[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.AVffs Erst / daß der Prediger für allen dingen sich hüte / vnd meide / mancherley oder anderley Text vnd Form der Zehen Gebot / Vater vnser / Glauben / der Sacrament / etc. Sondern nehme einerley Form für sich / darauff er bleibe / vnd dieselbige jmmer treibe / ein Jar wie das ander / Denn das junge vnd alber Volck muß man mit einerley gewissen Text vnd Form lehren / sonst werden sie gar leicht jrre / wenn man heut sonst / vnd vber ein Jahr so lehret / als wolt mans bessern / vnd wird damit alle Mühe vnd Arbeit verlohren. Das haben die lieben Väter auch wol gesehen / die das Vater vnser / Glauben / Zehen Gebot / alle auff eine weise haben gebrauchet / Darumb sollen wir auch bey dem jungen vnd einfeltigen Volck solche stück also lehren / daß wir nicht eine Syllaben verrücken / oder ein Jahr anders denn das ander fürhalten oder fürsprechen. Darumb erwehle dir welche Form du wilt / vnd bleib dabey ewiglich. Wenn du aber bey den Gelehrten vnd verstendigen predigest / da magstu deine Kunst beweisen / vnd diese Stücke so bund kraus machen / vnd so meisterlich drehen / als du kanst. Aber bey dem jungen Volck bleib auff einer gewissen ewigen Form vnd weise / vnd lehre sie für das allererst die Stück / Nemlich / die Zehen Gebot / Glauben / Vater vnser / etc. nach dem Text hin / von Wort zu Wort / daß sie es auch so nachsagen können / vnd außwendig lernen. Welche es aber nicht lernen wöllen / daß man denselbigen sage / Wie sie Christum verleugnen / vnd keine Christen sind / sollen auch nicht zum Sacrament gelassen werden / kein Kind aus der Tauffe heben / auch kein stück der Christlichen Freyheit brauchen / Sondern schlechts dem Bapst vnd seinen Officialen / dazu dem Teuffel selbs heimgeweiset seyn / Dazu sollen jhnen die Eltern vnd Haußherrn Essen vnd Trincken versagen / vnd jhnen anzeigen / daß solche rohe Leute der Fürste aus dem Lande jagen wölle / etc. Denn wiewol man niemand zwingen kan noch sol zum Glauben / so sol mann doch den Hauffen dahin halten vnd treiben / daß sie wissen / Was recht vnd vnrecht ist / bey denen / bey welchen sie wohnen / sich nehren / vnd leben wöllen / Denn wer in der Stadt wohnen wil / der sol das Stadrecht wissen vnd halten / des er geniessen wil / Gott gebe er gleube / oder sey im Hertzen für sich ein Schalck oder Bube. ZVm Andern / Wenn sie den Text wol können / so lehre sie denn hernach auch den Verstand / daß sie wissen was es gesagt sey / vnd nim abermahl für dich dieser Tafeln weise / oder sonst eine kurtze einige weise / welche du wilt / vnd bleibe dabey / vnd verrücke sie mit ☞ AVffs Erst / daß der Prediger für allen dingen sich hüte / vnd meide / mancherley oder anderley Text vnd Form der Zehen Gebot / Vater vnser / Glauben / der Sacrament / etc. Sondern nehme einerley Form für sich / darauff er bleibe / vnd dieselbige jm̃er treibe / ein Jar wie das ander / Denn das junge vnd alber Volck muß man mit einerley gewissen Text vnd Form lehren / sonst werden sie gar leicht jrre / wenn man heut sonst / vnd vber ein Jahr so lehret / als wolt mans bessern / vnd wird damit alle Mühe vnd Arbeit verlohren. Das haben die lieben Väter auch wol gesehen / die das Vater vnser / Glauben / Zehen Gebot / alle auff eine weise haben gebrauchet / Darumb sollen wir auch bey dem jungen vnd einfeltigen Volck solche stück also lehren / daß wir nicht eine Syllaben verrücken / oder ein Jahr anders denn das ander fürhalten oder fürsprechen. Darumb erwehle dir welche Form du wilt / vnd bleib dabey ewiglich. Wenn du aber bey den Gelehrten vnd verstendigen predigest / da magstu deine Kunst beweisen / vnd diese Stücke so bund kraus machen / vnd so meisterlich drehen / als du kanst. Aber bey dem jungen Volck bleib auff einer gewissen ewigen Form vnd weise / vnd lehre sie für das allererst die Stück / Nemlich / die Zehen Gebot / Glauben / Vater vnser / etc. nach dem Text hin / von Wort zu Wort / daß sie es auch so nachsagen können / vnd außwendig lernen. Welche es aber nicht lernen wöllen / daß man denselbigen sage / ☞Wie sie Christum verleugnen / vnd keine Christen sind / sollen auch nicht zum Sacrament gelassen werden / kein Kind aus der Tauffe heben / auch kein stück der Christlichen Freyheit brauchen / Sondern schlechts dem Bapst vnd seinen Officialen / dazu dem Teuffel selbs heimgeweiset seyn / Dazu sollen jhnen die Eltern vnd Haußherrn Essen vnd Trincken versagen / vnd jhnen anzeigen / daß solche rohe Leute der Fürste aus dem Lande jagen wölle / etc. Denn wiewol man niemand zwingen kan noch sol zum Glauben / so sol mann doch den Hauffen dahin halten vnd treiben / daß sie wissen / Was recht vnd vnrecht ist / bey denen / bey welchen sie wohnen / sich nehren / vnd leben wöllen / Denn wer in der Stadt wohnen wil / der sol das Stadrecht wissen vnd halten / des er geniessen wil / Gott gebe er gleube / oder sey im Hertzen für sich ein Schalck oder Bube. ZVm Andern / Wenn sie den Text wol können / so lehre sie denn hernach auch den Verstand / daß sie wissen was es gesagt sey / vnd nim abermahl für dich dieser Tafeln weise / oder sonst eine kurtze einige weise / welche du wilt / vñ bleibe dabey / vnd verrücke sie mit <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0112"/> <note place="left">☞</note> <p>AVffs Erst / daß der Prediger für allen dingen sich hüte / vnd meide / mancherley oder anderley Text vnd Form der Zehen Gebot / Vater vnser / Glauben / der Sacrament / etc. Sondern nehme einerley Form für sich / darauff er bleibe / vnd dieselbige jm̃er treibe / ein Jar wie das ander / Denn das junge vnd alber Volck muß man mit einerley gewissen Text vnd Form lehren / sonst werden sie gar leicht jrre / wenn man heut sonst / vnd vber ein Jahr so lehret / als wolt mans bessern / vnd wird damit alle Mühe vnd Arbeit verlohren. Das haben die lieben Väter auch wol gesehen / die das Vater vnser / Glauben / Zehen Gebot / alle auff eine weise haben gebrauchet / Darumb sollen wir auch bey dem jungen vnd einfeltigen Volck solche stück also lehren / daß wir nicht eine Syllaben verrücken / oder ein Jahr anders denn das ander fürhalten oder fürsprechen.</p> <p>Darumb erwehle dir welche Form du wilt / vnd bleib dabey ewiglich. Wenn du aber bey den Gelehrten vnd verstendigen predigest / da magstu deine Kunst beweisen / vnd diese Stücke so bund kraus machen / vnd so meisterlich drehen / als du kanst. 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AVffs Erst / daß der Prediger für allen dingen sich hüte / vnd meide / mancherley oder anderley Text vnd Form der Zehen Gebot / Vater vnser / Glauben / der Sacrament / etc. Sondern nehme einerley Form für sich / darauff er bleibe / vnd dieselbige jm̃er treibe / ein Jar wie das ander / Denn das junge vnd alber Volck muß man mit einerley gewissen Text vnd Form lehren / sonst werden sie gar leicht jrre / wenn man heut sonst / vnd vber ein Jahr so lehret / als wolt mans bessern / vnd wird damit alle Mühe vnd Arbeit verlohren. Das haben die lieben Väter auch wol gesehen / die das Vater vnser / Glauben / Zehen Gebot / alle auff eine weise haben gebrauchet / Darumb sollen wir auch bey dem jungen vnd einfeltigen Volck solche stück also lehren / daß wir nicht eine Syllaben verrücken / oder ein Jahr anders denn das ander fürhalten oder fürsprechen.
Darumb erwehle dir welche Form du wilt / vnd bleib dabey ewiglich. Wenn du aber bey den Gelehrten vnd verstendigen predigest / da magstu deine Kunst beweisen / vnd diese Stücke so bund kraus machen / vnd so meisterlich drehen / als du kanst. Aber bey dem jungen Volck bleib auff einer gewissen ewigen Form vnd weise / vnd lehre sie für das allererst die Stück / Nemlich / die Zehen Gebot / Glauben / Vater vnser / etc. nach dem Text hin / von Wort zu Wort / daß sie es auch so nachsagen können / vnd außwendig lernen.
Welche es aber nicht lernen wöllen / daß man denselbigen sage / Wie sie Christum verleugnen / vnd keine Christen sind / sollen auch nicht zum Sacrament gelassen werden / kein Kind aus der Tauffe heben / auch kein stück der Christlichen Freyheit brauchen / Sondern schlechts dem Bapst vnd seinen Officialen / dazu dem Teuffel selbs heimgeweiset seyn / Dazu sollen jhnen die Eltern vnd Haußherrn Essen vnd Trincken versagen / vnd jhnen anzeigen / daß solche rohe Leute der Fürste aus dem Lande jagen wölle / etc. Denn wiewol man niemand zwingen kan noch sol zum Glauben / so sol mann doch den Hauffen dahin halten vnd treiben / daß sie wissen / Was recht vnd vnrecht ist / bey denen / bey welchen sie wohnen / sich nehren / vnd leben wöllen / Denn wer in der Stadt wohnen wil / der sol das Stadrecht wissen vnd halten / des er geniessen wil / Gott gebe er gleube / oder sey im Hertzen für sich ein Schalck oder Bube.
☞ ZVm Andern / Wenn sie den Text wol können / so lehre sie denn hernach auch den Verstand / daß sie wissen was es gesagt sey / vnd nim abermahl für dich dieser Tafeln weise / oder sonst eine kurtze einige weise / welche du wilt / vñ bleibe dabey / vnd verrücke sie mit
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/112>, abgerufen am 16.02.2025. |