Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.Oberschlächtig, s. Mühle. Obersee, superior lake, einer der großen nordamerik. Seen, umfaßt 1937 #M., fließt durch den St. Mary in den Huronensee ab. Oberst, der Befehlshaber eines Regiments; O. lieutenant, sein Stellvertreter, im Rang zwischen Major u. O. Obervormundschaft des Staates, durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden ausgeübt, zum Schutze der unter Voigtschaft Gehörigen. Also zunächst die ganze staatliche Waisenordnung; dann aber insbesondere die Controle über die untern Waisenbehörden durch obere Regierungsgewalten. Obesität, lat.-deutsch, Fettleibigkeit; obes, fett. Obi, auf der westafrik. Küste ein Fetisch; O. männer, soviel als Zauberer, kommen auch bei den westind. Negern vor. Obiter, lat., oben hin, oberflächlich. Obitus, lat., Tod, kirchliche Leichenfeier; obituarium, Verzeichniß der Verstorbenen; das Meßbuch beim Trauergottesdienste. Object, lat.-deutsch, Gegenstand, Gegensatz zu Subject; O.ion, Einwand; o. iviren, äußerlich darstellen; O. ivität, die Beschaffenheit eines Gegenstandes an u. für sich; in der Kunst: die wahre u. naturgemäße Darstellung der Gegenstände und Begebenheiten. Objectivglas, Objectiv, bei dem Fernrohr u. Mikroskop diejenige Glaslinse, welche zunächst die Lichtstrahlen von dem betrachteten Gegenstande empfängt, diesem also zugekehrt ist, im Gegensatz zum Ocularglas (s. d.). Oblaten (vom lat. oblata, Dargebrachtes, Dargebotenes, Geopfertes, heißen zunächst im gewöhnlichen Leben die bekannten, zum Briefversiegeln dienenden runden oder eckigen, ungefärbten oder gefärbten Scheiben, die man aus Waizenmehl, Leim oder Hausenblase u. s. f. bereitet, welche aber gegenwärtig den auf der Rückseite mit arabischem Gummi bestrichenen Papier-O. weichen. - Dann heißen O. die Hostien vor ihrer Consecration (s. Hostie), die ungesäuerten Kirchen-O. - O., oblati, weiblich oblatae Personen, die ihr Leben einem geistlichen Orden widmen, ohne Mitglieder im ganzen Umfange des Wortes zu sein, z. B. die fratres conversi mancher Orden; s. Convertiten. - O. della torre de spechi (O. des Spiegelthurmes), die Mitglieder einer von der heil. Franziska Romana (geb. 1384, gest. 1440. Gedächtnißtag 9. März) zu Rom 1433 gestifteten und von Eugen IV. sofort bestätigten weiblichen Congregation für Krankenpflege, deren Mitglieder kein Ordensgelübde ablegen, sondern nur der Vorsteherin des Hauses Gehorsam versprechen. - O. des hl. Ambrosius, die Mitglieder eines von Karl Borromäus gestifteten Vereins von Weltpriestern, dessen Aufgabe es war, den Bischof in seiner Thätigkeit mit besonderer Energie zu unterstützen. - O., Opfergaben, Gaben, welche die Gläubigen freiwillig Gott u. der Kirche darbringen. Oblatio, lat., freiwilliges Anerbieten; o. litis, als beklagte Partei sich einlassen, was zum Kostenersatz verpflichtet, wenn sie dies unbefugt that. Oblatorien, lat.-dtsch., hießen ehemals die kaufmännischen Circularschreiben. Obley, der Gesammtertrag der Pfründe eines Domcapitels oder des einzelnen Domherrn; O. vogt. der Verwalter dieser Einkünfte. Obligat, lat.-deutsch, gebunden; in der Musik: Stimme, welche zur Aufführung eines Tonstücks wesentlich nothwendig ist; o. e Stimmen, welche die Hauptmelodie eines Tonstücks darstellen. Obligation, Verbindlichkeit zwischen Personen auf ein Leisten, Geben u. s. w. Sie entsteht durch Vertrag, Delict, thatsächliche Verhältnisse u. Gesetze; begründet in der Regel Klagbarkeit (actiones in personam, obligatio civilis), bisweilen nur natürliche Verbindlichkeiten (s. Natural-O.). Auf Seiten des Berechtigten (creditor) und Verpflichteten (debitor) können eine od. mehre Personen betheiligt sein u. zwar die letztern zu bestimmten Antheilen (pro parte, rata, Theilschulden) oder fürs Ganze (in solidum correi, Gesammtforderungen od. Schulden). Das Recht des Creditors kann durch Cession übertragen werden (früher nur die actio), die Verpflichtung des Debitoren nur mit Einwilligung von jenem Oberschlächtig, s. Mühle. Obersee, superior lake, einer der großen nordamerik. Seen, umfaßt 1937 □M., fließt durch den St. Mary in den Huronensee ab. Oberst, der Befehlshaber eines Regiments; O. lieutenant, sein Stellvertreter, im Rang zwischen Major u. O. Obervormundschaft des Staates, durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden ausgeübt, zum Schutze der unter Voigtschaft Gehörigen. Also zunächst die ganze staatliche Waisenordnung; dann aber insbesondere die Controle über die untern Waisenbehörden durch obere Regierungsgewalten. Obesität, lat.-deutsch, Fettleibigkeit; obes, fett. Obi, auf der westafrik. Küste ein Fetisch; O. männer, soviel als Zauberer, kommen auch bei den westind. Negern vor. Obiter, lat., oben hin, oberflächlich. Obitus, lat., Tod, kirchliche Leichenfeier; obituarium, Verzeichniß der Verstorbenen; das Meßbuch beim Trauergottesdienste. Object, lat.-deutsch, Gegenstand, Gegensatz zu Subject; O.ion, Einwand; o. iviren, äußerlich darstellen; O. ivität, die Beschaffenheit eines Gegenstandes an u. für sich; in der Kunst: die wahre u. naturgemäße Darstellung der Gegenstände und Begebenheiten. Objectivglas, Objectiv, bei dem Fernrohr u. Mikroskop diejenige Glaslinse, welche zunächst die Lichtstrahlen von dem betrachteten Gegenstande empfängt, diesem also zugekehrt ist, im Gegensatz zum Ocularglas (s. d.). Oblaten (vom lat. oblata, Dargebrachtes, Dargebotenes, Geopfertes, heißen zunächst im gewöhnlichen Leben die bekannten, zum Briefversiegeln dienenden runden oder eckigen, ungefärbten oder gefärbten Scheiben, die man aus Waizenmehl, Leim oder Hausenblase u. s. f. bereitet, welche aber gegenwärtig den auf der Rückseite mit arabischem Gummi bestrichenen Papier-O. weichen. – Dann heißen O. die Hostien vor ihrer Consecration (s. Hostie), die ungesäuerten Kirchen-O. – O., oblati, weiblich oblatae Personen, die ihr Leben einem geistlichen Orden widmen, ohne Mitglieder im ganzen Umfange des Wortes zu sein, z. B. die fratres conversi mancher Orden; s. Convertiten. – O. della torre de spechi (O. des Spiegelthurmes), die Mitglieder einer von der heil. Franziska Romana (geb. 1384, gest. 1440. Gedächtnißtag 9. März) zu Rom 1433 gestifteten und von Eugen IV. sofort bestätigten weiblichen Congregation für Krankenpflege, deren Mitglieder kein Ordensgelübde ablegen, sondern nur der Vorsteherin des Hauses Gehorsam versprechen. – O. des hl. Ambrosius, die Mitglieder eines von Karl Borromäus gestifteten Vereins von Weltpriestern, dessen Aufgabe es war, den Bischof in seiner Thätigkeit mit besonderer Energie zu unterstützen. – O., Opfergaben, Gaben, welche die Gläubigen freiwillig Gott u. der Kirche darbringen. Oblatio, lat., freiwilliges Anerbieten; o. litis, als beklagte Partei sich einlassen, was zum Kostenersatz verpflichtet, wenn sie dies unbefugt that. Oblatorien, lat.-dtsch., hießen ehemals die kaufmännischen Circularschreiben. Obley, der Gesammtertrag der Pfründe eines Domcapitels oder des einzelnen Domherrn; O. vogt. der Verwalter dieser Einkünfte. 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Obersee, superior lake, einer der großen nordamerik. Seen, umfaßt 1937 □M., fließt durch den St. Mary in den Huronensee ab.
Oberst, der Befehlshaber eines Regiments; O. lieutenant, sein Stellvertreter, im Rang zwischen Major u. O.
Obervormundschaft des Staates, durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden ausgeübt, zum Schutze der unter Voigtschaft Gehörigen. Also zunächst die ganze staatliche Waisenordnung; dann aber insbesondere die Controle über die untern Waisenbehörden durch obere Regierungsgewalten.
Obesität, lat.-deutsch, Fettleibigkeit; obes, fett.
Obi, auf der westafrik. Küste ein Fetisch; O. männer, soviel als Zauberer, kommen auch bei den westind. Negern vor.
Obiter, lat., oben hin, oberflächlich.
Obitus, lat., Tod, kirchliche Leichenfeier; obituarium, Verzeichniß der Verstorbenen; das Meßbuch beim Trauergottesdienste.
Object, lat.-deutsch, Gegenstand, Gegensatz zu Subject; O.ion, Einwand; o. iviren, äußerlich darstellen; O. ivität, die Beschaffenheit eines Gegenstandes an u. für sich; in der Kunst: die wahre u. naturgemäße Darstellung der Gegenstände und Begebenheiten.
Objectivglas, Objectiv, bei dem Fernrohr u. Mikroskop diejenige Glaslinse, welche zunächst die Lichtstrahlen von dem betrachteten Gegenstande empfängt, diesem also zugekehrt ist, im Gegensatz zum Ocularglas (s. d.).
Oblaten (vom lat. oblata, Dargebrachtes, Dargebotenes, Geopfertes, heißen zunächst im gewöhnlichen Leben die bekannten, zum Briefversiegeln dienenden runden oder eckigen, ungefärbten oder gefärbten Scheiben, die man aus Waizenmehl, Leim oder Hausenblase u. s. f. bereitet, welche aber gegenwärtig den auf der Rückseite mit arabischem Gummi bestrichenen Papier-O. weichen. – Dann heißen O. die Hostien vor ihrer Consecration (s. Hostie), die ungesäuerten Kirchen-O. – O., oblati, weiblich oblatae Personen, die ihr Leben einem geistlichen Orden widmen, ohne Mitglieder im ganzen Umfange des Wortes zu sein, z. B. die fratres conversi mancher Orden; s. Convertiten. – O. della torre de spechi (O. des Spiegelthurmes), die Mitglieder einer von der heil. Franziska Romana (geb. 1384, gest. 1440. Gedächtnißtag 9. März) zu Rom 1433 gestifteten und von Eugen IV. sofort bestätigten weiblichen Congregation für Krankenpflege, deren Mitglieder kein Ordensgelübde ablegen, sondern nur der Vorsteherin des Hauses Gehorsam versprechen. – O. des hl. Ambrosius, die Mitglieder eines von Karl Borromäus gestifteten Vereins von Weltpriestern, dessen Aufgabe es war, den Bischof in seiner Thätigkeit mit besonderer Energie zu unterstützen. – O., Opfergaben, Gaben, welche die Gläubigen freiwillig Gott u. der Kirche darbringen.
Oblatio, lat., freiwilliges Anerbieten; o. litis, als beklagte Partei sich einlassen, was zum Kostenersatz verpflichtet, wenn sie dies unbefugt that.
Oblatorien, lat.-dtsch., hießen ehemals die kaufmännischen Circularschreiben.
Obley, der Gesammtertrag der Pfründe eines Domcapitels oder des einzelnen Domherrn; O. vogt. der Verwalter dieser Einkünfte.
Obligat, lat.-deutsch, gebunden; in der Musik: Stimme, welche zur Aufführung eines Tonstücks wesentlich nothwendig ist; o. e Stimmen, welche die Hauptmelodie eines Tonstücks darstellen.
Obligation, Verbindlichkeit zwischen Personen auf ein Leisten, Geben u. s. w. Sie entsteht durch Vertrag, Delict, thatsächliche Verhältnisse u. Gesetze; begründet in der Regel Klagbarkeit (actiones in personam, obligatio civilis), bisweilen nur natürliche Verbindlichkeiten (s. Natural-O.). Auf Seiten des Berechtigten (creditor) und Verpflichteten (debitor) können eine od. mehre Personen betheiligt sein u. zwar die letztern zu bestimmten Antheilen (pro parte, rata, Theilschulden) oder fürs Ganze (in solidum correi, Gesammtforderungen od. Schulden). Das Recht des Creditors kann durch Cession übertragen werden (früher nur die actio), die Verpflichtung des Debitoren nur mit Einwilligung von jenem
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