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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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Protestanten fechten, zur See vernichteten sie aber alle Flotten, welche Spanien aufbrachte; sie eroberten selbst Brasilien, sogen es jedoch durch ihr Monopolsystem (das sie in allen Colonien einführten) dergestalt aus, daß sich die Creolen empörten und die Holländer nach einem hartnäckigen Kampfe verjagten; so blieb diesen nur die ausschließliche Herrschaft in Ostindien. Die Parteikämpfe der Republikaner und Oranier schien das ewige Edict von 1668 zu beendigen, welches die Würden eines Generalcapitäns und Statthalters als für immer unvereinbar mit einander erklärte; allein der Seekrieg mit England (1652, 1665-1667) endigte im Ganzen unglücklich, die Intervention gegen Ludwigs XIV. Absichten auf die span. N. (1668 durch einen Bund mit Schweden und England) führte 1672 einen Angriff dieses Monarchen, des Bischofs von Münster, des Erzbischofs von Köln und Englands herbei; die republik. Partei hatte die Landmacht vernachlässigt, sie war vollständig überrascht u. bis auf Amsterdam fielen die Festungen fast ohne Gegenwehr. Ein Volksaufruhr gegen die Häupter der republik. Partei war die Folge; die Gebrüder de Witt wurden im Haag ermordet, der Prinz von Oranien (Wilhelm III.) als Erbstatthalter eingesetzt, die Franzosen durch eine Ueberschwemmung des Landes vertrieben. Fortan war die Macht des Erbstatthalters eine fast unbeschränkte; gegen Ludwig XIV. strengten die N. seitdem ihre ganze Kraft an und unterstützten dessen Feinde in allen Kriegen, besonders in dem span. Erbfolgekriege; sie gewannen jedoch im Frieden nichts und hatten durch Subsidienzahlung eine ungeheure Schuldenlast contrahirt, die sich durch spätere Kriege noch mehr häufte, so daß die Besteurung eine außerordentlich hohe wurde. England und Frankreich überflügelten bei ihren weitaus größeren inneren Hilfsquellen die Republik als Seemacht, doch blieb dieselbe dis 1789 die 3. in Europa, u. die aus der Blütezeit herstammenden Kapitalien sicherten den holländ. Bankiers unbedingt den ersten Rang. Nach Wilhelms III. Tod, 1702, wurde die Verfassung von 1672 wieder hergestellt, allein 1747 abermals durch einen Aufstand des gemeinen Volks gestürzt, weil die Leiter des Staats sich in den österr. Erbfolgekrieg eingelassen hatten und die Franzosen wieder erobernd vordrangen. Das seitdem herrschende Haus Oranien schloß sich der engl. Politik an und dieses machte zum Danke auch gegen die N. jenes Seerecht geltend, das zur Kriegszeit den Handel der Neutralen vernichten und England die unbeschränkte Beherrschung der Meere verschaffen mußte. Die Erbitterung des Volks verlangte Anschluß an die bewaffnete Neutralität, welche Dänemark, Schweden u. Rußland gegen Englands Uebermuth aufgestellt hatten, aber Katharina II. wies Holland zurück, England erklärte diesem unvermuthet schnell den Krieg und nahm deßwegen eine Menge holländ. Schiffe weg. die noch ohne Schutz segelten. Den 5. Aug. 1781 bestand zwar die holl. Flotte gegen eine überlegene engl. bei der Doggersbank einen glorreichen Kampf unter Admiral Zoutman, allein die oranische Partei stand auf Seite Englands und vereitelte jede energische Anstrengung. Die Erbitterung der Parteien führte 1786 zum Bürgerkriege; eine Beleidigung der Prinzessin von Oranien, einer Nichte Friedrichs II., gab den Vorwand zur Einmischung Preußens; 1787 rückte ein preuß. Heer ein, die Republikaner leisteten wenig Widerstand, entflohen theilweise und die Zurückbleibenden hatten eine heftige Verfolgung auszustehen. Die Bedeutung der Republikaner war vernichtet, aber Holland war jetzt kaum mehr etwas anderes als ein engl. Schutzstaat. Daher nahm es nach dem Ausbruche der Revolution an dem Kriege gegen Frankreich Theil, aber 1794 eroberte Pichegru das ganze Land; die Generalstaaten verwandelten sich in eine demokratische batavische Republik, in der That aber herrschte die Militärgewalt ausschließlich. Je nachdem Frankreich seine Verfassung änderte, mußte es auch in Holland geschehen; nach dem 18. Brumaire wurde sie aristokratisch, 1806 monarchisch unter König Louis Bonaparte. Die Colonien waren schon seit 1795 fast sämmtlich an die Engländer verloren worden,

Protestanten fechten, zur See vernichteten sie aber alle Flotten, welche Spanien aufbrachte; sie eroberten selbst Brasilien, sogen es jedoch durch ihr Monopolsystem (das sie in allen Colonien einführten) dergestalt aus, daß sich die Creolen empörten und die Holländer nach einem hartnäckigen Kampfe verjagten; so blieb diesen nur die ausschließliche Herrschaft in Ostindien. Die Parteikämpfe der Republikaner und Oranier schien das ewige Edict von 1668 zu beendigen, welches die Würden eines Generalcapitäns und Statthalters als für immer unvereinbar mit einander erklärte; allein der Seekrieg mit England (1652, 1665–1667) endigte im Ganzen unglücklich, die Intervention gegen Ludwigs XIV. Absichten auf die span. N. (1668 durch einen Bund mit Schweden und England) führte 1672 einen Angriff dieses Monarchen, des Bischofs von Münster, des Erzbischofs von Köln und Englands herbei; die republik. Partei hatte die Landmacht vernachlässigt, sie war vollständig überrascht u. bis auf Amsterdam fielen die Festungen fast ohne Gegenwehr. Ein Volksaufruhr gegen die Häupter der republik. Partei war die Folge; die Gebrüder de Witt wurden im Haag ermordet, der Prinz von Oranien (Wilhelm III.) als Erbstatthalter eingesetzt, die Franzosen durch eine Ueberschwemmung des Landes vertrieben. Fortan war die Macht des Erbstatthalters eine fast unbeschränkte; gegen Ludwig XIV. strengten die N. seitdem ihre ganze Kraft an und unterstützten dessen Feinde in allen Kriegen, besonders in dem span. Erbfolgekriege; sie gewannen jedoch im Frieden nichts und hatten durch Subsidienzahlung eine ungeheure Schuldenlast contrahirt, die sich durch spätere Kriege noch mehr häufte, so daß die Besteurung eine außerordentlich hohe wurde. England und Frankreich überflügelten bei ihren weitaus größeren inneren Hilfsquellen die Republik als Seemacht, doch blieb dieselbe dis 1789 die 3. in Europa, u. die aus der Blütezeit herstammenden Kapitalien sicherten den holländ. Bankiers unbedingt den ersten Rang. Nach Wilhelms III. Tod, 1702, wurde die Verfassung von 1672 wieder hergestellt, allein 1747 abermals durch einen Aufstand des gemeinen Volks gestürzt, weil die Leiter des Staats sich in den österr. Erbfolgekrieg eingelassen hatten und die Franzosen wieder erobernd vordrangen. Das seitdem herrschende Haus Oranien schloß sich der engl. Politik an und dieses machte zum Danke auch gegen die N. jenes Seerecht geltend, das zur Kriegszeit den Handel der Neutralen vernichten und England die unbeschränkte Beherrschung der Meere verschaffen mußte. Die Erbitterung des Volks verlangte Anschluß an die bewaffnete Neutralität, welche Dänemark, Schweden u. Rußland gegen Englands Uebermuth aufgestellt hatten, aber Katharina II. wies Holland zurück, England erklärte diesem unvermuthet schnell den Krieg und nahm deßwegen eine Menge holländ. Schiffe weg. die noch ohne Schutz segelten. Den 5. Aug. 1781 bestand zwar die holl. Flotte gegen eine überlegene engl. bei der Doggersbank einen glorreichen Kampf unter Admiral Zoutman, allein die oranische Partei stand auf Seite Englands und vereitelte jede energische Anstrengung. Die Erbitterung der Parteien führte 1786 zum Bürgerkriege; eine Beleidigung der Prinzessin von Oranien, einer Nichte Friedrichs II., gab den Vorwand zur Einmischung Preußens; 1787 rückte ein preuß. Heer ein, die Republikaner leisteten wenig Widerstand, entflohen theilweise und die Zurückbleibenden hatten eine heftige Verfolgung auszustehen. Die Bedeutung der Republikaner war vernichtet, aber Holland war jetzt kaum mehr etwas anderes als ein engl. Schutzstaat. Daher nahm es nach dem Ausbruche der Revolution an dem Kriege gegen Frankreich Theil, aber 1794 eroberte Pichegru das ganze Land; die Generalstaaten verwandelten sich in eine demokratische batavische Republik, in der That aber herrschte die Militärgewalt ausschließlich. Je nachdem Frankreich seine Verfassung änderte, mußte es auch in Holland geschehen; nach dem 18. Brumaire wurde sie aristokratisch, 1806 monarchisch unter König Louis Bonaparte. Die Colonien waren schon seit 1795 fast sämmtlich an die Engländer verloren worden,

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[338/0339] Protestanten fechten, zur See vernichteten sie aber alle Flotten, welche Spanien aufbrachte; sie eroberten selbst Brasilien, sogen es jedoch durch ihr Monopolsystem (das sie in allen Colonien einführten) dergestalt aus, daß sich die Creolen empörten und die Holländer nach einem hartnäckigen Kampfe verjagten; so blieb diesen nur die ausschließliche Herrschaft in Ostindien. Die Parteikämpfe der Republikaner und Oranier schien das ewige Edict von 1668 zu beendigen, welches die Würden eines Generalcapitäns und Statthalters als für immer unvereinbar mit einander erklärte; allein der Seekrieg mit England (1652, 1665–1667) endigte im Ganzen unglücklich, die Intervention gegen Ludwigs XIV. Absichten auf die span. N. (1668 durch einen Bund mit Schweden und England) führte 1672 einen Angriff dieses Monarchen, des Bischofs von Münster, des Erzbischofs von Köln und Englands herbei; die republik. Partei hatte die Landmacht vernachlässigt, sie war vollständig überrascht u. bis auf Amsterdam fielen die Festungen fast ohne Gegenwehr. Ein Volksaufruhr gegen die Häupter der republik. Partei war die Folge; die Gebrüder de Witt wurden im Haag ermordet, der Prinz von Oranien (Wilhelm III.) als Erbstatthalter eingesetzt, die Franzosen durch eine Ueberschwemmung des Landes vertrieben. Fortan war die Macht des Erbstatthalters eine fast unbeschränkte; gegen Ludwig XIV. strengten die N. seitdem ihre ganze Kraft an und unterstützten dessen Feinde in allen Kriegen, besonders in dem span. Erbfolgekriege; sie gewannen jedoch im Frieden nichts und hatten durch Subsidienzahlung eine ungeheure Schuldenlast contrahirt, die sich durch spätere Kriege noch mehr häufte, so daß die Besteurung eine außerordentlich hohe wurde. England und Frankreich überflügelten bei ihren weitaus größeren inneren Hilfsquellen die Republik als Seemacht, doch blieb dieselbe dis 1789 die 3. in Europa, u. die aus der Blütezeit herstammenden Kapitalien sicherten den holländ. Bankiers unbedingt den ersten Rang. Nach Wilhelms III. Tod, 1702, wurde die Verfassung von 1672 wieder hergestellt, allein 1747 abermals durch einen Aufstand des gemeinen Volks gestürzt, weil die Leiter des Staats sich in den österr. Erbfolgekrieg eingelassen hatten und die Franzosen wieder erobernd vordrangen. Das seitdem herrschende Haus Oranien schloß sich der engl. Politik an und dieses machte zum Danke auch gegen die N. jenes Seerecht geltend, das zur Kriegszeit den Handel der Neutralen vernichten und England die unbeschränkte Beherrschung der Meere verschaffen mußte. Die Erbitterung des Volks verlangte Anschluß an die bewaffnete Neutralität, welche Dänemark, Schweden u. Rußland gegen Englands Uebermuth aufgestellt hatten, aber Katharina II. wies Holland zurück, England erklärte diesem unvermuthet schnell den Krieg und nahm deßwegen eine Menge holländ. Schiffe weg. die noch ohne Schutz segelten. Den 5. Aug. 1781 bestand zwar die holl. Flotte gegen eine überlegene engl. bei der Doggersbank einen glorreichen Kampf unter Admiral Zoutman, allein die oranische Partei stand auf Seite Englands und vereitelte jede energische Anstrengung. Die Erbitterung der Parteien führte 1786 zum Bürgerkriege; eine Beleidigung der Prinzessin von Oranien, einer Nichte Friedrichs II., gab den Vorwand zur Einmischung Preußens; 1787 rückte ein preuß. Heer ein, die Republikaner leisteten wenig Widerstand, entflohen theilweise und die Zurückbleibenden hatten eine heftige Verfolgung auszustehen. Die Bedeutung der Republikaner war vernichtet, aber Holland war jetzt kaum mehr etwas anderes als ein engl. Schutzstaat. Daher nahm es nach dem Ausbruche der Revolution an dem Kriege gegen Frankreich Theil, aber 1794 eroberte Pichegru das ganze Land; die Generalstaaten verwandelten sich in eine demokratische batavische Republik, in der That aber herrschte die Militärgewalt ausschließlich. Je nachdem Frankreich seine Verfassung änderte, mußte es auch in Holland geschehen; nach dem 18. Brumaire wurde sie aristokratisch, 1806 monarchisch unter König Louis Bonaparte. Die Colonien waren schon seit 1795 fast sämmtlich an die Engländer verloren worden,

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/339>, abgerufen am 28.09.2024.