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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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größere Abtheilung, der die Vertheidigung eines Punktes aufgetragen ist; der zu vertheidigende Punkt selbst.


Poste restante (post restangt), frz., wird auf die Adresse einer Postsendung geschrieben, welche auf dem Postamte selbst von dem Empfänger abgeholt werden soll.


Posteri, lat., Nachkommen; p. tas, Nachkommenschaft; p. ora, das Nachfolgende, Hintertheil; ap. ori, s. bei A.


Posthumus, lat., ein nach dem Tode des Vaters gebornes Kind, überhaupt ein nach des Erblassers Tode oder nach der Testamentserrichtung geborner Descendent. Opera posthuma, franz. oeuvres posthumes (öw'r postüm), die nach dem Tode des Schriftstellers herausgegebenen Werke desselben.


Postillen, Predigtsammlungen (von der Formel: post illa textus verba d. h. nach jenen Textesworten, jener Bibelstelle).


Postisch, lat.-deutsch, später hinzugesetzt; nachgemacht.


Postliminium (jus postliminii), lat., das Recht der aus feindlicher Gefangenschaft Zurückgekehrten in ihren frühern Rechtszustand einzutreten, sowie das Recht, die aus der Gewalt der Feinde wiedererlangten Sachen in früherer Weise zu besitzen.


Postludium, lat., das Nachspiel (auf der Orgel).


Postmeridianisch, s. pomeridianisch.


Postnumeriren, nachbezahlen; postnumerando, lat., durch Nachbezahlung.


Postremum, lat., das Letzte; postremo, zuletzt.


Postscenium, der Raum hinter der Bühne.


Postscriptum, P. S., Nachschrift (in Briefen).


Post Trinitatis (festum), nach dem Dreifaltigkeitssonntag, Bezeichnung der Sonntage vom Dreifaltigkeitssonntag bis zum ersten Adventssonntag.


Postuliren, lat.-deutsch, verlangen, fordern; unbedingt voraussetzen; Postulant, Bewerber. Postulat, Verlangen, Forderung; in der Mathematik Aufgabe, deren Lösung ohne weitere Vermittlung geschieht; in der Philosophie ein Satz oder Begriff, der als unmittelbar gewiß vorausgesetzt wird, also nicht zu beweisen ist; Postulate der praktischen Vernunft, s. Kant. Postulation, Anforderung, Klage; im Kirchenrechte das Gesuch an den Papst, um Dispensation und Zulassung auf dem Wege der Gnade zu der bischöfl. Würde, wenn eine der erforderlichen canonischen Eigenschaften fehlt oder ein besonderes Hinderniß vorliegt. - Postulatenlandtage hießen Ständeversammlungen, welche zur Steuerbewilligung zusammenberufen wurden.


Postwesen. Posten sind öffentliche Anstalten zur Beförderung von Briefen, Personen und Packeten für einen bestimmten Preis, mit möglicher Schnelligkeit und Sicherheit. Posten für den ausschließlichen Gebrauch der Regierung gab es schon im Alterthume, z. B. im altpers. Reiche, im röm. seit Augustus; auch Karl d. Gr. richtete auf den Reichsstraßen Posten ein, die ab er wie die alten eigentlich Eilboten od. Couriere der Regierung waren. Im Interesse des Handels führten die Hansestädte im 13. Jahrh. einen regelmäßigen Botendienste in und im 15. Jahrh. ging die erste Fahrpost in Deutschland zwischen Nürnberg u. Hamburg. In Frankreich führte Ludwig XI. 1464 Poststationen auf allen Hauptstraßen ein, die Benutzung der Posten wurde jedoch erst 1524 Privatpersonen gestattet; in Deutschland errichtete 1516 Franz von Thurn und Taxis eine regelmäßige Verbindung zwischen Brüssel u. Wien (kaiserl. Post); 1545 erhielt Leonhard von Taxis von Kaiser Karl V. die Bestallung als niederländischer und Reichsoberpostmeister, Ferdinand I. bestätigte 1563 dem Hause Taxis dieses Amt u. Mathias I. verlieh es ihm 1615 als erbliches Mannslehen. Die Taxis'schen Posten hatten aber immer mit Hindernissen zu kämpfen, indem die Reichsstände die Posten als Territorialgerechtsame ansprachen, die Taxis'schen Posten nicht passiren lassen wollten, von denselben Portofreiheit für den Dienst der Territorialregierung verlangten od. concurrirende Posten errichteten. Der Reichsdeputationshauptschluß bestätigte das Taxis'sche Privilegium, aber bis 1815 blieb Taxis dasselbe vorenthalten; die Bundesakte gab es ihm wieder zurück

größere Abtheilung, der die Vertheidigung eines Punktes aufgetragen ist; der zu vertheidigende Punkt selbst.


Poste restante (post restangt), frz., wird auf die Adresse einer Postsendung geschrieben, welche auf dem Postamte selbst von dem Empfänger abgeholt werden soll.


Posteri, lat., Nachkommen; p. tas, Nachkommenschaft; p. ora, das Nachfolgende, Hintertheil; ap. ori, s. bei A.


Posthumus, lat., ein nach dem Tode des Vaters gebornes Kind, überhaupt ein nach des Erblassers Tode oder nach der Testamentserrichtung geborner Descendent. Opera posthuma, franz. oeuvres posthumes (öwʼr postüm), die nach dem Tode des Schriftstellers herausgegebenen Werke desselben.


Postillen, Predigtsammlungen (von der Formel: post illa textus verba d. h. nach jenen Textesworten, jener Bibelstelle).


Postisch, lat.-deutsch, später hinzugesetzt; nachgemacht.


Postliminium (jus postliminii), lat., das Recht der aus feindlicher Gefangenschaft Zurückgekehrten in ihren frühern Rechtszustand einzutreten, sowie das Recht, die aus der Gewalt der Feinde wiedererlangten Sachen in früherer Weise zu besitzen.


Postludium, lat., das Nachspiel (auf der Orgel).


Postmeridianisch, s. pomeridianisch.


Postnumeriren, nachbezahlen; postnumerando, lat., durch Nachbezahlung.


Postremum, lat., das Letzte; postremo, zuletzt.


Postscenium, der Raum hinter der Bühne.


Postscriptum, P. S., Nachschrift (in Briefen).


Post Trinitatis (festum), nach dem Dreifaltigkeitssonntag, Bezeichnung der Sonntage vom Dreifaltigkeitssonntag bis zum ersten Adventssonntag.


Postuliren, lat.-deutsch, verlangen, fordern; unbedingt voraussetzen; Postulant, Bewerber. Postulat, Verlangen, Forderung; in der Mathematik Aufgabe, deren Lösung ohne weitere Vermittlung geschieht; in der Philosophie ein Satz oder Begriff, der als unmittelbar gewiß vorausgesetzt wird, also nicht zu beweisen ist; Postulate der praktischen Vernunft, s. Kant. Postulation, Anforderung, Klage; im Kirchenrechte das Gesuch an den Papst, um Dispensation und Zulassung auf dem Wege der Gnade zu der bischöfl. Würde, wenn eine der erforderlichen canonischen Eigenschaften fehlt oder ein besonderes Hinderniß vorliegt. – Postulatenlandtage hießen Ständeversammlungen, welche zur Steuerbewilligung zusammenberufen wurden.


Postwesen. Posten sind öffentliche Anstalten zur Beförderung von Briefen, Personen und Packeten für einen bestimmten Preis, mit möglicher Schnelligkeit und Sicherheit. Posten für den ausschließlichen Gebrauch der Regierung gab es schon im Alterthume, z. B. im altpers. Reiche, im röm. seit Augustus; auch Karl d. Gr. richtete auf den Reichsstraßen Posten ein, die ab er wie die alten eigentlich Eilboten od. Couriere der Regierung waren. Im Interesse des Handels führten die Hansestädte im 13. Jahrh. einen regelmäßigen Botendienste in und im 15. Jahrh. ging die erste Fahrpost in Deutschland zwischen Nürnberg u. Hamburg. In Frankreich führte Ludwig XI. 1464 Poststationen auf allen Hauptstraßen ein, die Benutzung der Posten wurde jedoch erst 1524 Privatpersonen gestattet; in Deutschland errichtete 1516 Franz von Thurn und Taxis eine regelmäßige Verbindung zwischen Brüssel u. Wien (kaiserl. Post); 1545 erhielt Leonhard von Taxis von Kaiser Karl V. die Bestallung als niederländischer und Reichsoberpostmeister, Ferdinand I. bestätigte 1563 dem Hause Taxis dieses Amt u. Mathias I. verlieh es ihm 1615 als erbliches Mannslehen. Die Taxisʼschen Posten hatten aber immer mit Hindernissen zu kämpfen, indem die Reichsstände die Posten als Territorialgerechtsame ansprachen, die Taxisʼschen Posten nicht passiren lassen wollten, von denselben Portofreiheit für den Dienst der Territorialregierung verlangten od. concurrirende Posten errichteten. Der Reichsdeputationshauptschluß bestätigte das Taxisʼsche Privilegium, aber bis 1815 blieb Taxis dasselbe vorenthalten; die Bundesakte gab es ihm wieder zurück

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[594/0595] größere Abtheilung, der die Vertheidigung eines Punktes aufgetragen ist; der zu vertheidigende Punkt selbst. Poste restante (post restangt), frz., wird auf die Adresse einer Postsendung geschrieben, welche auf dem Postamte selbst von dem Empfänger abgeholt werden soll. Posteri, lat., Nachkommen; p. tas, Nachkommenschaft; p. ora, das Nachfolgende, Hintertheil; ap. ori, s. bei A. Posthumus, lat., ein nach dem Tode des Vaters gebornes Kind, überhaupt ein nach des Erblassers Tode oder nach der Testamentserrichtung geborner Descendent. Opera posthuma, franz. oeuvres posthumes (öwʼr postüm), die nach dem Tode des Schriftstellers herausgegebenen Werke desselben. Postillen, Predigtsammlungen (von der Formel: post illa textus verba d. h. nach jenen Textesworten, jener Bibelstelle). Postisch, lat.-deutsch, später hinzugesetzt; nachgemacht. Postliminium (jus postliminii), lat., das Recht der aus feindlicher Gefangenschaft Zurückgekehrten in ihren frühern Rechtszustand einzutreten, sowie das Recht, die aus der Gewalt der Feinde wiedererlangten Sachen in früherer Weise zu besitzen. Postludium, lat., das Nachspiel (auf der Orgel). Postmeridianisch, s. pomeridianisch. Postnumeriren, nachbezahlen; postnumerando, lat., durch Nachbezahlung. Postremum, lat., das Letzte; postremo, zuletzt. Postscenium, der Raum hinter der Bühne. Postscriptum, P. S., Nachschrift (in Briefen). Post Trinitatis (festum), nach dem Dreifaltigkeitssonntag, Bezeichnung der Sonntage vom Dreifaltigkeitssonntag bis zum ersten Adventssonntag. Postuliren, lat.-deutsch, verlangen, fordern; unbedingt voraussetzen; Postulant, Bewerber. Postulat, Verlangen, Forderung; in der Mathematik Aufgabe, deren Lösung ohne weitere Vermittlung geschieht; in der Philosophie ein Satz oder Begriff, der als unmittelbar gewiß vorausgesetzt wird, also nicht zu beweisen ist; Postulate der praktischen Vernunft, s. Kant. Postulation, Anforderung, Klage; im Kirchenrechte das Gesuch an den Papst, um Dispensation und Zulassung auf dem Wege der Gnade zu der bischöfl. Würde, wenn eine der erforderlichen canonischen Eigenschaften fehlt oder ein besonderes Hinderniß vorliegt. – Postulatenlandtage hießen Ständeversammlungen, welche zur Steuerbewilligung zusammenberufen wurden. Postwesen. Posten sind öffentliche Anstalten zur Beförderung von Briefen, Personen und Packeten für einen bestimmten Preis, mit möglicher Schnelligkeit und Sicherheit. Posten für den ausschließlichen Gebrauch der Regierung gab es schon im Alterthume, z. B. im altpers. Reiche, im röm. seit Augustus; auch Karl d. Gr. richtete auf den Reichsstraßen Posten ein, die ab er wie die alten eigentlich Eilboten od. Couriere der Regierung waren. Im Interesse des Handels führten die Hansestädte im 13. Jahrh. einen regelmäßigen Botendienste in und im 15. Jahrh. ging die erste Fahrpost in Deutschland zwischen Nürnberg u. Hamburg. In Frankreich führte Ludwig XI. 1464 Poststationen auf allen Hauptstraßen ein, die Benutzung der Posten wurde jedoch erst 1524 Privatpersonen gestattet; in Deutschland errichtete 1516 Franz von Thurn und Taxis eine regelmäßige Verbindung zwischen Brüssel u. Wien (kaiserl. Post); 1545 erhielt Leonhard von Taxis von Kaiser Karl V. die Bestallung als niederländischer und Reichsoberpostmeister, Ferdinand I. bestätigte 1563 dem Hause Taxis dieses Amt u. Mathias I. verlieh es ihm 1615 als erbliches Mannslehen. Die Taxisʼschen Posten hatten aber immer mit Hindernissen zu kämpfen, indem die Reichsstände die Posten als Territorialgerechtsame ansprachen, die Taxisʼschen Posten nicht passiren lassen wollten, von denselben Portofreiheit für den Dienst der Territorialregierung verlangten od. concurrirende Posten errichteten. Der Reichsdeputationshauptschluß bestätigte das Taxisʼsche Privilegium, aber bis 1815 blieb Taxis dasselbe vorenthalten; die Bundesakte gab es ihm wieder zurück

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 594. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/595>, abgerufen am 25.11.2024.