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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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zusehen / daß sie ertichten / Wir können noch etwas mehr thun / denn das Göttlich Gesetz erfoddert. Denn wiewol wir die arme eusserliche Wercke thun können / die nicht Gott / sondern Menschen geboten haben / welche Paulus Bettelische Satzung nennet / so ist doch das ein närrisch / vergeblich vertrawen / daß ich vertrawen wolt / ich hette damit Gottes Gesetz erfüllet / ja mehr gethan / denn Gott erfoddert.

Item / rechte Gebete / vnd rechte Allmosen / rechte Fasten / die sind von GOtt geboten / vnd im Fall / da sie von Gott geboten seyn / da kan man sie ohn Sünde nicht nachlassen / dagegen diese Werck so fern sie nicht geboten seyn in GOttes Gesetze / Sondern haben ein Form nach Menschlicher Wahl / so sind sie nichts / denn Menschen Satzunge / von welchen Christus sagt: Sie dienen Mir vergeblich mit Menschen Geboten / Wie denn seyn etliche gewisse Fasten / nicht dazu erfunden / das Fleisch zu nehmen / sondern damit Gott zu ehren / Vnd wie Scotus sagt / Des ewigen Todes los zu werden. Item / wie denn sind etliche Gebet / etliche gewisse Allmosen / welche sollen ein Gottesdienst seyn / welcher ex opere operato, GOtt versüne / vnd von ewigem Verdamniß erlöse. Denn sie sagen vnd lehren / daß solche Werck ex opere operato, das ist / durchs gethane Werck / für die Sünde gnugthun / vnd lehren / daß solche Satisfactio gelte / ob gleich einer in Todsünden liget.

Darüber sind noch Werck / die noch weniger Göttlichen Befehl oder Gebot haben / als da sind Rosenkrentze / Wallfarten / welche denn mancherley sind. Denn etliche gehen in vollem Harnisch zu S. Jacob / etliche mit blossen Füssen / vnd dergleichen. Das nennet Christus vergeblich vnnütz Gottesdienst / darumb sind sie nicht nütz Gott zu versünen / wie doch die Wiedersacher sagen / Vnd dieselbigen Wercke / als Wallfart / rhümen sie doch / vnd achtens für grosse köstliche Werck / nennen es opera supererogationis, Vnd das schendlicher ist / das noch Gotteslesterischer ist / man gibt jhnen die Ehre / die Christi Tod vnd Blut alleine gebüret / daß sie sollen das Precium, das ist / der Schatz seyn / damit wir von dem ewigen Tode erlöset seyn. Pfui des leidigen Teuffels / der Christus heiligen vnd thewren Tod so schmehen vnd lestern darff.

Also werden dieselben Wallfarten fürgezogen / den rechten Wercken / so in den Zehen Geboten seyn außgedrückt / Vnd wird also zweyerley weis Gottes Gesetz vertunckelt / Erstlich / daß sie wehnen / sie haben dem Gesetz gnug gethan / so sie die eusserlichen Werck gethan haben / Zum andern / daß sie die elenden Menschensatzung höher achten / denn die Wercke / so Gott geboten hat.

zusehen / daß sie ertichten / Wir können noch etwas mehr thun / denn das Göttlich Gesetz erfoddert. Denn wiewol wir die arme eusserliche Wercke thun können / die nicht Gott / sondern Menschen geboten haben / welche Paulus Bettelische Satzung nennet / so ist doch das ein närrisch / vergeblich vertrawen / daß ich vertrawen wolt / ich hette damit Gottes Gesetz erfüllet / ja mehr gethan / denn Gott erfoddert.

Item / rechte Gebete / vnd rechte Allmosen / rechte Fasten / die sind von GOtt geboten / vnd im Fall / da sie von Gott geboten seyn / da kan man sie ohn Sünde nicht nachlassen / dagegen diese Werck so fern sie nicht geboten seyn in GOttes Gesetze / Sondern haben ein Form nach Menschlicher Wahl / so sind sie nichts / denn Menschen Satzunge / von welchen Christus sagt: Sie dienen Mir vergeblich mit Menschen Geboten / Wie denn seyn etliche gewisse Fasten / nicht dazu erfunden / das Fleisch zu nehmen / sondern damit Gott zu ehren / Vnd wie Scotus sagt / Des ewigen Todes los zu werden. Item / wie denn sind etliche Gebet / etliche gewisse Allmosen / welche sollen ein Gottesdienst seyn / welcher ex opere operato, GOtt versüne / vnd von ewigem Verdamniß erlöse. Denn sie sagen vnd lehren / daß solche Werck ex opere operato, das ist / durchs gethane Werck / für die Sünde gnugthun / vnd lehren / daß solche Satisfactio gelte / ob gleich einer in Todsünden liget.

Darüber sind noch Werck / die noch weniger Göttlichen Befehl oder Gebot haben / als da sind Rosenkrentze / Wallfarten / welche denn mancherley sind. Denn etliche gehen in vollem Harnisch zu S. Jacob / etliche mit blossen Füssen / vnd dergleichen. Das nennet Christus vergeblich vnnütz Gottesdienst / darumb sind sie nicht nütz Gott zu versünen / wie doch die Wiedersacher sagen / Vnd dieselbigen Wercke / als Wallfart / rhümen sie doch / vnd achtens für grosse köstliche Werck / nennen es opera supererogationis, Vnd das schendlicher ist / das noch Gotteslesterischer ist / man gibt jhnen die Ehre / die Christi Tod vnd Blut alleine gebüret / daß sie sollen das Precium, das ist / der Schatz seyn / damit wir von dem ewigen Tode erlöset seyn. Pfui des leidigen Teuffels / der Christus heiligen vnd thewren Tod so schmehen vnd lestern darff.

Also werden dieselben Wallfarten fürgezogen / den rechten Wercken / so in den Zehen Geboten seyn außgedrückt / Vnd wird also zweyerley weis Gottes Gesetz vertunckelt / Erstlich / daß sie wehnen / sie haben dem Gesetz gnug gethan / so sie die eusserlichen Werck gethan haben / Zum andern / daß sie die elenden Menschensatzung höher achten / denn die Wercke / so Gott geboten hat.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/496>, abgerufen am 22.11.2024.