[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemeß / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantum quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemeß / zuwieder / vnd entgegen ist / sol nicht geduldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / daß diß Corpus Doctrinae also sol angenommen werden / als ein gute / köstliche / herrliche / statliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Timoth. 6. vnd 2. Timoth. 1. Bonum depositum custodi. Es weiset aber Paulus / vnd demnach die Augspurgische Confession / gar schön vnd fein / wie rechte reine Lehre möge erhalten werden / Nemlich / wenn man nicht allein recht lehret / Sondern auch falsche / jrrige Lehre aussetzet / absondert / verwirfft / vnd verdampt / wie Paulus nicht allein für seine Person thut / Sondern dergleichen auch in allen trewen Lerern ernstlich erfodert / daß sie zu beyden stücken geschicket / vnd mechtig seyn sollen / Nemlich zu vermanen durch heylsame Lehre / vnd die wiedersprecher zu straffen / Tit. 1. Vnd Christus selbst fasset das Ampt eines trewen Hirten / in diese zwey stück / Das erste / daß er die Schäfflein solle auff guter gesunder Weide nehren / Das ander / daß er auch sol dem Wolffe weren / Joh. 10. Sintemal ein wenig Sawrteig den gantzen Teig verderbt / Gal. 5. Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemeß / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemeß / zuwieder / vnd entgegen ist / sol nicht geduldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / daß diß Corpus Doctrinae also sol angenommen werden / als ein gute / köstliche / herrliche / statliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Timoth. 6. vnd 2. Timoth. 1. Bonum depositum custodi. Es weiset aber Paulus / vnd demnach die Augspurgische Confession / gar schön vnd fein / wie rechte reine Lehre möge erhalten werden / Nemlich / wenn man nicht allein recht lehret / Sondern auch falsche / jrrige Lehre aussetzet / absondert / verwirfft / vnd verdampt / wie Paulus nicht allein für seine Person thut / Sondern dergleichen auch in allen trewen Lerern ernstlich erfodert / daß sie zu beyden stücken geschicket / vnd mechtig seyn sollen / Nemlich zu vermanen durch heylsame Lehre / vnd die wiedersprecher zu straffen / Tit. 1. Vnd Christus selbst fasset das Ampt eines trewen Hirten / in diese zwey stück / Das erste / daß er die Schäfflein solle auff guter gesunder Weide nehren / Das ander / daß er auch sol dem Wolffe weren / Joh. 10. Sintemal ein wenig Sawrteig den gantzen Teig verderbt / Gal. 5. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0031" n="3"/> <p>Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem <hi rendition="#i">Corpori Doctrinae,</hi> gleichförmig / vnd gemeß / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / <hi rendition="#i">non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum.</hi> Was aber demselbigen vngemeß / zuwieder / vnd entgegen ist / sol nicht geduldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / daß diß <hi rendition="#i">Corpus Doctrinae</hi> also sol angenommen werden / als ein gute / köstliche / herrliche / statliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Timoth. 6. vnd 2. Timoth. 1. <hi rendition="#i">Bonum depositum custodi.</hi> Es weiset aber Paulus / vnd demnach die Augspurgische Confession / gar schön vnd fein / wie rechte reine Lehre möge erhalten werden / Nemlich / wenn man nicht allein recht lehret / Sondern auch falsche / jrrige Lehre aussetzet / absondert / verwirfft / vnd verdampt / wie Paulus nicht allein für seine Person thut / Sondern dergleichen auch in allen trewen Lerern ernstlich erfodert / daß sie zu beyden stücken geschicket / vnd mechtig seyn sollen / Nemlich zu vermanen durch heylsame Lehre / vnd die wiedersprecher zu straffen / Tit. 1. Vnd Christus selbst fasset das Ampt eines trewen Hirten / in diese zwey stück / Das erste / daß er die Schäfflein solle auff guter gesunder Weide nehren / Das ander / daß er auch sol dem Wolffe weren / Joh. 10. Sintemal ein wenig Sawrteig den gantzen Teig verderbt / Gal. 5.</p> </div> </body> </text> </TEI> [3/0031]
Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemeß / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemeß / zuwieder / vnd entgegen ist / sol nicht geduldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / daß diß Corpus Doctrinae also sol angenommen werden / als ein gute / köstliche / herrliche / statliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Timoth. 6. vnd 2. Timoth. 1. Bonum depositum custodi. Es weiset aber Paulus / vnd demnach die Augspurgische Confession / gar schön vnd fein / wie rechte reine Lehre möge erhalten werden / Nemlich / wenn man nicht allein recht lehret / Sondern auch falsche / jrrige Lehre aussetzet / absondert / verwirfft / vnd verdampt / wie Paulus nicht allein für seine Person thut / Sondern dergleichen auch in allen trewen Lerern ernstlich erfodert / daß sie zu beyden stücken geschicket / vnd mechtig seyn sollen / Nemlich zu vermanen durch heylsame Lehre / vnd die wiedersprecher zu straffen / Tit. 1. Vnd Christus selbst fasset das Ampt eines trewen Hirten / in diese zwey stück / Das erste / daß er die Schäfflein solle auff guter gesunder Weide nehren / Das ander / daß er auch sol dem Wolffe weren / Joh. 10. Sintemal ein wenig Sawrteig den gantzen Teig verderbt / Gal. 5.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/31 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/31>, abgerufen am 05.07.2024. |