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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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eines Weibes Man. Es sind auch in Teudsche Land erst vor 400. Jaren die Priester zum Gelübd der Keuscheit vom Ehestande / mit gewalt abgedrungen / welche sich dagegen semptlich / auch so gantz ernstlich / vnd hart gesetzt haben / daß ein Ertzbischoff zu Meintz / welcher das Bäpstliche newe Edict derhalb verkündiget / gar nahe in einer Empörung der gantzen Priesterschafft in einem gedrenge wer vmbbracht. Vnd dasselbige Verbot ist bald im anfang so geschwind vnd vnschicklich fürgenommen / Daß der Bapst die zeit nicht allein die künfftige Ehe / den Priestern verboten / sondern auch der jenigen Ehe / so schon in dem Ehestand lang gewesen / zurissen / welchs doch nicht allein wieder alle Göttliche / Natürliche vnd Weltliche Recht / Sondern auch den Canonibus, so die Bäpste selbs gemachet / vnd den berümsten Concilijs gantz entgegen vnd zu wieder ist.

Auch ist bey viel hohen Gottfürchtigen / verstendigen Leuten / dergleichen rede vnd bedencken offt gehört / daß solcher gedrungener Celibat / vnd beraubung des Ehestands / welchen Gott selbs eingesetzet / vnd frey gelassen / nie kein gutes / sondern viel grosser Laster / vnd viel arges eingeführet habe. Es hat auch einer von Bäpsten Pius der 2. selbst / wie sein Historien anzeigt / diese wort offt geredt / vnd von sich schreiben lassen: Es möge wol etliche vrsach haben / warumb den Geistlichen die Ehe verboten sey / Es habe aber viel höher / grösser vnd wichtiger vrsachen / warumb man jhnen die Ehe sol wieder frey lassen. Vngezweiffelt / es hat Bapst Pius, als ein verstendiger weiser man / diß wort aus grossem bedencken geredt.

Derhalben wöllen wir vns in Vnterthenigkeit zu Key. Maj. vertrösten / daß jhr Maj. als ein Christlicher Hochlöblicher Keyser / gnediglichen behertzigen werde / Daß jetzund in letzten zeiten / von welchen die Schrifft meldet / die Welt jmmer erger / vnd die Menschen gebrechlicher vnd schwecher werden. Derhalben wol hochnötig / nützlich vnd Christlich ist / diese fleissige einsehung zuthun / Damit / Wo der Ehestand verboten / nicht erger vnd schendlicher Vnzucht vnd laster in Teutschen Landen möchten einreissen. Denn es wird ja diese sachen niemands weißlicher oder besser endern / oder machen können / denn Gott selbs / welcher den Ehestand / Menschlicher gebrechligkeit zu helffen / vnd vnzucht zu weren eingesetzt hat. Es sagen die alten Canones auch / man müsse zu zeiten die scherffe vnd rigorem lindern vnd nachlassen / vmb Menschlicher schwacheit willen / vnd ergers zuuerhüten / vnd zu meydem. Nun wehre das in diesem Fall auch wol Christlich / vnd gantz hoch von nöten. Was kan auch der Priester vnd Geistlichen Ehestand / gemeiner Christlichen Kirchen

eines Weibes Man. Es sind auch in Teudsche Land erst vor 400. Jaren die Priester zum Gelübd der Keuscheit vom Ehestande / mit gewalt abgedrungen / welche sich dagegen semptlich / auch so gantz ernstlich / vñ hart gesetzt haben / daß ein Ertzbischoff zu Meintz / welcher das Bäpstliche newe Edict derhalb verkündiget / gar nahe in einer Empörung der gantzen Priesterschafft in einem gedrenge wer vmbbracht. Vnd dasselbige Verbot ist bald im anfang so geschwind vnd vnschicklich fürgenommen / Daß der Bapst die zeit nicht allein die künfftige Ehe / den Priestern verboten / sondern auch der jenigen Ehe / so schon in dem Ehestand lang gewesen / zurissen / welchs doch nicht allein wieder alle Göttliche / Natürliche vnd Weltliche Recht / Sondern auch den Canonibus, so die Bäpste selbs gemachet / vnd den berümsten Concilijs gantz entgegen vnd zu wieder ist.

Auch ist bey viel hohen Gottfürchtigen / verstendigen Leuten / dergleichen rede vnd bedencken offt gehört / daß solcher gedrungener Celibat / vnd beraubung des Ehestands / welchen Gott selbs eingesetzet / vnd frey gelassen / nie kein gutes / sondern viel grosser Laster / vnd viel arges eingeführet habe. Es hat auch einer von Bäpsten Pius der 2. selbst / wie sein Historien anzeigt / diese wort offt geredt / vnd von sich schreiben lassen: Es möge wol etliche vrsach haben / warumb den Geistlichen die Ehe verboten sey / Es habe aber viel höher / grösser vnd wichtiger vrsachen / warumb man jhnen die Ehe sol wieder frey lassen. Vngezweiffelt / es hat Bapst Pius, als ein verstendiger weiser man / diß wort aus grossem bedencken geredt.

Derhalben wöllen wir vns in Vnterthenigkeit zu Key. Maj. vertrösten / daß jhr Maj. als ein Christlicher Hochlöblicher Keyser / gnediglichen behertzigen werde / Daß jetzund in letzten zeiten / von welchen die Schrifft meldet / die Welt jm̃er erger / vnd die Menschen gebrechlicher vnd schwecher werden. Derhalben wol hochnötig / nützlich vnd Christlich ist / diese fleissige einsehung zuthun / Damit / Wo der Ehestand verboten / nicht erger vnd schendlicher Vnzucht vnd laster in Teutschen Landen möchten einreissen. Denn es wird ja diese sachen niemands weißlicher oder besser endern / oder machen können / denn Gott selbs / welcher den Ehestand / Menschlicher gebrechligkeit zu helffen / vnd vnzucht zu weren eingesetzt hat. Es sagen die alten Canones auch / man müsse zu zeiten die scherffe vnd rigorem lindern vnd nachlassen / vmb Menschlicher schwacheit willen / vnd ergers zuuerhüten / vnd zu meydem. Nun wehre das in diesem Fall auch wol Christlich / vnd gantz hoch von nöten. Was kan auch der Priester vnd Geistlichen Ehestand / gemeiner Christlichen Kirchen

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[155/0335] eines Weibes Man. Es sind auch in Teudsche Land erst vor 400. Jaren die Priester zum Gelübd der Keuscheit vom Ehestande / mit gewalt abgedrungen / welche sich dagegen semptlich / auch so gantz ernstlich / vñ hart gesetzt haben / daß ein Ertzbischoff zu Meintz / welcher das Bäpstliche newe Edict derhalb verkündiget / gar nahe in einer Empörung der gantzen Priesterschafft in einem gedrenge wer vmbbracht. Vnd dasselbige Verbot ist bald im anfang so geschwind vnd vnschicklich fürgenommen / Daß der Bapst die zeit nicht allein die künfftige Ehe / den Priestern verboten / sondern auch der jenigen Ehe / so schon in dem Ehestand lang gewesen / zurissen / welchs doch nicht allein wieder alle Göttliche / Natürliche vnd Weltliche Recht / Sondern auch den Canonibus, so die Bäpste selbs gemachet / vnd den berümsten Concilijs gantz entgegen vnd zu wieder ist. Auch ist bey viel hohen Gottfürchtigen / verstendigen Leuten / dergleichen rede vnd bedencken offt gehört / daß solcher gedrungener Celibat / vnd beraubung des Ehestands / welchen Gott selbs eingesetzet / vnd frey gelassen / nie kein gutes / sondern viel grosser Laster / vnd viel arges eingeführet habe. Es hat auch einer von Bäpsten Pius der 2. selbst / wie sein Historien anzeigt / diese wort offt geredt / vnd von sich schreiben lassen: Es möge wol etliche vrsach haben / warumb den Geistlichen die Ehe verboten sey / Es habe aber viel höher / grösser vnd wichtiger vrsachen / warumb man jhnen die Ehe sol wieder frey lassen. Vngezweiffelt / es hat Bapst Pius, als ein verstendiger weiser man / diß wort aus grossem bedencken geredt. Derhalben wöllen wir vns in Vnterthenigkeit zu Key. Maj. vertrösten / daß jhr Maj. als ein Christlicher Hochlöblicher Keyser / gnediglichen behertzigen werde / Daß jetzund in letzten zeiten / von welchen die Schrifft meldet / die Welt jm̃er erger / vnd die Menschen gebrechlicher vnd schwecher werden. Derhalben wol hochnötig / nützlich vnd Christlich ist / diese fleissige einsehung zuthun / Damit / Wo der Ehestand verboten / nicht erger vnd schendlicher Vnzucht vnd laster in Teutschen Landen möchten einreissen. Denn es wird ja diese sachen niemands weißlicher oder besser endern / oder machen können / denn Gott selbs / welcher den Ehestand / Menschlicher gebrechligkeit zu helffen / vnd vnzucht zu weren eingesetzt hat. Es sagen die alten Canones auch / man müsse zu zeiten die scherffe vnd rigorem lindern vnd nachlassen / vmb Menschlicher schwacheit willen / vnd ergers zuuerhüten / vnd zu meydem. Nun wehre das in diesem Fall auch wol Christlich / vnd gantz hoch von nöten. Was kan auch der Priester vnd Geistlichen Ehestand / gemeiner Christlichen Kirchen

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/335>, abgerufen am 21.11.2024.