[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.eines Weibes Man. Es sind auch in Teudsche Land erst vor 400. Jaren die Priester zum Gelübd der Keuscheit vom Ehestande / mit gewalt abgedrungen / welche sich dagegen semptlich / auch so gantz ernstlich / vnd hart gesetzt haben / daß ein Ertzbischoff zu Meintz / welcher das Bäpstliche newe Edict derhalb verkündiget / gar nahe in einer Empörung der gantzen Priesterschafft in einem gedrenge wer vmbbracht. Vnd dasselbige Verbot ist bald im anfang so geschwind vnd vnschicklich fürgenommen / Daß der Bapst die zeit nicht allein die künfftige Ehe / den Priestern verboten / sondern auch der jenigen Ehe / so schon in dem Ehestand lang gewesen / zurissen / welchs doch nicht allein wieder alle Göttliche / Natürliche vnd Weltliche Recht / Sondern auch den Canonibus, so die Bäpste selbs gemachet / vnd den berümsten Concilijs gantz entgegen vnd zu wieder ist. Auch ist bey viel hohen Gottfürchtigen / verstendigen Leuten / dergleichen rede vnd bedencken offt gehört / daß solcher gedrungener Celibat / vnd beraubung des Ehestands / welchen Gott selbs eingesetzet / vnd frey gelassen / nie kein gutes / sondern viel grosser Laster / vnd viel arges eingeführet habe. Es hat auch einer von Bäpsten Pius der 2. selbst / wie sein Historien anzeigt / diese wort offt geredt / vnd von sich schreiben lassen: Es möge wol etliche vrsach haben / warumb den Geistlichen die Ehe verboten sey / Es habe aber viel höher / grösser vnd wichtiger vrsachen / warumb man jhnen die Ehe sol wieder frey lassen. Vngezweiffelt / es hat Bapst Pius, als ein verstendiger weiser man / diß wort aus grossem bedencken geredt. Derhalben wöllen wir vns in Vnterthenigkeit zu Key. Maj. vertrösten / daß jhr Maj. als ein Christlicher Hochlöblicher Keyser / gnediglichen behertzigen werde / Daß jetzund in letzten zeiten / von welchen die Schrifft meldet / die Welt jmmer erger / vnd die Menschen gebrechlicher vnd schwecher werden. Derhalben wol hochnötig / nützlich vnd Christlich ist / diese fleissige einsehung zuthun / Damit / Wo der Ehestand verboten / nicht erger vnd schendlicher Vnzucht vnd laster in Teutschen Landen möchten einreissen. Denn es wird ja diese sachen niemands weißlicher oder besser endern / oder machen können / denn Gott selbs / welcher den Ehestand / Menschlicher gebrechligkeit zu helffen / vnd vnzucht zu weren eingesetzt hat. Es sagen die alten Canones auch / man müsse zu zeiten die scherffe vnd rigorem lindern vnd nachlassen / vmb Menschlicher schwacheit willen / vnd ergers zuuerhüten / vnd zu meydem. Nun wehre das in diesem Fall auch wol Christlich / vnd gantz hoch von nöten. Was kan auch der Priester vnd Geistlichen Ehestand / gemeiner Christlichen Kirchen eines Weibes Man. Es sind auch in Teudsche Land erst vor 400. Jaren die Priester zum Gelübd der Keuscheit vom Ehestande / mit gewalt abgedrungen / welche sich dagegen semptlich / auch so gantz ernstlich / vñ hart gesetzt haben / daß ein Ertzbischoff zu Meintz / welcher das Bäpstliche newe Edict derhalb verkündiget / gar nahe in einer Empörung der gantzen Priesterschafft in einem gedrenge wer vmbbracht. Vnd dasselbige Verbot ist bald im anfang so geschwind vnd vnschicklich fürgenommen / Daß der Bapst die zeit nicht allein die künfftige Ehe / den Priestern verboten / sondern auch der jenigen Ehe / so schon in dem Ehestand lang gewesen / zurissen / welchs doch nicht allein wieder alle Göttliche / Natürliche vnd Weltliche Recht / Sondern auch den Canonibus, so die Bäpste selbs gemachet / vnd den berümsten Concilijs gantz entgegen vnd zu wieder ist. Auch ist bey viel hohen Gottfürchtigen / verstendigen Leuten / dergleichen rede vnd bedencken offt gehört / daß solcher gedrungener Celibat / vnd beraubung des Ehestands / welchen Gott selbs eingesetzet / vnd frey gelassen / nie kein gutes / sondern viel grosser Laster / vnd viel arges eingeführet habe. Es hat auch einer von Bäpsten Pius der 2. selbst / wie sein Historien anzeigt / diese wort offt geredt / vnd von sich schreiben lassen: Es möge wol etliche vrsach haben / warumb den Geistlichen die Ehe verboten sey / Es habe aber viel höher / grösser vnd wichtiger vrsachen / warumb man jhnen die Ehe sol wieder frey lassen. Vngezweiffelt / es hat Bapst Pius, als ein verstendiger weiser man / diß wort aus grossem bedencken geredt. Derhalben wöllen wir vns in Vnterthenigkeit zu Key. Maj. vertrösten / daß jhr Maj. als ein Christlicher Hochlöblicher Keyser / gnediglichen behertzigen werde / Daß jetzund in letzten zeiten / von welchen die Schrifft meldet / die Welt jm̃er erger / vnd die Menschen gebrechlicher vnd schwecher werden. Derhalben wol hochnötig / nützlich vnd Christlich ist / diese fleissige einsehung zuthun / Damit / Wo der Ehestand verboten / nicht erger vnd schendlicher Vnzucht vnd laster in Teutschen Landen möchten einreissen. Denn es wird ja diese sachen niemands weißlicher oder besser endern / oder machen können / denn Gott selbs / welcher den Ehestand / Menschlicher gebrechligkeit zu helffen / vnd vnzucht zu weren eingesetzt hat. Es sagen die alten Canones auch / man müsse zu zeiten die scherffe vnd rigorem lindern vnd nachlassen / vmb Menschlicher schwacheit willen / vnd ergers zuuerhüten / vnd zu meydem. Nun wehre das in diesem Fall auch wol Christlich / vnd gantz hoch von nöten. Was kan auch der Priester vnd Geistlichen Ehestand / gemeiner Christlichen Kirchen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0335" n="155"/> eines Weibes Man. Es sind auch in Teudsche Land erst vor 400. 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Vnd dasselbige Verbot ist bald im anfang so geschwind vnd vnschicklich fürgenommen / Daß der Bapst die zeit nicht allein die künfftige Ehe / den Priestern verboten / sondern auch der jenigen Ehe / so schon in dem Ehestand lang gewesen / zurissen / welchs doch nicht allein wieder alle Göttliche / Natürliche vnd Weltliche Recht / Sondern auch den <hi rendition="#i">Canonibus,</hi> so die Bäpste selbs gemachet / vnd den berümsten <hi rendition="#i">Concilijs</hi> gantz entgegen vnd zu wieder ist.</p> <p>Auch ist bey viel hohen Gottfürchtigen / verstendigen Leuten / dergleichen rede vnd bedencken offt gehört / daß solcher gedrungener Celibat / vnd beraubung des Ehestands / welchen Gott selbs eingesetzet / vnd frey gelassen / nie kein gutes / sondern viel grosser Laster / vnd viel arges eingeführet habe. 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Derhalben wol hochnötig / nützlich vnd Christlich ist / diese fleissige einsehung zuthun / Damit / Wo der Ehestand verboten / nicht erger vnd schendlicher Vnzucht vnd laster in Teutschen Landen möchten einreissen. Denn es wird ja diese sachen niemands weißlicher oder besser endern / oder machen können / denn Gott selbs / welcher den Ehestand / Menschlicher gebrechligkeit zu helffen / vnd vnzucht zu weren eingesetzt hat. Es sagen die alten <hi rendition="#i">Canones</hi> auch / man müsse zu zeiten die scherffe vnd <hi rendition="#i">rigorem</hi> lindern vnd nachlassen / vmb Menschlicher schwacheit willen / vnd ergers zuuerhüten / vnd zu meydem. Nun wehre das in diesem Fall auch wol Christlich / vnd gantz hoch von nöten. Was kan auch der Priester vnd Geistlichen Ehestand / gemeiner Christlichen Kirchen </p> </div> </body> </text> </TEI> [155/0335]
eines Weibes Man. Es sind auch in Teudsche Land erst vor 400. Jaren die Priester zum Gelübd der Keuscheit vom Ehestande / mit gewalt abgedrungen / welche sich dagegen semptlich / auch so gantz ernstlich / vñ hart gesetzt haben / daß ein Ertzbischoff zu Meintz / welcher das Bäpstliche newe Edict derhalb verkündiget / gar nahe in einer Empörung der gantzen Priesterschafft in einem gedrenge wer vmbbracht. Vnd dasselbige Verbot ist bald im anfang so geschwind vnd vnschicklich fürgenommen / Daß der Bapst die zeit nicht allein die künfftige Ehe / den Priestern verboten / sondern auch der jenigen Ehe / so schon in dem Ehestand lang gewesen / zurissen / welchs doch nicht allein wieder alle Göttliche / Natürliche vnd Weltliche Recht / Sondern auch den Canonibus, so die Bäpste selbs gemachet / vnd den berümsten Concilijs gantz entgegen vnd zu wieder ist.
Auch ist bey viel hohen Gottfürchtigen / verstendigen Leuten / dergleichen rede vnd bedencken offt gehört / daß solcher gedrungener Celibat / vnd beraubung des Ehestands / welchen Gott selbs eingesetzet / vnd frey gelassen / nie kein gutes / sondern viel grosser Laster / vnd viel arges eingeführet habe. Es hat auch einer von Bäpsten Pius der 2. selbst / wie sein Historien anzeigt / diese wort offt geredt / vnd von sich schreiben lassen: Es möge wol etliche vrsach haben / warumb den Geistlichen die Ehe verboten sey / Es habe aber viel höher / grösser vnd wichtiger vrsachen / warumb man jhnen die Ehe sol wieder frey lassen. Vngezweiffelt / es hat Bapst Pius, als ein verstendiger weiser man / diß wort aus grossem bedencken geredt.
Derhalben wöllen wir vns in Vnterthenigkeit zu Key. Maj. vertrösten / daß jhr Maj. als ein Christlicher Hochlöblicher Keyser / gnediglichen behertzigen werde / Daß jetzund in letzten zeiten / von welchen die Schrifft meldet / die Welt jm̃er erger / vnd die Menschen gebrechlicher vnd schwecher werden. Derhalben wol hochnötig / nützlich vnd Christlich ist / diese fleissige einsehung zuthun / Damit / Wo der Ehestand verboten / nicht erger vnd schendlicher Vnzucht vnd laster in Teutschen Landen möchten einreissen. Denn es wird ja diese sachen niemands weißlicher oder besser endern / oder machen können / denn Gott selbs / welcher den Ehestand / Menschlicher gebrechligkeit zu helffen / vnd vnzucht zu weren eingesetzt hat. Es sagen die alten Canones auch / man müsse zu zeiten die scherffe vnd rigorem lindern vnd nachlassen / vmb Menschlicher schwacheit willen / vnd ergers zuuerhüten / vnd zu meydem. Nun wehre das in diesem Fall auch wol Christlich / vnd gantz hoch von nöten. Was kan auch der Priester vnd Geistlichen Ehestand / gemeiner Christlichen Kirchen
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