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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Die Fromen aber vnd gehorsamen haben den segen / daß sie lange in guter ruge leben / vnd jhr Kinds Kind sehen (wie oben gesagt) ins dritte vnd vierde Glied / wie man auch erfehret / daß wo feine alte Geschlechte sind / die da wol stehen / vnd viel Kinder haben / freylich daher komen / daß jhr etliche wol gezogen / vnd jhre Eltern für augen haben gehabt. Wiederumb stehet geschrieben / von den Gottlosen / Psalm. 109. Seine Nachkomen müssen außgerottet werden / vnd jhr Name müsse in einem Glied vntergehen. Derhalben lasse dirs gesagt seyn / wie gros ding es ist bey GOtt vmb den Gehorsam / weil er jhn so hoch setzet / jhm selbs so wol gefallen lesset / vnd reichlich belohnet / dazu so strenge darüber helt / zu straffen die dawieder thun.

Das rede ich alles / daß manß dem jungen Volck wol einblewe / denn niemand gleubt / wie diß Gebot so nötig ist / doch bißher vnter dem Bapsthumb nicht geachtet noch gelehret / Es sind schlechte vnd leichte wort / meinet jederman / er künte es vorhin wol / darumb feret man vberhin / vnd gaffet nach andern dingen / sihet vnd gleubet nicht / daß man Gott so hoch erzürnet / wenn man diß lesst anstehen / noch so köstlich / angenehme werck thut / so man dabey bleibt.

Alle Oberkeit von den Eltern.

IN dieses Gebot gehöret auch weiter zu sagen / von allerley gehorsam gegen Oberpersonen / die zugebieten vnd zuregieren haben. Denn auß der Eltern Oberkeit / fleusst vnd breitet sich auß alle andere. Denn wo ein Vater nicht allein vermag sein Kind auffzuziehen / nimpt er ein Schulmeister dazu / der es lere / ist er zu schwach / so nimpt er seine Freunde oder Nachbar zu hülff / gehet er abe / so befihlt er vnd vbergibt das Regiment vnd oberhand andern / die man dazu ordnet. Item / so muß er auch Gesind / Knecht vnd Megde zum Haußregiment vnter jhm haben / Also / daß alle / die man Herrn heisset / an der Eltern stat sind / vnd von jhnen krafft vnd macht zu regieren nemen müssen. Daher sie auch nach der Schrifft alle Väter heissen / als die in jhrem Regiment das Vaterampt treiben Väter heissen alle die regieren./ vnd Väterlich Hertz gegen den jhren tragen sollen / wie auch von alters her die Römer vnd andere sprachen / Herrn vnd Frawen im Hauß / (Patres vnd Matresfamilias) das ist / Haußväter vnd Haußmütter genennet haben. Also auch jre Landsfürsten vnd Oberherrn / haben sie Patres Patriae, das ist / Väter des gantzen Landes geheissen / Vns / die wir Christen seyn wöllen / zu grossen schanden / daß wir sie nicht auch also heissen / oder zum wenigsten dafür halten vnd ehren.

Was nu ein Kind Vater vnd Mutter schüldig ist / sind auch

Die Fromen aber vnd gehorsamen haben den segen / daß sie lange in guter ruge leben / vnd jhr Kinds Kind sehen (wie oben gesagt) ins dritte vnd vierde Glied / wie man auch erfehret / daß wo feine alte Geschlechte sind / die da wol stehen / vnd viel Kinder haben / freylich daher komen / daß jhr etliche wol gezogen / vnd jhre Eltern für augen haben gehabt. Wiederumb stehet geschrieben / von den Gottlosen / Psalm. 109. Seine Nachkomen müssen außgerottet werden / vnd jhr Name müsse in einem Glied vntergehen. Derhalben lasse dirs gesagt seyn / wie gros ding es ist bey GOtt vmb den Gehorsam / weil er jhn so hoch setzet / jhm selbs so wol gefallen lesset / vnd reichlich belohnet / dazu so strenge darüber helt / zu straffen die dawieder thun.

Das rede ich alles / daß manß dem jungen Volck wol einblewe / denn niemand gleubt / wie diß Gebot so nötig ist / doch bißher vnter dem Bapsthumb nicht geachtet noch gelehret / Es sind schlechte vnd leichte wort / meinet jederman / er künte es vorhin wol / darumb feret man vberhin / vnd gaffet nach andern dingen / sihet vnd gleubet nicht / daß man Gott so hoch erzürnet / wenn man diß lesst anstehen / noch so köstlich / angenehme werck thut / so man dabey bleibt.

Alle Oberkeit von den Eltern.

IN dieses Gebot gehöret auch weiter zu sagẽ / von allerley gehorsam gegen Oberpersonen / die zugebieten vnd zuregieren haben. Denn auß der Eltern Oberkeit / fleusst vnd breitet sich auß alle andere. Denn wo ein Vater nicht allein vermag sein Kind auffzuziehen / nimpt er ein Schulmeister dazu / der es lere / ist er zu schwach / so nimpt er seine Freunde oder Nachbar zu hülff / gehet er abe / so befihlt er vnd vbergibt das Regiment vnd oberhand andern / die man dazu ordnet. Item / so muß er auch Gesind / Knecht vnd Megde zum Haußregiment vnter jhm haben / Also / daß alle / die man Herrn heisset / an der Eltern stat sind / vnd von jhnen krafft vnd macht zu regieren nemen müssen. Daher sie auch nach der Schrifft alle Väter heissen / als die in jhrem Regiment das Vaterampt treiben Väter heissen alle die regieren./ vnd Väterlich Hertz gegen den jhren tragen sollen / wie auch von alters her die Römer vnd andere sprachen / Herrn vnd Frawen im Hauß / (Patres vnd Matresfamilias) das ist / Haußväter vnd Haußmütter genennet haben. Also auch jre Landsfürsten vnd Oberherrn / haben sie Patres Patriae, das ist / Väter des gantzen Landes geheissen / Vns / die wir Christen seyn wöllen / zu grossen schanden / daß wir sie nicht auch also heissen / oder zum wenigsten dafür halten vnd ehren.

Was nu ein Kind Vater vnd Mutter schüldig ist / sind auch

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[0210] Die Fromen aber vnd gehorsamen haben den segen / daß sie lange in guter ruge leben / vnd jhr Kinds Kind sehen (wie oben gesagt) ins dritte vnd vierde Glied / wie man auch erfehret / daß wo feine alte Geschlechte sind / die da wol stehen / vnd viel Kinder haben / freylich daher komen / daß jhr etliche wol gezogen / vnd jhre Eltern für augen haben gehabt. Wiederumb stehet geschrieben / von den Gottlosen / Psalm. 109. Seine Nachkomen müssen außgerottet werden / vnd jhr Name müsse in einem Glied vntergehen. Derhalben lasse dirs gesagt seyn / wie gros ding es ist bey GOtt vmb den Gehorsam / weil er jhn so hoch setzet / jhm selbs so wol gefallen lesset / vnd reichlich belohnet / dazu so strenge darüber helt / zu straffen die dawieder thun. Das rede ich alles / daß manß dem jungen Volck wol einblewe / denn niemand gleubt / wie diß Gebot so nötig ist / doch bißher vnter dem Bapsthumb nicht geachtet noch gelehret / Es sind schlechte vnd leichte wort / meinet jederman / er künte es vorhin wol / darumb feret man vberhin / vnd gaffet nach andern dingen / sihet vnd gleubet nicht / daß man Gott so hoch erzürnet / wenn man diß lesst anstehen / noch so köstlich / angenehme werck thut / so man dabey bleibt. IN dieses Gebot gehöret auch weiter zu sagẽ / von allerley gehorsam gegen Oberpersonen / die zugebieten vnd zuregieren haben. Denn auß der Eltern Oberkeit / fleusst vnd breitet sich auß alle andere. Denn wo ein Vater nicht allein vermag sein Kind auffzuziehen / nimpt er ein Schulmeister dazu / der es lere / ist er zu schwach / so nimpt er seine Freunde oder Nachbar zu hülff / gehet er abe / so befihlt er vnd vbergibt das Regiment vnd oberhand andern / die man dazu ordnet. Item / so muß er auch Gesind / Knecht vnd Megde zum Haußregiment vnter jhm haben / Also / daß alle / die man Herrn heisset / an der Eltern stat sind / vnd von jhnen krafft vnd macht zu regieren nemen müssen. Daher sie auch nach der Schrifft alle Väter heissen / als die in jhrem Regiment das Vaterampt treiben / vnd Väterlich Hertz gegen den jhren tragen sollen / wie auch von alters her die Römer vnd andere sprachen / Herrn vnd Frawen im Hauß / (Patres vnd Matresfamilias) das ist / Haußväter vnd Haußmütter genennet haben. Also auch jre Landsfürsten vnd Oberherrn / haben sie Patres Patriae, das ist / Väter des gantzen Landes geheissen / Vns / die wir Christen seyn wöllen / zu grossen schanden / daß wir sie nicht auch also heissen / oder zum wenigsten dafür halten vnd ehren. Väter heissen alle die regieren. Was nu ein Kind Vater vnd Mutter schüldig ist / sind auch

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/210>, abgerufen am 24.11.2024.