Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

Bild:
<< vorherige Seite

Aufnahme gebracht. - M.application, das Lesen der hl. M. mit der Absicht des M. lesenden, dieselbe neben ihrer allgemeinen Bedeutung für die Kirche durch seine Fürbitte auch noch besonders für einen oder mehre Gläubige. Lebendige oder Verstorbene, aufzuopfern, auf daß die Früchte letzteren in dem Maße zugewendet werden, als dies die Heiligkeit u. Gerechtigkeit Gottes gestattet. - M.buch, missale, s. Liturgie, Mönchsschrift. - M.diener, Ministrant, der Diener des Priesters am Altare, im Namen der Gemeinde antwortend und deßhalb dieselbe auch repräsentirend. - M.kleidung, die, besteht heutzutage aus dem Birret, dem Amictus oder Humerale, der Albe, dem Cingulum u. Manipel (diese 5 Stücke haben bei Hochämtern auch die Leviten), der Stola und dem eigentlichen M.gewand, casula, planeta; s. d. einzeln. Art. sowie: Farben. - M.stipendien waren ursprünglich Gaben z. B. Feldfrüchte, welche die Gläubigen für den Unterhalt des Priesters brachten, jetzt sind diese freiwilligen Gaben in Geld umgewandelt. - Ferial-M., Werktags-M., M., welche unter der Woche gelesen wird und weder vom Feste des Heiligen des Tages noch aus den Votivmessen genommen ist. - Früh-M., die erste am frühen Morgen des Tages gelesene. - Oeffentliche M., Pfarr-M., heißt die Haupt-M., das Hochamt. - Primiz, die erste hl. M., welche ein neugeweihter Priester liest u. womit er sein Priesteramt beginnt. - Privat-M., ohne Gesang und mit nur einem einzigen Altardiener. - Solenne M., die feierliche M., besonders das Levitenamt; Todten-, Trauer- oder Seelen-M. für Verstorbene. - Votiv-M., solche, welche Jemand in Folge eines Gelübdes lesen läßt. - Vgl. J. Kreuser: Das heil. Meßopfer, geschichtlich erklärt, 2. Aufl. Paderborn 1854.


Messen, Handelsmessen, große Jahrmärkte, welche zu bestimmten Zeiten des Jahres an gewissen Orten abgehalten werden und allein auf den Großhandel berechnet sind. Vor Zeiten, wo der Verkehr noch nicht regelmäßig geordnet war, erwiesen sie sich als ein bedeutendes Mittel zur Belebung des Handels, daher wurden solchen Märkten Meßfreiheiten ertheilt; diese bestanden in: Befreiung von gewissen Abgaben, namentlich von Zöllen, Berechtigung des fremden Kaufmannes seine Waaren ohne Rücksicht auf den Zunftzwang der Stadt verkaufen zu dürfen. Unterbrechung alles gerichtlichen Einschreitens in Hinsicht von Zahlungen bis zu einer bestimmten Zeit am Schluß der Woche (Zahlwoche) und einem eigenen Meßgerichte, das Handelsstreitigkeiten in letzter Instanz entschied. Die für die M. geltenden Anordnungen enthält die Meßordnung, die gesetzlichen Vorschriften das Meßrecht. Der Name kommt daher, weil im Mittelalter dergleichen Märkte nach feierlichen Messen abgehalten wurden. Die wichtigsten M. sind: in Deutschland die Leipziger (s. Leipzig) u. Frankfurter (a. M.), die zu Frankfurt a. d. Od., zu Braunschweig; in der Schweiz Zurzach; in Italien Bergamo, Alessandria, Sinigaglia; in Frankreich Beaucaire; in Ungarn Pesth; in Rußland Nischnei-Nowgorod; in Aegypten Tanta; in Arabien Mekka; in Ostindien Hurdwar; in Sibirien Irbit u. Kiachta für den Verkehr mit China.


Messenhauser, Wenzel, geb. 1813 zu Proßnitz in Mähren, beim Ausbruch der Revolution von 1848 Oberlieutenant in Lemberg, nahm daselbst sehr lebhaften Antheil an der Organisation der Nationalgarde, wurde wegen seiner revolutionären Gesinnung entlassen, übernahm nach dem 6. Oct. 1848 das Commando der Wiener Nationalgarde, wurde nach der Eroberung der Stadt am 16. Novbr. standrechtlich erschossen; er war auch belletristischer Schriftsteller, jedoch ohne alle Bedeutung.


Messenien, Landschaft im Peloponnes, 50 #M. groß, von der Neda und dem Pamisus bewässert, mit den Bergfestungen Ithome u. Eira, von Dorern bewohnt, in 2 Kriegen (743-724, u. 685-668 v. Chr.) von den Spartanern unterworfen, durch Epaminondas befreit, der auch die Stadt Messene, deren Mauern noch stehen, wieder aufbaute. M. wurde mit dem andern Griechenland römisch.

Aufnahme gebracht. – M.application, das Lesen der hl. M. mit der Absicht des M. lesenden, dieselbe neben ihrer allgemeinen Bedeutung für die Kirche durch seine Fürbitte auch noch besonders für einen oder mehre Gläubige. Lebendige oder Verstorbene, aufzuopfern, auf daß die Früchte letzteren in dem Maße zugewendet werden, als dies die Heiligkeit u. Gerechtigkeit Gottes gestattet. – M.buch, missale, s. Liturgie, Mönchsschrift. – M.diener, Ministrant, der Diener des Priesters am Altare, im Namen der Gemeinde antwortend und deßhalb dieselbe auch repräsentirend. – M.kleidung, die, besteht heutzutage aus dem Birret, dem Amictus oder Humerale, der Albe, dem Cingulum u. Manipel (diese 5 Stücke haben bei Hochämtern auch die Leviten), der Stola und dem eigentlichen M.gewand, casula, planeta; s. d. einzeln. Art. sowie: Farben. – M.stipendien waren ursprünglich Gaben z. B. Feldfrüchte, welche die Gläubigen für den Unterhalt des Priesters brachten, jetzt sind diese freiwilligen Gaben in Geld umgewandelt. – Ferial-M., Werktags-M., M., welche unter der Woche gelesen wird und weder vom Feste des Heiligen des Tages noch aus den Votivmessen genommen ist. – Früh-M., die erste am frühen Morgen des Tages gelesene. – Oeffentliche M., Pfarr-M., heißt die Haupt-M., das Hochamt. – Primiz, die erste hl. M., welche ein neugeweihter Priester liest u. womit er sein Priesteramt beginnt. – Privat-M., ohne Gesang und mit nur einem einzigen Altardiener. – Solenne M., die feierliche M., besonders das Levitenamt; Todten-, Trauer- oder Seelen-M. für Verstorbene. – Votiv-M., solche, welche Jemand in Folge eines Gelübdes lesen läßt. – Vgl. J. Kreuser: Das heil. Meßopfer, geschichtlich erklärt, 2. Aufl. Paderborn 1854.


Messen, Handelsmessen, große Jahrmärkte, welche zu bestimmten Zeiten des Jahres an gewissen Orten abgehalten werden und allein auf den Großhandel berechnet sind. Vor Zeiten, wo der Verkehr noch nicht regelmäßig geordnet war, erwiesen sie sich als ein bedeutendes Mittel zur Belebung des Handels, daher wurden solchen Märkten Meßfreiheiten ertheilt; diese bestanden in: Befreiung von gewissen Abgaben, namentlich von Zöllen, Berechtigung des fremden Kaufmannes seine Waaren ohne Rücksicht auf den Zunftzwang der Stadt verkaufen zu dürfen. Unterbrechung alles gerichtlichen Einschreitens in Hinsicht von Zahlungen bis zu einer bestimmten Zeit am Schluß der Woche (Zahlwoche) und einem eigenen Meßgerichte, das Handelsstreitigkeiten in letzter Instanz entschied. Die für die M. geltenden Anordnungen enthält die Meßordnung, die gesetzlichen Vorschriften das Meßrecht. Der Name kommt daher, weil im Mittelalter dergleichen Märkte nach feierlichen Messen abgehalten wurden. Die wichtigsten M. sind: in Deutschland die Leipziger (s. Leipzig) u. Frankfurter (a. M.), die zu Frankfurt a. d. Od., zu Braunschweig; in der Schweiz Zurzach; in Italien Bergamo, Alessandria, Sinigaglia; in Frankreich Beaucaire; in Ungarn Pesth; in Rußland Nischnei-Nowgorod; in Aegypten Tanta; in Arabien Mekka; in Ostindien Hurdwar; in Sibirien Irbit u. Kiachta für den Verkehr mit China.


Messenhauser, Wenzel, geb. 1813 zu Proßnitz in Mähren, beim Ausbruch der Revolution von 1848 Oberlieutenant in Lemberg, nahm daselbst sehr lebhaften Antheil an der Organisation der Nationalgarde, wurde wegen seiner revolutionären Gesinnung entlassen, übernahm nach dem 6. Oct. 1848 das Commando der Wiener Nationalgarde, wurde nach der Eroberung der Stadt am 16. Novbr. standrechtlich erschossen; er war auch belletristischer Schriftsteller, jedoch ohne alle Bedeutung.


Messenien, Landschaft im Peloponnes, 50 □M. groß, von der Neda und dem Pamisus bewässert, mit den Bergfestungen Ithome u. Eira, von Dorern bewohnt, in 2 Kriegen (743–724, u. 685–668 v. Chr.) von den Spartanern unterworfen, durch Epaminondas befreit, der auch die Stadt Messene, deren Mauern noch stehen, wieder aufbaute. M. wurde mit dem andern Griechenland römisch.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0165" n="164"/>
Aufnahme gebracht. &#x2013; M.<hi rendition="#g">application</hi>, das Lesen der hl. M. mit der Absicht des M. lesenden, dieselbe neben ihrer allgemeinen Bedeutung für die Kirche durch seine Fürbitte auch noch besonders für einen oder mehre Gläubige. Lebendige oder Verstorbene, aufzuopfern, auf daß die Früchte letzteren in dem Maße zugewendet werden, als dies die Heiligkeit u. Gerechtigkeit Gottes gestattet. &#x2013; M.<hi rendition="#g">buch</hi>, <hi rendition="#i">missale</hi>, s. Liturgie, Mönchsschrift. &#x2013; M.<hi rendition="#g">diener, Ministrant</hi>, der Diener des Priesters am Altare, im Namen der Gemeinde antwortend und deßhalb dieselbe auch repräsentirend. &#x2013; M.<hi rendition="#g">kleidung</hi>, die, besteht heutzutage aus dem Birret, dem Amictus oder Humerale, der Albe, dem Cingulum u. Manipel (diese 5 Stücke haben bei Hochämtern auch die Leviten), der Stola und dem eigentlichen M.<hi rendition="#g">gewand</hi>, <hi rendition="#i">casula, planeta</hi>; s. d. einzeln. Art. sowie: Farben. &#x2013; M.<hi rendition="#g">stipendien</hi> waren ursprünglich Gaben z. B. Feldfrüchte, welche die Gläubigen für den Unterhalt des Priesters brachten, jetzt sind diese freiwilligen Gaben in Geld umgewandelt. &#x2013; <hi rendition="#g">Ferial</hi>-M., <hi rendition="#g">Werktags</hi>-M., M., welche unter der Woche gelesen wird und weder vom Feste des Heiligen des Tages noch aus den Votivmessen genommen ist. &#x2013; <hi rendition="#g">Früh</hi>-M., die erste am frühen Morgen des Tages gelesene. &#x2013; <hi rendition="#g">Oeffentliche</hi> M., <hi rendition="#g">Pfarr</hi>-M., heißt die Haupt-M., das Hochamt. &#x2013; <hi rendition="#g">Primiz</hi>, die erste hl. M., welche ein neugeweihter Priester liest u. womit er sein Priesteramt beginnt. &#x2013; <hi rendition="#g">Privat</hi>-M., ohne Gesang und mit nur einem einzigen Altardiener. &#x2013; <hi rendition="#g">Solenne</hi> M., die feierliche M., besonders das Levitenamt; <hi rendition="#g">Todten</hi>-, <hi rendition="#g">Trauer</hi>- oder <hi rendition="#g">Seelen</hi>-M. für Verstorbene. &#x2013; <hi rendition="#g">Votiv</hi>-M., solche, welche Jemand in Folge eines Gelübdes lesen läßt. &#x2013; Vgl. J. Kreuser: Das heil. Meßopfer, geschichtlich erklärt, 2. Aufl. Paderborn 1854.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Messen</hi>, <hi rendition="#g">Handelsmessen</hi>, große Jahrmärkte, welche zu bestimmten Zeiten des Jahres an gewissen Orten abgehalten werden und allein auf den Großhandel berechnet sind. Vor Zeiten, wo der Verkehr noch nicht regelmäßig geordnet war, erwiesen sie sich als ein bedeutendes Mittel zur Belebung des Handels, daher wurden solchen Märkten <hi rendition="#g">Meßfreiheiten</hi> ertheilt; diese bestanden in: Befreiung von gewissen Abgaben, namentlich von Zöllen, Berechtigung des fremden Kaufmannes seine Waaren ohne Rücksicht auf den Zunftzwang der Stadt verkaufen zu dürfen. Unterbrechung alles gerichtlichen Einschreitens in Hinsicht von Zahlungen bis zu einer bestimmten Zeit am Schluß der Woche (<hi rendition="#g">Zahlwoche</hi>) und einem eigenen <hi rendition="#g">Meßgerichte</hi>, das Handelsstreitigkeiten in letzter Instanz entschied. Die für die M. geltenden Anordnungen enthält die <hi rendition="#g">Meßordnung</hi>, die gesetzlichen Vorschriften das <hi rendition="#g">Meßrecht.</hi> Der Name kommt daher, weil im Mittelalter dergleichen Märkte nach feierlichen Messen abgehalten wurden. Die wichtigsten M. sind: in Deutschland die Leipziger (s. Leipzig) u. Frankfurter (a. M.), die zu Frankfurt a. d. Od., zu Braunschweig; in der Schweiz Zurzach; in Italien Bergamo, Alessandria, Sinigaglia; in Frankreich Beaucaire; in Ungarn Pesth; in Rußland Nischnei-Nowgorod; in Aegypten Tanta; in Arabien Mekka; in Ostindien Hurdwar; in Sibirien Irbit u. Kiachta für den Verkehr mit China.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Messenhauser</hi>, Wenzel, geb. 1813 zu Proßnitz in Mähren, beim Ausbruch der Revolution von 1848 Oberlieutenant in Lemberg, nahm daselbst sehr lebhaften Antheil an der Organisation der Nationalgarde, wurde wegen seiner revolutionären Gesinnung entlassen, übernahm nach dem 6. Oct. 1848 das Commando der Wiener Nationalgarde, wurde nach der Eroberung der Stadt am 16. Novbr. standrechtlich erschossen; er war auch belletristischer Schriftsteller, jedoch ohne alle Bedeutung.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Messenien</hi>, Landschaft im Peloponnes, 50 &#x25A1;M. groß, von der Neda und dem Pamisus bewässert, mit den Bergfestungen Ithome u. Eira, von Dorern bewohnt, in 2 Kriegen (743&#x2013;724, u. 685&#x2013;668 v. Chr.) von den Spartanern unterworfen, durch Epaminondas befreit, der auch die Stadt <hi rendition="#g">Messene</hi>, deren Mauern noch stehen, wieder aufbaute. M. wurde mit dem andern Griechenland römisch.
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[164/0165] Aufnahme gebracht. – M.application, das Lesen der hl. M. mit der Absicht des M. lesenden, dieselbe neben ihrer allgemeinen Bedeutung für die Kirche durch seine Fürbitte auch noch besonders für einen oder mehre Gläubige. Lebendige oder Verstorbene, aufzuopfern, auf daß die Früchte letzteren in dem Maße zugewendet werden, als dies die Heiligkeit u. Gerechtigkeit Gottes gestattet. – M.buch, missale, s. Liturgie, Mönchsschrift. – M.diener, Ministrant, der Diener des Priesters am Altare, im Namen der Gemeinde antwortend und deßhalb dieselbe auch repräsentirend. – M.kleidung, die, besteht heutzutage aus dem Birret, dem Amictus oder Humerale, der Albe, dem Cingulum u. Manipel (diese 5 Stücke haben bei Hochämtern auch die Leviten), der Stola und dem eigentlichen M.gewand, casula, planeta; s. d. einzeln. Art. sowie: Farben. – M.stipendien waren ursprünglich Gaben z. B. Feldfrüchte, welche die Gläubigen für den Unterhalt des Priesters brachten, jetzt sind diese freiwilligen Gaben in Geld umgewandelt. – Ferial-M., Werktags-M., M., welche unter der Woche gelesen wird und weder vom Feste des Heiligen des Tages noch aus den Votivmessen genommen ist. – Früh-M., die erste am frühen Morgen des Tages gelesene. – Oeffentliche M., Pfarr-M., heißt die Haupt-M., das Hochamt. – Primiz, die erste hl. M., welche ein neugeweihter Priester liest u. womit er sein Priesteramt beginnt. – Privat-M., ohne Gesang und mit nur einem einzigen Altardiener. – Solenne M., die feierliche M., besonders das Levitenamt; Todten-, Trauer- oder Seelen-M. für Verstorbene. – Votiv-M., solche, welche Jemand in Folge eines Gelübdes lesen läßt. – Vgl. J. Kreuser: Das heil. Meßopfer, geschichtlich erklärt, 2. Aufl. Paderborn 1854. Messen, Handelsmessen, große Jahrmärkte, welche zu bestimmten Zeiten des Jahres an gewissen Orten abgehalten werden und allein auf den Großhandel berechnet sind. Vor Zeiten, wo der Verkehr noch nicht regelmäßig geordnet war, erwiesen sie sich als ein bedeutendes Mittel zur Belebung des Handels, daher wurden solchen Märkten Meßfreiheiten ertheilt; diese bestanden in: Befreiung von gewissen Abgaben, namentlich von Zöllen, Berechtigung des fremden Kaufmannes seine Waaren ohne Rücksicht auf den Zunftzwang der Stadt verkaufen zu dürfen. Unterbrechung alles gerichtlichen Einschreitens in Hinsicht von Zahlungen bis zu einer bestimmten Zeit am Schluß der Woche (Zahlwoche) und einem eigenen Meßgerichte, das Handelsstreitigkeiten in letzter Instanz entschied. Die für die M. geltenden Anordnungen enthält die Meßordnung, die gesetzlichen Vorschriften das Meßrecht. Der Name kommt daher, weil im Mittelalter dergleichen Märkte nach feierlichen Messen abgehalten wurden. Die wichtigsten M. sind: in Deutschland die Leipziger (s. Leipzig) u. Frankfurter (a. M.), die zu Frankfurt a. d. Od., zu Braunschweig; in der Schweiz Zurzach; in Italien Bergamo, Alessandria, Sinigaglia; in Frankreich Beaucaire; in Ungarn Pesth; in Rußland Nischnei-Nowgorod; in Aegypten Tanta; in Arabien Mekka; in Ostindien Hurdwar; in Sibirien Irbit u. Kiachta für den Verkehr mit China. Messenhauser, Wenzel, geb. 1813 zu Proßnitz in Mähren, beim Ausbruch der Revolution von 1848 Oberlieutenant in Lemberg, nahm daselbst sehr lebhaften Antheil an der Organisation der Nationalgarde, wurde wegen seiner revolutionären Gesinnung entlassen, übernahm nach dem 6. Oct. 1848 das Commando der Wiener Nationalgarde, wurde nach der Eroberung der Stadt am 16. Novbr. standrechtlich erschossen; er war auch belletristischer Schriftsteller, jedoch ohne alle Bedeutung. Messenien, Landschaft im Peloponnes, 50 □M. groß, von der Neda und dem Pamisus bewässert, mit den Bergfestungen Ithome u. Eira, von Dorern bewohnt, in 2 Kriegen (743–724, u. 685–668 v. Chr.) von den Spartanern unterworfen, durch Epaminondas befreit, der auch die Stadt Messene, deren Mauern noch stehen, wieder aufbaute. M. wurde mit dem andern Griechenland römisch.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:18Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:18Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/165
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/165>, abgerufen am 18.05.2024.