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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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zu Grunde liegt. - M. ität, die Uebereinstimmung der Gesinnung mit dem Geiste des Gesetzes zum Unterschied von der Legalität, dem blos äußerlich gesetzmäßigen Verhalten. - M. ische Freiheit, die Macht des Willens, sich im gegebenen Falle für diese oder jene Handlungsweise zu entscheiden. - M. ischer Zwang, die Anwendung von Gewaltsmitteln, um dem Menschen die freie Wahl im Handeln zu nehmen. - M. isches Recht, ein nicht äußerlich erzwingbares formelles Recht, sondern ein materielles, das aus m.ischen Verpflichtungen fließt. z. B. der Anspruch, den Eltern auf Unterstützung von Seite ihrer Kinder haben, wenn auch die Landesgesetzgebung nichts davon wissen will.


Morales, Ambrosio de, geb. um 1513 zu Cordova, Priester und Professor der Philosophie und classischen Literatur zu Alcala, ein Lehrer des Don Juan d'Austria, durch Philipp II. Historiograph von Castilien, gest. 1590 in seiner Vaterstadt, setzte die allgem. span. Chronik des Florian de Ocampo fort, erläuterte die Werke des Bischofs Eulogius von Toledo etc. Ein anderer M., gleichfalls ein Spanier, erwarb im 17. Jahr h. als Missionär der Chinesen großen Ruhm. Seine 1701 zu Köln französisch erschienene Lebensbeschreibung gehört zu den seltensten Büchern.


Morales, Christofero de, berühmter span. Componist aus dem 16. Jahrh., als Sänger in der päpstlichen Kapelle zu Rom angestellt, dessen Messen. Motetten und Lamentationen noch jetzt sehr geschätzt sind.


Morales, Luis, mit dem Beinamen el divino, einer der ausgezeichnetsten span. Maler, geb. 1509 zu Badajoz, war hauptsächlich in Madrid u. Sevilla wirksam, später in seiner Vaterstadt, wo er 1586 st. Seine Compositionen sind ernst u. erhaben, die Ausführung äußerst sorgfältig, deßhalb die Zahl seiner Bilder nicht groß, deren beste sich alle in Spanien befinden.


Moralische Person, soviel wie juristische P. d. h. außer dem einzelnen Menschen ein fingirtes gedachtes Rechtssubject, das erworben und verpflichtet werden kann z. B. Corporationen.


Moralitäten, lat.-dtsch., moralites, frz., geistliche Schauspiele, deren Stoff zwar gleich dem der mittelalterlichen mysteres der Bibel und heiligen Geschichte entlehnt wurde, welche aber vorherrschend Wahrheiten des sittlichen Lebens zu veranschaulichen trachteten. Die M. spielen in der Entwicklung der französ. Schauspielkunst eine bedeutende Rolle, waren aber andern Völkern nichts weniger als unbekannt, wie sie z. B. noch in den Dichtungen Calderons mit ihren personificirten Tugenden nachklingen u. bei uns noch heutzutage von Jahrmarkts- u. Dorfkomödianten aufgeführt werde n.


Morata, Fulvia Olympia, geb. 1526 zu Ferrara, heirathete den Arzt Gundler in Schweinfurt, st. 1555 zu Heidelberg, eine gelehrte Dame, die in latein. und griech. Sprache dichtete (Werke durch Cölius Secundus Curio, Basel 1558 und öfters).


Moratin, Nicolas Fernandez de, geb. 1737 zu Madrid, gest. 1780 als Professor der Dichtkunst, wirkte als Dichter für Einführung des franz. Geschmackes in Spanien, war neben Ramon de la Cruz einer der namhaftesten Dramatiker seiner Zeit u. hinterließ auch 2 epische Gedichte, von denen das Canto epico de las naves de Cortes destruidas berühmt wurde. Sämmtliche Werke durch seinen Sohn Leandro Fernandez, Paris 1825.


Moratin, Leandro Fernandez de, Sohn des Vorigen, als Dichter aber weit gefeierter, geb. 1758 zu Madrid, gewann durch gekrönte Preisgedichte die Gunst Godoys und damit Mittel zum Reisen u. wußte sich auch in der napoleonischen Zeit so gut mit den Machthabern zu stellen, daß er es nach dem Sturze Napoleons I. gerathen fand, weit von Madrid u. später im Auslande zu leben; st. 1828 zu Paris. Ahmte als Lustspieldichter den Moliere nach (el Baron; el cafe; la mojigata etc.), lieferte in seinen jüngeren Jahren gelungene Satiren und vielgelesene lyrische Gedichte. Obras completas, Madrid 1830-31, 6 B.


Moratorium, lat., Indult, Anstandsbrief, Quinquenell, richterliche Stundung der Klage gegen den Schuldner, mit Sicherstellung des Gläubigers.


Moraviden, s. Almoraviden.

zu Grunde liegt. – M. ität, die Uebereinstimmung der Gesinnung mit dem Geiste des Gesetzes zum Unterschied von der Legalität, dem blos äußerlich gesetzmäßigen Verhalten. – M. ische Freiheit, die Macht des Willens, sich im gegebenen Falle für diese oder jene Handlungsweise zu entscheiden. – M. ischer Zwang, die Anwendung von Gewaltsmitteln, um dem Menschen die freie Wahl im Handeln zu nehmen. – M. isches Recht, ein nicht äußerlich erzwingbares formelles Recht, sondern ein materielles, das aus m.ischen Verpflichtungen fließt. z. B. der Anspruch, den Eltern auf Unterstützung von Seite ihrer Kinder haben, wenn auch die Landesgesetzgebung nichts davon wissen will.


Morales, Ambrosio de, geb. um 1513 zu Cordova, Priester und Professor der Philosophie und classischen Literatur zu Alcala, ein Lehrer des Don Juan dʼAustria, durch Philipp II. Historiograph von Castilien, gest. 1590 in seiner Vaterstadt, setzte die allgem. span. Chronik des Florian de Ocampo fort, erläuterte die Werke des Bischofs Eulogius von Toledo etc. Ein anderer M., gleichfalls ein Spanier, erwarb im 17. Jahr h. als Missionär der Chinesen großen Ruhm. Seine 1701 zu Köln französisch erschienene Lebensbeschreibung gehört zu den seltensten Büchern.


Morales, Christofero de, berühmter span. Componist aus dem 16. Jahrh., als Sänger in der päpstlichen Kapelle zu Rom angestellt, dessen Messen. Motetten und Lamentationen noch jetzt sehr geschätzt sind.


Morales, Luis, mit dem Beinamen el divino, einer der ausgezeichnetsten span. Maler, geb. 1509 zu Badajoz, war hauptsächlich in Madrid u. Sevilla wirksam, später in seiner Vaterstadt, wo er 1586 st. Seine Compositionen sind ernst u. erhaben, die Ausführung äußerst sorgfältig, deßhalb die Zahl seiner Bilder nicht groß, deren beste sich alle in Spanien befinden.


Moralische Person, soviel wie juristische P. d. h. außer dem einzelnen Menschen ein fingirtes gedachtes Rechtssubject, das erworben und verpflichtet werden kann z. B. Corporationen.


Moralitäten, lat.-dtsch., moralités, frz., geistliche Schauspiele, deren Stoff zwar gleich dem der mittelalterlichen mystères der Bibel und heiligen Geschichte entlehnt wurde, welche aber vorherrschend Wahrheiten des sittlichen Lebens zu veranschaulichen trachteten. Die M. spielen in der Entwicklung der französ. Schauspielkunst eine bedeutende Rolle, waren aber andern Völkern nichts weniger als unbekannt, wie sie z. B. noch in den Dichtungen Calderons mit ihren personificirten Tugenden nachklingen u. bei uns noch heutzutage von Jahrmarkts- u. Dorfkomödianten aufgeführt werde n.


Morata, Fulvia Olympia, geb. 1526 zu Ferrara, heirathete den Arzt Gundler in Schweinfurt, st. 1555 zu Heidelberg, eine gelehrte Dame, die in latein. und griech. Sprache dichtete (Werke durch Cölius Secundus Curio, Basel 1558 und öfters).


Moratin, Nicolas Fernandez de, geb. 1737 zu Madrid, gest. 1780 als Professor der Dichtkunst, wirkte als Dichter für Einführung des franz. Geschmackes in Spanien, war neben Ramon de la Cruz einer der namhaftesten Dramatiker seiner Zeit u. hinterließ auch 2 epische Gedichte, von denen das Canto epico de las naves de Cortés destruidas berühmt wurde. Sämmtliche Werke durch seinen Sohn Leandro Fernandez, Paris 1825.


Moratin, Leandro Fernandez de, Sohn des Vorigen, als Dichter aber weit gefeierter, geb. 1758 zu Madrid, gewann durch gekrönte Preisgedichte die Gunst Godoys und damit Mittel zum Reisen u. wußte sich auch in der napoleonischen Zeit so gut mit den Machthabern zu stellen, daß er es nach dem Sturze Napoleons I. gerathen fand, weit von Madrid u. später im Auslande zu leben; st. 1828 zu Paris. Ahmte als Lustspieldichter den Molière nach (el Baron; el café; la mojigata etc.), lieferte in seinen jüngeren Jahren gelungene Satiren und vielgelesene lyrische Gedichte. Obras completas, Madrid 1830–31, 6 B.


Moratorium, lat., Indult, Anstandsbrief, Quinquenell, richterliche Stundung der Klage gegen den Schuldner, mit Sicherstellung des Gläubigers.


Moraviden, s. Almoraviden.

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[240/0241] zu Grunde liegt. – M. ität, die Uebereinstimmung der Gesinnung mit dem Geiste des Gesetzes zum Unterschied von der Legalität, dem blos äußerlich gesetzmäßigen Verhalten. – M. ische Freiheit, die Macht des Willens, sich im gegebenen Falle für diese oder jene Handlungsweise zu entscheiden. – M. ischer Zwang, die Anwendung von Gewaltsmitteln, um dem Menschen die freie Wahl im Handeln zu nehmen. – M. isches Recht, ein nicht äußerlich erzwingbares formelles Recht, sondern ein materielles, das aus m.ischen Verpflichtungen fließt. z. B. der Anspruch, den Eltern auf Unterstützung von Seite ihrer Kinder haben, wenn auch die Landesgesetzgebung nichts davon wissen will. Morales, Ambrosio de, geb. um 1513 zu Cordova, Priester und Professor der Philosophie und classischen Literatur zu Alcala, ein Lehrer des Don Juan dʼAustria, durch Philipp II. Historiograph von Castilien, gest. 1590 in seiner Vaterstadt, setzte die allgem. span. Chronik des Florian de Ocampo fort, erläuterte die Werke des Bischofs Eulogius von Toledo etc. Ein anderer M., gleichfalls ein Spanier, erwarb im 17. Jahr h. als Missionär der Chinesen großen Ruhm. Seine 1701 zu Köln französisch erschienene Lebensbeschreibung gehört zu den seltensten Büchern. Morales, Christofero de, berühmter span. Componist aus dem 16. Jahrh., als Sänger in der päpstlichen Kapelle zu Rom angestellt, dessen Messen. Motetten und Lamentationen noch jetzt sehr geschätzt sind. Morales, Luis, mit dem Beinamen el divino, einer der ausgezeichnetsten span. Maler, geb. 1509 zu Badajoz, war hauptsächlich in Madrid u. Sevilla wirksam, später in seiner Vaterstadt, wo er 1586 st. Seine Compositionen sind ernst u. erhaben, die Ausführung äußerst sorgfältig, deßhalb die Zahl seiner Bilder nicht groß, deren beste sich alle in Spanien befinden. Moralische Person, soviel wie juristische P. d. h. außer dem einzelnen Menschen ein fingirtes gedachtes Rechtssubject, das erworben und verpflichtet werden kann z. B. Corporationen. Moralitäten, lat.-dtsch., moralités, frz., geistliche Schauspiele, deren Stoff zwar gleich dem der mittelalterlichen mystères der Bibel und heiligen Geschichte entlehnt wurde, welche aber vorherrschend Wahrheiten des sittlichen Lebens zu veranschaulichen trachteten. Die M. spielen in der Entwicklung der französ. Schauspielkunst eine bedeutende Rolle, waren aber andern Völkern nichts weniger als unbekannt, wie sie z. B. noch in den Dichtungen Calderons mit ihren personificirten Tugenden nachklingen u. bei uns noch heutzutage von Jahrmarkts- u. Dorfkomödianten aufgeführt werde n. Morata, Fulvia Olympia, geb. 1526 zu Ferrara, heirathete den Arzt Gundler in Schweinfurt, st. 1555 zu Heidelberg, eine gelehrte Dame, die in latein. und griech. Sprache dichtete (Werke durch Cölius Secundus Curio, Basel 1558 und öfters). Moratin, Nicolas Fernandez de, geb. 1737 zu Madrid, gest. 1780 als Professor der Dichtkunst, wirkte als Dichter für Einführung des franz. Geschmackes in Spanien, war neben Ramon de la Cruz einer der namhaftesten Dramatiker seiner Zeit u. hinterließ auch 2 epische Gedichte, von denen das Canto epico de las naves de Cortés destruidas berühmt wurde. Sämmtliche Werke durch seinen Sohn Leandro Fernandez, Paris 1825. Moratin, Leandro Fernandez de, Sohn des Vorigen, als Dichter aber weit gefeierter, geb. 1758 zu Madrid, gewann durch gekrönte Preisgedichte die Gunst Godoys und damit Mittel zum Reisen u. wußte sich auch in der napoleonischen Zeit so gut mit den Machthabern zu stellen, daß er es nach dem Sturze Napoleons I. gerathen fand, weit von Madrid u. später im Auslande zu leben; st. 1828 zu Paris. Ahmte als Lustspieldichter den Molière nach (el Baron; el café; la mojigata etc.), lieferte in seinen jüngeren Jahren gelungene Satiren und vielgelesene lyrische Gedichte. Obras completas, Madrid 1830–31, 6 B. Moratorium, lat., Indult, Anstandsbrief, Quinquenell, richterliche Stundung der Klage gegen den Schuldner, mit Sicherstellung des Gläubigers. Moraviden, s. Almoraviden.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/241>, abgerufen am 18.05.2024.