[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.nicht / daß Christus befohlen habe / daß das Geistlich Ampt Weltlich herrschen sol / Sondern sie haben solche Gewalt geschenckt von Keysern / Königen vnd Fürsten / zu Erhaltung jhrer Güter / nach Weltlichen Rechten. Diese Weltliche Gewalt ist ein ander Ampt / denn das Geistlich / vnd gehet das Geistlich nicht an / wie Sanct Paulus Handwerck sein Predigampt nicht angehöret. Wenn man nu von der Bischoffen Jurisdictio redet / sol jhr Weltlich Gewalt vom Geistlichen Ampt / vnd Geistlicher Jurisdictio vnterschieden werden / vnd gebüret den Bischoffen / als Bischoffen / das ist / den jenigen / so befohlen ist das Euangelium zu predigen / vnd Sacrament zu reichen / kein ander Iurisdictio aus Göttlichem Rechten vnd dem Euangelio / denn Sünd vergeben / die Lehre / so dem Euangelio entgegen ist / verwerffen / vnd ander öffentlich Sünd mit dem Bann straffen / ohn Leiblich Gewalt / sondern mit dem Wort / In diesen Fellen sind die Kirchen schüldig aus Göttlichem Rechten / jhnen gehorsam zu seyn / Wie Christus spricht: Wer euch höret / der höret Mich. So aber die Bischoffe etwas wieder das Euangelium lehren oder statuirn / oder gebieten / so verbeut GOTT den Gehorsam / Matth. 7. Hütet euch für den falschen Propheten / Vnd Galat. 1. Wenn ein Engel vom Himmel ein ander Euangelium prediget / denn Ich geprediget habe / so sol er verbannet seyn / Vnd 2. Corinth. 3. Wir haben nicht Gewalt der Warheit zuwieder / sondern für die Warheit. Item / Vns ist Gewalt gegeben zu bawen / nicht zu verderben. Also lehren auch die Canones, 2. q. 7. cap. Sacerdotes, & cap. Oues. Vnd Augustinus spricht wieder Petilianum, Man sol auch den ördentlichen Bischoffen nicht gehorchen / wo sie jrren / oder etwas halten wieder die heilige Schrifft. Daneben haben die Bischoffe ein ander Jurisdictio in etlichen Sachen / als Ehesachen / Kirchen Gütern / etc. In diesen Sachen haben sie ein sonder Gericht / vnd Jurisdictio / durch Menschlich Recht / Vnd nicht daß Christus dieselbige Sachen zu jhrem Ampt gezogen habe / Dieweil sie nun diese Jurisdictio von Menschlichem Rechten haben / Folget / Wenn sie die nicht handhaben / daß sich Weltliche Obrigkeit dieser Sachen annehmen / vnd Recht sprechen müsse / Fried zu erhalten. Weiter fragt man / ob Bischoffe vnd Pfarherr Macht haben / newe Gottesdienst anzurichten vnd zu gebieten / Als Fasten / Feyren / vnd andere Ceremonien? Vnd die jenige / So den Bischoffen diese Macht geben / ziehen an die Wort Christi / Johann. 16. Ich nicht / daß Christus befohlen habe / daß das Geistlich Ampt Weltlich herrschen sol / Sondern sie haben solche Gewalt geschenckt von Keysern / Königen vnd Fürsten / zu Erhaltung jhrer Güter / nach Weltlichen Rechten. Diese Weltliche Gewalt ist ein ander Ampt / denn das Geistlich / vnd gehet das Geistlich nicht an / wie Sanct Paulus Handwerck sein Predigampt nicht angehöret. Wenn man nu von der Bischoffen Jurisdictio redet / sol jhr Weltlich Gewalt vom Geistlichen Ampt / vnd Geistlicher Jurisdictio vnterschieden werden / vnd gebüret den Bischoffen / als Bischoffen / das ist / den jenigen / so befohlen ist das Euangelium zu predigen / vnd Sacrament zu reichen / kein ander Iurisdictio aus Göttlichem Rechten vnd dem Euangelio / denn Sünd vergeben / die Lehre / so dem Euangelio entgegen ist / verwerffen / vnd ander öffentlich Sünd mit dem Bann straffen / ohn Leiblich Gewalt / sondern mit dem Wort / In diesen Fellen sind die Kirchen schüldig aus Göttlichem Rechten / jhnen gehorsam zu seyn / Wie Christus spricht: Wer euch höret / der höret Mich. So aber die Bischoffe etwas wieder das Euangelium lehren oder statuirn / oder gebieten / so verbeut GOTT den Gehorsam / Matth. 7. Hütet euch für den falschen Propheten / Vnd Galat. 1. Wenn ein Engel vom Him̃el ein ander Euangelium prediget / denn Ich geprediget habe / so sol er verbannet seyn / Vnd 2. Corinth. 3. Wir haben nicht Gewalt der Warheit zuwieder / sondern für die Warheit. Item / Vns ist Gewalt gegeben zu bawen / nicht zu verderben. Also lehren auch die Canones, 2. q. 7. cap. Sacerdotes, & cap. Oues. Vnd Augustinus spricht wieder Petilianum, Man sol auch den ördentlichen Bischoffen nicht gehorchen / wo sie jrren / oder etwas halten wieder die heilige Schrifft. Daneben haben die Bischoffe ein ander Jurisdictio in etlichen Sachen / als Ehesachen / Kirchen Gütern / etc. In diesen Sachen haben sie ein sonder Gericht / vnd Jurisdictio / durch Menschlich Recht / Vnd nicht daß Christus dieselbige Sachen zu jhrem Ampt gezogen habe / Dieweil sie nun diese Jurisdictio von Menschlichem Rechten haben / Folget / Wenn sie die nicht handhaben / daß sich Weltliche Obrigkeit dieser Sachen annehmen / vnd Recht sprechen müsse / Fried zu erhalten. Weiter fragt man / ob Bischoffe vnd Pfarherr Macht haben / newe Gottesdienst anzurichten vnd zu gebieten / Als Fasten / Feyren / vnd andere Ceremonien? 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Wenn man nu von der Bischoffen Jurisdictio redet / sol jhr Weltlich Gewalt vom Geistlichen Ampt / vnd Geistlicher Jurisdictio vnterschieden werden / vnd gebüret den Bischoffen / als Bischoffen / das ist / den jenigen / so befohlen ist das Euangelium zu predigen / vnd Sacrament zu reichen / kein ander Iurisdictio aus Göttlichem Rechten vnd dem Euangelio / denn Sünd vergeben / die Lehre / so dem Euangelio entgegen ist / verwerffen / vnd ander öffentlich Sünd mit dem Bann straffen / ohn Leiblich Gewalt / sondern mit dem Wort / In diesen Fellen sind die Kirchen schüldig aus Göttlichem Rechten / jhnen gehorsam zu seyn / Wie Christus spricht: Wer euch höret / der höret Mich.
So aber die Bischoffe etwas wieder das Euangelium lehren oder statuirn / oder gebieten / so verbeut GOTT den Gehorsam / Matth. 7. Hütet euch für den falschen Propheten / Vnd Galat. 1. Wenn ein Engel vom Him̃el ein ander Euangelium prediget / denn Ich geprediget habe / so sol er verbannet seyn / Vnd 2. Corinth. 3. Wir haben nicht Gewalt der Warheit zuwieder / sondern für die Warheit. Item / Vns ist Gewalt gegeben zu bawen / nicht zu verderben. Also lehren auch die Canones, 2. q. 7. cap. Sacerdotes, & cap. Oues. Vnd Augustinus spricht wieder Petilianum, Man sol auch den ördentlichen Bischoffen nicht gehorchen / wo sie jrren / oder etwas halten wieder die heilige Schrifft.
Daneben haben die Bischoffe ein ander Jurisdictio in etlichen Sachen / als Ehesachen / Kirchen Gütern / etc. In diesen Sachen haben sie ein sonder Gericht / vnd Jurisdictio / durch Menschlich Recht / Vnd nicht daß Christus dieselbige Sachen zu jhrem Ampt gezogen habe / Dieweil sie nun diese Jurisdictio von Menschlichem Rechten haben / Folget / Wenn sie die nicht handhaben / daß sich Weltliche Obrigkeit dieser Sachen annehmen / vnd Recht sprechen müsse / Fried zu erhalten.
Weiter fragt man / ob Bischoffe vnd Pfarherr Macht haben / newe Gottesdienst anzurichten vnd zu gebieten / Als Fasten / Feyren / vnd andere Ceremonien? Vnd die jenige / So den Bischoffen diese Macht geben / ziehen an die Wort Christi / Johann. 16. Ich
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/352>, abgerufen am 16.07.2024. |