Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

nicht / daß Christus befohlen habe / daß das Geistlich Ampt Weltlich herrschen sol / Sondern sie haben solche Gewalt geschenckt von Keysern / Königen vnd Fürsten / zu Erhaltung jhrer Güter / nach Weltlichen Rechten. Diese Weltliche Gewalt ist ein ander Ampt / denn das Geistlich / vnd gehet das Geistlich nicht an / wie Sanct Paulus Handwerck sein Predigampt nicht angehöret.

Wenn man nu von der Bischoffen Jurisdictio redet / sol jhr Weltlich Gewalt vom Geistlichen Ampt / vnd Geistlicher Jurisdictio vnterschieden werden / vnd gebüret den Bischoffen / als Bischoffen / das ist / den jenigen / so befohlen ist das Euangelium zu predigen / vnd Sacrament zu reichen / kein ander Iurisdictio aus Göttlichem Rechten vnd dem Euangelio / denn Sünd vergeben / die Lehre / so dem Euangelio entgegen ist / verwerffen / vnd ander öffentlich Sünd mit dem Bann straffen / ohn Leiblich Gewalt / sondern mit dem Wort / In diesen Fellen sind die Kirchen schüldig aus Göttlichem Rechten / jhnen gehorsam zu seyn / Wie Christus spricht: Wer euch höret / der höret Mich.

So aber die Bischoffe etwas wieder das Euangelium lehren oder statuirn / oder gebieten / so verbeut GOTT den Gehorsam / Matth. 7. Hütet euch für den falschen Propheten / Vnd Galat. 1. Wenn ein Engel vom Himmel ein ander Euangelium prediget / denn Ich geprediget habe / so sol er verbannet seyn / Vnd 2. Corinth. 3. Wir haben nicht Gewalt der Warheit zuwieder / sondern für die Warheit. Item / Vns ist Gewalt gegeben zu bawen / nicht zu verderben. Also lehren auch die Canones, 2. q. 7. cap. Sacerdotes, & cap. Oues. Vnd Augustinus spricht wieder Petilianum, Man sol auch den ördentlichen Bischoffen nicht gehorchen / wo sie jrren / oder etwas halten wieder die heilige Schrifft.

Daneben haben die Bischoffe ein ander Jurisdictio in etlichen Sachen / als Ehesachen / Kirchen Gütern / etc. In diesen Sachen haben sie ein sonder Gericht / vnd Jurisdictio / durch Menschlich Recht / Vnd nicht daß Christus dieselbige Sachen zu jhrem Ampt gezogen habe / Dieweil sie nun diese Jurisdictio von Menschlichem Rechten haben / Folget / Wenn sie die nicht handhaben / daß sich Weltliche Obrigkeit dieser Sachen annehmen / vnd Recht sprechen müsse / Fried zu erhalten.

Weiter fragt man / ob Bischoffe vnd Pfarherr Macht haben / newe Gottesdienst anzurichten vnd zu gebieten / Als Fasten / Feyren / vnd andere Ceremonien? Vnd die jenige / So den Bischoffen diese Macht geben / ziehen an die Wort Christi / Johann. 16. Ich

nicht / daß Christus befohlen habe / daß das Geistlich Ampt Weltlich herrschen sol / Sondern sie haben solche Gewalt geschenckt von Keysern / Königen vnd Fürsten / zu Erhaltung jhrer Güter / nach Weltlichen Rechten. Diese Weltliche Gewalt ist ein ander Ampt / denn das Geistlich / vnd gehet das Geistlich nicht an / wie Sanct Paulus Handwerck sein Predigampt nicht angehöret.

Wenn man nu von der Bischoffen Jurisdictio redet / sol jhr Weltlich Gewalt vom Geistlichen Ampt / vnd Geistlicher Jurisdictio vnterschieden werden / vnd gebüret den Bischoffen / als Bischoffen / das ist / den jenigen / so befohlen ist das Euangelium zu predigen / vnd Sacrament zu reichen / kein ander Iurisdictio aus Göttlichem Rechten vnd dem Euangelio / denn Sünd vergeben / die Lehre / so dem Euangelio entgegen ist / verwerffen / vnd ander öffentlich Sünd mit dem Bann straffen / ohn Leiblich Gewalt / sondern mit dem Wort / In diesen Fellen sind die Kirchen schüldig aus Göttlichem Rechten / jhnen gehorsam zu seyn / Wie Christus spricht: Wer euch höret / der höret Mich.

So aber die Bischoffe etwas wieder das Euangelium lehren oder statuirn / oder gebieten / so verbeut GOTT den Gehorsam / Matth. 7. Hütet euch für den falschen Propheten / Vnd Galat. 1. Wenn ein Engel vom Him̃el ein ander Euangelium prediget / denn Ich geprediget habe / so sol er verbannet seyn / Vnd 2. Corinth. 3. Wir haben nicht Gewalt der Warheit zuwieder / sondern für die Warheit. Item / Vns ist Gewalt gegeben zu bawen / nicht zu verderben. Also lehren auch die Canones, 2. q. 7. cap. Sacerdotes, & cap. Oues. Vnd Augustinus spricht wieder Petilianum, Man sol auch den ördentlichen Bischoffen nicht gehorchen / wo sie jrren / oder etwas halten wieder die heilige Schrifft.

Daneben haben die Bischoffe ein ander Jurisdictio in etlichen Sachen / als Ehesachen / Kirchen Gütern / etc. In diesen Sachen haben sie ein sonder Gericht / vnd Jurisdictio / durch Menschlich Recht / Vnd nicht daß Christus dieselbige Sachen zu jhrem Ampt gezogen habe / Dieweil sie nun diese Jurisdictio von Menschlichem Rechten haben / Folget / Wenn sie die nicht handhaben / daß sich Weltliche Obrigkeit dieser Sachen annehmen / vnd Recht sprechen müsse / Fried zu erhalten.

Weiter fragt man / ob Bischoffe vnd Pfarherr Macht haben / newe Gottesdienst anzurichten vnd zu gebieten / Als Fasten / Feyren / vnd andere Ceremonien? Vnd die jenige / So den Bischoffen diese Macht geben / ziehen an die Wort Christi / Johann. 16. Ich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0352"/>
nicht / daß Christus befohlen habe / daß das Geistlich Ampt Weltlich                      herrschen sol / Sondern sie haben solche Gewalt geschenckt von Keysern / Königen                      vnd Fürsten / zu Erhaltung jhrer Güter / nach Weltlichen Rechten. Diese                      Weltliche Gewalt ist ein ander Ampt / denn das Geistlich / vnd gehet das                      Geistlich nicht an / wie Sanct Paulus Handwerck sein Predigampt nicht angehöret.</p>
        <p>Wenn man nu von der Bischoffen Jurisdictio redet / sol jhr Weltlich Gewalt vom                      Geistlichen Ampt / vnd Geistlicher Jurisdictio vnterschieden werden / vnd                      gebüret den Bischoffen / als Bischoffen / das ist / den jenigen / so befohlen                      ist das Euangelium zu predigen / vnd Sacrament zu reichen / kein ander <hi rendition="#i">Iurisdictio</hi> aus Göttlichem Rechten vnd dem Euangelio /                      denn Sünd vergeben / die Lehre / so dem Euangelio entgegen ist / verwerffen /                      vnd ander öffentlich Sünd mit dem Bann straffen / ohn Leiblich Gewalt / sondern                      mit dem Wort / In diesen Fellen sind die Kirchen schüldig aus Göttlichem Rechten                      / jhnen gehorsam zu seyn / Wie Christus spricht: Wer euch höret / der höret                      Mich.</p>
        <p>So aber die Bischoffe etwas wieder das Euangelium lehren oder statuirn / oder                      gebieten / so verbeut GOTT den Gehorsam / Matth. 7. Hütet euch für den falschen                      Propheten / Vnd Galat. 1. Wenn ein Engel vom Him&#x0303;el ein ander                      Euangelium prediget / denn Ich geprediget habe / so sol er verbannet seyn / Vnd                      2. Corinth. 3. Wir haben nicht Gewalt der Warheit zuwieder / sondern für die                      Warheit. Item / Vns ist Gewalt gegeben zu bawen / nicht zu verderben. Also                      lehren auch die <hi rendition="#i">Canones, 2. q. 7. cap. Sacerdotes, &amp;                          cap. Oues.</hi> Vnd <hi rendition="#i">Augustinus</hi> spricht wieder <hi rendition="#i">Petilianum,</hi> Man sol auch den ördentlichen Bischoffen                      nicht gehorchen / wo sie jrren / oder etwas halten wieder die heilige Schrifft.</p>
        <p>Daneben haben die Bischoffe ein ander Jurisdictio in etlichen Sachen / als                      Ehesachen / Kirchen Gütern / etc. In diesen Sachen haben sie ein sonder Gericht                      / vnd Jurisdictio / durch Menschlich Recht / Vnd nicht daß Christus dieselbige                      Sachen zu jhrem Ampt gezogen habe / Dieweil sie nun diese Jurisdictio von                      Menschlichem Rechten haben / Folget / Wenn sie die nicht handhaben / daß sich                      Weltliche Obrigkeit dieser Sachen annehmen / vnd Recht sprechen müsse / Fried zu                      erhalten.</p>
        <p>Weiter fragt man / ob Bischoffe vnd Pfarherr Macht haben / newe Gottesdienst                      anzurichten vnd zu gebieten / Als Fasten / Feyren / vnd andere Ceremonien? Vnd                      die jenige / So den Bischoffen diese Macht geben / ziehen an die Wort Christi /                      Johann. 16. Ich
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0352] nicht / daß Christus befohlen habe / daß das Geistlich Ampt Weltlich herrschen sol / Sondern sie haben solche Gewalt geschenckt von Keysern / Königen vnd Fürsten / zu Erhaltung jhrer Güter / nach Weltlichen Rechten. Diese Weltliche Gewalt ist ein ander Ampt / denn das Geistlich / vnd gehet das Geistlich nicht an / wie Sanct Paulus Handwerck sein Predigampt nicht angehöret. Wenn man nu von der Bischoffen Jurisdictio redet / sol jhr Weltlich Gewalt vom Geistlichen Ampt / vnd Geistlicher Jurisdictio vnterschieden werden / vnd gebüret den Bischoffen / als Bischoffen / das ist / den jenigen / so befohlen ist das Euangelium zu predigen / vnd Sacrament zu reichen / kein ander Iurisdictio aus Göttlichem Rechten vnd dem Euangelio / denn Sünd vergeben / die Lehre / so dem Euangelio entgegen ist / verwerffen / vnd ander öffentlich Sünd mit dem Bann straffen / ohn Leiblich Gewalt / sondern mit dem Wort / In diesen Fellen sind die Kirchen schüldig aus Göttlichem Rechten / jhnen gehorsam zu seyn / Wie Christus spricht: Wer euch höret / der höret Mich. So aber die Bischoffe etwas wieder das Euangelium lehren oder statuirn / oder gebieten / so verbeut GOTT den Gehorsam / Matth. 7. Hütet euch für den falschen Propheten / Vnd Galat. 1. Wenn ein Engel vom Him̃el ein ander Euangelium prediget / denn Ich geprediget habe / so sol er verbannet seyn / Vnd 2. Corinth. 3. Wir haben nicht Gewalt der Warheit zuwieder / sondern für die Warheit. Item / Vns ist Gewalt gegeben zu bawen / nicht zu verderben. Also lehren auch die Canones, 2. q. 7. cap. Sacerdotes, & cap. Oues. Vnd Augustinus spricht wieder Petilianum, Man sol auch den ördentlichen Bischoffen nicht gehorchen / wo sie jrren / oder etwas halten wieder die heilige Schrifft. Daneben haben die Bischoffe ein ander Jurisdictio in etlichen Sachen / als Ehesachen / Kirchen Gütern / etc. In diesen Sachen haben sie ein sonder Gericht / vnd Jurisdictio / durch Menschlich Recht / Vnd nicht daß Christus dieselbige Sachen zu jhrem Ampt gezogen habe / Dieweil sie nun diese Jurisdictio von Menschlichem Rechten haben / Folget / Wenn sie die nicht handhaben / daß sich Weltliche Obrigkeit dieser Sachen annehmen / vnd Recht sprechen müsse / Fried zu erhalten. Weiter fragt man / ob Bischoffe vnd Pfarherr Macht haben / newe Gottesdienst anzurichten vnd zu gebieten / Als Fasten / Feyren / vnd andere Ceremonien? Vnd die jenige / So den Bischoffen diese Macht geben / ziehen an die Wort Christi / Johann. 16. Ich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/352
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/352>, abgerufen am 12.06.2024.