er falsche Gottesdienst / vnd ein ander Lehre / wieder das Euangelium erhalten wil / Ja man sol sich aus noth wieder jhn / als den rechten Antichrist / setzen. Man siehets je am Tag / was des Bapsts Irrthumb / vnd wie gros sie sind.

So siehet man auch die Wüterey / welche er wieder die frommen Christen fürnimpt. So stehet Gottes Befehl vnd Wort da / Daß wir Abgötterey / falsche Lehre / vnd vnbilliche Wüterey fliehen sollen. Darumb hat ein jeder frommer Christ wichtige / nöthige / vnd helle Vrsachen gnug / daß er dem Bapst nicht gehorsam leiste / Vnd sind solche nötige Vrsachen allen Christen ein grosser Trost / wieder allerley Schmach vnd Schand / die sie vns aufflegen / daß wir Ergerniß geben / Zertrennung vnd Vneinigkeit anrichten.

Die es aber mit dem Bapst halten / vnd seine Lehre vnd falsche Gottesdienst verthedingen / die beflecken sich mit Abgötterey / vnd Gotteslesterlicher Lehre / Vnd laden auff sich alles Blut der from̃en Christen / die der Bapst vnd die seinen verfolgen / die verhindern auch Gottes Ehre / vnd der Kirchen Seligkeit / weil sie solch Irrthumb vnd Laster für aller Welt / vnd allen Nachkommen zu schaden / verthedingen.

Von der Bischoffen Gewalt vnd Jurisdiction.

IN vnser Confession vnd A pologia haben wir in gemein erzehlet / was von Kirchen Gewalt zu sagen gewest ist. Denn das Euangelium gebeut denen / so den Kirchen sollen fürstehen / daß sie das Euangelium predigen / Sünde vergeben / vnd Sacramenta reichen sollen / Vnd vber das gibt es jhnen die Iurisdictio, daß man die / so in öffentlichen Lastern ligen / bannen / vnd die sich bessern wöllen / entbinnen vnd absoluieren sol.

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[314/0657] straffen / wenn er fliehen oder wehren wil / das rechte Vrtheil / vnd wahre Erkentniß der Kirchen. Darumb / ob schon der Bapst aus Göttlichen Rechten den Primat oder Obrigkeit hette / sol man jhm dennoch keinen Gehorsam leisten / weil er falsche Gottesdienst / vnd ein ander Lehre / wieder das Euangelium erhalten wil / Ja man sol sich aus noth wieder jhn / als den rechten Antichrist / setzen. Man siehets je am Tag / was des Bapsts Irrthumb / vnd wie gros sie sind. So siehet man auch die Wüterey / welche er wieder die frommen Christen fürnimpt. So stehet Gottes Befehl vnd Wort da / Daß wir Abgötterey / falsche Lehre / vnd vnbilliche Wüterey fliehen sollen. Darumb hat ein jeder frommer Christ wichtige / nöthige / vnd helle Vrsachen gnug / daß er dem Bapst nicht gehorsam leiste / Vnd sind solche nötige Vrsachen allen Christen ein grosser Trost / wieder allerley Schmach vnd Schand / die sie vns aufflegen / daß wir Ergerniß geben / Zertrennung vnd Vneinigkeit anrichten. Die es aber mit dem Bapst halten / vnd seine Lehre vnd falsche Gottesdienst verthedingen / die beflecken sich mit Abgötterey / vnd Gotteslesterlicher Lehre / Vnd laden auff sich alles Blut der from̃en Christen / die der Bapst vnd die seinen verfolgen / die verhindern auch Gottes Ehre / vnd der Kirchen Seligkeit / weil sie solch Irrthumb vnd Laster für aller Welt / vnd allen Nachkommen zu schaden / verthedingen. Von der Bischoffen Gewalt vnd Jurisdiction. IN vnser Confession vnd A pologia haben wir in gemein erzehlet / was von Kirchen Gewalt zu sagen gewest ist. Denn das Euangelium gebeut denen / so den Kirchen sollen fürstehen / daß sie das Euangelium predigen / Sünde vergeben / vnd Sacramenta reichen sollen / Vnd vber das gibt es jhnen die Iurisdictio, daß man die / so in öffentlichen Lastern ligen / bannen / vnd die sich bessern wöllen / entbinnen vnd absoluieren sol.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/657>, abgerufen am 25.11.2024.