Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

Fehrligkeit vnd beschwerung derselbigen belanget / haben es die vnsern gewiß dafür gehalten daß die Wiedersacher solche abschrifft / ohn alle beschwerung / gantz willig vnd gern vberreichen / oder auch vns anbieten würden.

Aber die Vnsern haben solchs gar nicht anders erlangen mögen / denn mit fast besch werlichen angehefften verpflichtungen vnd Condition / welche sie in keinen weg haben willigen mögen.

Darnach ist ein vnterhandlung / vnd etliche wege der güte oder Süne fürgenomen / da sich denn die Vnsern auffs höhest erboten / alles gern zu tragen / zu dulden / vnd zu thun / das ohn beschwerung der Gewissen geschehen künd. Aber die Wiedersacher haben darauff allein hart gestanden / daß wir in etliche öffentliche Mißbreuch vnd Irrthumb haben willigen sollen. Vnd so wirdas nicht thun kündten noch wolten / hat die Keyserliche Majestat wider begert / daß vnsere Herrn vnd Fürsten willigen solten / so zu gleuben / so zu halten / wie der Theologen Confutation lautet / welches vnser Fürsten gantz vnd gar abgeschlagen.

Denn wie solten jhr Chur. vnd Fürst. Gnaden in so hoher allerwichtigsten sachen / vieler / vnd jhr eigen Seel vnd Gewissen belangend / in eine Schrifft willigen / die man jhnen nicht vbergeben / noch zu vberlesen vergönnen / oder vberreichen wolt / sonderlich / so sie in der verlesung angehört / daß solche Artickel verworffen waren / die sie nicht mochten noch kundten nachgeben / sie wolten denn öffentlich wieder GOtt vnd Erbarkeit handeln.

Derhalben jhr Chur. vnd Fürst. G. mir vnd andern befohlen / ein Schutzrede oder Apologia vnsers ersten

Fehrligkeit vnd beschwerung derselbigen belanget / haben es die vnsern gewiß dafür gehalten daß die Wiedersacher solche abschrifft / ohn alle beschwerung / gantz willig vnd gern vberreichen / oder auch vns anbieten würden.

Aber die Vnsern haben solchs gar nicht anders erlangen mögen / denn mit fast besch werlichen angehefften verpflichtungen vnd Condition / welche sie in keinen weg haben willigen mögen.

Darnach ist ein vnterhandlung / vnd etliche wege der güte oder Süne fürgenomen / da sich denn die Vnsern auffs höhest erboten / alles gern zu tragen / zu dulden / vnd zu thun / das ohn beschwerung der Gewissen geschehen künd. Aber die Wiedersacher haben darauff allein hart gestandẽ / daß wir in etliche öffentliche Mißbreuch vnd Irrthumb haben willigen sollen. Vnd so wirdas nicht thun kündten noch wolten / hat die Keyserliche Majestat wider begert / daß vnsere Herrn vnd Fürsten willigen solten / so zu gleuben / so zu halten / wie der Theologen Confutation lautet / welches vnser Fürsten gantz vnd gar abgeschlagen.

Denn wie solten jhr Chur. vnd Fürst. Gnaden in so hoher allerwichtigsten sachen / vieler / vnd jhr eigen Seel vnd Gewissen belangend / in eine Schrifft willigen / die man jhnen nicht vbergeben / noch zu vberlesen vergönnen / oder vberreichen wolt / sonderlich / so sie in der verlesung angehört / daß solche Artickel verworffen waren / die sie nicht mochten noch kundten nachgeben / sie wolten denn öffentlich wieder GOtt vnd Erbarkeit handeln.

Derhalben jhr Chur. vnd Fürst. G. mir vnd andern befohlen / ein Schutzrede oder Apologia vnsers ersten

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0362"/>
Fehrligkeit vnd beschwerung derselbigen belanget / haben                      es die vnsern gewiß dafür gehalten daß die Wiedersacher solche abschrifft / ohn                      alle beschwerung / gantz willig vnd gern vberreichen / oder auch vns anbieten                      würden.</p>
        <p>Aber die Vnsern haben solchs gar nicht anders erlangen mögen / denn mit fast                      besch werlichen angehefften verpflichtungen vnd Condition / welche sie in keinen                      weg haben willigen mögen.</p>
        <p>Darnach ist ein vnterhandlung / vnd etliche wege der güte oder Süne fürgenomen /                      da sich denn die Vnsern auffs höhest erboten / alles gern zu tragen / zu dulden                      / vnd zu thun / das ohn beschwerung der Gewissen geschehen künd. Aber die                      Wiedersacher haben darauff allein hart gestande&#x0303; / daß wir in                      etliche öffentliche Mißbreuch vnd Irrthumb haben willigen sollen. Vnd so wirdas                      nicht thun kündten noch wolten / hat die Keyserliche Majestat wider begert / daß                      vnsere Herrn vnd Fürsten willigen solten / so zu gleuben / so zu halten / wie                      der Theologen Confutation lautet / welches vnser Fürsten gantz vnd gar                      abgeschlagen.</p>
        <p>Denn wie solten jhr Chur. vnd Fürst. Gnaden in so hoher allerwichtigsten sachen /                      vieler / vnd jhr eigen Seel vnd Gewissen belangend / in eine Schrifft willigen /                      die man jhnen nicht vbergeben / noch zu vberlesen vergönnen / oder vberreichen                      wolt / sonderlich / so sie in der verlesung angehört / daß solche Artickel                      verworffen waren / die sie nicht mochten noch kundten nachgeben / sie wolten                      denn öffentlich wieder GOtt vnd Erbarkeit handeln.</p>
        <p>Derhalben jhr Chur. vnd Fürst. G. mir vnd andern befohlen / ein Schutzrede oder                      Apologia vnsers ersten
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0362] Fehrligkeit vnd beschwerung derselbigen belanget / haben es die vnsern gewiß dafür gehalten daß die Wiedersacher solche abschrifft / ohn alle beschwerung / gantz willig vnd gern vberreichen / oder auch vns anbieten würden. Aber die Vnsern haben solchs gar nicht anders erlangen mögen / denn mit fast besch werlichen angehefften verpflichtungen vnd Condition / welche sie in keinen weg haben willigen mögen. Darnach ist ein vnterhandlung / vnd etliche wege der güte oder Süne fürgenomen / da sich denn die Vnsern auffs höhest erboten / alles gern zu tragen / zu dulden / vnd zu thun / das ohn beschwerung der Gewissen geschehen künd. Aber die Wiedersacher haben darauff allein hart gestandẽ / daß wir in etliche öffentliche Mißbreuch vnd Irrthumb haben willigen sollen. Vnd so wirdas nicht thun kündten noch wolten / hat die Keyserliche Majestat wider begert / daß vnsere Herrn vnd Fürsten willigen solten / so zu gleuben / so zu halten / wie der Theologen Confutation lautet / welches vnser Fürsten gantz vnd gar abgeschlagen. Denn wie solten jhr Chur. vnd Fürst. Gnaden in so hoher allerwichtigsten sachen / vieler / vnd jhr eigen Seel vnd Gewissen belangend / in eine Schrifft willigen / die man jhnen nicht vbergeben / noch zu vberlesen vergönnen / oder vberreichen wolt / sonderlich / so sie in der verlesung angehört / daß solche Artickel verworffen waren / die sie nicht mochten noch kundten nachgeben / sie wolten denn öffentlich wieder GOtt vnd Erbarkeit handeln. Derhalben jhr Chur. vnd Fürst. G. mir vnd andern befohlen / ein Schutzrede oder Apologia vnsers ersten

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/362
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/362>, abgerufen am 12.06.2024.