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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Bekentnis zustellen / In welcher der Keys. Majest. vrsachen angezeigt würden / Warumb wir die Confutation nicht annehmen / vnd warumb dieselbige nicht gegründet were / Denn ob man vns wol Abschrifft vnd Copey vber vnser flehen / bitten / vnd höhestes ansuchen versagt / so hatten die vnsern doch in verlesung der Confutation die summa der Argument fast in eyl / vnd als im floge gefangen / vnd auffgezeichnet / darauff wir die Apologi / das mal / so vns Copey entlich versaget / stellen musten / dieselbige Apologi haben die vnsern zu letzt / als sie von Augspurg abschied genomen / der Key. Maj. vberantwort / damit jhr Majestat verstehen möchte / daß es gantz groswichtige vrsachen hette / warumb wir die Confutation nicht hetten mögen willigen / aber die Keys. Majest. hat die vberantwort Apologi gewegert anzunehmen.

Darnach ist gleich wol ein Decret außgangen / darinne die Wiedersacher sich mit Vngrund rhümen / daß sie vnser Bekentnis aus der Heiligen Schrifft verlegt haben.

Dagegen aber hat jederman vnser Apologi vnd Schutzrede / daraus er wird sehen / wie vnd was die Widersacher geurteilt haben. Denn wir haben es hie eigentlich erzehlt / wie es ergangen / vnd nicht anders / weis Gott. So haben wir auch hie klar angezeigt / wie sie etliche artickel / wieder die öffentlichen / hellen Schrifft / vnd klare Wort des heiligen Geistes / verdammet haben / vnd dürffen nimmermehr mit der Warheit sagen / daß sie einen Titel aus der heiligen Schrifft wieder vns verantwortet hetten.

Wiewol ich nu anfenglich zu Augspurg diese Apologi hatte angefangen / mit Raht vnd bedencken etlicher

Bekentnis zustellen / In welcher der Keys. Majest. vrsachen angezeigt würden / Warumb wir die Confutation nicht annehmen / vnd warumb dieselbige nicht gegründet were / Denn ob man vns wol Abschrifft vnd Copey vber vnser flehen / bitten / vnd höhestes ansuchen versagt / so hatten die vnsern doch in verlesung der Confutation die summa der Argument fast in eyl / vnd als im floge gefangen / vnd auffgezeichnet / darauff wir die Apologi / das mal / so vns Copey entlich versaget / stellen musten / dieselbige Apologi haben die vnsern zu letzt / als sie von Augspurg abschied genomen / der Key. Maj. vberantwort / damit jhr Majestat verstehen möchte / daß es gantz groswichtige vrsachen hette / warumb wir die Confutation nicht hetten mögen willigen / aber die Keys. Majest. hat die vberantwort Apologi gewegert anzunehmen.

Darnach ist gleich wol ein Decret außgangen / darinne die Wiedersacher sich mit Vngrund rhümen / daß sie vnser Bekentnis aus der Heiligen Schrifft verlegt haben.

Dagegen aber hat jederman vnser Apologi vnd Schutzrede / daraus er wird sehen / wie vnd was die Widersacher geurteilt haben. Denn wir haben es hie eigentlich erzehlt / wie es ergangen / vnd nicht anders / weis Gott. So haben wir auch hie klar angezeigt / wie sie etliche artickel / wieder die öffentlichen / hellen Schrifft / vnd klare Wort des heiligen Geistes / verdammet haben / vnd dürffen nimmermehr mit der Warheit sagen / daß sie einen Titel aus der heiligen Schrifft wieder vns verantwortet hetten.

Wiewol ich nu anfenglich zu Augspurg diese Apologi hatte angefangen / mit Raht vnd bedencken etlicher

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[169/0363] Bekentnis zustellen / In welcher der Keys. Majest. vrsachen angezeigt würden / Warumb wir die Confutation nicht annehmen / vnd warumb dieselbige nicht gegründet were / Denn ob man vns wol Abschrifft vnd Copey vber vnser flehen / bitten / vnd höhestes ansuchen versagt / so hatten die vnsern doch in verlesung der Confutation die summa der Argument fast in eyl / vnd als im floge gefangen / vnd auffgezeichnet / darauff wir die Apologi / das mal / so vns Copey entlich versaget / stellen musten / dieselbige Apologi haben die vnsern zu letzt / als sie von Augspurg abschied genomen / der Key. Maj. vberantwort / damit jhr Majestat verstehen möchte / daß es gantz groswichtige vrsachen hette / warumb wir die Confutation nicht hetten mögen willigen / aber die Keys. Majest. hat die vberantwort Apologi gewegert anzunehmen. Darnach ist gleich wol ein Decret außgangen / darinne die Wiedersacher sich mit Vngrund rhümen / daß sie vnser Bekentnis aus der Heiligen Schrifft verlegt haben. Dagegen aber hat jederman vnser Apologi vnd Schutzrede / daraus er wird sehen / wie vnd was die Widersacher geurteilt haben. Denn wir haben es hie eigentlich erzehlt / wie es ergangen / vnd nicht anders / weis Gott. So haben wir auch hie klar angezeigt / wie sie etliche artickel / wieder die öffentlichen / hellen Schrifft / vnd klare Wort des heiligen Geistes / verdammet haben / vnd dürffen nimmermehr mit der Warheit sagen / daß sie einen Titel aus der heiligen Schrifft wieder vns verantwortet hetten. Wiewol ich nu anfenglich zu Augspurg diese Apologi hatte angefangen / mit Raht vnd bedencken etlicher

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/363>, abgerufen am 23.11.2024.