Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.Monarchen. Murad I. vervollkommnete die Janitscharen u. schuf in den Timarioten (von Timar d. h. Lehen, weil sie eroberte Landgüter zu Lehen, aber nicht als Erblehen bekamen) eine treffliche, kampfbegierige Reiterei, weil der junge Reiter nur durch Krieg u. Sieg in den Besitz eines Lehens kommen konnte. Murad I. schlug seinen Sitz in dem 1362 eroberten Adrianopel auf u. besiegte 1389 auf dem Amselfelde die Albanesen und Serben. Bajazet umspannte bereits Konstantinopel von allen Seiten mit seinem Gebiete, besiegte 1396 das große abendländische Heer des Königs Sigismund von Ungarn u. Böhmen bei Nikopolis, u. obwohl der Sturm des Mongolen Timur u. Streitigkeiten um die Nachfolge nach 1402 die türk. Herrschaft erschütterten, so vereinigte doch schon 1413 Mohammed, Bajazets 4. Sohn, das Reich wieder. Murad II. vernichtete 1444 bei Varna ein poln.-ungar. Heer, schlug 1448 den Helden Hunyad durch die Schlacht von Kossowa nach Ungarn zurück, schuf eine Seemacht u. nahm so Konstantinopel jede Hoffnung auf abendländische Hilfe. Mohammed II. eroberte es 1453, deßgleichen Morea, Trapezunt, Epirus, ganz Bosnien, Negroponte, Lemnos, Kaffa u. machte den Khan der krimm'schen Tartaren abhängig; nur der Tod hinderte seinen nachdrücklichen Angriff auf Italien, wo er bereits Otranto genommen hatte. Selim I., sein Enkel, warf die Perser über den Tigris zurück, eroberte 1517 Syrien und Aegypten, und nahm die heiligen Städte unter seine Schutzherrlichkeit. Den größten Glanz erlangte das Reich unter Soliman II.; dieser eroberte Mesopotamien u. Georgien, mehr als die Hälfte von Ungarn, erwarb durch Haireddin Barbarossa die Oberherrschaft über die Barbareskenstaaten und eine Seemacht im mittelländ. Meere, mit der er Rhodus eroberte; zugleich zeigte ihm aber die vergebliche Belagerung Wiens und Lavalettas, daß er gegen Westen nicht weiter vordringen könne. Unter ihm wurde die Einrichtung des Reichs, die Mohammed II. begonnen hatte, vollendet: unumschränkte Despotie des Sultans; Hausgesetze, welche den Sultan und die Thronfolge sicherten (Hinrichtung der Brüder des Sultans; Erdrosselung der von den Töchtern des Sultans gebornen Kinder etc.); unumschränkte Gewalt der Beamten, gezügelt durch den Schrecken vor der Strafe des Sultans im Falle des Mißbrauchs. An eine innere Vereinigung der Theile des Reichs war schon bei der despotischen Einrichtung, die jede Bewegung hemmte, nicht zu denken, um so weniger, als der Gegensatz zwischen den herrschenden Moslemin und den unterworfenen Christen, so lange der Koran gilt, ein nie zu beseitigender bleiben muß. Die großen Sultane ließen zwar den unterworfenen Rajahs die meisten ihrer Einrichtungen, ja sogar eine gewisse Selbstregierung, aber diese war durch kein Gesetz gesichert und wurde durch brutale Unterdrückung vielmal unterbrochen. Nach Soliman II. (gest. 1566) begann der Zerfall mit der Haremsregierung; unter Selim II. wurde zwar noch Cypern erobert, aber die Seeschlacht von Lepanto verloren; unter Murad III. (1574-95), Mohammed III. (1595-96), Achmed I. (1596-1617), Osman II. (1617-1619), Murad IV. (1623-1640), wurde ohne Glück gegen Oesterreich, Venedig u. Persien gekämpft und begann en die Janitscharen ihnen mißfällige Sultane abzusetzen u. zu ermorden. Dem raschen Sinken des Reichs durch innere Verderbniß thaten im 17. Jahrh. die Köprilis (s. d.) Einhalt, aber der Sieg Montecuculis bei St. Gotthard (1664), die Niederlagen vor Wien (1683), bei Mohacz (1687), bei Salankemen (1691), bei Zentha (1797), bei Peterwardein (1716), bei Belgrad (1717), brachen den Siegesmuth der Osmanen, u. im Frieden von Passarowitz 1718 mußte die hohe Pforte an Oesterreich beträchtliche Gebiete abtreten. Zwar gab Peter I. nach seinem unglücklichen Feldzuge 1711 Asow wieder heraus, verloren die Venetianer Morea wieder und mußte Oesterreich 1739 Eugens Eroberungen zurückgeben; dafür trat aber Rußland um so furchtbarer auf u. erschütterte durch die Kriege von 1768-74 u. 1787-92 das osman. Reich in seinen Grundfesten. Die Oberhoheit über die Krim, das Land vom Monarchen. Murad I. vervollkommnete die Janitscharen u. schuf in den Timarioten (von Timar d. h. Lehen, weil sie eroberte Landgüter zu Lehen, aber nicht als Erblehen bekamen) eine treffliche, kampfbegierige Reiterei, weil der junge Reiter nur durch Krieg u. Sieg in den Besitz eines Lehens kommen konnte. Murad I. schlug seinen Sitz in dem 1362 eroberten Adrianopel auf u. besiegte 1389 auf dem Amselfelde die Albanesen und Serben. Bajazet umspannte bereits Konstantinopel von allen Seiten mit seinem Gebiete, besiegte 1396 das große abendländische Heer des Königs Sigismund von Ungarn u. Böhmen bei Nikopolis, u. obwohl der Sturm des Mongolen Timur u. Streitigkeiten um die Nachfolge nach 1402 die türk. Herrschaft erschütterten, so vereinigte doch schon 1413 Mohammed, Bajazets 4. Sohn, das Reich wieder. Murad II. vernichtete 1444 bei Varna ein poln.-ungar. Heer, schlug 1448 den Helden Hunyad durch die Schlacht von Kossowa nach Ungarn zurück, schuf eine Seemacht u. nahm so Konstantinopel jede Hoffnung auf abendländische Hilfe. Mohammed II. eroberte es 1453, deßgleichen Morea, Trapezunt, Epirus, ganz Bosnien, Negroponte, Lemnos, Kaffa u. machte den Khan der krimmʼschen Tartaren abhängig; nur der Tod hinderte seinen nachdrücklichen Angriff auf Italien, wo er bereits Otranto genommen hatte. Selim I., sein Enkel, warf die Perser über den Tigris zurück, eroberte 1517 Syrien und Aegypten, und nahm die heiligen Städte unter seine Schutzherrlichkeit. Den größten Glanz erlangte das Reich unter Soliman II.; dieser eroberte Mesopotamien u. Georgien, mehr als die Hälfte von Ungarn, erwarb durch Haireddin Barbarossa die Oberherrschaft über die Barbareskenstaaten und eine Seemacht im mittelländ. Meere, mit der er Rhodus eroberte; zugleich zeigte ihm aber die vergebliche Belagerung Wiens und Lavalettas, daß er gegen Westen nicht weiter vordringen könne. Unter ihm wurde die Einrichtung des Reichs, die Mohammed II. begonnen hatte, vollendet: unumschränkte Despotie des Sultans; Hausgesetze, welche den Sultan und die Thronfolge sicherten (Hinrichtung der Brüder des Sultans; Erdrosselung der von den Töchtern des Sultans gebornen Kinder etc.); unumschränkte Gewalt der Beamten, gezügelt durch den Schrecken vor der Strafe des Sultans im Falle des Mißbrauchs. An eine innere Vereinigung der Theile des Reichs war schon bei der despotischen Einrichtung, die jede Bewegung hemmte, nicht zu denken, um so weniger, als der Gegensatz zwischen den herrschenden Moslemin und den unterworfenen Christen, so lange der Koran gilt, ein nie zu beseitigender bleiben muß. Die großen Sultane ließen zwar den unterworfenen Rajahs die meisten ihrer Einrichtungen, ja sogar eine gewisse Selbstregierung, aber diese war durch kein Gesetz gesichert und wurde durch brutale Unterdrückung vielmal unterbrochen. Nach Soliman II. (gest. 1566) begann der Zerfall mit der Haremsregierung; unter Selim II. wurde zwar noch Cypern erobert, aber die Seeschlacht von Lepanto verloren; unter Murad III. (1574–95), Mohammed III. (1595–96), Achmed I. (1596–1617), Osman II. (1617–1619), Murad IV. (1623–1640), wurde ohne Glück gegen Oesterreich, Venedig u. Persien gekämpft und begann en die Janitscharen ihnen mißfällige Sultane abzusetzen u. zu ermorden. Dem raschen Sinken des Reichs durch innere Verderbniß thaten im 17. Jahrh. die Köprilis (s. d.) Einhalt, aber der Sieg Montecuculis bei St. Gotthard (1664), die Niederlagen vor Wien (1683), bei Mohacz (1687), bei Salankemen (1691), bei Zentha (1797), bei Peterwardein (1716), bei Belgrad (1717), brachen den Siegesmuth der Osmanen, u. im Frieden von Passarowitz 1718 mußte die hohe Pforte an Oesterreich beträchtliche Gebiete abtreten. Zwar gab Peter I. nach seinem unglücklichen Feldzuge 1711 Asow wieder heraus, verloren die Venetianer Morea wieder und mußte Oesterreich 1739 Eugens Eroberungen zurückgeben; dafür trat aber Rußland um so furchtbarer auf u. erschütterte durch die Kriege von 1768–74 u. 1787–92 das osman. Reich in seinen Grundfesten. Die Oberhoheit über die Krim, das Land vom <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0423" n="422"/> Monarchen. Murad I. vervollkommnete die Janitscharen u. schuf in den Timarioten (von Timar d. h. Lehen, weil sie eroberte Landgüter zu Lehen, aber nicht als Erblehen bekamen) eine treffliche, kampfbegierige Reiterei, weil der junge Reiter nur durch Krieg u. Sieg in den Besitz eines Lehens kommen konnte. Murad I. schlug seinen Sitz in dem 1362 eroberten Adrianopel auf u. besiegte 1389 auf dem Amselfelde die Albanesen und Serben. Bajazet umspannte bereits Konstantinopel von allen Seiten mit seinem Gebiete, besiegte 1396 das große abendländische Heer des Königs Sigismund von Ungarn u. Böhmen bei Nikopolis, u. obwohl der Sturm des Mongolen Timur u. Streitigkeiten um die Nachfolge nach 1402 die türk. Herrschaft erschütterten, so vereinigte doch schon 1413 Mohammed, Bajazets 4. Sohn, das Reich wieder. Murad II. vernichtete 1444 bei Varna ein poln.-ungar. Heer, schlug 1448 den Helden Hunyad durch die Schlacht von Kossowa nach Ungarn zurück, schuf eine Seemacht u. nahm so Konstantinopel jede Hoffnung auf abendländische Hilfe. Mohammed II. eroberte es 1453, deßgleichen Morea, Trapezunt, Epirus, ganz Bosnien, Negroponte, Lemnos, Kaffa u. machte den Khan der krimmʼschen Tartaren abhängig; nur der Tod hinderte seinen nachdrücklichen Angriff auf Italien, wo er bereits Otranto genommen hatte. Selim I., sein Enkel, warf die Perser über den Tigris zurück, eroberte 1517 Syrien und Aegypten, und nahm die heiligen Städte unter seine Schutzherrlichkeit. Den größten Glanz erlangte das Reich unter Soliman II.; dieser eroberte Mesopotamien u. Georgien, mehr als die Hälfte von Ungarn, erwarb durch Haireddin Barbarossa die Oberherrschaft über die Barbareskenstaaten und eine Seemacht im mittelländ. Meere, mit der er Rhodus eroberte; zugleich zeigte ihm aber die vergebliche Belagerung Wiens und Lavalettas, daß er gegen Westen nicht weiter vordringen könne. Unter ihm wurde die Einrichtung des Reichs, die Mohammed II. begonnen hatte, vollendet: unumschränkte Despotie des Sultans; Hausgesetze, welche den Sultan und die Thronfolge sicherten (Hinrichtung der Brüder des Sultans; Erdrosselung der von den Töchtern des Sultans gebornen Kinder etc.); unumschränkte Gewalt der Beamten, gezügelt durch den Schrecken vor der Strafe des Sultans im Falle des Mißbrauchs. An eine innere Vereinigung der Theile des Reichs war schon bei der despotischen Einrichtung, die jede Bewegung hemmte, nicht zu denken, um so weniger, als der Gegensatz zwischen den herrschenden Moslemin und den unterworfenen Christen, so lange der Koran gilt, ein nie zu beseitigender bleiben muß. Die großen Sultane ließen zwar den unterworfenen Rajahs die meisten ihrer Einrichtungen, ja sogar eine gewisse Selbstregierung, aber diese war durch kein Gesetz gesichert und wurde durch brutale Unterdrückung vielmal unterbrochen. Nach Soliman II. (gest. 1566) begann der Zerfall mit der Haremsregierung; unter Selim II. wurde zwar noch Cypern erobert, aber die Seeschlacht von Lepanto verloren; unter Murad III. (1574–95), Mohammed III. (1595–96), Achmed I. (1596–1617), Osman II. (1617–1619), Murad IV. (1623–1640), wurde ohne Glück gegen Oesterreich, Venedig u. Persien gekämpft und begann en die Janitscharen ihnen mißfällige Sultane abzusetzen u. zu ermorden. Dem raschen Sinken des Reichs durch innere Verderbniß thaten im 17. Jahrh. die Köprilis (s. d.) Einhalt, aber der Sieg Montecuculis bei St. Gotthard (1664), die Niederlagen vor Wien (1683), bei Mohacz (1687), bei Salankemen (1691), bei Zentha (1797), bei Peterwardein (1716), bei Belgrad (1717), brachen den Siegesmuth der Osmanen, u. im Frieden von Passarowitz 1718 mußte die hohe Pforte an Oesterreich beträchtliche Gebiete abtreten. Zwar gab Peter I. nach seinem unglücklichen Feldzuge 1711 Asow wieder heraus, verloren die Venetianer Morea wieder und mußte Oesterreich 1739 Eugens Eroberungen zurückgeben; dafür trat aber Rußland um so furchtbarer auf u. erschütterte durch die Kriege von 1768–74 u. 1787–92 das osman. Reich in seinen Grundfesten. Die Oberhoheit über die Krim, das Land vom </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [422/0423]
Monarchen. Murad I. vervollkommnete die Janitscharen u. schuf in den Timarioten (von Timar d. h. Lehen, weil sie eroberte Landgüter zu Lehen, aber nicht als Erblehen bekamen) eine treffliche, kampfbegierige Reiterei, weil der junge Reiter nur durch Krieg u. Sieg in den Besitz eines Lehens kommen konnte. Murad I. schlug seinen Sitz in dem 1362 eroberten Adrianopel auf u. besiegte 1389 auf dem Amselfelde die Albanesen und Serben. Bajazet umspannte bereits Konstantinopel von allen Seiten mit seinem Gebiete, besiegte 1396 das große abendländische Heer des Königs Sigismund von Ungarn u. Böhmen bei Nikopolis, u. obwohl der Sturm des Mongolen Timur u. Streitigkeiten um die Nachfolge nach 1402 die türk. Herrschaft erschütterten, so vereinigte doch schon 1413 Mohammed, Bajazets 4. Sohn, das Reich wieder. Murad II. vernichtete 1444 bei Varna ein poln.-ungar. Heer, schlug 1448 den Helden Hunyad durch die Schlacht von Kossowa nach Ungarn zurück, schuf eine Seemacht u. nahm so Konstantinopel jede Hoffnung auf abendländische Hilfe. Mohammed II. eroberte es 1453, deßgleichen Morea, Trapezunt, Epirus, ganz Bosnien, Negroponte, Lemnos, Kaffa u. machte den Khan der krimmʼschen Tartaren abhängig; nur der Tod hinderte seinen nachdrücklichen Angriff auf Italien, wo er bereits Otranto genommen hatte. Selim I., sein Enkel, warf die Perser über den Tigris zurück, eroberte 1517 Syrien und Aegypten, und nahm die heiligen Städte unter seine Schutzherrlichkeit. Den größten Glanz erlangte das Reich unter Soliman II.; dieser eroberte Mesopotamien u. Georgien, mehr als die Hälfte von Ungarn, erwarb durch Haireddin Barbarossa die Oberherrschaft über die Barbareskenstaaten und eine Seemacht im mittelländ. Meere, mit der er Rhodus eroberte; zugleich zeigte ihm aber die vergebliche Belagerung Wiens und Lavalettas, daß er gegen Westen nicht weiter vordringen könne. Unter ihm wurde die Einrichtung des Reichs, die Mohammed II. begonnen hatte, vollendet: unumschränkte Despotie des Sultans; Hausgesetze, welche den Sultan und die Thronfolge sicherten (Hinrichtung der Brüder des Sultans; Erdrosselung der von den Töchtern des Sultans gebornen Kinder etc.); unumschränkte Gewalt der Beamten, gezügelt durch den Schrecken vor der Strafe des Sultans im Falle des Mißbrauchs. An eine innere Vereinigung der Theile des Reichs war schon bei der despotischen Einrichtung, die jede Bewegung hemmte, nicht zu denken, um so weniger, als der Gegensatz zwischen den herrschenden Moslemin und den unterworfenen Christen, so lange der Koran gilt, ein nie zu beseitigender bleiben muß. Die großen Sultane ließen zwar den unterworfenen Rajahs die meisten ihrer Einrichtungen, ja sogar eine gewisse Selbstregierung, aber diese war durch kein Gesetz gesichert und wurde durch brutale Unterdrückung vielmal unterbrochen. Nach Soliman II. (gest. 1566) begann der Zerfall mit der Haremsregierung; unter Selim II. wurde zwar noch Cypern erobert, aber die Seeschlacht von Lepanto verloren; unter Murad III. (1574–95), Mohammed III. (1595–96), Achmed I. (1596–1617), Osman II. (1617–1619), Murad IV. (1623–1640), wurde ohne Glück gegen Oesterreich, Venedig u. Persien gekämpft und begann en die Janitscharen ihnen mißfällige Sultane abzusetzen u. zu ermorden. Dem raschen Sinken des Reichs durch innere Verderbniß thaten im 17. Jahrh. die Köprilis (s. d.) Einhalt, aber der Sieg Montecuculis bei St. Gotthard (1664), die Niederlagen vor Wien (1683), bei Mohacz (1687), bei Salankemen (1691), bei Zentha (1797), bei Peterwardein (1716), bei Belgrad (1717), brachen den Siegesmuth der Osmanen, u. im Frieden von Passarowitz 1718 mußte die hohe Pforte an Oesterreich beträchtliche Gebiete abtreten. Zwar gab Peter I. nach seinem unglücklichen Feldzuge 1711 Asow wieder heraus, verloren die Venetianer Morea wieder und mußte Oesterreich 1739 Eugens Eroberungen zurückgeben; dafür trat aber Rußland um so furchtbarer auf u. erschütterte durch die Kriege von 1768–74 u. 1787–92 das osman. Reich in seinen Grundfesten. Die Oberhoheit über die Krim, das Land vom
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Zitationshilfe: | Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/423>, abgerufen am 03.07.2024. |