Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.hatte; 2) Fürstencollegium; dasselbe bestand aus einer geistlichen und einer weltlichen Bank; außer den eigentlichen geistlichen u. weltlichen Fürsten hatten die Reichsprälaten (auf einer rheinischen und schwäbischen Bank), sowie die Reichsgrafen (auf einer schwäbischen, fränkischen, wetterauischen und westfälischen Bank) hier ihren Sitz. Das Directorium wurde abwechselnd von Salzburg od. Oesterreich geführt; 3) Collegium der Reichsstädte mit einer schwäb. und rheinischen Bank. Jede Bank zählte nur für 1 Stimme (vota curiata, Curiatstimme). Bei den Berathungen entschied Stimmenmehrheit; für Religionssachen war aber der R. in das Corpus Evangelicorum (s. d.) und Catholicorum getheilt. Ein Beschluß hieß Reichsgutachten, von dem Kaiser sanctionirt Reichsschluß (Conclusum); daß in der Regel nichts zu Stande kam, erklärt sich aus der ganzen Verfassung des R. es. Reichsunmittelbarkeit, die Stellung derjenigen Reichsglieder, die keinem Landesherrn, sondern nur dem Reiche (Kaiser und Reichstag) unterworfen waren. Reichsvicarien, Reichsverweser (Vicarii od. Provisores imperii), die Verweser der kaiserl. Würde, namentlich die Stellvertreter des Kaisers nach dem Tode eines solchen bis nach beschworner Wahlcapitulation durch den neu gewählten. Nach der goldenen Bulle war der Kurfürst von Sachsen R. in den Ländern des sächs. Rechts (Ober-, Niedersachsen, Westfalen), der Kurfürst von der Pfalz in denen des fränk. Rechts (Ober-, Niederrhein, Franken, Schwaben); Oesterreich u. Bayern anerkannten das Reichsvicariat in ihren Erblanden aber nicht. Reid (Rihd), Thomas, schott. Philosoph, geb. 1710 zu Strachan in der Grafschaft Kincardine, gest. 1796 als Professor der Moral zu Glasgow, war der gewandteste u. witzigste Gegner des Hume, gegen dessen Skepticismus er den gefunden Menschenverstand (common sense) vertheidigte. Dugald Stewart gab R.s Werke (London 1803) sowie die Lebensgeschichte (1803 u. 1811) heraus. Reif, der schneeartige Niederschlag aus den Dünsten der Atmosphäre, welcher an festen Körpern erfolgt, wenn deren Temperatur unter dem Gefrierpunkt ist; R. ist somit gefrorner Thau. Reiffenberg, Friedr. August Ferdin. Thomas, Baron von, ein vielseitiger u. besonders um die Geschichte Belgiens verdienter Schriftsteller, geb. 1795 zu Mons, anfangs Militär, 1818 Professor der Literaturgeschichte zu Löwen, 1835 für kurze Zeit in Lüttich, kam als Oberbibliothekar der neugegründeten königl. Bibliothek nach Brüssel u. st. 1850. Lieferte philosophische Schriften, eine Geschichte des Ordens vom goldenen Vließe, des Handels und der Industrie der Niederlande im 15. u. 16. Jahrh., des Hennegau,. der Universität Löwen u. a. m., begründete das Sammelwerk "Collection des chroniques belges inedits", die bibliographische Zeitschrift: "Bulletin du bibliophile belge", übersetzte Heerens Handbuch der Geschichte des europäischen Staatensystems ins Französische, gab die Werke Anderer mit Anmerkungen heraus, namentlich auch die Chronik des Mouskes, Brüssel 1836, 2 Bde. Vgl. I. M. Querard: "Les plagiats Reiffenbergiens devoilees", Paris 1851. Reihe, in der Mathematik eine Aufeinanderfolge von nach einem bestimmten Gesetze gebildeten Zahlen, welche die Glieder der R. heißen. Man unterscheidet zunächst arithmetische und geometrische R.n, auch Progressionen (s. d.) genannt. Jene zerfallen in arithmetische R.n der 1., 2., 3. etc. Ordnung. Arithmetische R.n der 1. Ordnung sind solche, bei denen die Differenzen der aufeinander folgenden Glieder einander gleich sind, z. B. 1, 3, 5, 7, 9 etc. Bilden die Differenzen der Glieder selber eine arithmetische R. der 1. Ordnung, so heißt die R. eine arithmetische R. der 2. Ordnung etc. Geometrische R.n dagegen sind solche, bei denen die Quotienten der aufeinander folgenden Glieder einander gleich sind, z. B. 3, 9, 27 etc. R.n ganz anderer Art sind diejenigen, welche die Entwickelung einer Function einer veränderlichen Größe bilden, mit Ordnung der Glieder nach verschiedenen Potenzen. Nähert sich die Summe mehrer Glieder einer solchen R. um hatte; 2) Fürstencollegium; dasselbe bestand aus einer geistlichen und einer weltlichen Bank; außer den eigentlichen geistlichen u. weltlichen Fürsten hatten die Reichsprälaten (auf einer rheinischen und schwäbischen Bank), sowie die Reichsgrafen (auf einer schwäbischen, fränkischen, wetterauischen und westfälischen Bank) hier ihren Sitz. Das Directorium wurde abwechselnd von Salzburg od. Oesterreich geführt; 3) Collegium der Reichsstädte mit einer schwäb. und rheinischen Bank. Jede Bank zählte nur für 1 Stimme (vota curiata, Curiatstimme). Bei den Berathungen entschied Stimmenmehrheit; für Religionssachen war aber der R. in das Corpus Evangelicorum (s. d.) und Catholicorum getheilt. Ein Beschluß hieß Reichsgutachten, von dem Kaiser sanctionirt Reichsschluß (Conclusum); daß in der Regel nichts zu Stande kam, erklärt sich aus der ganzen Verfassung des R. es. Reichsunmittelbarkeit, die Stellung derjenigen Reichsglieder, die keinem Landesherrn, sondern nur dem Reiche (Kaiser und Reichstag) unterworfen waren. Reichsvicarien, Reichsverweser (Vicarii od. Provisores imperii), die Verweser der kaiserl. Würde, namentlich die Stellvertreter des Kaisers nach dem Tode eines solchen bis nach beschworner Wahlcapitulation durch den neu gewählten. Nach der goldenen Bulle war der Kurfürst von Sachsen R. in den Ländern des sächs. Rechts (Ober-, Niedersachsen, Westfalen), der Kurfürst von der Pfalz in denen des fränk. Rechts (Ober-, Niederrhein, Franken, Schwaben); Oesterreich u. Bayern anerkannten das Reichsvicariat in ihren Erblanden aber nicht. Reid (Rihd), Thomas, schott. Philosoph, geb. 1710 zu Strachan in der Grafschaft Kincardine, gest. 1796 als Professor der Moral zu Glasgow, war der gewandteste u. witzigste Gegner des Hume, gegen dessen Skepticismus er den gefunden Menschenverstand (common sense) vertheidigte. Dugald Stewart gab R.s Werke (London 1803) sowie die Lebensgeschichte (1803 u. 1811) heraus. Reif, der schneeartige Niederschlag aus den Dünsten der Atmosphäre, welcher an festen Körpern erfolgt, wenn deren Temperatur unter dem Gefrierpunkt ist; R. ist somit gefrorner Thau. Reiffenberg, Friedr. August Ferdin. Thomas, Baron von, ein vielseitiger u. besonders um die Geschichte Belgiens verdienter Schriftsteller, geb. 1795 zu Mons, anfangs Militär, 1818 Professor der Literaturgeschichte zu Löwen, 1835 für kurze Zeit in Lüttich, kam als Oberbibliothekar der neugegründeten königl. Bibliothek nach Brüssel u. st. 1850. Lieferte philosophische Schriften, eine Geschichte des Ordens vom goldenen Vließe, des Handels und der Industrie der Niederlande im 15. u. 16. Jahrh., des Hennegau,. der Universität Löwen u. a. m., begründete das Sammelwerk „Collection des chroniques belges inédits“, die bibliographische Zeitschrift: „Bulletin du bibliophile belge“, übersetzte Heerens Handbuch der Geschichte des europäischen Staatensystems ins Französische, gab die Werke Anderer mit Anmerkungen heraus, namentlich auch die Chronik des Mouskes, Brüssel 1836, 2 Bde. Vgl. I. M. Quérard: „Les plagiats Reiffenbergiens dévoileés“, Paris 1851. Reihe, in der Mathematik eine Aufeinanderfolge von nach einem bestimmten Gesetze gebildeten Zahlen, welche die Glieder der R. heißen. Man unterscheidet zunächst arithmetische und geometrische R.n, auch Progressionen (s. d.) genannt. Jene zerfallen in arithmetische R.n der 1., 2., 3. etc. Ordnung. Arithmetische R.n der 1. Ordnung sind solche, bei denen die Differenzen der aufeinander folgenden Glieder einander gleich sind, z. B. 1, 3, 5, 7, 9 etc. Bilden die Differenzen der Glieder selber eine arithmetische R. der 1. Ordnung, so heißt die R. eine arithmetische R. der 2. Ordnung etc. Geometrische R.n dagegen sind solche, bei denen die Quotienten der aufeinander folgenden Glieder einander gleich sind, z. B. 3, 9, 27 etc. R.n ganz anderer Art sind diejenigen, welche die Entwickelung einer Function einer veränderlichen Größe bilden, mit Ordnung der Glieder nach verschiedenen Potenzen. 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Reichsunmittelbarkeit, die Stellung derjenigen Reichsglieder, die keinem Landesherrn, sondern nur dem Reiche (Kaiser und Reichstag) unterworfen waren.
Reichsvicarien, Reichsverweser (Vicarii od. Provisores imperii), die Verweser der kaiserl. Würde, namentlich die Stellvertreter des Kaisers nach dem Tode eines solchen bis nach beschworner Wahlcapitulation durch den neu gewählten. Nach der goldenen Bulle war der Kurfürst von Sachsen R. in den Ländern des sächs. Rechts (Ober-, Niedersachsen, Westfalen), der Kurfürst von der Pfalz in denen des fränk. Rechts (Ober-, Niederrhein, Franken, Schwaben); Oesterreich u. Bayern anerkannten das Reichsvicariat in ihren Erblanden aber nicht.
Reid (Rihd), Thomas, schott. Philosoph, geb. 1710 zu Strachan in der Grafschaft Kincardine, gest. 1796 als Professor der Moral zu Glasgow, war der gewandteste u. witzigste Gegner des Hume, gegen dessen Skepticismus er den gefunden Menschenverstand (common sense) vertheidigte. Dugald Stewart gab R.s Werke (London 1803) sowie die Lebensgeschichte (1803 u. 1811) heraus.
Reif, der schneeartige Niederschlag aus den Dünsten der Atmosphäre, welcher an festen Körpern erfolgt, wenn deren Temperatur unter dem Gefrierpunkt ist; R. ist somit gefrorner Thau.
Reiffenberg, Friedr. August Ferdin. Thomas, Baron von, ein vielseitiger u. besonders um die Geschichte Belgiens verdienter Schriftsteller, geb. 1795 zu Mons, anfangs Militär, 1818 Professor der Literaturgeschichte zu Löwen, 1835 für kurze Zeit in Lüttich, kam als Oberbibliothekar der neugegründeten königl. Bibliothek nach Brüssel u. st. 1850. Lieferte philosophische Schriften, eine Geschichte des Ordens vom goldenen Vließe, des Handels und der Industrie der Niederlande im 15. u. 16. Jahrh., des Hennegau,. der Universität Löwen u. a. m., begründete das Sammelwerk „Collection des chroniques belges inédits“, die bibliographische Zeitschrift: „Bulletin du bibliophile belge“, übersetzte Heerens Handbuch der Geschichte des europäischen Staatensystems ins Französische, gab die Werke Anderer mit Anmerkungen heraus, namentlich auch die Chronik des Mouskes, Brüssel 1836, 2 Bde. Vgl. I. M. Quérard: „Les plagiats Reiffenbergiens dévoileés“, Paris 1851.
Reihe, in der Mathematik eine Aufeinanderfolge von nach einem bestimmten Gesetze gebildeten Zahlen, welche die Glieder der R. heißen. Man unterscheidet zunächst arithmetische und geometrische R.n, auch Progressionen (s. d.) genannt. Jene zerfallen in arithmetische R.n der 1., 2., 3. etc. Ordnung. Arithmetische R.n der 1. Ordnung sind solche, bei denen die Differenzen der aufeinander folgenden Glieder einander gleich sind, z. B. 1, 3, 5, 7, 9 etc. Bilden die Differenzen der Glieder selber eine arithmetische R. der 1. Ordnung, so heißt die R. eine arithmetische R. der 2. Ordnung etc. Geometrische R.n dagegen sind solche, bei denen die Quotienten der aufeinander folgenden Glieder einander gleich sind, z. B. 3, 9, 27 etc. R.n ganz anderer Art sind diejenigen, welche die Entwickelung einer Function einer veränderlichen Größe bilden, mit Ordnung der Glieder nach verschiedenen Potenzen. Nähert sich die Summe mehrer Glieder einer solchen R. um
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