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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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nachteilig seyn / sonderlich der Pfarherr vnd anderer / die der Kirchen dienen sollen? Es wird wol künfftig an Priestern vnd Pfarherrn mangeln / so diß hart Verbot des Ehestandes / lenger weren solt.

So nu dieses / Nemlich / Daß die Priester vnd Geistlichen mögen Ehelich werden / gegründet ist auff das Göttliche Wort vnd Gebot / dazu die Historien beweisen / daß die Priester Ehelich gewesen / so auch das Gelübd der Keuscheit / so viel heßliche Vnchristliche Ergerniß / so viel Ehebruch / schrecklich vngehörte Vnzucht / vnd grewlich Laster hat angericht / Daß auch etliche vnter Thumbherrn / auch etliche Curtisan zu Rom / solchs offt selbst bekent / vnd kleglichen angezogen / wie solch Laster in Clero zu grewlich vnd vbermacht / Gottes Zorn würde erregt werden. So ist es ja erbermlich / daß man den Christlichen Ehestand / nicht allein verboten / Sondern an etlichen örten auffs geschwindest / wie vmb groß Vbelthat / zu straffen vnterstanden hat / so doch Gott in der heiligen Schrifft den Ehestand in allen Ehren zu haben geboten hat / So ist auch der Ehestand in Keyserlichen Rechten / vnd in allen Monarchien / wo je Gesetz vnd Recht gewesen / hoch gelobet / Allein dieser Zeit beginnet man die Leut vnschüldig / allein vmb der Ehe willen / zu martern / vnd dazu Priester / der man für andern schonen solt. Vnd geschicht nicht allein wieder Göttliche Recht / Sondern auch wieder die Canones. Paulus der Apostel / 1. Tim. 4. nennet die Lehre / so die Ehe verbieten / Teuffels Lehre. So sagt Christus selbst / Joh. 8. Der Teuffel sey ein Mörder von Anbegin / welches denn wol zusamen stimmet / daß es freylich Teuffels Lehre seyn müssen / die Ehe verbieten / vnd sich vnterstehen / solche Lehre mit Blut vergiessen zu erhalten.

Wie aber kein Menschlich Gesetz Gottes Gebot kan weg thun / oder endern / also kan auch kein Gelübde Gottes Gebot endern. Darumb gibt auch S. Cyprianus den Raht / Daß die Weiber / so die gelobte Keuscheit nicht halten / sollen Ehelich werden / vnd saget Epist. 11. also: So sie aber Keuscheit nicht halten wöllen / oder nicht vermögen / so ists besser / daß sie Ehelich werden / denn daß sie durch jhre Lust ins Fewr fallen / vnd sollen sich wol fürsehen / daß sie den Brüdern vnd Schwestern kein Ergerniß anrichten.

Zu dem / so brauchen auch alle Canones grösser Gelindigkeit vnd aequitet / gegen den jenigen / so in der Jugend Gelübd gethan / wie denn Priester vnd Mönche des mehrertheils in der Jugend in solchen Stand aus Vnwissenheit kommen sind.

nachteilig seyn / sonderlich der Pfarherr vnd anderer / die der Kirchen dienen sollen? Es wird wol künfftig an Priestern vnd Pfarherrn mangeln / so diß hart Verbot des Ehestandes / lenger weren solt.

So nu dieses / Nemlich / Daß die Priester vnd Geistlichen mögen Ehelich werden / gegründet ist auff das Göttliche Wort vnd Gebot / dazu die Historien beweisen / daß die Priester Ehelich gewesen / so auch das Gelübd der Keuscheit / so viel heßliche Vnchristliche Ergerniß / so viel Ehebruch / schrecklich vngehörte Vnzucht / vnd grewlich Laster hat angericht / Daß auch etliche vnter Thumbherrn / auch etliche Curtisan zu Rom / solchs offt selbst bekent / vnd kleglichen angezogen / wie solch Laster in Clero zu grewlich vnd vbermacht / Gottes Zorn würde erregt werden. So ist es ja erbermlich / daß man den Christlichen Ehestand / nicht allein verboten / Sondern an etlichen örten auffs geschwindest / wie vmb groß Vbelthat / zu straffen vnterstanden hat / so doch Gott in der heiligen Schrifft den Ehestand in allen Ehren zu haben geboten hat / So ist auch der Ehestand in Keyserlichen Rechten / vnd in allen Monarchien / wo je Gesetz vnd Recht gewesen / hoch gelobet / Allein dieser Zeit beginnet man die Leut vnschüldig / allein vmb der Ehe willen / zu martern / vnd dazu Priester / der man für andern schonen solt. Vnd geschicht nicht allein wieder Göttliche Recht / Sondern auch wieder die Canones. Paulus der Apostel / 1. Tim. 4. nennet die Lehre / so die Ehe verbieten / Teuffels Lehre. So sagt Christus selbst / Joh. 8. Der Teuffel sey ein Mörder von Anbegin / welches denn wol zusamen stimmet / daß es freylich Teuffels Lehre seyn müssen / die Ehe verbieten / vnd sich vnterstehen / solche Lehre mit Blut vergiessen zu erhalten.

Wie aber kein Menschlich Gesetz Gottes Gebot kan weg thun / oder endern / also kan auch kein Gelübde Gottes Gebot endern. Darumb gibt auch S. Cyprianus den Raht / Daß die Weiber / so die gelobte Keuscheit nicht halten / sollen Ehelich werden / vnd saget Epist. 11. also: So sie aber Keuscheit nicht halten wöllen / oder nicht vermögen / so ists besser / daß sie Ehelich werden / denn daß sie durch jhre Lust ins Fewr fallen / vnd sollen sich wol fürsehen / daß sie den Brüdern vnd Schwestern kein Ergerniß anrichten.

Zu dem / so brauchen auch alle Canones grösser Gelindigkeit vnd aequitet / gegen den jenigen / so in der Jugend Gelübd gethan / wie denn Priester vnd Mönche des mehrertheils in der Jugend in solchen Stand aus Vnwissenheit kommen sind.

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[0336] nachteilig seyn / sonderlich der Pfarherr vnd anderer / die der Kirchen dienen sollen? Es wird wol künfftig an Priestern vnd Pfarherrn mangeln / so diß hart Verbot des Ehestandes / lenger weren solt. So nu dieses / Nemlich / Daß die Priester vnd Geistlichen mögen Ehelich werden / gegründet ist auff das Göttliche Wort vnd Gebot / dazu die Historien beweisen / daß die Priester Ehelich gewesen / so auch das Gelübd der Keuscheit / so viel heßliche Vnchristliche Ergerniß / so viel Ehebruch / schrecklich vngehörte Vnzucht / vnd grewlich Laster hat angericht / Daß auch etliche vnter Thumbherrn / auch etliche Curtisan zu Rom / solchs offt selbst bekent / vnd kleglichen angezogen / wie solch Laster in Clero zu grewlich vnd vbermacht / Gottes Zorn würde erregt werden. So ist es ja erbermlich / daß man den Christlichen Ehestand / nicht allein verboten / Sondern an etlichen örten auffs geschwindest / wie vmb groß Vbelthat / zu straffen vnterstanden hat / so doch Gott in der heiligen Schrifft den Ehestand in allen Ehren zu haben geboten hat / So ist auch der Ehestand in Keyserlichen Rechten / vnd in allen Monarchien / wo je Gesetz vnd Recht gewesen / hoch gelobet / Allein dieser Zeit beginnet man die Leut vnschüldig / allein vmb der Ehe willen / zu martern / vnd dazu Priester / der man für andern schonen solt. Vnd geschicht nicht allein wieder Göttliche Recht / Sondern auch wieder die Canones. Paulus der Apostel / 1. Tim. 4. nennet die Lehre / so die Ehe verbieten / Teuffels Lehre. So sagt Christus selbst / Joh. 8. Der Teuffel sey ein Mörder von Anbegin / welches denn wol zusamen stimmet / daß es freylich Teuffels Lehre seyn müssen / die Ehe verbieten / vnd sich vnterstehen / solche Lehre mit Blut vergiessen zu erhalten. Wie aber kein Menschlich Gesetz Gottes Gebot kan weg thun / oder endern / also kan auch kein Gelübde Gottes Gebot endern. Darumb gibt auch S. Cyprianus den Raht / Daß die Weiber / so die gelobte Keuscheit nicht halten / sollen Ehelich werden / vnd saget Epist. 11. also: So sie aber Keuscheit nicht halten wöllen / oder nicht vermögen / so ists besser / daß sie Ehelich werden / denn daß sie durch jhre Lust ins Fewr fallen / vnd sollen sich wol fürsehen / daß sie den Brüdern vnd Schwestern kein Ergerniß anrichten. Zu dem / so brauchen auch alle Canones grösser Gelindigkeit vnd aequitet / gegen den jenigen / so in der Jugend Gelübd gethan / wie denn Priester vnd Mönche des mehrertheils in der Jugend in solchen Stand aus Vnwissenheit kommen sind.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/336>, abgerufen am 24.11.2024.