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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Kurtzer einfeltiger vnd nothwendiger Bericht / von etlichen fürnehmen Artickeln der Lehr / wie dieselbigen mit gebürlicher bescheidenheit zur erbawung fürgetragen / vnd wieder alle verfelschung / verwahret mögen werden.

VNd weil die Lehre in gemelten Büchern vnd Schrifften nach notturfft begriffen / ists ohne noth / dieselbige hieher zuerholen / Sondern wollen vns hiemit auff gemelte Schriffte vnd Bücher gezogen / vnd referiret haben. Es ist aber aus vielen beweglichen vrsachen / nach dieser Kirchen gelegenheit / für gut vnnd nötig angesehen worden / daß von etlichen fürnehmen Artickeln allhie kurtzer einfeltiger Bericht gethan / vnd in die Kirchenordnung mit eingeleibt sol werden. Erstlich darumb / weil nicht alle Pastores, fürnemlich auffm Lande / gleich geschicket vnd gegründet seyn / daß sie aus rechtem Grunde / mit gebürlicher bescheidenheit / das Bapstumb niederlegen mögen. Vnd die erfahrung gibts / daß viel vnuerstendige Pastores, nur allein brechen / vnd nicht bawen / auch mit vnbescheidenheit / die arme jrrende Gewissen mehr ergern vnd verwirren / denn aus grunde vnterweisen / vnnd zu rechte bringen / Sol derowegen von etlichen fürnehmen Artickeln anleitung gegeben werden / wie man die jrrige falsche meinung / Abgötterey / Aberglauben vnd Mißbreuche des Bapsthumbs / mit Christlicher gebürlicher bescheidenheit / aus gutem grunde der Schrifft / den Leuten nehmen / sie dauon abführen / vnd an derer stat / reine Lehre / rechten brauch der Sacrament / vnd wahren Gottesdienst / pflantzen möge. Wie denn eben aus den vrsachen D. Vrbanus Regius vor der zeit / an die benachbarte Kirchen / ein gar nützlich Büchlein geschrieben hat / De formulis caute, & citra scandalum loquendi de praecipuis Christianae doctrinae locis. Zum andern / Weil (leider) jetziger zeit / viel certamina de Doctrina gereget / vnd mancherley corruptelae, vnter dem Nahmen vnd schein / der Augspurgischen Confession / vnter die Leute außgesprenget / vnnd vertheidiget werden / von welchen die Pastores offt vngleich vnd wiederwertig judiciren / vnd reden / Daß nun die Kirchen die-

Kurtzer einfeltiger vnd nothwendiger Bericht / von etlichen fürnehmen Artickeln der Lehr / wie dieselbigen mit gebürlicher bescheidenheit zur erbawung fürgetragen / vnd wieder alle verfelschung / verwahret mögen werden.

VNd weil die Lehre in gemelten Büchern vnd Schrifften nach notturfft begriffen / ists ohne noth / dieselbige hieher zuerholen / Sondern wollen vns hiemit auff gemelte Schriffte vnd Bücher gezogen / vnd referiret haben. Es ist aber aus vielen beweglichen vrsachen / nach dieser Kirchen gelegenheit / für gut vnnd nötig angesehen worden / daß von etlichen fürnehmen Artickeln allhie kurtzer einfeltiger Bericht gethan / vnd in die Kirchenordnung mit eingeleibt sol werden. Erstlich darumb / weil nicht alle Pastores, fürnemlich auffm Lande / gleich geschicket vnd gegründet seyn / daß sie aus rechtem Grunde / mit gebürlicher bescheidenheit / das Bapstumb niederlegen mögen. Vnd die erfahrung gibts / daß viel vnuerstendige Pastores, nur allein brechen / vnd nicht bawen / auch mit vnbescheidenheit / die arme jrrende Gewissen mehr ergern vnd verwirren / denn aus grunde vnterweisen / vnnd zu rechte bringen / Sol derowegen von etlichen fürnehmen Artickeln anleitung gegeben werden / wie man die jrrige falsche meinung / Abgötterey / Aberglauben vnd Mißbreuche des Bapsthumbs / mit Christlicher gebürlicher bescheidenheit / aus gutem grunde der Schrifft / den Leuten nehmen / sie dauon abführen / vnd an derer stat / reine Lehre / rechten brauch der Sacrament / vnd wahren Gottesdienst / pflantzen möge. Wie denn eben aus den vrsachen D. Vrbanus Regius vor der zeit / an die benachbarte Kirchen / ein gar nützlich Büchlein geschrieben hat / De formulis cautè, & citra scandalum loquendi de praecipuis Christianae doctrinae locis. Zum andern / Weil (leider) jetziger zeit / viel certamina de Doctrina gereget / vnd mancherley corruptelae, vnter dem Nahmen vnd schein / der Augspurgischen Confession / vnter die Leute außgesprenget / vnnd vertheidiget werden / von welchen die Pastores offt vngleich vnd wiederwertig judiciren / vnd reden / Daß nun die Kirchen die-

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[0032] Kurtzer einfeltiger vnd nothwendiger Bericht / von etlichen fürnehmen Artickeln der Lehr / wie dieselbigen mit gebürlicher bescheidenheit zur erbawung fürgetragen / vnd wieder alle verfelschung / verwahret mögen werden. VNd weil die Lehre in gemelten Büchern vnd Schrifften nach notturfft begriffen / ists ohne noth / dieselbige hieher zuerholen / Sondern wollen vns hiemit auff gemelte Schriffte vnd Bücher gezogen / vnd referiret haben. Es ist aber aus vielen beweglichen vrsachen / nach dieser Kirchen gelegenheit / für gut vnnd nötig angesehen worden / daß von etlichen fürnehmen Artickeln allhie kurtzer einfeltiger Bericht gethan / vnd in die Kirchenordnung mit eingeleibt sol werden. Erstlich darumb / weil nicht alle Pastores, fürnemlich auffm Lande / gleich geschicket vnd gegründet seyn / daß sie aus rechtem Grunde / mit gebürlicher bescheidenheit / das Bapstumb niederlegen mögen. Vnd die erfahrung gibts / daß viel vnuerstendige Pastores, nur allein brechen / vnd nicht bawen / auch mit vnbescheidenheit / die arme jrrende Gewissen mehr ergern vnd verwirren / denn aus grunde vnterweisen / vnnd zu rechte bringen / Sol derowegen von etlichen fürnehmen Artickeln anleitung gegeben werden / wie man die jrrige falsche meinung / Abgötterey / Aberglauben vnd Mißbreuche des Bapsthumbs / mit Christlicher gebürlicher bescheidenheit / aus gutem grunde der Schrifft / den Leuten nehmen / sie dauon abführen / vnd an derer stat / reine Lehre / rechten brauch der Sacrament / vnd wahren Gottesdienst / pflantzen möge. Wie denn eben aus den vrsachen D. Vrbanus Regius vor der zeit / an die benachbarte Kirchen / ein gar nützlich Büchlein geschrieben hat / De formulis cautè, & citra scandalum loquendi de praecipuis Christianae doctrinae locis. Zum andern / Weil (leider) jetziger zeit / viel certamina de Doctrina gereget / vnd mancherley corruptelae, vnter dem Nahmen vnd schein / der Augspurgischen Confession / vnter die Leute außgesprenget / vnnd vertheidiget werden / von welchen die Pastores offt vngleich vnd wiederwertig judiciren / vnd reden / Daß nun die Kirchen die-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/32>, abgerufen am 21.11.2024.