[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Weil nu weder die Ordinatio noch Confirmatio dazumal durch das grosse theil der Welt / in allen Kirchen der Griechen vnd Lateinischen / beym Bischoffe zu Rom ist gesucht worden / ist es klar / daß die Kirchen dazumal solche Obrigkeit vnd Herrschafft dem Bischoffe zu Rom nicht geben hat. IIX. Solche Obrigkeit vnd Herrschafft ist auch gantz vnd gar vnmüglich / Denn wie könte es müglich seyn / daß ein Bischoff solte alle Kirchen der gantzen Christenheit versorgen / Oder / daß die Kirchen so fern von Rom gelegen / allein von einem / alle jhre Kirchendiener könten ordinieren lassen. Denn das ist je gewiß / Daß das Reich Christi durch die gantze Welt ist außgetheilet. So sind auch noch heutiges tags viel Christliche Versamlung der Kirchen in Orient / welche Kirchendiener haben / so weder vom Bapst / noch den seinen / ordiniert noch confirmirt sind. Weil nun solche Obrigkeit / der sich der Bapst wieder alle Schrifft anmasset / auch gantz vnd gar vnmüglich ist / vnd die Kirchen in der Welt hin vnd wieder den Bapst / für ein solchen Herrn weder erkennet / noch brauchet haben / Siehet man wol / daß solche Obrigkeit / nicht von Christo eingesetzt / vnd nicht aus Göttlichen Rechten kommet. IX. Es sind vor alters viel Concilia außgeschrieben / vnd gehalten worden / in welchen der Bischoff zu Rom / nicht als der Oberste gesessen ist / als zu Nicea / vnnd an andern örten mehr / Dasselb ist je auch ein anzeigen / daß die Kirche dazumal den Bapst für einen Oberherrn vber alle Kirchen vnd Bischoffe nicht erkennet habe. X. S. Hieronymus spricht: Wenn man wil von Gewalt vnd Herrschafft reden / so ist je Orbis mehr / denn Vrbs, das ist / Welt ist mehr / denn die Stadt Rom. Darumb / es sey der Bischoff zu Rom / oder Eugubien / zu Constantinopel / oder Regio / oder Alexandrien / so ist Wirde vnd Ampt gleich / etc. XI. Item / Gregorius schreibt zum Patriarchen zu Alexandria, vnd verbeut jhm / Er sol jhn nicht heissen den höchsten Bischoff / Vnd in den Regesten sagt / Es sey im Concilio zu Chalcedon dem Bischoff zu Rom angeboten worden / Er sol der oberst Bischoff seyn / Aber er habe es nicht angenommen. XII. Zum letzten / Wie kan der Bapst nach Göttlichen Rechten vber die Kirche seyn / weil doch die Wahl bey der Kirchen stehet / vnd diß gar mit der Zeit in die gewonheit kommen ist / daß die Römischen Bischoffe von den Keysern sind bestetiget worden. Weil nu weder die Ordinatio noch Confirmatio dazumal durch das grosse theil der Welt / in allen Kirchen der Griechen vnd Lateinischen / beym Bischoffe zu Rom ist gesucht worden / ist es klar / daß die Kirchen dazumal solche Obrigkeit vnd Herrschafft dem Bischoffe zu Rom nicht geben hat. IIX. Solche Obrigkeit vnd Herrschafft ist auch gantz vnd gar vnmüglich / Denn wie könte es müglich seyn / daß ein Bischoff solte alle Kirchen der gantzen Christenheit versorgen / Oder / daß die Kirchen so fern von Rom gelegen / allein von einem / alle jhre Kirchendiener könten ordinieren lassen. Denn das ist je gewiß / Daß das Reich Christi durch die gantze Welt ist außgetheilet. So sind auch noch heutiges tags viel Christliche Versamlung der Kirchen in Orient / welche Kirchendiener haben / so weder vom Bapst / noch den seinen / ordiniert noch confirmirt sind. Weil nun solche Obrigkeit / der sich der Bapst wieder alle Schrifft anmasset / auch gantz vnd gar vnmüglich ist / vnd die Kirchen in der Welt hin vnd wieder den Bapst / für ein solchen Herrn weder erkennet / noch brauchet haben / Siehet man wol / daß solche Obrigkeit / nicht von Christo eingesetzt / vnd nicht aus Göttlichen Rechten kommet. IX. Es sind vor alters viel Concilia außgeschrieben / vnd gehalten worden / in welchen der Bischoff zu Rom / nicht als der Oberste gesessen ist / als zu Nicea / vnnd an andern örten mehr / Dasselb ist je auch ein anzeigen / daß die Kirche dazumal den Bapst für einen Oberherrn vber alle Kirchen vnd Bischoffe nicht erkennet habe. X. S. Hieronymus spricht: Wenn man wil von Gewalt vnd Herrschafft reden / so ist je Orbis mehr / denn Vrbs, das ist / Welt ist mehr / denn die Stadt Rom. Darumb / es sey der Bischoff zu Rom / oder Eugubien / zu Constantinopel / oder Regio / oder Alexandrien / so ist Wirde vnd Ampt gleich / etc. XI. Item / Gregorius schreibt zum Patriarchen zu Alexandria, vnd verbeut jhm / Er sol jhn nicht heissen den höchsten Bischoff / Vnd in den Regesten sagt / Es sey im Concilio zu Chalcedon dem Bischoff zu Rom angeboten worden / Er sol der oberst Bischoff seyn / Aber er habe es nicht angenommen. XII. Zum letzten / Wie kan der Bapst nach Göttlichen Rechten vber die Kirche seyn / weil doch die Wahl bey der Kirchen stehet / vnd diß gar mit der Zeit in die gewonheit kommen ist / daß die Römischen Bischoffe von den Keysern sind bestetiget worden. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0649" n="310"/> <p>Weil nu weder die <hi rendition="#i">Ordinatio</hi> noch <hi rendition="#i">Confirmatio</hi> dazumal durch das grosse theil der Welt / in allen Kirchen der Griechen vnd Lateinischen / beym Bischoffe zu Rom ist gesucht worden / ist es klar / daß die Kirchen dazumal solche Obrigkeit vnd Herrschafft dem Bischoffe zu Rom nicht geben hat.</p> <p><hi rendition="#i">IIX.</hi> Solche Obrigkeit vnd Herrschafft ist auch gantz vnd gar vnmüglich / Denn wie könte es müglich seyn / daß ein Bischoff solte alle Kirchen der gantzen Christenheit versorgen / Oder / daß die Kirchen so fern von Rom gelegen / allein von einem / alle jhre Kirchendiener könten ordinieren lassen.</p> <p>Denn das ist je gewiß / Daß das Reich Christi durch die gantze Welt ist außgetheilet. 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IIX. Solche Obrigkeit vnd Herrschafft ist auch gantz vnd gar vnmüglich / Denn wie könte es müglich seyn / daß ein Bischoff solte alle Kirchen der gantzen Christenheit versorgen / Oder / daß die Kirchen so fern von Rom gelegen / allein von einem / alle jhre Kirchendiener könten ordinieren lassen.
Denn das ist je gewiß / Daß das Reich Christi durch die gantze Welt ist außgetheilet. So sind auch noch heutiges tags viel Christliche Versamlung der Kirchen in Orient / welche Kirchendiener haben / so weder vom Bapst / noch den seinen / ordiniert noch confirmirt sind. Weil nun solche Obrigkeit / der sich der Bapst wieder alle Schrifft anmasset / auch gantz vnd gar vnmüglich ist / vnd die Kirchen in der Welt hin vnd wieder den Bapst / für ein solchen Herrn weder erkennet / noch brauchet haben / Siehet man wol / daß solche Obrigkeit / nicht von Christo eingesetzt / vnd nicht aus Göttlichen Rechten kommet.
IX. Es sind vor alters viel Concilia außgeschrieben / vnd gehalten worden / in welchen der Bischoff zu Rom / nicht als der Oberste gesessen ist / als zu Nicea / vnnd an andern örten mehr / Dasselb ist je auch ein anzeigen / daß die Kirche dazumal den Bapst für einen Oberherrn vber alle Kirchen vnd Bischoffe nicht erkennet habe.
X. S. Hieronymus spricht: Wenn man wil von Gewalt vnd Herrschafft reden / so ist je Orbis mehr / denn Vrbs, das ist / Welt ist mehr / denn die Stadt Rom. Darumb / es sey der Bischoff zu Rom / oder Eugubien / zu Constantinopel / oder Regio / oder Alexandrien / so ist Wirde vnd Ampt gleich / etc.
XI. Item / Gregorius schreibt zum Patriarchen zu Alexandria, vnd verbeut jhm / Er sol jhn nicht heissen den höchsten Bischoff / Vnd in den Regesten sagt / Es sey im Concilio zu Chalcedon dem Bischoff zu Rom angeboten worden / Er sol der oberst Bischoff seyn / Aber er habe es nicht angenommen.
XII. Zum letzten / Wie kan der Bapst nach Göttlichen Rechten vber die Kirche seyn / weil doch die Wahl bey der Kirchen stehet / vnd diß gar mit der Zeit in die gewonheit kommen ist / daß die Römischen Bischoffe von den Keysern sind bestetiget worden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/649>, abgerufen am 16.07.2024. |