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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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punkt des Kampfes bezeichnet die Belagerung von Leyden; die Spanier hatten dieselbe mit äußerster Anstrengung geführt, mußten sie aber aufheben, als die Gegner die Deiche durchstachen und eine Flotte zum Entsatze erschien (3. Octbr. 1573). Als vollends die span. Truppen revoltirten, empörten sich auch die südl. N. u. schlossen mit den nördl. den Vertrag zu Gent (1576). Die N. wären für Spanien verloren gewesen, allein die nördl. prot. Niederländer hielten den Genter Vertrag nicht, welcher der kath. Religion die gleiche Berechtigung mit der reformirten festsetzte, was die Katholiken so erbitterte, daß sie mit Spanien (1579) zu Mons Friede schlossen, in welchem Spanien ihre politischen Freiheiten anerkannte; dadurch wurde der Zustand Belgiens begründet, wie er bis 1794 dauerte. Dagegen schlossen 23. Januar 1579 die nördl. Provinzen (Holland, Seeland, Geldern, Zütphen, Friesland, Utrecht, die fries. Omellande; später traten Antwerpen, Ypern, Brügge u. Gent bei) die Utrechter Union, das Grundgesetz der Republik; Philipps II. Feldherr Alexander Farnese brachte übrigens die Union in die höchste Gefahr u. nur die Theilnahme Spaniens an den franz. Bürgerkriegen sowie die mißglückte große Unternehmung gegen England (unüberwindliche Flotte) rettete dieselbe. Der Sohn des 1584 durch Meuchelmord gefallenen Wilhelm von Oranien, Moritz, sein Nachfolger in der Statthalterwürde in Holland und Seeland, brachte durch die Ueberrumpelung Bredas (1590) eine Wendung zum Besseren u. als Alexander Farnese 1590 gestorben war, errang derselbe ein so entscheidendes Uebergewicht, daß Spanien froh war, durch einen Vertrag (Waffenstillstand von 1609 bis 21) die südl. Provinzen sich zu erhalten. Die Utrechter Union hatte durch ihren siegreichen Kampf nicht nur ihre politische Freiheit errungen, sondern sie stand jetzt auch als die erste See- und Handelsmacht da. In der Union selbst war das Uebergewicht auf Seite der großen Städte, da der größere Theil des Adels seit Albas Zeit zu Grunde gegangen war; in den Städten selbst saß eine bürgerliche Aristokratie am Ruder, die sich durch Reichthum, Bildung und Charakterstärke auszeichnete. Die einzelnen Provinzen ordneten ihre Angelegenheiten in Provinzialversammlungen mit einem selbstgewählten Präsidenten (Pensionär); die Bundesregierung bestand aus den Generalstaaten, welche aus den auf Lebenszeit ernannten Deputirten der Provinzialstände gebildet wurden; die Macht derselben war aber sehr beschränkt und bei wichtigeren Abstimmungen mußten sie sich zuerst von ihren Committenten instruiren lassen. Daneben bestand die Macht des Generalstatthalters, der Nachkommen Wilhelms von Oranien; die städtische Aristokratie wollte demselben nur die Leitung aller auf den Krieg bezüglicher Angelegenheiten eingeräumt wissen, während er dieselbe auf alle politischen Angelegenheiten auszudehnen bestrebt war; auf seiner Seite standen der Rest des Adels, das gemeine Volk, meistens auch die Land- und Seemacht, u. um diese Frage drehten sich die Parteikämpfe bis zum Untergange der Republik. Die nach der Constituirung der Union eroberten Lande wurden nicht in die politische Berechtigung der Union aufgenommen und von dem Generalstatthalter regiert (Generalitätslande). Während Frankreich durch die Hugenottenkriege zerrüttet, Deutschland durch den 30 jährigen Krieg fast vernichtet, England durch langen Bürgerkrieg in seiner Entwicklung aufgehalten wurde, Spanien und Portugal durch das herrschende Regierungssystem immer tiefer herunterkamen, so bemächtigten sich die N. nicht nur des gesammten ostind. Handels und der portugies. Colonien, sondern sie bekamen auch den ganzen Zwischenhandel in ihre Gewalt, z. B. den Kornhandel aus den Ostseeländern, und wurden der reichste Staat Europas, dessen Bürger alle größeren Geldoperationen vermittelten. Der innere Friede wurde durch die Gomaristen und Arminianer (s. d.) kurze Zeit gestört, doch gelang es Moritz von Oranien nicht, die religiösen Streitigkeiten bis zum Sturze der Verfassung auszubeuten. Den 1621 mit Spanien wieder ausgebrochenen Krieg beendigte 1648 der westfälische Frieden; zu Lande ließen die Holländer die deutschen

punkt des Kampfes bezeichnet die Belagerung von Leyden; die Spanier hatten dieselbe mit äußerster Anstrengung geführt, mußten sie aber aufheben, als die Gegner die Deiche durchstachen und eine Flotte zum Entsatze erschien (3. Octbr. 1573). Als vollends die span. Truppen revoltirten, empörten sich auch die südl. N. u. schlossen mit den nördl. den Vertrag zu Gent (1576). Die N. wären für Spanien verloren gewesen, allein die nördl. prot. Niederländer hielten den Genter Vertrag nicht, welcher der kath. Religion die gleiche Berechtigung mit der reformirten festsetzte, was die Katholiken so erbitterte, daß sie mit Spanien (1579) zu Mons Friede schlossen, in welchem Spanien ihre politischen Freiheiten anerkannte; dadurch wurde der Zustand Belgiens begründet, wie er bis 1794 dauerte. Dagegen schlossen 23. Januar 1579 die nördl. Provinzen (Holland, Seeland, Geldern, Zütphen, Friesland, Utrecht, die fries. Omellande; später traten Antwerpen, Ypern, Brügge u. Gent bei) die Utrechter Union, das Grundgesetz der Republik; Philipps II. Feldherr Alexander Farnese brachte übrigens die Union in die höchste Gefahr u. nur die Theilnahme Spaniens an den franz. Bürgerkriegen sowie die mißglückte große Unternehmung gegen England (unüberwindliche Flotte) rettete dieselbe. Der Sohn des 1584 durch Meuchelmord gefallenen Wilhelm von Oranien, Moritz, sein Nachfolger in der Statthalterwürde in Holland und Seeland, brachte durch die Ueberrumpelung Bredas (1590) eine Wendung zum Besseren u. als Alexander Farnese 1590 gestorben war, errang derselbe ein so entscheidendes Uebergewicht, daß Spanien froh war, durch einen Vertrag (Waffenstillstand von 1609 bis 21) die südl. Provinzen sich zu erhalten. Die Utrechter Union hatte durch ihren siegreichen Kampf nicht nur ihre politische Freiheit errungen, sondern sie stand jetzt auch als die erste See- und Handelsmacht da. In der Union selbst war das Uebergewicht auf Seite der großen Städte, da der größere Theil des Adels seit Albas Zeit zu Grunde gegangen war; in den Städten selbst saß eine bürgerliche Aristokratie am Ruder, die sich durch Reichthum, Bildung und Charakterstärke auszeichnete. Die einzelnen Provinzen ordneten ihre Angelegenheiten in Provinzialversammlungen mit einem selbstgewählten Präsidenten (Pensionär); die Bundesregierung bestand aus den Generalstaaten, welche aus den auf Lebenszeit ernannten Deputirten der Provinzialstände gebildet wurden; die Macht derselben war aber sehr beschränkt und bei wichtigeren Abstimmungen mußten sie sich zuerst von ihren Committenten instruiren lassen. Daneben bestand die Macht des Generalstatthalters, der Nachkommen Wilhelms von Oranien; die städtische Aristokratie wollte demselben nur die Leitung aller auf den Krieg bezüglicher Angelegenheiten eingeräumt wissen, während er dieselbe auf alle politischen Angelegenheiten auszudehnen bestrebt war; auf seiner Seite standen der Rest des Adels, das gemeine Volk, meistens auch die Land- und Seemacht, u. um diese Frage drehten sich die Parteikämpfe bis zum Untergange der Republik. Die nach der Constituirung der Union eroberten Lande wurden nicht in die politische Berechtigung der Union aufgenommen und von dem Generalstatthalter regiert (Generalitätslande). Während Frankreich durch die Hugenottenkriege zerrüttet, Deutschland durch den 30 jährigen Krieg fast vernichtet, England durch langen Bürgerkrieg in seiner Entwicklung aufgehalten wurde, Spanien und Portugal durch das herrschende Regierungssystem immer tiefer herunterkamen, so bemächtigten sich die N. nicht nur des gesammten ostind. Handels und der portugies. Colonien, sondern sie bekamen auch den ganzen Zwischenhandel in ihre Gewalt, z. B. den Kornhandel aus den Ostseeländern, und wurden der reichste Staat Europas, dessen Bürger alle größeren Geldoperationen vermittelten. Der innere Friede wurde durch die Gomaristen und Arminianer (s. d.) kurze Zeit gestört, doch gelang es Moritz von Oranien nicht, die religiösen Streitigkeiten bis zum Sturze der Verfassung auszubeuten. Den 1621 mit Spanien wieder ausgebrochenen Krieg beendigte 1648 der westfälische Frieden; zu Lande ließen die Holländer die deutschen

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punkt des Kampfes bezeichnet die Belagerung von Leyden; die Spanier hatten dieselbe mit äußerster Anstrengung geführt, mußten sie aber aufheben, als die Gegner die Deiche durchstachen und eine Flotte zum Entsatze erschien (3. Octbr. 1573). Als vollends die span. Truppen revoltirten, empörten sich auch die südl. N. u. schlossen mit den nördl. den Vertrag zu Gent (1576). Die N. wären für Spanien verloren gewesen, allein die nördl. prot. Niederländer hielten den Genter Vertrag nicht, welcher der kath. Religion die gleiche Berechtigung mit der reformirten festsetzte, was die Katholiken so erbitterte, daß sie mit Spanien (1579) zu Mons Friede schlossen, in welchem Spanien ihre politischen Freiheiten anerkannte; dadurch wurde der Zustand Belgiens begründet, wie er bis 1794 dauerte. Dagegen schlossen 23. Januar 1579 die nördl. Provinzen (Holland, Seeland, Geldern, Zütphen, Friesland, Utrecht, die fries. Omellande; später traten Antwerpen, Ypern, Brügge u. Gent bei) die <hi rendition="#g">Utrechter Union</hi>, das Grundgesetz der Republik; Philipps II. Feldherr Alexander Farnese brachte übrigens die Union in die höchste Gefahr u. nur die Theilnahme Spaniens an den franz. Bürgerkriegen sowie die mißglückte große Unternehmung gegen England (unüberwindliche Flotte) rettete dieselbe. Der Sohn des 1584 durch Meuchelmord gefallenen Wilhelm von Oranien, Moritz, sein Nachfolger in der Statthalterwürde in Holland und Seeland, brachte durch die Ueberrumpelung Bredas (1590) eine Wendung zum Besseren u. als Alexander Farnese 1590 gestorben war, errang derselbe ein so entscheidendes Uebergewicht, daß Spanien froh war, durch einen Vertrag (Waffenstillstand von 1609 bis 21) die südl. Provinzen sich zu erhalten. Die Utrechter Union hatte durch ihren siegreichen Kampf nicht nur ihre politische Freiheit errungen, sondern sie stand jetzt auch als die erste See- und Handelsmacht da. In der Union selbst war das Uebergewicht auf Seite der großen Städte, da der größere Theil des Adels seit Albas Zeit zu Grunde gegangen war; in den Städten selbst saß eine bürgerliche Aristokratie am Ruder, die sich durch Reichthum, Bildung und Charakterstärke auszeichnete. Die einzelnen Provinzen ordneten ihre Angelegenheiten in Provinzialversammlungen mit einem selbstgewählten Präsidenten (Pensionär); die Bundesregierung bestand aus den Generalstaaten, welche aus den auf Lebenszeit ernannten Deputirten der Provinzialstände gebildet wurden; die Macht derselben war aber sehr beschränkt und bei wichtigeren Abstimmungen mußten sie sich zuerst von ihren Committenten instruiren lassen. Daneben bestand die Macht des Generalstatthalters, der Nachkommen Wilhelms von Oranien; die städtische Aristokratie wollte demselben nur die Leitung aller auf den Krieg bezüglicher Angelegenheiten eingeräumt wissen, während er dieselbe auf alle politischen Angelegenheiten auszudehnen bestrebt war; auf seiner Seite standen der Rest des Adels, das gemeine Volk, meistens auch die Land- und Seemacht, u. um diese Frage drehten sich die Parteikämpfe bis zum Untergange der Republik. Die nach der Constituirung der Union eroberten Lande wurden nicht in die politische Berechtigung der Union aufgenommen und von dem Generalstatthalter regiert (Generalitätslande). Während Frankreich durch die Hugenottenkriege zerrüttet, Deutschland durch den 30 jährigen Krieg fast vernichtet, England durch langen Bürgerkrieg in seiner Entwicklung aufgehalten wurde, Spanien und Portugal durch das herrschende Regierungssystem immer tiefer herunterkamen, so bemächtigten sich die N. nicht nur des gesammten ostind. Handels und der portugies. Colonien, sondern sie bekamen auch den ganzen Zwischenhandel in ihre Gewalt, z. B. den Kornhandel aus den Ostseeländern, und wurden der reichste Staat Europas, dessen Bürger alle größeren Geldoperationen vermittelten. Der innere Friede wurde durch die Gomaristen und Arminianer (s. d.) kurze Zeit gestört, doch gelang es Moritz von Oranien nicht, die religiösen Streitigkeiten bis zum Sturze der Verfassung auszubeuten. Den 1621 mit Spanien wieder ausgebrochenen Krieg beendigte 1648 der westfälische Frieden; zu Lande ließen die Holländer die deutschen
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[337/0338] punkt des Kampfes bezeichnet die Belagerung von Leyden; die Spanier hatten dieselbe mit äußerster Anstrengung geführt, mußten sie aber aufheben, als die Gegner die Deiche durchstachen und eine Flotte zum Entsatze erschien (3. Octbr. 1573). Als vollends die span. Truppen revoltirten, empörten sich auch die südl. N. u. schlossen mit den nördl. den Vertrag zu Gent (1576). Die N. wären für Spanien verloren gewesen, allein die nördl. prot. Niederländer hielten den Genter Vertrag nicht, welcher der kath. Religion die gleiche Berechtigung mit der reformirten festsetzte, was die Katholiken so erbitterte, daß sie mit Spanien (1579) zu Mons Friede schlossen, in welchem Spanien ihre politischen Freiheiten anerkannte; dadurch wurde der Zustand Belgiens begründet, wie er bis 1794 dauerte. Dagegen schlossen 23. Januar 1579 die nördl. Provinzen (Holland, Seeland, Geldern, Zütphen, Friesland, Utrecht, die fries. Omellande; später traten Antwerpen, Ypern, Brügge u. Gent bei) die Utrechter Union, das Grundgesetz der Republik; Philipps II. Feldherr Alexander Farnese brachte übrigens die Union in die höchste Gefahr u. nur die Theilnahme Spaniens an den franz. Bürgerkriegen sowie die mißglückte große Unternehmung gegen England (unüberwindliche Flotte) rettete dieselbe. Der Sohn des 1584 durch Meuchelmord gefallenen Wilhelm von Oranien, Moritz, sein Nachfolger in der Statthalterwürde in Holland und Seeland, brachte durch die Ueberrumpelung Bredas (1590) eine Wendung zum Besseren u. als Alexander Farnese 1590 gestorben war, errang derselbe ein so entscheidendes Uebergewicht, daß Spanien froh war, durch einen Vertrag (Waffenstillstand von 1609 bis 21) die südl. Provinzen sich zu erhalten. Die Utrechter Union hatte durch ihren siegreichen Kampf nicht nur ihre politische Freiheit errungen, sondern sie stand jetzt auch als die erste See- und Handelsmacht da. In der Union selbst war das Uebergewicht auf Seite der großen Städte, da der größere Theil des Adels seit Albas Zeit zu Grunde gegangen war; in den Städten selbst saß eine bürgerliche Aristokratie am Ruder, die sich durch Reichthum, Bildung und Charakterstärke auszeichnete. Die einzelnen Provinzen ordneten ihre Angelegenheiten in Provinzialversammlungen mit einem selbstgewählten Präsidenten (Pensionär); die Bundesregierung bestand aus den Generalstaaten, welche aus den auf Lebenszeit ernannten Deputirten der Provinzialstände gebildet wurden; die Macht derselben war aber sehr beschränkt und bei wichtigeren Abstimmungen mußten sie sich zuerst von ihren Committenten instruiren lassen. Daneben bestand die Macht des Generalstatthalters, der Nachkommen Wilhelms von Oranien; die städtische Aristokratie wollte demselben nur die Leitung aller auf den Krieg bezüglicher Angelegenheiten eingeräumt wissen, während er dieselbe auf alle politischen Angelegenheiten auszudehnen bestrebt war; auf seiner Seite standen der Rest des Adels, das gemeine Volk, meistens auch die Land- und Seemacht, u. um diese Frage drehten sich die Parteikämpfe bis zum Untergange der Republik. Die nach der Constituirung der Union eroberten Lande wurden nicht in die politische Berechtigung der Union aufgenommen und von dem Generalstatthalter regiert (Generalitätslande). Während Frankreich durch die Hugenottenkriege zerrüttet, Deutschland durch den 30 jährigen Krieg fast vernichtet, England durch langen Bürgerkrieg in seiner Entwicklung aufgehalten wurde, Spanien und Portugal durch das herrschende Regierungssystem immer tiefer herunterkamen, so bemächtigten sich die N. nicht nur des gesammten ostind. Handels und der portugies. Colonien, sondern sie bekamen auch den ganzen Zwischenhandel in ihre Gewalt, z. B. den Kornhandel aus den Ostseeländern, und wurden der reichste Staat Europas, dessen Bürger alle größeren Geldoperationen vermittelten. Der innere Friede wurde durch die Gomaristen und Arminianer (s. d.) kurze Zeit gestört, doch gelang es Moritz von Oranien nicht, die religiösen Streitigkeiten bis zum Sturze der Verfassung auszubeuten. Den 1621 mit Spanien wieder ausgebrochenen Krieg beendigte 1648 der westfälische Frieden; zu Lande ließen die Holländer die deutschen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 337. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/338>, abgerufen am 22.11.2024.