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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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andern religiösen Genossenschaften aufgefaßt wird; s. isch, sinnbildlich, bildlich. einem S. entsprechend.


Symbolik, griech.-deutsch, die Lehre, Symbole darzustellen und auszulegen; dann bezeichnet S. eine erst in unserm Jahrh. aufgekommene u. an die Stelle der alten theologischen Polemik getretene Wissenschaft, nämlich die wissenschaftliche (historisch-dogmatische) Darstellung und Vergleichung der Unterscheidungslehren zwischen den christlichen Confessionen, insoweit dieselben in symbolischen Schriften niedergelegt wurden. Durch Planck angeregt behandelten die S. zuerst Marheineke, der ihr auch den Namen gab, dann die Protestanten Winer, Clausen, Baur, Tafel, Köllner, Guerike, unter den Katholiken ist der erste u. classische S.er A. Möhler gewesen, ihm folgten Hilgers u. Buchmann. - Creuzers S. hat einen religionsphilosophischen Charakter, mit den Rechtssymbolen befaßt sich die Rechtsgeschichte jedes Volkes, mit den gottesdienstlichen die Liturgik (s. Liturgie).


Symbolische Bücher oder Schriften, nennt man die schriftlichen Urkunden, worin das Glaubensbekenntniß religiöser Genossenschaften, namentlich der röm. u. griech. Katholiken und der Protestanten enthalten ist. Ueber die allen 3 Bekenntnissen gemeinsamen s.n B. s. d. Art. Glaubensbekenntniß. Außer den 3 allgemein giltigen Glaubensbekenntnissen und dem tridentinischen werden von kath. Theologen zu den s.n B.n auch die Glaubensdecrete gezählt, durch welche einzelne Punkte des allgemeinen Glaubensbekenntnisses erörtert wurden und welche entweder von Concilien oder vom Papste ausgingen, von einzelnen Theologen wie von Mattes im Kirchen-Lexikon von Wetzer u. Welte (X. 564 ff.) auch der röm. oder tridentinische Katechismus, s. Katechismus. Mit der röm.-kath. hat II. die griech.- kathol. gemeinsam außer den 3 Glaubensbekenntnissen auch die von allgemeinen Concilien der ersten 7 Jahrh. ausgegangenen Glaubensdecrete, eigenthümlich aber sind den Griechen einige nach dem Sturze von Konstantinopel (1453) entstandenen s. n B., nämlich 1) die Confessio Gennadii, ausgearbeitet vom Patriarchen Gennadius auf Veranlassung des türk. Sultans, der den Christenglauben näher kennen lernen wollte; 2) die dem Calvinismus entgegengesetzten s. n B. der Synoden von Konstantinopel i. J. 1638 und Jassy 1642, welche von einer 1672 zu Jerusalem abgehaltenen Synode ausdrücklich bestätigt wurden sowie 3) das vornehmste der griech. s. n B., die Confessio orthodoxa catholicae atque apostolicae ecclesiae orientalis, welche Peter Mogilas, der Metropolit von Kiew, aufstellte zur Zeit als Cyrill Lukaris, der Patriarch von Konstantinopel, die morgenländische Kirche dem Calvinismus in die Arme zu führen strebte; es wurde seit 1643 als "der ächte Glaube aller Griechen" mehrmals bestätigt. 4) Die gleichfalls 1672 vom Concil zu Jerusalem erlassene Confessio Dosithei, genannt nach dem vorsitzenden Patriarchen Dositheus u. mit dem röm.-kath. Glaubensbekenntniß fast vollkommen übereinstimmend. - Hinsichtlich der s. n B. der III. Protestanten gelten a) zunächst bei den Lutheranern als s. B. die Augsburgische Confession (s. d.) sammt der von Melanchthon verfaßten Apologie derselben; die Schmalkaldnerartikel von 1537, enthaltend die grobe Antwort Luthers auf die an die Protestanten ergangene Einladung zum Tridentinerconcil, vervollständigt durch eine Abhandlung Melanchthons über die Gründe, weßhalb die Lutheraner vom Papstthume nichts mehr wissen wollten; ferner der große u. kleine Katechismus Luthers, endlich die berühmte Concordienformel, lat. formula concordiae d. h. Eintrachtsformel. Letztere wurde ins Leben gerufen, nachdem die Zankwuth der protest. Theologen zu einer solchen Höhe gediehen war, daß einsichtsvollere Männer, der Tübinger Kanzler Andreä und der Kurfürst August von Sachsen voran, den dogmatischen und politischen Untergang der Protestanten zu fürchten begannen. Andreä setzte mit den Theologen M. Chemnitz und Chyträus zu Torgau zunächst das sogen. Torgauerbuch zusammen, aus diesem aber entstand im Kloster Bergen am 28. Mai 1577 die Concordienformel. Die dabei thätigsten Redactoren:

andern religiösen Genossenschaften aufgefaßt wird; s. isch, sinnbildlich, bildlich. einem S. entsprechend.


Symbolik, griech.-deutsch, die Lehre, Symbole darzustellen und auszulegen; dann bezeichnet S. eine erst in unserm Jahrh. aufgekommene u. an die Stelle der alten theologischen Polemik getretene Wissenschaft, nämlich die wissenschaftliche (historisch-dogmatische) Darstellung und Vergleichung der Unterscheidungslehren zwischen den christlichen Confessionen, insoweit dieselben in symbolischen Schriften niedergelegt wurden. Durch Planck angeregt behandelten die S. zuerst Marheineke, der ihr auch den Namen gab, dann die Protestanten Winer, Clausen, Baur, Tafel, Köllner, Guerike, unter den Katholiken ist der erste u. classische S.er A. Möhler gewesen, ihm folgten Hilgers u. Buchmann. – Creuzers S. hat einen religionsphilosophischen Charakter, mit den Rechtssymbolen befaßt sich die Rechtsgeschichte jedes Volkes, mit den gottesdienstlichen die Liturgik (s. Liturgie).


Symbolische Bücher oder Schriften, nennt man die schriftlichen Urkunden, worin das Glaubensbekenntniß religiöser Genossenschaften, namentlich der röm. u. griech. Katholiken und der Protestanten enthalten ist. Ueber die allen 3 Bekenntnissen gemeinsamen s.n B. s. d. Art. Glaubensbekenntniß. Außer den 3 allgemein giltigen Glaubensbekenntnissen und dem tridentinischen werden von kath. Theologen zu den s.n B.n auch die Glaubensdecrete gezählt, durch welche einzelne Punkte des allgemeinen Glaubensbekenntnisses erörtert wurden und welche entweder von Concilien oder vom Papste ausgingen, von einzelnen Theologen wie von Mattes im Kirchen-Lexikon von Wetzer u. Welte (X. 564 ff.) auch der röm. oder tridentinische Katechismus, s. Katechismus. Mit der röm.-kath. hat II. die griech.- kathol. gemeinsam außer den 3 Glaubensbekenntnissen auch die von allgemeinen Concilien der ersten 7 Jahrh. ausgegangenen Glaubensdecrete, eigenthümlich aber sind den Griechen einige nach dem Sturze von Konstantinopel (1453) entstandenen s. n B., nämlich 1) die Confessio Gennadii, ausgearbeitet vom Patriarchen Gennadius auf Veranlassung des türk. Sultans, der den Christenglauben näher kennen lernen wollte; 2) die dem Calvinismus entgegengesetzten s. n B. der Synoden von Konstantinopel i. J. 1638 und Jassy 1642, welche von einer 1672 zu Jerusalem abgehaltenen Synode ausdrücklich bestätigt wurden sowie 3) das vornehmste der griech. s. n B., die Confessio orthodoxa catholicae atque apostolicae ecclesiae orientalis, welche Peter Mogilas, der Metropolit von Kiew, aufstellte zur Zeit als Cyrill Lukaris, der Patriarch von Konstantinopel, die morgenländische Kirche dem Calvinismus in die Arme zu führen strebte; es wurde seit 1643 als „der ächte Glaube aller Griechen“ mehrmals bestätigt. 4) Die gleichfalls 1672 vom Concil zu Jerusalem erlassene Confessio Dosithei, genannt nach dem vorsitzenden Patriarchen Dositheus u. mit dem röm.-kath. Glaubensbekenntniß fast vollkommen übereinstimmend. – Hinsichtlich der s. n B. der III. Protestanten gelten a) zunächst bei den Lutheranern als s. B. die Augsburgische Confession (s. d.) sammt der von Melanchthon verfaßten Apologie derselben; die Schmalkaldnerartikel von 1537, enthaltend die grobe Antwort Luthers auf die an die Protestanten ergangene Einladung zum Tridentinerconcil, vervollständigt durch eine Abhandlung Melanchthons über die Gründe, weßhalb die Lutheraner vom Papstthume nichts mehr wissen wollten; ferner der große u. kleine Katechismus Luthers, endlich die berühmte Concordienformel, lat. formula concordiae d. h. Eintrachtsformel. Letztere wurde ins Leben gerufen, nachdem die Zankwuth der protest. Theologen zu einer solchen Höhe gediehen war, daß einsichtsvollere Männer, der Tübinger Kanzler Andreä und der Kurfürst August von Sachsen voran, den dogmatischen und politischen Untergang der Protestanten zu fürchten begannen. Andreä setzte mit den Theologen M. Chemnitz und Chyträus zu Torgau zunächst das sogen. Torgauerbuch zusammen, aus diesem aber entstand im Kloster Bergen am 28. Mai 1577 die Concordienformel. Die dabei thätigsten Redactoren:

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[389/0390] andern religiösen Genossenschaften aufgefaßt wird; s. isch, sinnbildlich, bildlich. einem S. entsprechend. Symbolik, griech.-deutsch, die Lehre, Symbole darzustellen und auszulegen; dann bezeichnet S. eine erst in unserm Jahrh. aufgekommene u. an die Stelle der alten theologischen Polemik getretene Wissenschaft, nämlich die wissenschaftliche (historisch-dogmatische) Darstellung und Vergleichung der Unterscheidungslehren zwischen den christlichen Confessionen, insoweit dieselben in symbolischen Schriften niedergelegt wurden. Durch Planck angeregt behandelten die S. zuerst Marheineke, der ihr auch den Namen gab, dann die Protestanten Winer, Clausen, Baur, Tafel, Köllner, Guerike, unter den Katholiken ist der erste u. classische S.er A. Möhler gewesen, ihm folgten Hilgers u. Buchmann. – Creuzers S. hat einen religionsphilosophischen Charakter, mit den Rechtssymbolen befaßt sich die Rechtsgeschichte jedes Volkes, mit den gottesdienstlichen die Liturgik (s. Liturgie). Symbolische Bücher oder Schriften, nennt man die schriftlichen Urkunden, worin das Glaubensbekenntniß religiöser Genossenschaften, namentlich der röm. u. griech. Katholiken und der Protestanten enthalten ist. Ueber die allen 3 Bekenntnissen gemeinsamen s.n B. s. d. Art. Glaubensbekenntniß. Außer den 3 allgemein giltigen Glaubensbekenntnissen und dem tridentinischen werden von kath. Theologen zu den s.n B.n auch die Glaubensdecrete gezählt, durch welche einzelne Punkte des allgemeinen Glaubensbekenntnisses erörtert wurden und welche entweder von Concilien oder vom Papste ausgingen, von einzelnen Theologen wie von Mattes im Kirchen-Lexikon von Wetzer u. Welte (X. 564 ff.) auch der röm. oder tridentinische Katechismus, s. Katechismus. Mit der röm.-kath. hat II. die griech.- kathol. gemeinsam außer den 3 Glaubensbekenntnissen auch die von allgemeinen Concilien der ersten 7 Jahrh. ausgegangenen Glaubensdecrete, eigenthümlich aber sind den Griechen einige nach dem Sturze von Konstantinopel (1453) entstandenen s. n B., nämlich 1) die Confessio Gennadii, ausgearbeitet vom Patriarchen Gennadius auf Veranlassung des türk. Sultans, der den Christenglauben näher kennen lernen wollte; 2) die dem Calvinismus entgegengesetzten s. n B. der Synoden von Konstantinopel i. J. 1638 und Jassy 1642, welche von einer 1672 zu Jerusalem abgehaltenen Synode ausdrücklich bestätigt wurden sowie 3) das vornehmste der griech. s. n B., die Confessio orthodoxa catholicae atque apostolicae ecclesiae orientalis, welche Peter Mogilas, der Metropolit von Kiew, aufstellte zur Zeit als Cyrill Lukaris, der Patriarch von Konstantinopel, die morgenländische Kirche dem Calvinismus in die Arme zu führen strebte; es wurde seit 1643 als „der ächte Glaube aller Griechen“ mehrmals bestätigt. 4) Die gleichfalls 1672 vom Concil zu Jerusalem erlassene Confessio Dosithei, genannt nach dem vorsitzenden Patriarchen Dositheus u. mit dem röm.-kath. Glaubensbekenntniß fast vollkommen übereinstimmend. – Hinsichtlich der s. n B. der III. Protestanten gelten a) zunächst bei den Lutheranern als s. B. die Augsburgische Confession (s. d.) sammt der von Melanchthon verfaßten Apologie derselben; die Schmalkaldnerartikel von 1537, enthaltend die grobe Antwort Luthers auf die an die Protestanten ergangene Einladung zum Tridentinerconcil, vervollständigt durch eine Abhandlung Melanchthons über die Gründe, weßhalb die Lutheraner vom Papstthume nichts mehr wissen wollten; ferner der große u. kleine Katechismus Luthers, endlich die berühmte Concordienformel, lat. formula concordiae d. h. Eintrachtsformel. Letztere wurde ins Leben gerufen, nachdem die Zankwuth der protest. Theologen zu einer solchen Höhe gediehen war, daß einsichtsvollere Männer, der Tübinger Kanzler Andreä und der Kurfürst August von Sachsen voran, den dogmatischen und politischen Untergang der Protestanten zu fürchten begannen. Andreä setzte mit den Theologen M. Chemnitz und Chyträus zu Torgau zunächst das sogen. Torgauerbuch zusammen, aus diesem aber entstand im Kloster Bergen am 28. Mai 1577 die Concordienformel. Die dabei thätigsten Redactoren:

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/390>, abgerufen am 23.11.2024.